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UBB ich wills wissen!!!!!!
Hi Leudde
Hab heute mal wieder was gelesen das man ne UUb als ausstiegsbeleuchtung angeschlossen übern türkontakt verbauen darf...
Kann mir jemand sicher sagen was nun stimmt denn man hört von jedem etwas anderes....
greetz
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15 Antworten
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Es ist zwar möglich, aber da müssten jede Menge Gutachten gemacht werden. Wie z.b beim Mercedes gemacht wurde. Aber einfach nur irgendwelche Röhren ranmachen und dann eintragen ist leider nicht. Auch bei den Farben gibts Beschränkungen.
Weisst du was ungefähr der kostenpunkt für die Gutachten ist?? dann kann ich's evtl gleich vergessen...
greetz
mein Tüv Prüfer meinte wenn diese ausschließlich über die Türen gesteurt werden, dann wäre dies Ok und muss auch nicht eingetragen werden. Ist ja gar kein Gutachten dabei
du brauchst aber für Anbeiteile immer eine ABE, oder halt Gutachten incl Eintragung. Sonst könntest du ja alles möglich anbauen.
Zitat:
Original geschrieben von xy_ungelöst
mein Tüv Prüfer meinte wenn diese ausschließlich über die Türen gesteurt werden, dann wäre dies Ok und muss auch nicht eingetragen werden. Ist ja gar kein Gutachten dabei
dDie Frage ist halt was der Tatütata Verein dazu sagt...
Denn wenn ich denen erzähl der tüv prüfer bla bla hat gesagt dass wir wohl nix helfen...
greetz
die zwar auch nicht, aber später kann der Verkehrsrichter das entscheiden. Den was der TÜV einträgt muß noch lange nicht erlaubt sein und den Verein kannst nicht haftbar machen.
Zitat:
Original geschrieben von Hankofer
die zwar auch nicht, aber später kann der Verkehrsrichter das entscheiden. Den was der TÜV einträgt muß noch lange nicht erlaubt sein und den Verein kannst nicht haftbar machen.
Also ich hab mal mit einem von der rennleitung geredet und der meinte wenn der TÜV das einträgt
dann passt das...
greetz
Zitat:
Original geschrieben von RedDragon
Also ich hab mal mit einem von der rennleitung geredet und der meinte wenn der TÜV das einträgt
dann passt das...
greetz
wenn der das so sieht. Bei uns sehen die das etwas anders. Da ja zum Teil auch nachträglich noch was geändert werden kann. Man muß da immer etwas aufpassen, den auch wenn der Tüv mal was einträgt was laut STVO nicht erlaubt ist, dann ist das natürlich nichtig. Bei UBB ist das kein Thema verboten, bei der Einstiegsbeleuchtung zum Teil einfach ein Streitthema. Bei uns werden die auf jedenfall festgesetzt hat man mir versichert.
Ganz einfach bei Folia Tec gibt es weiße Spots die ich auch drunter hab, die haben eine ABE als Austiegsbeleuchtung. Wenn diese dann auch als solche über die entsprechenden Kontakte läuft und auch nicht angeht wenn man das Innenlicht einschaltet, dann geht das in Ordnung. Ich bin dadurch schon durch den tüv und habe mein Auto nach einer unzulässigen Stillegung wieder zurückbekommen. Seit dem deswegen nie wieder Streß mit den grünen gehabt. Übrigens die Polizei ist auch nicht die die Macht über erlaubt und nicht erlaubt hat, daß ist das Bundes Kraftfahramt, was ganz eng mit dem TÜV arbeitet, die Polizei ist nur zur Einhaltung aufgefordert.
kannst mal die Teile verlinken, den genau damit kenne ich eine andere Aussage. Die sind nur für den Innenraum erlaubt gewesen, würde mich jetzt extra mal intressieren was exact bei denen im Gutachten steht.
Soweit ich weiß, gibts von Foliatec extra Ausstiegsbeleuchtung, die zugelassen iss. Zumindest die mit den weißen LEDs, die mit den blauen LEDs iss net erlaubt.
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt,
dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung
haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige
Aufmerksamkeit und kann andere
Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte
Licht hat eine unbestimmte und nicht
definierte Signalwirkung und wirkt deshalb
verwirrend Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2)
StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19
(3) StVZO können demnach nicht positiv
abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter
Zündung zu.
Dies dürfte alle Unklarheiten beseitigen.