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Überholen trotz Gegenverkehr?!

Themenstarteram 18. Juni 2007 um 16:43

Bin heute auf einer sehr gut ausgebauten Landstraße gefahren.

Diese war ca. 4m pro Fahrbahn breit und sie war recht übersichtlich und stark befahren.

Aufeinmal überholt mich einer trotz Gegenverkehrs,

ich denk nur: Was denn jetzt los?

Aber es haben fast alle gemacht, munter überholt trotz Gegenverkehr.

Ich mein Platz war ja genug da(ca. 7-9m Gesamt),

aber ist das erlaubt?

Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2007 um 17:24

in polen üblich, weil die fahrer noch mit hirn fahren. hier in deutschland wo sich jeder auf sein recht beruft, fast unmöglich, denn keiner gibt hier in D freiwillig nach. traurig aber wahr.

gutes beispiel. an bushaltestellen ohne haltebucht, man könnte ohne probleme vorbeifahren wenn der bus hält, wenn der gegenverkehr mal ein wenig weiter rechts fahren würde, doch dazu ist man hier in D nicht in der lage.

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sofern dort kein überholverbot- oder eine durchgezogene linie ist, ist es durchaus legitim zu überholen, solange kein anderer gefährdet wird....

am 18. Juni 2007 um 17:24

in polen üblich, weil die fahrer noch mit hirn fahren. hier in deutschland wo sich jeder auf sein recht beruft, fast unmöglich, denn keiner gibt hier in D freiwillig nach. traurig aber wahr.

gutes beispiel. an bushaltestellen ohne haltebucht, man könnte ohne probleme vorbeifahren wenn der bus hält, wenn der gegenverkehr mal ein wenig weiter rechts fahren würde, doch dazu ist man hier in D nicht in der lage.

am 18. Juni 2007 um 17:43

Re: Überholen trotz Gegenverkehr?!

 

Zitat:

Original geschrieben von runnerbaba

Aber es haben fast alle gemacht, munter überholt trotz Gegenverkehr.

Herdentrieb?

§5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1.

bei unklarer Verkehrslage oder

2.

wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

am 18. Juni 2007 um 17:54

Selbstverständlich darf man aus ausreichend breiten Straßen auch bei Gegenverkehr überholen. Einzige Bedingung: Du kannst die benötigte Strecke vollständig einsehen und jederzeit genug Seitenabstand zum Überholten und Gegenverkehr einhalten. Wenn der Gegenverkehr natürlich ebenfalls gerade überholt, ist das bei 8m Fahrbahnbreite nicht möglich.

Solche Überholvorgänge würde ich aber grundsätzlich ankündigen, wer weiß ob der Vordermann damit rechnet und auch brav rechts bleibt. Viele scheinen durch breite Fahrspuren nämlich verleitet zu sein, sehr unsauber kreuz-und-quer zu fahren.

Und immer damit rechnen, dass jemand überrascht wird und nicht ganz rechts fährt... also schauen, dass man notfalls in einer Lücke einscheren kann.

am 18. Juni 2007 um 17:58

danke für den paragraphen, ich habe geweiite das innerhalb von 5 max. 7 beiträgen jemand sowas hier hineipostet, ohne seinen senf dazu zu geben.

das heißt das ich daraus schließen kann, das du dich strickt an die stvo hällst, und nie aber auch nie schneller als die erlaubte geschwindigkeit fährts???

sollte ich dein post falsch gedeutet haben so bitte berichtige mich.

:confused:

am 18. Juni 2007 um 18:43

@eminem7905:

Was ist so falsch daran, bei einer Frage, ob etwas erlaubt bzw. in Ordnung ist, die entsprechenden Gesetzesauszüge zu posten?

Hilft dem Threadersteller sicher mehr als Geschichten darüber, wie es in Polen ist. :p

Ich weiß ja nicht, was du für ein Problem mit Gesetzen hast... natürlich hält sich nicht jeder 100% daran und schaltet sein Hirn aus, aber zumindest danach orientieren sollte man sich doch. Ist mir jedenfalls lieber, als wenn dann jemand, der das aus Polen kennt, in Deutschland überholt und davon ausgeht, dass der Gegenverkehr ausweicht. Soviel zu "mit Hirn fahren". Das was du hier als andere Mentalität darstellst, ist stellenweise einfach nur Ignoranz, mit Rücksicht hat das nichts zu tun.

am 18. Juni 2007 um 19:06

siehst du razor, habe ich doch falsch verstanden, da celeste nur den paragraphen hier hineikopiert hat, ohne irgendwelchen kommentar, war es für mich so, also ab nur das und nichts anderes gelten sollte.

klar sollte man sich nach der stvo halten, aber worauf ich hinaus wollte, das man hier in D ohne paragraphen nicht auskommen würde. weil jeder sich auf die paragrphen beruft, nach dem motto es steht da so, und es darf auch nichts anderes gemacht werden.

deshalb an euch alle die frage, ist es tatsächlich so, das wenn man sich auf einer breiten straße befindet, und einer aus dem gegenverkehr zu überholen versucht, das man da stur weiter mittig fährt, oder geht man da schon ein wenig rechts zur seite, da es die straßenbreite erlaubt??? (ich will nicht auf den paragraphen hinaus, sonder an das was einem da durch den kopf schießt?

- der darf hier nicht überholen, weil § bla bla

- wieso soll ich zur seite gehen, ich verhalte mich ja schließlich richtig

- wenn der überholer eilig hat, und da rechts ja noch ne menge platz ist, fahre ich leicht rüber, um ihm das überholen möglich zu machen

 

ich hoffe es wird deutlich was ich meine.

am 18. Juni 2007 um 19:20

Ich kann da nur für mich sprechen. Wenn ich aus welchen Gründen auch immer nicht ganz rechts fahre, tue ich das spätestens, wenn jemand aus dem Gegenverkehr überholt. In dem Beispiel ist sturr mittig ja eben nicht korrekt, weil es ein Rechtsfahrgebot gibt. Und wer Überholvorgänge behindert, macht die ganze Sache doch meist nur schlimmer.

Und gerade auf Landstraßen wir da nicht lange überlegt. Selbst wenn der andere sich total in die Sch**** geritten hat und sowas von falsch und gefährlich überholt. In dem Moment zählt nur Situation entschärfen, was will ich mich denn groß auf Paragraphen berufen, wenn ich frontal in den reinkrache.

am 18. Juni 2007 um 19:25

Ich kann da nur für mich sprechen. Wenn ich aus welchen Gründen auch immer nicht ganz rechts fahre, tue ich das spätestens, wenn jemand aus dem Gegenverkehr überholt. In dem Beispiel ist stur mittig ja eben nicht korrekt, weil es ein Rechtsfahrgebot gibt. Und wer Überholvorgänge behindert, macht die ganze Sache doch meist nur schlimmer.

Und gerade auf Landstraßen wir da nicht lange überlegt. Selbst wenn der andere sich total in die Sch**** geritten hat und sowas von falsch und gefährlich überholt. In dem Moment zählt nur Situation entschärfen, was will ich mich denn groß auf Paragraphen berufen, wenn ich frontal in den reinkrache.

Ich habe dein Polen-Beispiel so interpretiert, dass dort überholt wird trotz Gegenverkehr (und ich meine jetzt keine breite Straße) und der Gegenverkehr dann wie selbstverständlich ausweicht. So ein Chaos haben wir in Deutschland zum Glück nicht, auch wenn hier so manch einer bewusst oder unbewusst andere für sich denken lässt und es mit dem Gesetzen eben nicht so genau nimmt.

Das hat ja nichts mit Sturheit oder Rechthaberei zu tun, aber wenn man wirklich schon an dem Punkt, wo keinerlei Gefahr für jemanden ausgeht, auf sämtliche Rechte verzichtet, führt das auf lange Sicht nur dazu, dass diejenigen, die vielleicht ein paarmal einen Fehler gemacht haben, die nur durch das Mitdenken und -bremsen der anderen ohne Unfall geendet haben, irgendwann das Gefühl haben "es geht auch so" oder gar "scheinbar bin ich im Recht".

am 18. Juni 2007 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Selbstverständlich darf man aus ausreichend breiten Straßen auch bei Gegenverkehr überholen. Einzige Bedingung: Du kannst die benötigte Strecke vollständig einsehen und jederzeit genug Seitenabstand zum Überholten und Gegenverkehr einhalten. Wenn der Gegenverkehr natürlich ebenfalls gerade überholt, ist das bei 8m Fahrbahnbreite nicht möglich.

Solche Überholvorgänge würde ich aber grundsätzlich ankündigen, wer weiß ob der Vordermann damit rechnet und auch brav rechts bleibt. Viele scheinen durch breite Fahrspuren nämlich verleitet zu sein, sehr unsauber kreuz-und-quer zu fahren.

Und immer damit rechnen, dass jemand überrascht wird und nicht ganz rechts fährt... also schauen, dass man notfalls in einer Lücke einscheren kann.

Generell sollen Überhohlvorgänge angekündigt werden, genauso wie Spurwechsel, Abbiegen,..... Dafür gibt es ja den Blinker, der von vielen mittlerweile ignoriert wird.

Überholen bei Gegenverkehr ist sau gefährlich: Was macht Ihr, wenn der Gegenverkehr auch überholen will? Dann wird es eng. Und in diesem Moment ist es ein Überholen in unklarer Verkehrslage. Wir haben hier zwei solche Pisten, die zusätzlich einen Mehrzweckstreifen haben, der eigentlich von Autos und LKW nicht befahren werden darf. Dieser ist den Radfahrern, Landmaschinien und Fußgängern vorbehalten, es gibt hier keinen Radweg. Manche LKW fahren hier und lassen dann bei Gegenverkehr überholen. Dumm nur, wenn vor dem LKW in einer der langen Kurven ein Rad oder ein Traktor auftaucht und der LKW dann, obwohl er überholt wird, nach links muß um den Radfahrer nicht platt zu machen. Nachdem auf der einen Trasse nach 17 Toten in einem Jahr und 118 Toten in 10 Jahren die Behörden endlich reagiert haben, ist dort jetzt auf 20 km Überholverbot. Manche treibt das zur Weißglut und überholen trotzdem, so ist die Zahl der Verkehrstoten auf 6 im letzten Jahr gesunken.

Wenn zwei sich Überholende treffen, jeder so 120 auf der Uhr, dann gibt es eben nur noch Matsche.

Das Lustigste aber, ich gehöre nämlich zu denen, die bei Gegenverkehr nicht überholen: bevor es das Überholverbot gab und mich gleich hinter Segeberg auf der B 206 einer überholte, dann habe ich den meist in Stockelsdorf oder spätestens in Lübeck, nach rund 20 km, an der Ampel wieder getroffen. Ich bin entspannt gefahren, der Andere hat sich und andere gefährdet und gebracht hat es ihm nichts.

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

siehst du razor, habe ich doch falsch verstanden, da celeste nur den paragraphen hier hineikopiert hat, ohne irgendwelchen kommentar, war es für mich so, also ab nur das und nichts anderes gelten sollte.

klar sollte man sich nach der stvo halten, aber worauf ich hinaus wollte, das man hier in D ohne paragraphen nicht auskommen würde. weil jeder sich auf die paragrphen beruft, nach dem motto es steht da so, und es darf auch nichts anderes gemacht werden.

deshalb an euch alle die frage, ist es tatsächlich so, das wenn man sich auf einer breiten straße befindet, und einer aus dem gegenverkehr zu überholen versucht, das man da stur weiter mittig fährt, oder geht man da schon ein wenig rechts zur seite, da es die straßenbreite erlaubt??? (ich will nicht auf den paragraphen hinaus, sonder an das was einem da durch den kopf schießt?

- der darf hier nicht überholen, weil § bla bla

- wieso soll ich zur seite gehen, ich verhalte mich ja schließlich richtig

- wenn der überholer eilig hat, und da rechts ja noch ne menge platz ist, fahre ich leicht rüber, um ihm das überholen möglich zu machen

ich hoffe es wird deutlich was ich meine.

Interessant, was man alles in einen Gesetzestext und in einen Post OHNE KOMMENTAR hineininterpretieren kann :D

Allerdings hast Du eine interessante Meinung zu der deutschen StVO. Natürlich gilt im deutschen Straßenverkehr nur und nichts anderes außer der StVO! Was Du hier als Unsitte und auf dem Gesetz beharren benennst ist auch in der StVO geregelt: "Gegenseitige Rücksichtnahme" und "nicht die eigene Vorfahrt erzwingen".

Zur Frage des TE: Im übrigen ist es manchmal ganz hilfreich, den Gesetzestext auch mal zu lesen: "Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt". Klingt doch recht sinnvoll, oder? Insofern kann man bei Gegenverkehr überholen, wenn es die Verkehrslage und der Verkehrsraum zuläßt. Ob das bei einer laut TE 8m breiten Landstraße gegeben ist? Ich meine nicht, scheint mir nämlich bei 3 Autos nebeneinander (2,66 m pro Fahrzeug) sehr eng und extrem gefährlich zu sein; vor allem bei Geschwindigkeiten von ca. 100 km/h. Auch für den Überholenden gelten Deine obigen "Prinzipen der Rücksichtnahme".

Grundsätzlich habe ich aber bei tatsächlich breiten Landstraßen mit dem Überholen kein Problem, mache ich auch nur wenn es wirklich geht und nicht bei Gegenverkehr, aber 8 m sind nicht wirklich breit.

Viele Grüße

Celeste

am 18. Juni 2007 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

in polen üblich, weil die fahrer noch mit hirn fahren. hier in deutschland wo sich jeder auf sein recht beruft, fast unmöglich, denn keiner gibt hier in D freiwillig nach. traurig aber wahr.

Richtig, erst letztens wieder erlebt, müsste Freitag gewesen sein.

LKW fährt rechts, ganz rechts, hab gerad keinen Bock noch stärker verzögern und das passt auch gerad so schön, also vorbei.

Kam natürlich mal wer entgegen, doch der hält erstmal voll drauf und reißt erst im letzten Moment das Lenkrad rum und zeigt mir danach auch noch die Faust.

Warum er das Tat?!

Weils 'nen Planloser Paragraphenreiter war, der 0,0 Plan von der STVO hat (und ja, er war älter), solche Leute erkennt man auch von weitem, daran das sie möglichst links fahren!

Wie wir ja alle wissen, steht in der STVO, das man den rechten Fahrstreifen benutzen darf und davon auch nur den rechten Teil...

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