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Übernimmt Ford Kosten für mehrmalige Reparatur rostender Türfalze

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Hallo,

beim Vorbesitzer meines Mondeo (EZ 2003) wurden vor ein paar Jahren auf Grund des bei diesem Modell bekannten Rostproblems an zwei Türen die Türfalze nachlackiert. Nun rosten dieselben Türen nach ein paar Jahren wieder so, dass mir ein befreundeter Ford-Mechaniker sagte, dass sie erneut nachbearbeitet werden müssen. Was er nicht wusste und auf die Schnelle auch nicht klären konnte ist die Frage, ob Ford die Kosten für eine zweimalige Reparatur überhaupt übernehmen würde? Wenn nicht, dann kann ich mir nämlich Zeit (kostet mich einen Tag Urlaub) und Geld für die diesjährige Korrosionsschutzuntersuchung sparen. Dann repariere ich das im Frühjahr (laienhaft) selbst. Hat jemand von euch Erfahrung mit oben genannter Fragestellung?

Gruß

2704

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von racer4679

hier wäre ein anderer Thread zum selben Thema.

 

http://www.motor-talk.de/forum/klage-gegen-ford-t4144731.html

 

Fazit:

Die Beseitigung der Roststellen an den Türkanten wickelt Ford über eine Kulanz ab.

Ein Anrecht zur Instandsetzung zwecks Garantieleistung hat man als Kunde somit nicht - es ist keine Garantie.

Von wegen! Alles was die Ford-Händler vor Ort tun, muss sich Ford auf seine "Garantie"Zusage anrechnen lassen, auch die Unterlassungen. Es geht hier nicht um die normale gesetliche Gewährleistung sondern um die Ford-Garantiezusage wg Durchrostung.

 

Es ist ganz einfach: Jedes Fahrzeug erhielt bei Auslieferung ein Garantieheft. Dessen Bedingungen hat Ford frei gewählt und sie sind abschließend und von Ford im Nachinein nicht einseitig änderbar. Wenn die dort zur Bedingung gemachten Voraussetzungen erfüllt sind (in unserem Fall hpts die Nachkontrolle) dann ist der Kunde raus aus der Nummer. Wenn ein Ford-Händler unsachgemäß gearbeitet hat, dann muss sich das nicht der Kunde sondern Ford zurechnen lassen, da er die Nachprüfung durch seine Händler machen lässt und dies in die Garantiebedingungen reinschreibt. Natürlich könnte Ford hier was "ablehnen", aber das ist ein Fall fürs Gericht. Und natürlich wollen sie gerne ablehenn, denn bei der Garantiebemessung gings seinerzeit um Werbung und nicht darum, dass man unwissentlich Pfusch bei den Kantenversiegelungen abgeliefert hat und jetzt tatsächlich nennenswert Nachbesserungen leisten muss. Das hat damals keiner geahnt.

Es wird oft von "kulanterweise" gesprochen, aber das ist nur Geschwätz, wenn der Kunde alle sog. "Obliegenheiten" erfüllt hat.

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Wenn die alljährliche Korrossionsschutzkontrolle vom Freundlichen durchgeführt und im Scheckheft abgestempelt wurde, kannst du ohne weiteres einen Kulanzantrag zur Kostenübernahme und Instandsetzung stellen.

Alle Korrosionsschutzuntersuchung wurden beim FFH durchgeführt und im Scheckheft bestätigt. Trotzdem habe ich schon die Meinung gehört, dass Ford die Reparatur nur einmal bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von 2704

Trotzdem habe ich schon die Meinung gehört, dass Ford die Reparatur nur einmal bezahlt.

Ja sie würden sie wohl gerne. . . ;)

Mein 2001er 2,5er hat 3 Türen und eine Türreparatur im Laufe der Zeit bekommen, also hartnäckig bleiben.

GreetS Rob

Zitat:

Original geschrieben von 2704

Alle Korrosionsschutzuntersuchung wurden beim FFH durchgeführt und im Scheckheft bestätigt. Trotzdem habe ich schon die Meinung gehört, dass Ford die Reparatur nur einmal bezahlt.

das verhält sich wie mit einer Reparatur, wenns nicht ordentlich gemacht wurde muss die Werkstatt halt nochmal ran, natürlich kostenfrei für dich. Ist ja nicht dein Fehler, denn du hast die Vorraussetzungen für die Instandsetzung des Rostschadens durch die regelmäßige Teilnahme am Rostcheck ja erfüllt. Bestehe auf dein Recht und wenn die Werkstatt dich abwimmeln will, rufe mal direkt bei Ford an, hat mir auch schon geholfen.:D

Zitat:

Original geschrieben von Reaven145

Zitat:

Original geschrieben von 2704

Alle Korrosionsschutzuntersuchung wurden beim FFH durchgeführt und im Scheckheft bestätigt. Trotzdem habe ich schon die Meinung gehört, dass Ford die Reparatur nur einmal bezahlt.

das verhält sich wie mit einer Reparatur, wenns nicht ordentlich gemacht wurde muss die Werkstatt halt nochmal ran, natürlich kostenfrei für dich. Ist ja nicht dein Fehler, denn du hast die Vorraussetzungen für die Instandsetzung des Rostschadens durch die regelmäßige Teilnahme am Rostcheck ja erfüllt. Bestehe auf dein Recht und wenn die Werkstatt dich abwimmeln will, rufe mal direkt bei Ford an, hat mir auch schon geholfen.:D

Die Gewährleistungsfrist ist schon lange abgelaufen.

Zitat:

Original geschrieben von 2704

Zitat:

Original geschrieben von Reaven145

 

das verhält sich wie mit einer Reparatur, wenns nicht ordentlich gemacht wurde muss die Werkstatt halt nochmal ran, natürlich kostenfrei für dich. Ist ja nicht dein Fehler, denn du hast die Vorraussetzungen für die Instandsetzung des Rostschadens durch die regelmäßige Teilnahme am Rostcheck ja erfüllt. Bestehe auf dein Recht und wenn die Werkstatt dich abwimmeln will, rufe mal direkt bei Ford an, hat mir auch schon geholfen.:D

Die Gewährleistungsfrist ist schon lange abgelaufen.

da hast du recht, war ja nur ein Beispiel. Alles für dich wichtige hat racer4679 geschrieben.

wenn die jährliche Kontrolle war kannst du auch die Ford Durchrostungsgarantie in Anspruch nehmen.

Um das Ganze etwas einfacher zu schildern:

Gekauft habe ich das Fahrzeug gebraucht beim FFH A. Zu diesem Zeitpunkt waren zwei Türen nachgearbeitet. Diese beiden Türen rosten jetzt wieder. A beruft sich darauf, dass seine Gewährleistungsfrist abgelaufen sei. Die letzte Korossionsschutzkontrolle wurde bei A vor einem Jahr durchgeführt.

Da ich nach dem Kauf mit A schon öfters unzufrieden war, wollte ich die diesjährige Korossionsschutzkontrolle bei FFH B machen lassen. Dieser sah sofort, dass zwei Türen nachgebessert wurden. Er sagte, dass diese so massiv rosten, dass A das hätte vor einem Jahr auch schon bemerken müssen, denn solcher Rostbefall kommen nicht aus dem Nichts.

Des Weiteren sagte er, dass Ford die Kostenübernahme hundertprozentig ablehnen würde. Die Begründung in solchen Fälle sei, dass der Kunde sich nicht allein auf die Korossionsschutzkontrolle eines FFH verlassen könne, sondern auch selbst eine Sorgfaltspflicht habe. Diese müsse ich missachtet haben, denn sonst könnte es nicht plötzlich so rosten.

Zitat:

Original geschrieben von 2704

Um das Ganze etwas einfacher zu schildern:

Des Weiteren sagte er, dass Ford die Kostenübernahme hundertprozentig ablehnen würde. Die Begründung in solchen Fälle sei, dass der Kunde sich nicht allein auf die Korossionsschutzkontrolle eines FFH verlassen könne, sondern auch selbst eine Sorgfaltspflicht habe. Diese müsse ich missachtet haben, denn sonst könnte es nicht plötzlich so rosten.

...die sogenannte "Sorgfaltspflicht" deckst du automatisch damit ab, indem du die alljährliche Rostschutzkontrolle vom FFH durchführen läßt und dieser diese im Scheckheft abstempelt ;).

Mehr Sorgfalt brauchts nicht.

Das hätte ich auch vermutet. Schließlich lässt man die Korrossionsschutzkontrolle ja genau deswegen beim FFH machen, weil man selbst ja meist Laie und er der Fachmann dafür ist. Insofern staunt man schon, wenn man hört, dass das Urteil dieses Fachmanns (egal ob er es wirklich oder nur de jure ist) nicht ausreichen soll.

FFH B sagte, er mache sowohl die Korrossionsschutzkontrolle als auch die anschließende Reparatur gerne, weil er ja schließlich daran verdiene. Insofern läge es ihm völlig fern, mir das auszureden. Nur sei seine Erfahrung, dass Ford das hundertprozentig ablehne.

Ich schwanke noch, ob ich da etwas hartnäckiger werden soll (mein Rechtsschutz hatte schon lange nichts mehr zu tun) oder ich nichts unternehme, weil mir das Ganze zu blöd ist und ich meine Energie sinnvoller für andere Dinge einsetze.

unternimm was, grade wenn du eine rechtschutz hast.

wenn sich jeder immer alles von den herstellern bieten lässt, wird sich nie etwas ändern. es ist ja nunmal nachgewiesener maßen ein serien-fehler der alle modelle trifft. trotz rostkontrolle wird man trotzdem noch über den tisch gezogen...

am 1. Dezember 2012 um 5:52

hier wäre ein anderer Thread zum selben Thema.

http://www.motor-talk.de/forum/klage-gegen-ford-t4144731.html

Fazit:

Die Beseitigung der Roststellen an den Türkanten wickelt Ford über eine Kulanz ab.

Ein Anrecht zur Instandsetzung zwecks Garantieleistung hat man als Kunde somit nicht - es ist keine Garantie.

Zitat:

Original geschrieben von racer4679

hier wäre ein anderer Thread zum selben Thema.

 

http://www.motor-talk.de/forum/klage-gegen-ford-t4144731.html

 

Fazit:

Die Beseitigung der Roststellen an den Türkanten wickelt Ford über eine Kulanz ab.

Ein Anrecht zur Instandsetzung zwecks Garantieleistung hat man als Kunde somit nicht - es ist keine Garantie.

Von wegen! Alles was die Ford-Händler vor Ort tun, muss sich Ford auf seine "Garantie"Zusage anrechnen lassen, auch die Unterlassungen. Es geht hier nicht um die normale gesetliche Gewährleistung sondern um die Ford-Garantiezusage wg Durchrostung.

 

Es ist ganz einfach: Jedes Fahrzeug erhielt bei Auslieferung ein Garantieheft. Dessen Bedingungen hat Ford frei gewählt und sie sind abschließend und von Ford im Nachinein nicht einseitig änderbar. Wenn die dort zur Bedingung gemachten Voraussetzungen erfüllt sind (in unserem Fall hpts die Nachkontrolle) dann ist der Kunde raus aus der Nummer. Wenn ein Ford-Händler unsachgemäß gearbeitet hat, dann muss sich das nicht der Kunde sondern Ford zurechnen lassen, da er die Nachprüfung durch seine Händler machen lässt und dies in die Garantiebedingungen reinschreibt. Natürlich könnte Ford hier was "ablehnen", aber das ist ein Fall fürs Gericht. Und natürlich wollen sie gerne ablehenn, denn bei der Garantiebemessung gings seinerzeit um Werbung und nicht darum, dass man unwissentlich Pfusch bei den Kantenversiegelungen abgeliefert hat und jetzt tatsächlich nennenswert Nachbesserungen leisten muss. Das hat damals keiner geahnt.

Es wird oft von "kulanterweise" gesprochen, aber das ist nur Geschwätz, wenn der Kunde alle sog. "Obliegenheiten" erfüllt hat.

am 1. Dezember 2012 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von ermüdungsbruch

Zitat:

Original geschrieben von racer4679

hier wäre ein anderer Thread zum selben Thema.

http://www.motor-talk.de/forum/klage-gegen-ford-t4144731.html

Fazit:

Die Beseitigung der Roststellen an den Türkanten wickelt Ford über eine Kulanz ab.

Ein Anrecht zur Instandsetzung zwecks Garantieleistung hat man als Kunde somit nicht - es ist keine Garantie.

Von wegen! Alles was die Ford-Händler vor Ort tun, muss sich Ford auf seine "Garantie"Zusage anrechnen lassen, auch die Unterlassungen. Es geht hier nicht um die normale gesetliche Gewährleistung sondern um die Ford-Garantiezusage wg Durchrostung.

Da hat aber mal einer das Thema verfehlt ;)

Es geht hier nicht um Durchrostung, sondern um Aufrostung.

Die ganze Geschichte wird auch nicht über die 12 -Jährige Durchrostungsgarantie abgedeckt.

Die Sache wurde geschätzt schon tausendmal erklärt.

Die Türkanten rosten unter der Versieglung auf, da diese die Feuchtigkeit von außen eindringen läßt.

Es handelt sich somit um einen Konstruktion- und Schichtaufbaufehler bei der Versieglung.

Durchrostung = rosten von innen nach außen und nicht von außen nach innen!

Ich glaub eher nicht. Ich kenne die Argumente die da gerne vorgebracht werden. Genau die Spitzfindigkeit wird nur argumentativ beigebracht, vor Gericht hat die m.W. noch nie Bestand gehabt bzw wurde benutzt.

 

Wenn es für den normalen Menschen sichtbar unter einer von Ford aufgebrachten Deckschicht so "hervorrostet",

dass es vor Ablauf der 12 Jahre durchrosten wird oder schon ist,

der Wagen optisch nicht gerade total verwahrlost ist ("Pflegezustand"),

die Untersuchungen gemacht sind

 

dann wird Ford tätig - so kann ich meine Erfahrungen umschreiben.

 

"Durchrosten" wurde mal so definiert von einem deutschen Landgericht  ("...Unter einer „Durchrostung“ ist im allgemeinen Sprachgebrauch mindestens eine korrosionsbedingte, die Substanz erheblich schädigende Schwächung des Karosserieblechs zu verstehen. Soweit keine vollständige Durchrostung im engeren Sinne gegeben ist, muss die Korrosion wenigstens ein Ausmaß erreicht haben, dass aus technischen Gründen Maßnahmen erforderlich sind, um eine unmittelbar bevorstehende vollständige Durchrostung zu verhindern oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht zu gefährden. ....) 

 

Sämtliche ABG-Rechtsprechung geht auf das Prinzip raus. Auch wenn die Bananenrepublick immer öfter rausguckt, ein bissl Anstand gibts noch :-)

Übrigens ging obige Klage verloren, weil bei dem Garantiegeber die regelmäßigen Wartungsarbeiten in der Vertragswerkstatt Voraussetzung für die Durchrostungsgarantie sind und nicht gemacht wurden - da ist Ford großzügiger gewesen, weil nur die Korrosionsschutzkontrolle vorgeschrieben ist.

 

Dass natürlich Ford "aus Kulanz" bereits zu einem Zeitpunkt nachbessert, zu dem es noch nicht durchgerostet ist, es aber innerhalb der 12 Jahre würde, ist logisch. Schon alleine zur eigenen Kostenminderung. D.h. je mehr der Wagen auf die 12 Jahre zugeht, desto weniger haben sie Lust die eingegangene Verpflichtung zu erfüllen. Dass sie das auch nicht tun, wenn es zwar Gammel ist, aber nicht (mehr) durchrosten wird, ist mir auch klar.

 

Bei den von mir bekannten Fällen wurde es im Rahmen der "Durchrostungsgarantie" gemacht. Auch die Anträge an Ford hatten die Formulierung "Rostgarantie" drauf.

 

Das sind meine Erfahrungen.

 

 

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