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Umschreiben FS Kl.3 - ist für Erhalt der Kl. C1E ärztliche Untersuchung erforderlich?!

Themenstarteram 1. Januar 2021 um 13:34

Liebe Forumsteilnehmer,

wie bekannt, werden in den nächsten Jahren alle Altführerscheine ausgetauscht;

wer bisher Klasse 3 (PKW) hat, darf KFZ bis 7,5 t plus Anhänger fahren, was heute dem FS Kl. C1E entspricht;

einerseits haben Inhaber alter FS zwar Bestandsschutz, andererseits sind lt. Anlage 6 der FEV bei Neuerteilung oder Verlängerung der Kl. C1E dieselben ärztlichen Untersuchungen erforderlich, wie bei den Kl. C,CE, (LKW)

weiss hier jemand, ob beim Umschreiben des alten Kl.3 Führerscheins zum Erhalt der Kl. C1E auch die ärztlichen Untersuchungen erforderlich sind ?!

Bekommt man ohne die Untersuchungen sonst nur noch Kl. B (bis 3,5t) eingetragen ?

Ich habe da telefonsich keine eindeutige Aussage der FE-Behörde bekommen, im Zweifelsfall wollen die aber immer die ärztlichen Gutachten, was beim Umschreiben (als Verwaltungsakt) ja eigentlich nicht so sein sollte;

hat schon jemand eigene Erfahrung damit ?!

Ich habe noch bis 19.01.2024 Frist...

Danke, Gruß rmx

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31 Antworten

Du bist Inhaber der alten Klasse 3 und hast Bestandschutz. Also egal ob du deinen FS umtauschst, oder eine Klasse 2 mit dem 50 Lebensjahr nicht verlängern läßt, darfst du weiterhin alles fahren, was der alte 3er her gab.

Dies wird in den Fahrerlaubnisklassen mittels Schlüsselzahlen vermerkt, da ist kein ärztliches Attest etc. erforderlich.

Einen kleinen "Vorteil" bekommst du sogar, weil die enthaltene Klasse B, anders als der 3er, keine Beschränkung auf 3 Achsen hat. Aber PKW-Anhänger mit Drehschemel sind sowieso Exoten.

Nein, wenn du zuvor bis 7,5t fahren durftes, bleibt das auch erhalten.

Für die Klassen C1 und C1E sind auch keine weiteren ärztlichen Untersuchungen notwendig, auch nicht oberhalb des 50. Lebensjahres. Diese bleiben weiterhin unbegrenzt gültig.

Übrigens auch hier hochoffiziell nachzulesen:

https://www.bmvi.de/.../pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

Für die Neuausstellung eines Führerscheins sind nie irgendwelche Untersuchungen erforderlich.

Davon zu unterscheiden ist die Verlängerung der Fahrerlaubnis (für einzelne Klassen). Mit der vor 1999 erworbenen Klasse 3 hast du die Klassen C1 und C1E ohne zeitlich Befristung, dafür brauchst du also auch keine Verlängerung.

Lediglich die bisherigen Berechtigungen die heute in die Klasse CE fallen (im Wesentlichen: Züge mit einem Zugfahrzeug des Klasse C1 und mehr als 12 t zulässigem Zuggesamtgewicht, sogenannte "CE79") sind bis zum Datum der Vollendung des 50. Lebensjahr befristet und müssen danach verlängert werden. Da du aber schon 50 Jahre alt bis, ist diese Klasse für dich bereits abgelaufen, auch mit dem alten Führerschein! (siehe §76 Nr. 9 FeV)

Themenstarteram 1. Januar 2021 um 14:17

na vielen Dank für die Info - da hat die Beamtin in der FS-Stelle, mit der ich telefoniert habe, ja wohl mal keine Ahnung gehabt....

Dazu noch ein Geschichtchen: Mir wurde kurz vor dem 50. Geb. bei unserer Stadtverwaltung die Antwort gegeben: Wenn Du den Teil "7,5 to mit Anhänger" behalten willst, musst Du bis 03.01.14 den Antrag stellen, danach entfällt dieser Sachverhalt ersatzlos. Da mir der Teil 7,5 to das Wichtigste war, habe ich nicht weiter darüber nachgedacht; dass hier die Verordnung §76 Nr. 9 FeV gemeint war (ü. 12 to !) wurde mir so überhaupt nicht rübergebracht. Vielmehr wurde (schon seit Längerem) über unsere Kreisverwaltung geschimpft, welche für angebl. Eigenmächtigkeiten gerade bei Führerschein-Umschreibungen bekannt sein sollte, dazu noch die (augenscheinlich: uninformierte) MA-in der Stadtverwaltung. Ich habe damals so kalte Füsse gekriegt, dass ich immer noch mit dem grauen Lappen fahre und nun endgültig bis Jan. 2023 reagieren MUSS. Seit heut´bin ich allerdings wieder etwas informierter und freue mich, viel weniger abtreten zu müssen, als mir damals suggeriert wurde.

Ich habe meine rosane Klasse 3 schon vor Ewigkeiten auf Scheckkarten C1E umtragen lassen. Keinerlei Untersuchungen nötig, kiene Verfallsdaten einzelner Teile o.ä.

Dann hast du die Klasse "CE 79" offensichtlich nicht bekommen.

Hättest du die bei deiner Führerscheinstelle extra beantragen müssen (mancherorts gibt es die nur auf Antrag, andererorts immer...) oder warst du schon über 50?

und aus reiner Neugierde gefragt: hast du auch die Klasse T bekommen?

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. Januar 2021 um 21:44:37 Uhr:

Dann hast du die Klasse "CE 79" offensichtlich nicht bekommen.

Hättest du die bei deiner Führerscheinstelle extra beantragen müssen (mancherorts gibt es die nur auf Antrag, andererorts immer...) oder warst du schon über 50?

und aus reiner Neugierde gefragt: hast du auch die Klasse T bekommen?

Klasse T muss man extra "beantragen" also einen Nachweis haben das man in der LOF (Land- oder Forstwirtschaft) tätig ist.

Man liest auch manchmal das es manche angeblich so bekommen haben,ich hab damals extra einen Nachweis eingereicht beim Umschreiben des Führerscheins.

ja, manchen Führerscheinstellen war es offensichtlich zu kompliziert mit den Nachweisen (oder sie haben sich gesagt, der Nachweis ist eh so oft gelogen, dass man auch gleich darauf verzichten kann...), dass einfach jeder Inhaber der alten Klasse 3 die Klasse T bekommen hat.

Ich war über 60, als ich den Schein eingetauscht habe. C1E wurde anstandslos eingetragen - soll laut Auskunft der Behörde aber nur für private Nutzung möglich sein.

"T" wurde auch eingetragen, unter 10 (gültig ab) ist ein * und am Rand bei Nr. 14 (10) steht dann ein Datum. Nicht das vom Ausstellungsdatum der Karte.

am 1. Januar 2021 um 21:23

...wobei man sagen muß, dass der Nachweis bzw. die Frage nach einer Land-/Forstwirtschaft und davon abhängig zu machen, ob Klasse T erteilt wird oder nicht an sich schon eine Frechheit darstellt.

Entweder der alte Führerschein Klasse 3 enthält T... dann ist der ohne Wenn & Aber zu erteilen oder er enthält die Klasse T nicht, dann kann der nicht erteilt werden und jeder der Klasse T braucht muß eben in die Fahrschule.

Es geht schließlich -so würde ich das verstehen- bei einem Führerschein um eine Qulifikation... dabei gehts drum ob jemand im Falle der Klasse T fähig ist einen Schlepper "mit 60km/h und Druckluftbremsanlage" zu fahren oder nicht.

Und nicht darum, ob jemand die Klasse T für eine Land- / Forstwirtschaft oder für einen Lohnbetrieb braucht... als nächstes kommt der Sohn vom Spediteur und sagt... Ausbildung hab ich keine, Prüfung hab ich auch keine gemacht, aber ich brauch jetzt nen C/CE-Schein, weil ich unsere LKWs fahren will / muß.

PS: ...ich hab die Klasse T, weil der neben dem alten Klasse 3 Führerschein auch am C/CE mit dran hängt.

Hab mal nachgeschaut. Mein alter Papier-FS (alles ausser Bus >8 Passagiere) ist komplett ohne Einschränkungen umgeschrieben worden. D.h. T ist ohne Begrenzungen erhalten geblieben und L ist zusätzlich zugeteilt worden. Lediglich C und CE haben ein Gültigkeitsdatum und müssen dann mit dem ärztlichen Eignungsgutachten verlängert werden. Der Rest nicht.

Auf den Hinweisen der Antragstellung stand es allerdings so drauf, dass man statt T auf L runtergeschlüsselt wird, wenn kein Nachweis (LoF) erbracht würde. Scheint man real aber doch nichts dazu vorlegen zu müssen. Egal ... stand drin, steht drin und bleibt. :)

Zitat:

@gast356 schrieb am 1. Januar 2021 um 22:23:16 Uhr:

...wobei man sagen muß, dass der Nachweis bzw. die Frage nach einer Land-/Forstwirtschaft und davon abhängig zu machen, ob Klasse T erteilt wird oder nicht an sich schon eine Frechheit darstellt.

Entweder der alte Führerschein Klasse 3 enthält T... dann ist der ohne Wenn & Aber zu erteilen oder er enthält die Klasse T nicht, dann kann der nicht erteilt werden und jeder der Klasse T braucht muß eben in die Fahrschule.

Es geht schließlich -so würde ich das verstehen- bei einem Führerschein um eine Qulifikation... dabei gehts drum ob jemand im Falle der Klasse T fähig ist einen Schlepper "mit 60km/h und Druckluftbremsanlage" zu fahren oder nicht.

Die alte "Klasse 3" enthält doch höchstens die Klasse L(40km/h),niemals T(60km/h).

Wenn man "Klasse 2" hat dann bekommt man Klasse T doch automatisch.(laut ADAC)

 

Ich fahr manchmal Traktoren mit 40km/h,wer weiss was die Zukunft bringt,und da heute viele Traktoren 50 oder gar 60km/h fahren,war das halt die einfachste Lösung beim Umschreiben Klasse T eintragen zu lassen.

Ich sag es mal so,wer einen Traktor mit 40km/h fahren kann,der kann wohl auch einen mit 60km/h fahren ohne extra Prüfung.

 

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