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- Umzug ins Ausland - Anmeldung des Fahrzeugs auf Bruder
Umzug ins Ausland - Anmeldung des Fahrzeugs auf Bruder
Hallo zusammen,
womöglich simple Frage, dennoch folgende Situation, die ich einfach nicht gelöst kriege:
- Umzug ab Januar 2025 in die USA
- BMW derzeit mit Saisonkennzeichen in München auf mich angemeldet
- BMW soll in Deutschland angemeldet und versichert bleiben, damit das Auto weiter während meines Auslandsaufenthalts bewegt werden kann (durch meinen Bruder, min. 2 Jahre lang)
Frage:
- Kann das Auto im Wohnort meines Bruders (Hochtaunuskreis) auf Ihn umgemeldet werden, sodass nur der Fahrzeugschein geändert wird und ich der Eigentümer lt. Fahrzeugbrief bleibe?
- Das Saisonkennzeichen mit Münchner Nummer soll idealerweise bestehen bleiben
- Mit der Versicherung Huk habe bereits geklärt, dass die Versicherung weiterhin auf mich laufen und von mir bezahlt werden kann.
Ich danke vielmals im Voraus!
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17 Antworten
Warum willst Du das Auto überhaupt ummelden?
Wichtig ist, dass Dein Bruder bei der HUK als weiterer Fahrer im Vertrag möglich ist.
Ansonsten kannst Du ihm noch eine Nutzungsvollmacht ausstellen, falls er mal in eine Kontrolle kommt und die Grünen/Blauen Fragen stellen, warum er das Auto fährt.
Aber ansonsten würde ich da gar nix mehr machen.
Deinen Briefkasten sollte halt regelmäßig jemand leeren, falls Dein Bruder mal ein Knöllchen fabriziert.
Zitat:
@Downloader schrieb am 7. Dezember 2024 um 17:11:03 Uhr:
Warum willst Du das Auto überhaupt ummelden?
Wichtig ist, dass Dein Bruder bei der HUK als weiterer Fahrer im Vertrag möglich ist.
Ansonsten kannst Du ihm noch eine Nutzungsvollmacht ausstellen, falls er mal in eine Kontrolle kommt und die Grünen/Blauen Fragen stellen, warum er das Auto fährt.
Aber ansonsten würde ich da gar nix mehr machen.
Deinen Briefkasten sollte halt regelmäßig jemand leeren, falls Dein Bruder mal ein Knöllchen fabriziert.
Hi, sehr gute Frage - das Problem ist, dass wir komplett aus D in die USA ziehen. Und, meines Wissens nach kann ein Auto nicht auf eine Person zugelassen, die keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Ist dies korrekt? In München kriege ich natürlich niemanden ans Telefon. Danke!
Offiziell heißt es glaube ich, dass es nur dann keinen Vertrag mehr gibt, wenn es in der BRD keine Postzustelladresse mehr gibt, die wäre ja noch vorhanden, oder?
Rechtlich würde ich das aber trotzdem anders lösen, das wäre mir zu gewagt
Das Problem ist dann doch wenn das Fzg auf den Bruder läuft und Du keinen Wohnsitz in D hast,
dass es sich um ein Steuervergehen handelt sobald Du kontrolliert wirst.
@HDPepe warum? Das Auto läuft auf einen in D ansässigen Bürger, die Steuern sind bezahlt und ein im Ausland lebender Bürger fährt das Fahrzeug. Sehe hier keinerlei Problem.
soweit so gut.
Wie ich erläutert habe tritt der Verstoss dann ein, sobald der in USA lebende Mensch das nun auf den Bruder zugelassene Fzg. fährt.
Warum sollte das so sein? Du verwechselt das mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug, mit dem ich in Deutschland als deutscher herumfahre.
Dann mach Dich mal schlau
Hab ich und ich bleibe bei meiner Ansicht!
Genau so darf ich als Deutscher in den USA ein Auto mit US-Kennzeichen fahren oder in Österreich die Autos meiner österreichischen Verwandtschaft...
Und wenn mein Onkel aus AT nach DE kommt und hier mit meinem deutschen Auto herumfährt (deutsches Kennzeichen), darf er das natürlich.
Na dann ist ja auch für den Themenstarter alles im grünen Bereich.
Ich kenne es wie von mir beschrieben, aber .......
@NGSquared das Problem ist eher, dass dein Kennzeichen weg ist, sobald du das Auto auf deinen Bruder anmelden wirst. Meines Wissens nach kann man das nur einmal mitnehmen.
So würde ich es machen:
Auto komplett auf Bruder anmelden, inkl. Versicherung etc. und dich als Fahrer (oder bei der HUK24 alle ab 25) mit eintragen, dann ist alles korrekt.
Was nicht geht: dass im Brief und Schein zwei verschiedene Namen/Adressen stehen oder das Auto ohne Wohnsitz in D anmelden (außer, du hast hier noch eine Firma).
Unabhängig davon: wer trägt die Kosten in deiner Abwesenheit? Lohnt sich das überhaupt bzw. sprechen wir von so einem besonderen Fahrzeug, dass man ihn nicht verkaufen und im Zweifel in ein paar Jahren wieder einen ähnlichen kaufen kann?
Abgesehen davon: wohin geht’s in den USA dort ein Auto zu kaufen und anzumelden ist teilweise auch wild, je nach Bundesstaat. In Texas wird am 1.1.25 zunächst mal der TÜV abgeschafft
Wenn du mit meinem Schweizer Fahrzeug auf mich zugelassen als Deutscher nach D oder AT fährst hast du aber sofort ein Zoll/Steuerthema wenn du kontrolliert wirst, ebenso wenn du ohne den Fahrzeughalter in CH kontrolliert wirst, so einfach ist die Welt nicht, im besonderen mit den USA würde ich mich hier nicht nur im Internet informieren.
Nervtöter, Daumen hoch.
Der Kollege aus Bayern weiss aber besser
Weil ihr nicht versteht, was ich sagen will
Ein deutsches Auto mit deutscher Zulassung mit deutscher Adresse auf einen deutschen Halter wird von einem Deutschen, der im Ausland wohnt, in Deutschland gefahren. Wo entsteht hier das steuerliche Problem?
Ihr konstruiert Fälle, die hier nicht einschlägig sind. Was nicht geht:
- ich fahre als Deutscher ein CH-Auto in Deutschland, ohne, dass der Halter dabei ist -> hier nicht der Fall
- ich fahre mit einem Auto aus den USA in Deutschland herum, ohne es umzumelden -> hier nicht der Fall
- ich fahre mit einem Auto mit deutschen Kennzeichen in der Schweiz herum, obwohl mein Wohnsitz in der Schweiz ist -> Riesenproblem
Aber ein in Deutschland zugelassenes Auto in Deutschland zu fahren, bei dem in Deutschland Steuern abgeführt werden...da ist es egal, wer am Steuer sitzt.
Vielleicht ist jetzt klarer geworden, was ich meinte.