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Unfall bei leasing

Themenstarteram 6. Dezember 2009 um 22:03

Hallo habe eine frage muss ich wenn mein leasing auto ein unfall hatte den unfall bei bmw reparieren lassen oder kann ich das auch wo anders machen lassen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von witflo

ein unfall

einEN Unfall

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17 Antworten
am 6. Dezember 2009 um 22:18

das solltest du in deinen Verträgen finden, oder beim Eigentümer nachfragen.

Themenstarteram 6. Dezember 2009 um 22:34

also im Vertrag habe ich nichts gesehen

Wenn Du bei der Rückgabe keine unnötigen Diskussionen haben willst, solltest Du das auf jeden Fall bei BMW machen lassen (unabhängig davon, was im Vertrag steht). Ich würde aber ehrlich gesagt nie auf die Idee kommen, meinen Neuwagen irgendwo anders reparieren zu lassen - egal ob gekauft oder geleast.

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von witflo

ein unfall

einEN Unfall

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 21:15

aber ich kann zu einem gutachter gehe meiner wahl und den unfall später dann privat bei bmw machen lassen oder?

Hallo witflo,

Ich bekam von meinem Händler

bei Übergabe vor ca. 2 Jahren

ein Heft, welches in der Mappe

mit den üblichen Papieren wie

z.B. Bedienungsanleitung ,

Scheckheft usw. ,überreicht.

Auf dieses Heft ( welches Du auch

haben mußt ) zeigte der Verkäufer

und sagte mir , dass ich es möglichst

nicht benutzen sollte, denn darin

sind die genauen Abläufe erläutert,

wie bei einem Unfall, ob selbst oder

fremdverschuldet gegenüber BMW zu

verfahren ist. Schau mal in Dein

Handschuhfach, die Mappe mit dem

BMW Logo.

Gruß :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von witflo

Hallo habe eine frage muss ich wenn mein leasing auto ein unfall hatte den unfall bei bmw reparieren lassen oder kann ich das auch wo anders machen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von witflo

aber ich kann zu einem gutachter gehe meiner wahl und den unfall später dann privat bei bmw machen lassen oder?

1. Kannst du nicht den Unfall reparieren lassen, sondern nur den Schaden!!! ;)

2. Ist deine erste Aufgabe nach einem Unfall, den Eigentümer des Fahrzeugs, die Leasinggesellschaft, zu informieren! Die sagt dir dann schon ganz genau, was du zu tun und zu lassen hast, welcher Gutachter beauftragt wird oder welche Werkstatt den Schaden reparieren darf!

Als Leasingnehmer bist du in deinen Rechten am Auto erheblich eingeschränkt, so dass du dir auch abschminken kannst, nach Gutachten abzurechnen und danach auf billig reparieren zu lassen, um die Differenz in die eigene Tasche zu stecken.

am 8. Dezember 2009 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von car-driver

Zitat:

Original geschrieben von witflo

Hallo habe eine frage muss ich wenn mein leasing auto ein unfall hatte den unfall bei bmw reparieren lassen oder kann ich das auch wo anders machen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von car-driver

Zitat:

Original geschrieben von witflo

aber ich kann zu einem gutachter gehe meiner wahl und den unfall später dann privat bei bmw machen lassen oder?

1. Kannst du nicht den Unfall reparieren lassen, sondern nur den Schaden!!! ;)

2. Ist deine erste Aufgabe nach einem Unfall, den Eigentümer des Fahrzeugs, die Leasinggesellschaft, zu informieren! Die sagt dir dann schon ganz genau, was du zu tun und zu lassen hast, welcher Gutachter beauftragt wird oder welche Werkstatt den Schaden reparieren darf!

Als Leasingnehmer bist du in deinen Rechten am Auto erheblich eingeschränkt, so dass du dir auch abschminken kannst, nach Gutachten abzurechnen und danach auf billig reparieren zu lassen, um die Differenz in die eigene Tasche zu stecken.

uhi, das wird ja intressant^^

ich habe selber kein leasingfahrzeug, aber ein freund von mir hat einen golf geleast. der hatte einen schaden an der tür. hat für den schaden von der versicherung glaube 1000€ bekommen.

da fragte ich ihn, wieso die tür immernochnicht repariert sei. Er meinte, dass es ja nicht stören würde.

frage nun: hat mein freund einfach keine ahnung und muss bei der rückgabe spätestenz den schaden bezahlen(also ihn reparieren lassen)?

was wären denn nun die folgen für ihn?

Zitat:

Original geschrieben von Kimmler

uhi, das wird ja intressant^^

ich habe selber kein leasingfahrzeug, aber ein freund von mir hat einen golf geleast. der hatte einen schaden an der tür. hat für den schaden von der versicherung glaube 1000€ bekommen.

da fragte ich ihn, wieso die tür immernochnicht repariert sei. Er meinte, dass es ja nicht stören würde.

frage nun: hat mein freund einfach keine ahnung und muss bei der rückgabe spätestenz den schaden bezahlen(also ihn reparieren lassen)?

was wären denn nun die folgen für ihn?

Selbstverständlich muss er bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs den Schaden repariert haben oder, wenn er das nicht vor Rückgabe machen lässt, die Rechnung zahlen, die man ihm nach Reparatur präsentiert. Wahrscheinlich wird ein Gutachter das Fahrzeug bei Rückgabe besichtigen und die Schadenshöhe für die beschädigte Tür festlegen. Dann muss er diesen Betrag zahlen. Ob der Betrag dann niedriger ist, als der Betrag, den er von der Versicherung kassiert hat, ist fraglich.

Ich würde schnellstmöglich reparieren lassen und mich an einem Fahrzeug in schadensfreiem Zustand freuen, denn irgendwann muss er zahlen!

Ich glaube deinem Freund ist nicht klar, dass er nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist und er lediglich Geld dafür zahlt, dass er das Auto nutzen darf. Im Grunde nicht viel anders als ein Leihwagen von einer Autovermietung.

am 8. Dezember 2009 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von car-driver

Zitat:

Original geschrieben von Kimmler

uhi, das wird ja intressant^^

ich habe selber kein leasingfahrzeug, aber ein freund von mir hat einen golf geleast. der hatte einen schaden an der tür. hat für den schaden von der versicherung glaube 1000€ bekommen.

da fragte ich ihn, wieso die tür immernochnicht repariert sei. Er meinte, dass es ja nicht stören würde.

frage nun: hat mein freund einfach keine ahnung und muss bei der rückgabe spätestenz den schaden bezahlen(also ihn reparieren lassen)?

was wären denn nun die folgen für ihn?

Selbstverständlich muss er bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs den Schaden repariert haben oder, wenn er das nicht vor Rückgabe machen lässt, die Rechnung zahlen, die man ihm nach Reparatur präsentiert. Wahrscheinlich wird ein Gutachter das Fahrzeug bei Rückgabe besichtigen und die Schadenshöhe für die beschädigte Tür festlegen. Dann muss er diesen Betrag zahlen. Ob der Betrag dann niedriger ist, als der Betrag, den er von der Versicherung kassiert hat, ist fraglich.

Ich würde schnellstmöglich reparieren lassen und mich an einem Fahrzeug in schadensfreiem Zustand freuen, denn irgendwann muss er zahlen!

Ich glaube deinem Freund ist nicht klar, dass er nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist und er lediglich Geld dafür zahlt, dass er das Auto nutzen darf. Im Grunde nicht viel anders als ein Leihwagen von einer Autovermietung.

ok danke, ich hatte schon selber gestutzt. dachte mir : wie er kassiert und das wars?^^

Und womöglich noch die Wertminderung selbst eingesteckt....:D

Zitat:

Original geschrieben von airforce1

Und womöglich noch die Wertminderung selbst eingesteckt....:D

Für ne kaputte Tür dürfte es aber eigentlich keine Wertminderung geben. Unabhängig davon ist ein solches Ansinnen auch gegenüber der Versicherung (nicht nur gegenüber der Leasinggesellschaft) nicht korrekt. Bei der Schadenerhebung wirst Du nämlich von der Versicherung gefragt, ob es Dein Wagen ist oder ein Leasingfahrzeug - und was bei falschen Angaben gegenüber der Versicherung passiert, sollte doch eigentlich jeder wissen.

Mit ner unreparierten Tür rumfahren, obwohl man den Schaden erstattet bekommt... Manche Leute sind doch echt verkehrt verkabelt!

Thomas

Themenstarteram 8. Dezember 2009 um 20:55

aber wenn ich ein gutachten machen lasse und es spät dann bei bmw machen lasse ist es doch egal ist ja dann bei bmw gemacht worden ist ja nur der Kotflügel neu und Stoßstange neu lackieren.

Themenstarteram 8. Dezember 2009 um 21:15

also habe das heft eben gefunden ich kann mir einen gutachter meines vertrauens aussuchen.

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