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Unfall BMW 116D - Gutachter oder Kva von Werkstatt?

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 14. Juli 2024 um 16:03

Hallo zusammen,

 

leider hat es heute meinen Wagen erwischt. Bin am Straßenrand stehen geblieben da wir einen Fahrradunfall beobachtet haben und dann helfen wollten. Wenige Minuten später ist dann ein unaufmerksamer Fahrer mit ordentlichen Tempo in mein Auto gefahren. Sieht recht übel aus wie auf den Bildern zu sehen (Türen links klemmen beide)

 

Ich wollte mal nach eurem Rat fragen ob ich mich lieber für den Gutachter der gegnerischen Versicherung entscheide oder ob ich selbst eine Werkstatt suche. Ich bin ziemlich sicher dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (Wagen hat 190.000) gelaufen sonst aber keine Schäden vorher gehabt. Aktuell kenne ich leider auch keine Werkstatt die das günstig macht da müsste ich erstmal auf die Suche gehen.

 

Ich sehe im Moment 3 Optionen. Entweder direkt zu BMW die da eine saftige Rechnung draus machen, eine freie Werkstatt suchen wo man aber auch nicht genau weiß ob die es wirklich gut machen oder den Gutachter der gegnerischen Versicherung kommen lassen?

 

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

 

Ps: falls jemand eine gute Adresse für solche Reparaturen im Großraum Frankfurt hat bzw. möglichst nah am Flughafen lasst mich dies sehr gerne wissen.

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18 Antworten

Hallo,

Zu allererst, so wie ich verstehe bist du nicht an dem Unfall schuld?

 

Wenn du nicht schuld bist, kannst du dir jede Werkstatt aussuchen und diese auch wieder jeden beliebigen Gutachter!

Anders ist es, wenn die Versicherung des anderen die Rechnung als zu hoch ansieht, dann kann ein Gutachter von denen mithinzugenommen werden.

 

 

Es gibt zudem eine 130% Schadenregelung. (Hierbei musst du jedoch beachten, dass du dann dein Fahrzeug min. 1/2 Jahr lang weiterfahren/behalten und angemeldet bleiben muss. Man wird eventuell danach gefragt)

Zudem hast du Glück, dass du eine Mehrlenkerachse hinten besitzt. Der Schaden kann also immer noch im Rahmen des Machbaren sein. Deine Werkstatt wird das jedoch erst einmal ausrechnen und das mit der Versicherung bereden. Jede Werkstatt muss prinzipiell hierfür geeignet sein. Bei der direkten Vertragswerkstatt kann ein Fahrzeug womöglich eher ein Totalschaden sein, da die Arbeitszeit manchmal um das doppelte teurer ist. Hier musst du abwägen.

Eingen Gutachter plus Anwalt, kann auch eine Werkstatt sein, die den Gutachter stellt. Muss eh die gegnerische Versicherung zahlen.

Alles andere ist Blödsinn.

Kein KV

Kein GA der Gegenseite

RA + eigener GA

Gute Werkstatt kann ich in HU empfehlen. Allerdings wenns ein Totalschaden wäre, nutzt das auch nix. Bei Interesse an der Adresse = PN

Lass einen Gutachter kommer und gib es einem Rechtsanwalt. Der ist ziemlich sicher ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Themenstarteram 14. Juli 2024 um 17:12

Zitat:

@Anlody schrieb am 14. Juli 2024 um 18:11:30 Uhr:

Hallo,

Zu allererst, so wie ich verstehe bist du nicht an dem Unfall schuld?

 

Wenn du nicht schuld bist, kannst du dir jede Werkstatt aussuchen und diese auch wieder jeden beliebigen Gutachter!

Anders ist es, wenn die Versicherung des anderen die Rechnung als zu hoch ansieht, dann kann ein Gutachter von denen mithinzugenommen werden.

 

 

Es gibt zudem eine 130% Schadenregelung. (Hierbei musst du jedoch beachten, dass du dann dein Fahrzeug min. 1/2 Jahr lang weiterfahren/behalten und angemeldet bleiben muss. Man wird eventuell danach gefragt)

Zudem hast du Glück, dass du eine Mehrlenkerachse hinten besitzt. Der Schaden kann also immer noch im Rahmen des Machbaren sein. Deine Werkstatt wird das jedoch erst einmal ausrechnen und das mit der Versicherung bereden. Jede Werkstatt muss prinzipiell hierfür geeignet sein. Bei der direkten Vertragswerkstatt kann ein Fahrzeug womöglich eher ein Totalschaden sein, da die Arbeitszeit manchmal um das doppelte teurer ist. Hier musst du abwägen.

Danke für deine ausführliche Antwort!

 

Zum ersten Punkt genau ich bin nicht schuld, ich hatte den Wagen am Straßenrand abgestellt weil wir halt auf dem Fahrradweg auf der anderen Seite einen Fahrradunfall beobachtet haben und die Verunglückte regungslos auf dem Boden lag. Schnell Auto abgestellt, Warnblinker und rüber. Dabei hatte ich dann auch kein Warndreieck aufgestellt das war nicht der erste Gedanke aber da versucht mir derjenige der mir reingefahren ist jetzt einen Strick draus zu drehen. Er meinte so konnte er das Auto nicht sehen. Polizei meinte aber auch ist eine 50er Zone da muss er so fahren dass er jederzeit anhalten kann und es war eine gerade übersichtliche Strecke war jetzt nicht mitten in einer Kurve.

 

Von dieser 130% Reglung habe ich noch nie gehört ehrlich gesagt. Ich bin halt auch ziemlich sicher bzw. gehe davon aus, dass es ein Totalschaden ist. Was heißt denn dann 130% genau worauf bezieht sich das?

Ich hatte auch schon ein paar unverschuldete Unfälle. Habe immer einen Gutachter von der DEKRA genommen. Ist aber alles schon länger her.

Themenstarteram 14. Juli 2024 um 17:18

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 14. Juli 2024 um 18:11:46 Uhr:

Eingen Gutachter plus Anwalt, kann auch eine Werkstatt sein, die den Gutachter stellt. Muss eh die gegnerische Versicherung zahlen.

Alles andere ist Blödsinn.

Also du sagst dann nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?

Themenstarteram 14. Juli 2024 um 17:19

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 14. Juli 2024 um 18:14:21 Uhr:

Kein KV

Kein GA der Gegenseite

RA + eigener GA

Gute Werkstatt kann ich in HU empfehlen. Allerdings wenns ein Totalschaden wäre, nutzt das auch nix. Bei Interesse an der Adresse = PN

Vielen Dank! Ja Anwalt wird morgen kontaktiert..

Melde mich gleich mal per PN wegen der Werkstatt

Themenstarteram 14. Juli 2024 um 17:20

Zitat:

@BOcnc schrieb am 14. Juli 2024 um 19:14:43 Uhr:

Ich hatte auch schon ein paar unverschuldete Unfälle. Habe immer einen Gutachter von der DEKRA genommen. Ist aber alles schon länger her.

Okay, danke!

Nach meiner Meinung wird der Wagen als Totalschaden abgerechnet. Eine Reparatur wird den Wert des Autos übersteigen. Wichtig ist das klar aufgenommen worden ist das der Unfallgegner den Schaden verursacht hat und das die Versicherung dir nicht noch eine Teilschuld gibt. Wäre bei deiner Schilderung aber nicht ungewöhnlich. Ich gehe davon aus das du eh einen Anwalt benötigst. Der wird dir dann schon zur Seite stehen.

Gruß Volker

Nein niemals den gegnerischen Gutachter nutzen, der prüft im Auftrag der Versicherung. Kann doof Enden.

Bezüglich der 130% Regel:

Fahrzeug hat ein Restwert von 500€ nach Unfall

Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 5000€.

Jetzt darf man bis 6500€ reparieren lassen, alles darüber nicht mehr.

Zahlen sind nur Beispiele, da auch schön einfach zu rechnen

Also grundsätzlich: Niemals (außer bei absoluten Bagatellschäden) lässt man den Gutachter der gegnerischen Versicherung ans Auto. Der gehört wie der Name schon sagt zu deinen Gegnern - uch wenn der natürlich staatlich vereidigt und blablabla... geschenkt. Alles was nicht Bagatelle ist, nimmt nan sich einen eigenen Gutachter und Rechtsanwalt.

Oft versucht die gegn. Versicherung ihren eigenen Gutachter als erstes zum Wagen zu schicken. Der macht dann ein Gutachten und wenn dir das nicht passt, dann kannst du einen eigenen Gutachter zwar beauftragen, aber den wird die gegn. Versicherung dann erst mal nicht bezahlen, denn es gibt ja bereits ein Gutachten. Dann kannst vor Gericht gehen und sagen, dein Gutachten ist richtig und das andere falsch und dann gibts ein Drittgutachten... das willst du alles nicht. Also falls die gegn. Versicherung wissen will wo das Auto steht, würde ich nicht mal Auskunft erteilen, denn die wollen nur ihren eigenen Gutachter platzieren.

Wenn du das mal verinnerlicht hast, gibts eigentlich zwei Wege:

1. Du kümmerst dich selbst um den Gutachter und einen Rechtsanwalt, der dann mit der Versicherung abrechnet und deine Ansprüche geltend macht. Sobald die Versicherung (bzw. der Gutachter) entschieden hat ob repariert werden darf oder ob ein Totalschaden vorliegt, kannst du eine Werkstatt deiner Wahl beauftragen. Solltest du eine Werkstatt finden, die billiger repariert als im Gutachten steht, kannst du den 'Gewinn' einstreichen.

2. Du übergibst alles deiner Werkstatt - das nennt man 'den Schaden abtreten'. Die kümmern sich dann um alles, beauftragen Gutachter und RA und reparieren dann nach Freigabe durch die Versicherung. Wenn sie es schaffen, den Schaden für weniger zu beheben, siehst du in der Regel aber nichts davon, weil du ja alle Rechte und Pflichten 'abgetreten' hast. Du stellst ein kaüuttes Auto hin und kriegst ein repariertes zurück - das wars.

Ob repariert werden kann (bzw. ob die gegn. Versicherung bezahlen muss) richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in dem Zustand wie es war vor dem Unfall. Das macht der Gutachter.

Wenn der Wagen vor dem Unfall weniger Wert war als der Schaden kostet zu reparieren, sagt natürlich jeder: nicht reparieren sondern ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kaufen - ist ja auch vernünftig erst mal. Allerdings gibt es da die 130% Regelung die da lautet, die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert um 30% übersteigen (insgesamt also 130%) und es darf noch repariert werden.

Das alles stellt natürlich keine Rechtberatung dar, sondern spiegelt nur meine persönliche Erfahrung wider.

Themenstarteram 14. Juli 2024 um 18:41

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 14. Juli 2024 um 20:33:20 Uhr:

Nein niemals den gegnerischen Gutachter nutzen, der prüft im Auftrag der Versicherung. Kann doof Enden.

Bezüglich der 130% Regel:

Fahrzeug hat ein Restwert von 500€ nach Unfall

Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 5000€.

Jetzt darf man bis 6500€ reparieren lassen, alles darüber nicht mehr.

Zahlen sind nur Beispiele, da auch schön einfach zu rechnen

Ah, okay super danke für die Info! Ich werde morgen mal einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren und dann mal schauen wie es weitergeht.

Themenstarteram 14. Juli 2024 um 19:25

Zitat:

@ghm schrieb am 14. Juli 2024 um 20:36:35 Uhr:

Also grundsätzlich: Niemals (außer bei absoluten Bagatellschäden) lässt man den Gutachter der gegnerischen Versicherung ans Auto. Der gehört wie der Name schon sagt zu deinen Gegnern - uch wenn der natürlich staatlich vereidigt und blablabla... geschenkt. Alles was nicht Bagatelle ist, nimmt nan sich einen eigenen Gutachter und Rechtsanwalt.

Oft versucht die gegn. Versicherung ihren eigenen Gutachter als erstes zum Wagen zu schicken. Der macht dann ein Gutachten und wenn dir das nicht passt, dann kannst du einen eigenen Gutachter zwar beauftragen, aber den wird die gegn. Versicherung dann erst mal nicht bezahlen, denn es gibt ja bereits ein Gutachten. Dann kannst vor Gericht gehen und sagen, dein Gutachten ist richtig und das andere falsch und dann gibts ein Drittgutachten... das willst du alles nicht. Also falls die gegn. Versicherung wissen will wo das Auto steht, würde ich nicht mal Auskunft erteilen, denn die wollen nur ihren eigenen Gutachter platzieren.

Wenn du das mal verinnerlicht hast, gibts eigentlich zwei Wege:

1. Du kümmerst dich selbst um den Gutachter und einen Rechtsanwalt, der dann mit der Versicherung abrechnet und deine Ansprüche geltend macht. Sobald die Versicherung (bzw. der Gutachter) entschieden hat ob repariert werden darf oder ob ein Totalschaden vorliegt, kannst du eine Werkstatt deiner Wahl beauftragen. Solltest du eine Werkstatt finden, die billiger repariert als im Gutachten steht, kannst du den 'Gewinn' einstreichen.

2. Du übergibst alles deiner Werkstatt - das nennt man 'den Schaden abtreten'. Die kümmern sich dann um alles, beauftragen Gutachter und RA und reparieren dann nach Freigabe durch die Versicherung. Wenn sie es schaffen, den Schaden für weniger zu beheben, siehst du in der Regel aber nichts davon, weil du ja alle Rechte und Pflichten 'abgetreten' hast. Du stellst ein kaüuttes Auto hin und kriegst ein repariertes zurück - das wars.

Ob repariert werden kann (bzw. ob die gegn. Versicherung bezahlen muss) richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in dem Zustand wie es war vor dem Unfall. Das macht der Gutachter.

Wenn der Wagen vor dem Unfall weniger Wert war als der Schaden kostet zu reparieren, sagt natürlich jeder: nicht reparieren sondern ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kaufen - ist ja auch vernünftig erst mal. Allerdings gibt es da die 130% Regelung die da lautet, die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert um 30% übersteigen (insgesamt also 130%) und es darf noch repariert werden.

Das alles stellt natürlich keine Rechtberatung dar, sondern spiegelt nur meine persönliche Erfahrung wider.

Vielen Dank für den ausführlichen Text. Zu Punkt 1: wenn man jetzt aber erstmal jemand externen das Gutachten machen lässt und auch einen Anwalt einschaltet dann bleibt der Wagen ja erstmal beim Abschleppdienst oder? Falls dann ein wirtschaftlicher Totalschaden rauskommt ich aber dann eine Werkstatt finde die es günstiger macht muss ich mich ja dann wahrscheinlich um den Transport zu dieser Werkstatt kümmern oder?

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