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Unfall, brauche eure Geschwindigkeitseinschätzung

Opel Corsa D
Themenstarteram 10. Juni 2023 um 16:44

Hallo zusammen

Am Montag hatte ich ein Unfall.

Ich hätte gerne eine Geschwindigkeitseinschätzung von euch anhand des Schadens an mein Auto.

Zu der Straße: Dort war 70km/h erlaubt.

Ich wollte links abbiegen meine Ampel war grün und seine logischerweise auch.

Allerdings war er zu dem Zeitpunkt als ich abbiegen wollte noch sehr weit weg deswegen bin ich der Annahme dass er wohl sehr schnell unterwegs war :)

An mein Auto waren Lackspuren von ihm und auch Reifenabrieb seiner reifen. Meine Spurstange ist nicht mehr gerade sondern in U Form und mein ramen unter der tür ist auch verbogen und verzogen.

Er ist nicht Frontal in mich rein gekracht sondern lediglich "nur" gestriffen.

Unfalldaten:

Mein Fahrzeug: Opel Corsa D CDTI

Sein Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia

Unfallschaden an mein Auto
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35 Antworten

Wir können da gar nix schätzen. Das bringt dich nicht weiter. Da wird ein Gutachter drüber schauen und seinen Entschluss daraus ziehen.

 

Und falls du damit die Schuld frage beantworten willst, gilt unsere Einschätzung sowieso nicht. Nur die vom Gutachter.

@Lena18

Ganz ehrlich.

Wenn du den gesehen hast, warum bist du nicht stehen geblieben?

Kostet dich nur 20 Sekunden deines Lebens.

Kann ich dir nur als Tipp für die Zukunft mit auf den Weg geben.

Die Entscheidung wer hier schuldig ist, werden der Gutachter und der Richter entscheiden.

Themenstarteram 11. Juni 2023 um 7:11

Zitat:

@hwd63 schrieb am 10. Juni 2023 um 20:18:53 Uhr:

@Lena18

Ganz ehrlich.

Wenn du den gesehen hast, warum bist du nicht stehen geblieben?

Kostet dich nur 20 Sekunden deines Lebens.

Kann ich dir nur als Tipp für die Zukunft mit auf den Weg geben.

Die Entscheidung wer hier schuldig ist, werden der Gutachter und der Richter entscheiden.

Ich hab ihn nicht gesehen sonst wäre ich ja stehen geblieben. Ich hab ihn erst gesehen als er noch 100m weg war und dann war ich schon fast drüber beim abbiegen :)

Wie soll man da die Geschwindigkeit ermitteln? Die Hauptschuld hast sowieso du, hast die Vorfahrt missachtet. Meines Wissens wiegt das schwerer als überhöhte Geschwindigkeit, außer er war deeeeeuuuuutlich zu schnell.

Für's nächste mal: Dashcam und RS helfen da, eine RS ist gar nicht so teuer wie man denkt. Man ist heutzutage so schnell in Teufels Küche und die Welt ist voller Idioten.

Und: eine Rechtsberatung wird es hier nicht geben, wozu auch. Da werden Gutachter, Anwälte und der Richter letztlich was zu sagen.

... das ist doch ganz klar kein rechtwinkliger Aufprall sondern ein Streifschuß. ... aber für beide Fälle verwenden Gutachter Berechnungssoftware wo Daten vom Fahrzeugchassis drin sind aus der sich die Deformationsenergie ergibt.

Zugleich muß der Gutachter noch annehmen das im Kollisionsmoment noch Bremsenergie beim Gegner aufgebracht wurde und Ausweichmanöver gemacht wurde.

Aber ich sag es mal so: Wenn Du eine volle 70er Breitseite bekommen hättest, sehe Dein Auto anders aus und Seitenairbags scheinen auch nicht ausgelöst zu haben.

Meine Interpretation: Ob der 50, 70 oder 80 drauf hatte spiel keine Rolle, musst scheinbar sehr dicht vor ihm reingezogen sein und der hat vermutlich nocht gut reagiert.

Wie soll denn ein normaler Mensch anhand eines Streifschadens eine Geschwindigkeit einschätzen? :confused:

Da du deinem Unfallgegner die Vorfahrt genommen hast und du ihm kaum nachweisen kannst, dass er viel zu schnell war, wirst du die Zeche selbst bezahlen müssen.

Selbst wenn der andere 20 oder gar 30 Km/h zu schnell war, wird man ihm das nicht nachweisen können.

Zitat:

@Lena18 schrieb am 10. Juni 2023 um 18:44:28 Uhr:

Zu der Straße: Dort war 70km/h erlaubt.

Ich wollte links abbiegen meine Ampel war grün und seine logischerweise auch.

Allerdings war er zu dem Zeitpunkt als ich abbiegen wollte noch sehr weit weg deswegen bin ich der Annahme dass er wohl sehr schnell unterwegs war :)

Kann es vllt. sein das Du zunächst Standest und "er" angefahren kam?

Kann es auchs ein das Du vllt. noch nicht viel Fahrerfahrung hast und evtl. nicht regulär (spurtreu) abgebogen bist und Du dem gegner vllt. in seine Abbiegelinie reingezogen bist?

 

Bei dem Schaden hätte ich die Polizei geholt. Die macht eine unfallaufnahme und da ist evtl. festgehalten wo die Kollisionsstelle war. ... Wenn die in den gegners Spurbereich war ist es fast egal wie schnell der war.

Wenn aufgrund der Unfallangaben (Unfallbogen, Polizeiprotokoll) Deine versicherung meint das Du es nicht gewesen sein kannst, wird sie dem Gner keine Deckungszusage geben und evtl. selbst einen Unfallgutachter einschalten.

Das Dingen schaukeln Dir hier keienr nachhause. Sorry, ist so.

Wie geschrieben erledigt das alles ein Gutachter.

Froh sein, das keiner körp. zu Schaden kam.

Man kann nur hoffen, das Du VK hast.

Eine RS hat auch mir damals die ganze Arbeit abgenommen - als ich mal einem hinten reingebrummt bin.

Die Polizei wird Dir ggf. auch noch ne Strafe aufbrummen - bei mir damals (2010) war s ne Owi von 40,--€ am Ende und ne Hochstufung bei meiner Versicherung.

Zitat:

@olli27721 schrieb am 11. Juni 2023 um 19:49:42 Uhr:

Man kann nur hoffen, das Du VK hast.

Hm, Schaden könnte deutlich über Restwert liegen.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 11. Juni 2023 um 19:51:05 Uhr:

Hm, Schaden könnte deutlich über Restwert liegen.

-

Wenn der krumm ist wirds wohl so sein.

Schade - die Diesel sind noch sehr gesucht - grade wenn der noch nicht soooviel runter hat.

Völlig wurscht wie schnell der war. Du hast ihm die Vorfahrt genommen. Punkt.

Einfach mal die W-Fragen durchgehen.

Wer: Lena18 und Unfallgegner

Wann: Tag + Uhrzeit

Wo: Kreuzung, Straße, Ortsname + PLZ

Was: Unfall bei dem Versuch der Überquerung / Abbiegen

Wieso: Missachtung der Vorfahrt aufgrund Fehleinschätzung der Geschwindigkeit

Weshalb: Missachtung der Vorfahrt

Warum: Fehleinschätzung der Geschwindigkeit

Angenommen, der Unfallgegner bekommt nachgewiesen, dass er mit 90 anstatt 70 KM/H die besagte Straße befahren ist. Was dann? Ab 21 bekommt man erst einen Punkt. 20 KM/H zu schnell wäre ein Bußgeld. Die Vorfahrt hast du in jedem Fall missachtet. Wäre dort jetzt jemand mit 150, 200, 250 KM/H und oder mehr gefahren, wäre es egal, dass du die vorfahrt missachtet hättest. Das wäre in solch einem Fall sowieso egal weil man die Straße dann im bestenfall in einem Sarg verlässt anstatt für den Rest des Lebens gelähmt als Krüppel, um es mal so auszudrücken, wie es ist.

Sei froh, dass dir außer ein Schock / eine Lehre fürs Leben nichts passiert ist. Je nach Versicherung hast du 150, 300 oder 500€ Selbstbeteiligung. Gleiche Summe fällt nochmal für einen Anwalt an, wenn es vor Gericht gehen sollte, ist meistens beides auf 150€ festgelegt.

Die Ursache für den Unfall trägst du.

Sofern ihm nachgewiesen werden kann, dass er über 91 KM/H gefahren ist, es nicht mehr nur ein Bußgeld ist sondern eine "Straftat" wird er eine Teilschuld zugewiesen bekommen.

Das ganze muss jedoch ein Gutachter feststellen.

Nicht du, nicht Angehörige oder Freunde, nicht die Polizei und auch nicht wir, als Motor-Talk Community.

Das weitere Vorgehen sieht jetzt wie folgt aus.

Du meldest dich bei deiner hoffentlich vorhandenen Rechtschutzversicherung. Meldest das ganze und bekommst eine Beratungsnummer. Hiermit gehst du nun zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Hier steht dir eine kostenfreie rechtsberatung zu. Du unterschreibst im besten Fall für die Übernahme des Mandahts.

Der Fachanwalt beantragt sodann bei der Staatsanwaltschaft die Akte wo der Unfall Bericht drin steht. Hiermit wirst du bei Erhalt zum Termin gerufen, es werden sodann deine Aussichten besprochen.

Die Möglichkeiten, die der Unfallgegner nun gegen dich hat.

- Fahrtauglichkeit anzweifeln lassen

- Schmerzensgeld

- Anzeige wegen Fahrlässiger, ggf. Vorsätzlicher Körperverletzung

- Sofern er zum Psychologen geht musst du ein Leben lang für ihn Geld bezahlen wenn er Gesundheitliche Schäden, Angstzustände etc. Nunmehr davon getragen hat. Und Anklage gegen dich erhebt.

uvm.

Um den Weg zu einem Anwalt wirst du nicht herum kommen.

Im besten Fall, kommst du damit klar, wenn du ein Schuldeingeständniss abgibst. Dieses begründest du mit einer Beruflichen Überarbeitung, um nicht direkt zu sagen, dass du es einfach noch nicht schaffen könntest Geschwindigkeiten entsprechend einzuschätzen. An einem STOP Schild zählt man übrigens 21-22-23 bevor man weiter fährt. Sofern noch nicht bekannt.

Wenn du drauf bestehst, dass er zu schnell war, führt es zu einem Verfahren. (Aussage gegen Aussage) hierbei muss dann ein Urteil gefällt werden. Für den Fall, dass du verlierst, was höchstwahrscheinlich so sein wird, trägst du bzw. die Versicherung den Material-Schaden (Instandsetzung) sowie die Anwalts+Gerichtskosten. Die unterliegende Partei also Verlierer zahlt ebenfalls die Auslagen für die gegnerische Seite. Sowie die Kosten eines Sachverständiger. Jede der Versicherungen wird einen beauftragen und das Gericht einen unabhängigen. So ein Gutachten liegt 4 Stellig.

Im Namen der MT-Community rate ich dir jetzt also zu einem Juristischen Beistand, da wir dir hier keine Einschätzungen im Zuge einer Rechtsberatung geben dürfen. Der Fachanwalt wird sich für dich um alles weitere kümmern.

Ich habe noch ein W ... W wie Wahnsinn.

@ Kiseku, beide waren Linksabbieger! ... zu 99,9% galt die Geschwindigkeitsbegrenzung für die reguläre Geradeausfahrt "ohne Vorkommnisse" und nicht als Empfehlungsgeschwindigkeit für den Abbiegevorgang!

Es hätte auch scheiße Regnen und Schneien können und nur 60 gefahren worden sein ... dann wäre es einfach zu schnell gewesen obwohl das Schild 70 sagt. Jeder hat aslo seine Sorgfaltspflichten.

Beide sind Links abgebogen ... damit steht doch nur die Frage im Raum warum haben sie sich überhaupt getroffen?

Der/die TE hat keinem Geradeausfahrendem die Vorfahrt genommen (zumal ja Ampel).

Der Gegner ist vllt. auch nur mit 30 links abgebogen ... und irgendeienr hat einfach nicht die Linie gehalten

Hier kann man im Grunde ein Schloß dran machen. Da ist nichts zu lösen.

Moment mal....wo steht denn dass der Unfallgegner ebenfalls Linksabbieger war?

Hab ich das überlesen?

Zwei Linksabbieger.... tangential voreinander abbiegen.

Dann hätte das ja (eigentlich) nicht passieren können, dürfen, wie auch immer :confused:

@Kiseku

Im Namen der MT-Community rate ich dir jetzt also zu einem Juristischen Beistand,...

Bißchen anmaßend, oder?

Seit wann sprichst DU denn hier im Namen der MT-Community????????

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