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Unfall Einschätzung

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 11:16

Hallo.

Ich hätte gerne mal interessehalber ein paar Meinungen, wie ein Unfall für mich ausgeht. Der Fall geht jetzt so oder so zum Anwalt.

Mir ist beim Links Abbiegen auf ein Tankstellengelände. Ein Roller reingefahren. Ich habe ca 40m vorher geblinkt, einen zweimaligen Schulterblick gemacht, die Geschwingkeit verlangsamt und mich auch auf meinem Fahrstreifen links eingeordnet. Dieses wird mir durch zwei Mitfahrer (Ehefrau, Sohn) bestätigt. Der Rollerfahrer bestätigte das so, war aber der Meinung ich hätte zu spät geblinkt.

Also wurde die Polizei hinzugerufen und nach Aufnahme der Aussagen kommen Sie zum Schluss, der Rollerfahrer hat Schuld (Tatbestandsnummer 105155). Außerdem kommt heraus der Rollerfahrer hat Alkohol getrunken und auf dem Unfallbogen wird auch Straftatbestand vermerkt (Ich glaube das heißt mindestens 1,1 Promille). Eine Zeugin an der Tankstelle hat sich noch gemeldet war aber zum eintreffen der Polizei nicht mehr vor Ort.

Ich habe mein Auto von einem Sachverständigen überprüfen lassen und habe alle Infos der gegnerischen Versicherung zukommen lassen.

Nachdem diese nun den Polizeibericht und alle Zeugenaussagen angefordert hat, wird mir mitgeteilt dem Versicherungsnehmer wäre keine Schuld nachzuweisen, vielmehr wäre ich gemäß Anscheinbeweis als Linksabbieger der Unfallverursacher (Rückschaupflicht vernachlässigt).

Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen und mache mir nun doch Sorgen. Was meint Ihr inwiefern hat die Versicherung da eine Chance?

Gruß und Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Uwe Mettmann [url=https://www.motor-talk.de/.../unfall-einschaetzung-t6631996.html?...]schrieb am 3. Juni 2019

Jetzt ist ihm nun dieser Unfall passiert und sein Auftreten hier lässt vermuten, dass er nicht aus seinem Fehler lernen wird, schade. :(

Daher macht es auch keinen weiteren Sinn für mich, mit ihm weiter zu diskutieren, denn es wird zu nichts führen.

 

Gruß

Uwe

 

Momentan ist es eher dein Auftreten mit permanenten Vermutungen und Schuldzuweisungen, das diesen Thread entgleiten lässt. Möglicherweise wäre es in diesem Forum mal zielführend, die Fakten der TE einfach so zu akzeptieren, ohne subjektiv gestützte Szenarien zu kreieren, die nichts mehr mit Seite 1 zu tun haben.

Dazu natürlich der Hinweis, dass einem selbst so etwas natürlich nie passiert wäre. Irgendwann muss man den Blick nach dem Schulterblick auch wieder nach vorne richten. Wenn der Irre dann meint vorbeizuziehen, was willst du dann machen? Ich fahre selbst so einen 50ccm Kracher. Die beschleunigen im 1. Gang zügig.

Üblicherweise fängt man im Auto vorher an zu blinken. Das ist der Standard. Je dümmer sich die anderen Fahrer verhalten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall. Und das Verhalten des Besoffenen schlägt schon sehr in die Richtung aus. Vielleicht wäre es sinnvoll sich auch mal die Pflichten des anderen anzuschauen und nicht nur auf eine Seite einzukloppen.

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Weitere Infos wären hilfreich:

Ist der Roller Dir hinten aufgefahren, oder hast Du ihn beim Abbiegen "abgeschossen" als er neben Dir war?

Einspurige Straße?

Wo ist er die rein gefahren ? Hinten ?

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 11:38

Stimmt hätte ich schildern sollen. Nach meiner zweiten Rückschau habe ich langsam mit dem Abbiegen begonnen, da gerade ein Auto von der Tankstelle herunterfuhr (es war aber genug Platz da für gleichzeitiges Auf und ab fahren).

Ich schätze mal der Roller war zum Zeitpunkt als ich begonnen habe so 20m hinter mir und ist dann so 1.5 Sekunden später an meinem Auto das Schrittgeschwindigkeit fuhr von hinten Links bis vorne links vorbeigeschrammt. Der Schaden beginnt auf Höhe des Tanks und endet am vorderen Kotflügel.

Ich gehe mal davon aus, dass das Schadensbild eine recht klare Sprache spricht, dass ich Ihn nicht im Toten Winkel "abgeschossen" habe sonst wäre er wohl nach links weggeflogen oder über die Haube gegangen.

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 11:39

Straße war einspurig 50kmh innerorts aber rechts viel Platz durch einen breiten Radweg

Dann fuhr der Roller praktisch auf der Gegenfahrbahn?

Dann noch die Trunkenheit des Überholenden.

Da würde ich kämpfen bis zur Unschuld;). Besser wäre ein Auffahrunfall;)

Du warst also auf der linken Spur einer mehrspurigen Straße und der Roller wollte noch links an dir vorbei fahren (überholen)? Dabei ist er dir von hinten bis vorne an dir vorbeigeschrammt.

Nach meiner Ansicht führt schon der Alkohol dazu, dass der Motorroller die Verantwortung für den Unfall trägt. 1,1Promille ist die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugen. Ein nüchterner Rollerfahrer hätte wohl gebremst oder wäre rechts an dir vorbeigefahren.

Zitat:

@Panintegral schrieb am 2. Juni 2019 um 13:38:21 Uhr:

 

Ich schätze mal der Roller war zum Zeitpunkt als ich begonnen habe so 20m hinter mir und ist dann so 1.5 Sekunden später an meinem Auto das Schrittgeschwindigkeit fuhr von hinten Links bis vorne links vorbeigeschrammt. Der Schaden beginnt auf Höhe des Tanks und endet am vorderen Kotflügel.

Der Roller war also faktisch neben dir ? Damit sähe es eher schlecht für dich aus.

Es könnte auf eine Teilschuld hinauslaufen, zumal der Rollerfahrer scheinbar stark angetrunken war. In welchem Verhältnis, kann ich aber nicht einschätzen.

am 2. Juni 2019 um 11:45

Leider ist die Schilderung immer noch unverständlich. Wollte der dich, also den Linksabbieger links vorbei überholen?

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 11:49

Es war eine normale einspurige Straße innerorts. Ich bog Links auf die Tankstelle ab, Gegenverkehr gab es nicht und zum Zeitpunkt als ich mit dem Abbiegen (nach dem zweiten Schulterblick) begann war er ca 20m hinter mir und hat mich dann links erwischt weil er mich anscheinend überholen wollte (Ich vermute jedoch er hat einfach Aufgrund des Alkohils gepennt)

Ich würde den Unfall umgehend meiner Versicheung melden und in den Bericht den meine Versicherung daraufhin haben will, alles rein schreiben was du oben schon geschrieben hast.

Denn eines ist wohl klar, deine Versicherung wird von dir in Anspruch genommen um den Schaden zu bezahlen.

Und erst wenn deine Versicherung sich weigert zu bezahlen, mach es Sinn sich einen Rechtsanwalt zu nehmen.

MfG kheinz

Klassiker. Links überholt trotz unklarer Verkehrslage beim Rollerfahrer, besondere Sorgfalt beim Linksabbiegen nicht beachtet bei Dir. Stell Dich auf 50-50 ein. Ein Anwalt sollte helfen.

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 11:55

Hallo Crafter,

Bis zum Schreiben der Gegnerischen Versicherung war ich nicht davon ausgegangen, dass meine Versicherung etwas leisten muss. Normalerweise meldet ja der Verursacher seiner Versicherung den Schaden und die reguliert dann. Da die Polizei meinen Unfallgegner als Schuldigen benannt hat, habe ich meiner Versicherung nichts gemeldet. Ich werde dies aber natürlich mit meinem Anwalt beim Termin nächste Woche besprechen, inwiefern meine Versicherung nun involviert werden muss.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 2. Juni 2019 um 13:44:17 Uhr:

Du warst also auf der linken Spur einer mehrspurigen Straße und der Roller wollte noch links an dir vorbei fahren (überholen)? Dabei ist er dir von hinten bis vorne an dir vorbeigeschrammt.

Nach meiner Ansicht führt schon der Alkohol dazu, dass der Motorroller die Verantwortung für den Unfall trägt. 1,1Promille ist die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugen. Ein nüchterner Rollerfahrer hätte wohl gebremst oder wäre rechts an dir vorbeigefahren.

Alleine der Alkoholgenuß führt nicht dazu, dass man Schuld an einem Unfall hat. Ob der Rollerfahrer über 1,1 Promille lag, weiß man auch nicht, das nimmt der TE nur an, da Strafttabestand angekreuzt wurde. Selbst bei 0,4 Promille würde es hier reichen, dass von einem Straftatbestand ausgegangen wird, da hier eventuell Ausfallerscheinungen vorliegen könnten. Und dann gilt der Wert von 0,3 Promille.

Der Gang zum Anwalt erscheint mir hier wirklich angebracht.

Der Unfallhergang an sich läßt hier auf Fehler beider Beteiligten schließen. Wenn ich links abbiege, habe ich mich zu vergewissern, dass sich auch von hinten niemand nähert. Aber das wird dann im Einzelfall geprüft und dementsprechend entschieden.

Der Alkoholgenuß spricht natürlich nicht gerade für den Rollerfahrer und wird vermutlich zivilrechtlich auch eine große Rolle spielen. Aber automatisch Schuld hat er dadurch nicht.

 

War er schon links hinter dir oder mitten auf der Fahrspur hinter dir? Wie schnell konnte man auf der Straße fahren? 20m sind nicht viel. 20m hinter dir, klingt nach, er hätte eine Vollbremsung machen müssen oder du hättest zwei Sekunden warten müssen, bis er an dir vorbei ist.

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