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Unfall! Ich sehe horrenden Kosten entgegen...

Opel Corsa B
Themenstarteram 10. Juli 2004 um 1:37

Hallo. Heute ist mir richtig scheisse passiert. Bin mit meinem Tigra hinter einem Bus in ner 30er Zone gefahren. Der blinkt um an Haltestelle anzuhalten, ich überhole ihn. Alles was geradeaus frei. Nur leider war direkt vor dem Bus rechts eine Strasse. Ich war zwar auf Vorfahrtsstrasse aber egal. Ich seh nur noch vor dem Bus ein Auto auf meine Spur einbiegen. Ich bremse (hatte bestimmt 40 drauf) aber merke das wird nichts mehr. also hab ich mich für ausweichen entschieden statt frontal rein. naja war scheisse. Der Unfall Gegner fuhr ne 500 EURO Möhre aber hätten auch Kinder drin sein können. Ich bin dann mit linkem Kotflügel an einem Audi leicht an der Stossstange vorbei und einem parkenden Avensis voll in den rechten Scheinwerfer. Scheisse war nur ich hab den Avensis gegen nen Fiat Panda geschoben (Vollschaden) und den wiederum gegen die Seite von nem neuen 3er BMW. Super.

Konsequenz Polizei. Ein unabhängiger Zeuge wurde befragt (rofl unabhängig von wegen) der meinte ich sei gerast. Naja meiner hört sich bei 40 im 2 Gang schon laut an aber egal. Der war also gegen mich. Dann hab ich auch noch nen Bus überholt (Anzeige) und überhöhte Geschwindigkeit (haben die vermutet, beweisen kann ja keiner was). Die größte Kacke ist das ich ein Glas Bier getrunken hatte.

Ich werde wohl volle Schuld kriegen. Meint ihr meine Teilkasko zahlt das? 0,1 Promille (1 Bier) bin noch in Probezeit.

Mein Tigi ist vorne hin. Ist mir aber egal weil hab keinen Bock mein Leben lang 3 Autos zu bezahlen.

Ich mein ich hab volle Schuld gekriegt, weil ich den Bus überholt hab. Sonst hätte der andere Teilschuld gehabt.

Wollte euch das nur mal zeigen. Im selbstgemalten Bild könnt ihr euch das besser erklären.

Was sagt ihr dazu? Übernimmt Versicherung?

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26 Antworten

armer jan!!! :-(

du kannst jeder zeit meinen golf haben ;-)

romka

Seit wann ist es denn Verboten einen Bus zu überholen ??

Hatte der Bus Warnblinkanlage an ?

Zudem der der aus der Seitenstraße kam, hätte sich nur langsam der Straßenmitte nähern dürfen wegen der engeschränkten Sicht und weil ja jemand kommen könnte.

Da du Getrunken hast und noch in der Probezeit bist wird dir wohl drei Monate der Lappen abgenommen und du darfst ne Nachschulung machen.

Bei nen Kumpel war das jedenfals so.

Kann auch passieren das die Versicherung dich Kündigt wegen Suff !

am 10. Juli 2004 um 6:19

Eismann hat Recht. Man darf an einem Bus links vorbei fahren wenn er an einer Haltestelle hält. Der Wagen der aus der Seitenstraße kam, hätte sich nur langsam in die Straße reintasten dürfen.

Mit einem Bier ist der Lappen nicht weg.( Trotz Probezeit ) 0,3 darfst du. Nur es kann Probleme mit der Versicherung geben, dass die den Schaden nicht übernehmen. Hat die Polizei dich pusten lassen?

Ich wurde dir empfehlen, wenn du keine Rechtsschutz hast, zum Gericht zu gehen, Prozesskostenhilfe zu beantragen, und einen Anwalt zu nehmen.

Viel Glück ; - )

am 10. Juli 2004 um 6:24

man darf den bus ueberholen wenn er steht und dabei rechts blinkt.

wenn warnblinkanlage an darfste nich ueberholen ...

am 10. Juli 2004 um 6:33

Na Klar darfste dran vorbeifahren. Zwar mit Schrittgeschwindigkeit, aber egal

am 10. Juli 2004 um 7:33

wenn der bus faehrt darfst du NICHT vorbeifahren, egal wie schnell.

nur wenn er haelt darf man mit schrittgeschwindigkeit vorbei.

Zitat:

Auszug aus dem Lehrbuch

Nähert sich ein Linien- oder Schulbus der gekennzeichneten Haltestelle, darf er nicht mehr überholt werden!

Bei an Haltestellen haltenden Linienbussen, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Dies gilt auch im Gegenverkehr

laut deinem bild hat der bus ja rechts geblinkt und stand schon an der haltestelle oder? wenn das der fall war, durftest du vorbeifahren ... nur halt nich mit 40km/h

am 10. Juli 2004 um 10:18

wie kann man wenn man 40 km/h fährt drei autos wegschieben??

oh oh ... wenn sie keinen alkoholtest gemacht haben woher soll denn einer wissen das du was getrunken hast? nur weil jemand gesagt hat der hat was getrunken?...

aber das is eh so ne sache... polizei sind auch nur menschen und die lassen sich beeinflussen, is nunmal ne tatsachen entscheidung und ein polizist gilt immer als beweismittel, da ist es immer schwer gegen anzukämpfen und vor allem teuer :-/

so leid es mir tut, wärste mal auf den einfach nur drauf... dann würden die ganzen anderen parteien keine ansprüche geltend machen :-(

mein beileid, ich hoffe mal das das die versicherung übernimmt...

viel glück

auto

 

hi!

das ganze diskutieren bringt eh nix.am besten abwarten was die grün weißen oder versicherung oder anwalt sagt usw..

Themenstarteram 10. Juli 2004 um 12:34

Also ein Alkitest haben die gemacht. Ich weiß nicht was dabei rausgekommen ist. Ich hab aber wirklich nur 1 Bier getrunken. Man kann definitiv mit 40 3 Autos in einander schieben. Man darf den stehenden Bus überholen nur nicht mit 40. Da aber der Bus gerade angehalten hatte konnte ich keine Leute gefärden und wollte schnell vorbei... Scheisse gelaufen. Mein Lappen ist mir egal, mir wäre es nur wichtig das die Versicherung übernimmt.

Hi.

Warum soll's nicht die Versicherung übernehmen?

OK, du hättest langsamer fahren sollen, aber wenn sie nichtmal das zahlen würden, wozu bräuchte man dann überhaupt eine Versicherung?

Wenn du nachweisen kannst, dass dir der andere die Vorfahrt genommen hat und Rechtschutz hast, würde ich auf jeden Fall vor Gericht gehen.

1) er hatte alkohol getrunken...wieviel ist dabei realtiv egal

2) er war zu schnell

3) warte einfach ab, wie vauxhall schon sagt....jetz isses eh zu spät

am 10. Juli 2004 um 13:15

Zum Alkitest:

Einen Alkoholtest ausführen zu lassen, werden Verkehrsteilnehmer aufgefordert bei denen der Verdacht der Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr im Zustande der Trunkenheit besteht. Es gibt zwei Arten des Alkoholtests, nämlich eine Atemalkoholkontrolle und die ärztliche Entnahme einer Blutprobe zur Bestimmung des Blutalkoholwertes. Zur Feststellung einer Ordnungswidrigkeit ist eine Atemalkoholkontrolle ausreichend. Besteht darüber hinaus der Verdacht einer Straftat z. B. wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB bedarf es einer Bestimmung des Blutalkoholwertes. Da diese Alkoholtests technisch ausgereift ist, können die sich darauf ergebenden Werte nicht ohne weiteres in Zweifel gezogen werden. Es gilt aber die Bestimmung des Alkoholgehaltes zum Tatzeitpunkt zu errechnen. Hierbei kann zur ersten Orientierung auch ein Verkehrsrechtsanwalt befragt werden.

( von www.Deutsche-Anwaltshotline.de )

Kannst auch mal hier blättern, ob du was brauchbares für dich findest:

http://www.bussgeldforum.de

Hoffentlich hast du ne Rechtsschutzversicherung !!??

hey was is mit dein tigi? ich brauch noch dachleisten *gg*

aba man solte sowieso im schritttempo an näm bus vorbeifahren egal ob er steht oda fährt ... aus dem grund das ja fussgänger über die straße laufen um noch den bus zu erwischen oda welche die ausgestiegen sind usw. ... und so wird man bestimmt auch vor gericht argumentieren

naja wünsch dir viel glück

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