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Unfall mit 48 PS Führerschein

Themenstarteram 29. Mai 2016 um 12:24

Servus zusammen

wie oben steht habe ich den A2 Führerschein mit 48 Ps und einen Unfall gebaut.

An diesem Unfall bin ich laut Internet aber nur zu einem drittel Schuld.

Kurzfassung: Das Auto ordnete sich links ein als ob der Fahrer nach links abbiegen wolle. Als ich rechts an ihm vorbeifahren wollte bog er aber ohne Blinker nach rechts ab und fuhr mich vom Moped runter.

Beim Unfall wurde zum Glück keine Polizei geholt.

Mein Problem: Mein Moped hat laut Fhrzgschein: 50 Ps statt 48. (ja richtig ganze 2 Ps zu viel -.-)

Wie gehe ich nun weiter vor?

Mein Vater meint ich soll zur Versicherung sagen das ich zu 100% die Schuld übernehme das kein Gutachter zu uns kommt und quasi das ganze nicht auffällt.

Wäre es z.B. eine Möglichkeit das Moped nachträglich noch auf einen Prüfstand zu stellen oder gibt es andere Möglichkeiten? (Die Maschine ist schon n bisschen älter und hat zu 100% nicht mehr die vollen 50 Ps.)

Danke

 

Beste Antwort im Thema

Ich finde, das muß man trennen. Hätte er mit Fahrerlaubnis einen solchen Unfall gehabt, dann würde hier jeder den Autofahrer und jeden Versicherungssachbearbeiter und auch jeden Verkehrsrichter lynchen, wenn dem Mopedfahrer auch nur eine klitzekleine Mitschuld zugewiesen würde.

Sofern es sich wie geschildert zugetragen haben sollte, steht dem Unfallverursacher (also dem Autofahrer) nicht ein Cent zu. Führerschein hin oder her, man kann nicht einen Autofahrer noch finanziell für das Abräumen eines Zweiradfahrers belohnen! Der Autofahrer hätte vor dem Rechtsabbiegen schauen müssen (Schulterblick), denn da hätte z. B. auch ein Radfahrer sein können.

 

Gruß Michael

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Ein Autofahrer räumt Dich ab und Du bist ohne Führerschein unterwegs. Ja, doof.

Wer bezahlt denn den Schaden am Auto? Bevor Deine Versicherung was für Dich bezahlt, möchte sie vermutlich ein Unfallprotokoll der Polizei sehen.

Was eingetragen ist, gilt. § 21 StVG wird für dich und den Besitzer des Fahrzeugs nun interessant.

Grüße, Martin

am 29. Mai 2016 um 12:55

Die Versicherung fragt in der Unfallanzeige die Fahrerlaubnis ab. Welche und seit wann. Wenn das Motorrad mit 50 PS eingetragen ist zum Unfallzeitpunkt ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird, wenn nun noch falsche Angaben in der Unfallanzeige hinzukommen zum Versicherungsbetrug.

Aus der Nummer kommt man nur mit einem fetten Sparbuch raus. Alles selbst bezahlen. Glückwunsch.

am 29. Mai 2016 um 12:58

Jetzt mal langsam. Du kriegst zwar einen Haufen Ärger, und evt. ist die Pappe gleich wieder weg. Aber die Versicherung kann Dir nicht den ganzen Schaden zu 100 % aufbürden, sooo einfach ist das nicht. M.W., aber da kann ich mich täuschen, kann sie Dich mit max. 5000 € belasten, aber das wird Dir dann in dem fälligen Verfahren der Richter ganz genau erklären.

Jedenfalls wirds für Dich unangenehm, teuer und ärgerlich.

Sollte der Schaden sich allerdings in Grenzen halten (z.B. unter 6000 €) und bis jetzt keine Polizei im Spiel sein, dann mach das genau so wie Papi empfohlen hat. Ruf bei dem Typen an, rede mit ihm, bezahl den Schaden und gut ist. Alles andere wäre Blödsinn.

Wenn das so nicht geht, würde ich dringend einen Anwalt empfehlen.

Zitat:

[...] Da bei sehr hohen Fremdschäden durch den Regress die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers gefährdet sein kann, ist dessen Höhe begrenzt. Die Höchstgrenze ist für Obliegenheitsverletzungen, die vor dem Versicherungsfall begangen wurden, auf 5.000,00 € begrenzt. Bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall liegt die Grenze bei schweren, besonders verwerflichen Verletzungshandlungen ebenfalls bei 5.000,00 €, beträgt aber im sog. Normalfall nur 2.500,00 €. Werden sowohl Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall wie auch solche danach verletzt, werden die sich ergebenden Regressbeträge addiert. [...

Wären somit 10'000 Euro maximal. Richtig?

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php

Grüße, Martin

Er will ja selber die volle Schuld übernehmen. Dann hilft nur, dem Unfallgegner den Schaden in Bar zu ersetzen und auf dem eigenen sitzen zu bleiben. Die Versicherung völlig aus dem Spiel lassen.

Anwalt ist eine gute Idee, denn immerhin steht mindestens die Verkehrsstraftat Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG) und eine gewisse Schadenssumme im Raum.

Regreß der Versicherung bis zu max. 5000€ ist richtig.

Wie die Schadenssumme aufgeteilt wird, ist noch auszudiskutieren. Immerhin kann der Autofahrer ja auch etwas ganz anderes behaupten, z.B. Du hättest rücksichtsloses rechts überholt (315c StGB, auch Straftat).

Oder (Vorschlag des Vaters) zu zahlst alles und hoffst, dass die anderen Parteien über die einfache Abwicklung froh sind und weiter nichts bemerken. Je nach Schadenssumme günstiger. Denn würde es zu einem Strafverfahren gegen Dich kommen, wird es richtig teuer. Auch die Anwaltsgebühren sind im Strafprozeß viel höher.

Die eigene Versicherung muß informiert werden, das steht in den Vertragsbedingungen. Sonst droht ein weiterer Regreß. Trotzdem kann man selber zahlen, auch nach Abwicklung noch den Schaden zurück kaufen.

Aber nicht erst irgendwann später den Anwalt beauftragen, zu schnell verplappert man sich und hat die Karre noch tiefer in den Dreck gefahren.

am 29. Mai 2016 um 13:23

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 29. Mai 2016 um 15:03:10 Uhr:

Er will ja selber die volle Schuld übernehmen. Dann hilft nur, dem Unfallgegner den Schaden in Bar zu ersetzen und auf dem eigenen sitzen zu bleiben. Die Versicherung völlig aus dem Spiel lassen.

Er kann die Schuld gar nicht übernehmen!

Was und wieviel die Versicherung bezahlt, entscheidet die Versicherung selbst aufgrund des Sachverhaltes, der sich aus der Unfallanzeige ergibt. Wenn da gelogen wird, ist das Versicherungsbetrug.

Es geht aus dem Eingangspost nicht klar hervor, ob die Versicherung schon benachrichtigt ist oder nicht.

Polizei ja anscheinend nicht.

Wieviel macht denn der Schaden überhaupt aus?

am 29. Mai 2016 um 13:53

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 29. Mai 2016 um 14:58:48 Uhr:

...

Wenn das so nicht geht, würde ich dringend einen Anwalt empfehlen.

Das einzige Richtige in einer solchen total vermurksten Situation. Oder den Schaden am Auto selber zahlen, falls er nicht zu teuer ist.

Ist auf jeden Fall eine kniffelige Angelegenheit und ein im Internet zusammengesuchter Rat kann ganz schön teuer werden. Google und Internetforen sind bei juristischen Fragen mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Hallo,

interessant wäre zur Vorgehensweise, wie hoch der Schaden ungefähr am Auto und Motorrad ist,

und was der Autofahrer sagt.

Wenn es sich im Rahmen hält, einige Dich mit Ihm privat(ohne deine Versicherung in Anspruch zu nehmen).

Schuldfrage ohne Polizei und Zeugen eh kritisch,

aber definitiv warst Du ohne Führerschein für das Mopped unterwegs.

Manchmal zahlt man Lehrgeld.

Viele Grüße

Frank

 

am 29. Mai 2016 um 16:14

Zitat:

@mustang-shelby schrieb am 29. Mai 2016 um 17:23:56 Uhr:

Schuldfrage ohne Polizei...

Seit wann klärt die Polizei die Schuldfrage? :confused:

Wenn ich der TE wäre würde ich morgen früh beim Anwalt auf der Matte stehen. Alles andere machts nur noch schlimmer.

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