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Unfall mit Evb Nr vollkasko totalschaden

Themenstarteram 19. November 2019 um 0:30

Hallo

Ich habe da ein Anliegen

Ich habe mir einen Gebrauchtwagen finanziert der über die evb Nr zugelassen wurde.

Diese evb beinhaltet auch vollkasko Schutz

Das auto bin ich genau 5 Tage gefahren und bin auf eisglatter Straße in den graben gefahren.

Dabei hat sich mein Auto überschlagen. Totalschaden vermute ich

Ein Versicherungs Vertrag wurde noch nicht unterzeichnet

Bei schadenmeldung an der Hotline der huk coburg konnten sie mir nicht weiterhelfen da ich noch nicht in Ihrem System drin stehe (evb auch bei huk coburg)

Jetzt meine eigentliche Frage

Kommt die Versicherung für meinen Schaden auf oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Zeit von Zusendung evb bis Anmeldung 4tage

Zeit mit evb Anmeldung bis unfall 5 Tage

Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

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26 Antworten

Bist du 5 Tage mit dem Kennzeichen rum gefahren?

Themenstarteram 19. November 2019 um 7:04

Ja ist ein ganz normales Kennzeichen

Du bist immer im System bei der HUK, wenn du eine eVBNr bekommen hast. Von wem hast du die eVB?

Wenn eine eVB ausgegeben wird, sollte wenn VK gewünscht wird, dies gleichzeitig mit einer Notiz im System unter dem Angebot oder der eVBNr bestätigt werden.

Solltest du Bestandskunde sein und einen Fahrzeugwechsel gemacht haben und dein bisheriges Fahrzeug hatte VK, ist davon auszugehen, das beim Neuen auch VK gewünscht ist

Hast du eine vorläufige Deckungszusage über die Kaskoleistungen, irgendwas schriftliches? Das würde die Sache im Zweifelsfall erleichtern.

Themenstarteram 19. November 2019 um 8:13

Auf der evb Nr von der huk steht auch die kasko mit drauf nur weiß ich selber nicht wie das abläuft bei einem finanzierten Wagen?

Na das ist doch schonmal gut.

Also grundsätzlich läuft die Abwicklung genau gleich. Möglicherweise überweist die Vers. an die Bank und der Überschuss/Abweichung wird abgerechnet und ausbezahlt bzw. müsstest du nachschießen.

 

Die Frage ist halt: passen die Versicherungswerte (Kaufpreisentschädigung) zum offenen Kreditbetrag?

Ist eine Gap vorhanden?

Themenstarteram 19. November 2019 um 8:36

Was ist ein Gap?

Zahlt die Differenz zw. WBW und offenem Kreditbetrag beim Finanzierer

Aber nur bei Leasing

Themenstarteram 19. November 2019 um 11:23

Gutachter war da hat direkt gesagt Totalschaden

 

Wie läuft das jetzt ab bei der Versicherung?

 

Wer hat den Gutachter beauftragt? Du selbst? Das ist bei einem VK-Schaden sehr ungünstig, da die Versicherung i.d.R. das Weisungsrecht hat und selber den Gutachter beauftragt. Im besten Fall erkennt die Versicherung das Gutachten an, im schlimmsten Fall zahlst du den Gutachter selber und die Versicherung beauftragt einen eigenen Gutachter.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. November 2019 um 12:08:29 Uhr:

Aber nur bei Leasing

Nö, gibt es für alle Finanzierungsformen.

Zitat:

@hydrou schrieb am 19. November 2019 um 12:30:41 Uhr:

Wer hat den Gutachter beauftragt? Du selbst? Das ist bei einem VK-Schaden sehr ungünstig, da die Versicherung i.d.R. das Weisungsrecht hat und selber den Gutachter beauftragt. Im besten Fall erkennt die Versicherung das Gutachten an, im schlimmsten Fall zahlst du den Gutachter selber und die Versicherung beauftragt einen eigenen Gutachter.

Beim VK-Schaden hast Du keine freie Gutachterwahl, es sei denn, Du möchtest den aus der eigenen Kasse bezahlen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 19. November 2019 um 12:44:37 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. November 2019 um 12:08:29 Uhr:

Aber nur bei Leasing

Nö, gibt es für alle Finanzierungsformen.

Vielleicht bei deiner Versicherung, bei der HUK nicht

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