- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfall mit Evb Nr vollkasko totalschaden
Unfall mit Evb Nr vollkasko totalschaden
Hallo
Ich habe da ein Anliegen
Ich habe mir einen Gebrauchtwagen finanziert der über die evb Nr zugelassen wurde.
Diese evb beinhaltet auch vollkasko Schutz
Das auto bin ich genau 5 Tage gefahren und bin auf eisglatter Straße in den graben gefahren.
Dabei hat sich mein Auto überschlagen. Totalschaden vermute ich
Ein Versicherungs Vertrag wurde noch nicht unterzeichnet
Bei schadenmeldung an der Hotline der huk coburg konnten sie mir nicht weiterhelfen da ich noch nicht in Ihrem System drin stehe (evb auch bei huk coburg)
Jetzt meine eigentliche Frage
Kommt die Versicherung für meinen Schaden auf oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Zeit von Zusendung evb bis Anmeldung 4tage
Zeit mit evb Anmeldung bis unfall 5 Tage
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
Ähnliche Themen
26 Antworten
Bist du 5 Tage mit dem Kennzeichen rum gefahren?
Ja ist ein ganz normales Kennzeichen
Du bist immer im System bei der HUK, wenn du eine eVBNr bekommen hast. Von wem hast du die eVB?
Wenn eine eVB ausgegeben wird, sollte wenn VK gewünscht wird, dies gleichzeitig mit einer Notiz im System unter dem Angebot oder der eVBNr bestätigt werden.
Solltest du Bestandskunde sein und einen Fahrzeugwechsel gemacht haben und dein bisheriges Fahrzeug hatte VK, ist davon auszugehen, das beim Neuen auch VK gewünscht ist
Hast du eine vorläufige Deckungszusage über die Kaskoleistungen, irgendwas schriftliches? Das würde die Sache im Zweifelsfall erleichtern.
Auf der evb Nr von der huk steht auch die kasko mit drauf nur weiß ich selber nicht wie das abläuft bei einem finanzierten Wagen?
Na das ist doch schonmal gut.
Also grundsätzlich läuft die Abwicklung genau gleich. Möglicherweise überweist die Vers. an die Bank und der Überschuss/Abweichung wird abgerechnet und ausbezahlt bzw. müsstest du nachschießen.
Die Frage ist halt: passen die Versicherungswerte (Kaufpreisentschädigung) zum offenen Kreditbetrag?
Ist eine Gap vorhanden?
Was ist ein Gap?
Zahlt die Differenz zw. WBW und offenem Kreditbetrag beim Finanzierer
Aber nur bei Leasing
Gutachter war da hat direkt gesagt Totalschaden
Wie läuft das jetzt ab bei der Versicherung?
Wer hat den Gutachter beauftragt? Du selbst? Das ist bei einem VK-Schaden sehr ungünstig, da die Versicherung i.d.R. das Weisungsrecht hat und selber den Gutachter beauftragt. Im besten Fall erkennt die Versicherung das Gutachten an, im schlimmsten Fall zahlst du den Gutachter selber und die Versicherung beauftragt einen eigenen Gutachter.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 19. November 2019 um 12:08:29 Uhr:
Aber nur bei Leasing
Nö, gibt es für alle Finanzierungsformen.
Zitat:
@hydrou schrieb am 19. November 2019 um 12:30:41 Uhr:
Wer hat den Gutachter beauftragt? Du selbst? Das ist bei einem VK-Schaden sehr ungünstig, da die Versicherung i.d.R. das Weisungsrecht hat und selber den Gutachter beauftragt. Im besten Fall erkennt die Versicherung das Gutachten an, im schlimmsten Fall zahlst du den Gutachter selber und die Versicherung beauftragt einen eigenen Gutachter.
Beim VK-Schaden hast Du keine freie Gutachterwahl, es sei denn, Du möchtest den aus der eigenen Kasse bezahlen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 19. November 2019 um 12:44:37 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 19. November 2019 um 12:08:29 Uhr:
Aber nur bei Leasing
Nö, gibt es für alle Finanzierungsformen.
Vielleicht bei deiner Versicherung, bei der HUK nicht