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Unfall Moped gekauft

Harley-Davidson FLH Road King Classic
Themenstarteram 7. August 2012 um 15:41

Hallo Jungs

Mein Name ist Igor und ich komme aus dem Münsterland.

Nun sofort eine Frage an Euch.Habe mir im März 2011 eine

FLHRC Bj.2009 für 17.500€ bei einem Motorradhändler gekauft,nun hat

sich rausgestellt das der Rahmen schon einmal gerichtet

wurde(li.Rahmenrohr unter Lenkkopf).

Ich sofort den Händler angerufen,er ist darüber nicht informiert

und möchte mir im tausch ein gleichwertiges Motorrad anbieten.

Mittlerweile habe ich sie ein Jahr,fünf Monate und bin5.700 mph

gefahren.Was kann er mir für einen Wertverlust berechnen?

Vielen Dank im voraus

Gruss Igor

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Igor90007

..... und bin5.700 mph

gefahren.

Gruss Igor

Mööööönsch Leute,

wenn ich mit meinem Bock 5700 mph (Miles per hour!) fahren würde hätte die Kiste auch `nen Schaden: Sie wär auseinandergeflogen:D:D:D

...und wech...

Dirk

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Rechtsberatung kriegste beim Anwalt Deines Vertrauens.....

 

Kannst Dich ja gegenüber Deinem Händler schlecht auf die da im MT-Forum berufen, immerhin hat er wohl gleich eine Wandlung angeboten (schlechtes Gewissen?).

 

Ansonsten hilft sicher auch Herr Google für einen groben Überblick.

 

Woran will er die Gleichwertigkeit denn festmachen, bei einem Gebrauchtmopped???

 

Ich meine, die absolut gleiche wie Deine (Modell, Farbe, Ausstattung, Laufleistung, Pflegezustand, ....) wird es gebraucht wohl schwerlich nochmal geben.

 

Und "gleichwertig" ist ziemlich dehnbar, da gibt es doch immer Raum für subjektive Wertschätzungen.......

 

PS: Anrechnung der Gebrauchsvorteile einer Pkw-Nutzung liegen pro 1.000 km bei 0,67 % der Bruttoanschaffungskosten (beim Neuwagen bei 0,4%), beim Bike könnte es ähnlich sein, mehr oder weniger:confused: 

Themenstarteram 7. August 2012 um 16:48

Hallo Bikermax

Danke für Deine schnelle Antwort

Gruss Igor

am 7. August 2012 um 17:39

Hey

Würde sagen es gibt genug Urteile wonach ein haendler sich nicht raus reden kann er habe das nicht gewusst , ich würde erst mal den Koffer auf den Hof stellen und mein Geld zurück verlangen , natuerlich vorher , anwalt , fragen und dann in die Verhandlung gehen , denn wenn er dir ein Bike anbietet mit Abzug von Nutzung deinerseits wird er noch ein geschäft machen

Meine Vorgehensweise

Gruss

wenn du mit dem Bike zufrieden bist dann behalte es und lass dir eine Wertminderung geben.

 

... glaube nicht, dass ihm der Händler soviel auszahlt, dass wenn er sie später nochmal verkauft, er den merkantilen Minderwert (Unfallfahrzeug, muss er beim Verkauf angeben) ausgleichen kann.

 

Ich würde die Karre zurückgeben und mir ne wirklich Unfallfreie aussuchen, aus finanziellen Gründen und zur Beruhigung der eigenen Bedenken im Hinterkopf (wer kauft schon freiwillig/wissentlich ne Unfallmöhre, wer weiß, was da [außer dem Rahmen] sonst noch im Argen ist.....). 

Nach meinem Verständnis, solltest Du gar nichts für die Nutzung zahlen müssen, wenn Du das Mopped als Unfallfrei gekauft hast. Dann fehlt dem Mopped nämlich eine der zugesicherten Eigenschaften. Nämlich die Unfallfreiheit.

Damit solltest Du das Geld wiederbekommen und der Händler die Karre. Daß die jetzt mehr auf der Uhr hat und älter ist, sein Pech (oder das des Vorbesitzers, der ihm ggf. den Unfall verschwiegen hat.

An Deiner Stelle würde ich mir aber auch nen Rechtsbeistand leisten...

Da offensichtlich immer noch ein Schaden am Rahmen aufgrund eines Unfalls besteht sowie die (zugesicherte?) Eigenschaft Unfallfreiheit nicht vorhanden (d.h. insgesamt ein Mangel iSd. Gesetzes gegeben) ist, berechtigt dies den TE zur Inanspruchnahme seiner Gewährleistungsrechte aus dem KV (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wird er wohl nicht beweisen können).

 

Gleichwohl muss er sich für die Nutzung in der Zwischenzeit was abziehen lassen, gratis ist die nicht..... 

Genau das habe ich - zugegeben bei Autos - schon anders erlebt. Selbst und im Bekanntenkreis. Ich gebe Dir aber Recht, daß man auf einem Betrag für die Nutzung durchaus sitzen bleiben kann.

Nee, da er das Bike nutzen konnte muss er den Gebrauchvorteil zahlen.

Bei Bikes habe ich noch nicht von einem festen Satz gehört. Individuell wird der Gebrauchsvorteil berechnet, in dem man den Nutzen (hier die Meilen) im Verhältnis zu einer möglichen Gesamtnutzung in Meilen und dem Neuwert stellt.

Ich würde mir anhören, was der Händler Dir anbietet und dann entscheiden. Wenn das Angebot nicht paßt unter Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes.

Gruß Brus

Hai,

mich interessiert es mal, wie du erst nach 1 J. 5 M. und 5700 mph diesen verdeckten Schaden gefunden hast? Wenn der Schaden gerichtet wurde, ist es für eine Laien nicht zu erkennen und man merkt es nicht mal, dass der Rahmen gerichtet wurde! Auch wundert es mich sehr, dass der Händler es sofort zugegeben hat!? Gib doch bitte noch ein paar Infos!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Igor90007

..... und bin5.700 mph

gefahren.

Gruss Igor

Mööööönsch Leute,

wenn ich mit meinem Bock 5700 mph (Miles per hour!) fahren würde hätte die Kiste auch `nen Schaden: Sie wär auseinandergeflogen:D:D:D

...und wech...

Dirk

am 8. August 2012 um 6:54

Niemand heisst Igor....

Zitat:

Original geschrieben von PreEvo

Niemand heisst Igor....

Meinst Du den?

Zitat:

Original geschrieben von PreEvo

Niemand heisst Igor....

____________

 

Auch nicht schlimmer als D(i)mitri (siehe Olympia), Viktor oder Iwan.....:D 

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