Unfall ohne Mitschuld
Hallo Gemeinde,
Heute ist mir jemand an der Fahrerseite (siehe Foto) rein gefahren.
Ich stand am Straßenrand und war nicht am auto. Ich war auch nicht im Halteverbot.
Der ist mir rückwärts rein gefahren.
Zum Glück war er ehrlich und hat es sonst Versicherung schon gemeldet und auch der Polizei da ich nicht am Auto war.
Was ratet ihr mir und was steht mir zu?
Ich werde aber zum FOH gehen und es dort machen lassen.
LG
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36 Antworten
Lass erstmal einen Kostenvoranschlag beim FOH machen. Dort wirst du aber nicht den vollen Preis erhalten. Die Versicherung vergleicht gerne bei Karosseriebauern und Lackierereien in der Umgebung und sucht sich dann das günstigste Angebot aus. Den günstigsten Betrag bezahlen Sie dir dann. So war es aufjedenfall bei meinem Bruder.
Sei froh, dass der Unfallverursacher ehrlich war. Habe schon andere Dinge erlebt und gelesen.
Wäre er abgehauen hättest du jetzt ein Problem.
Liebe Grüße
Wie du schon schreibst, bring ihn zum FOH.
Da du beim Verkauf ja weniger bekommst, da Unfallfahrzeug (Wertminderung) diese Differenz zahlt dir die Versicherung. Des weiteren natürlich auch die Fachgerechte Reparatur, evtl. auch noch einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur.
Wichtig ist auch das ein unabhängiger Gutachter den Schaden schätzt, Der Gutachter der Versicherung sagt vielleicht Tür wird gerichtet (günstiger) der Unabhängige entscheidet das die Tür NEU muss. Evtl. ist die A Säule ja auch noch verzogen, diese kann sicherlich gerichtet werden, aber Kotflügel und Tür sollte schon erneuert werden.
Sieht übel aus, aber leider ist dein Profil nicht komplett um direkten Rat geben zu können.
Um sinnloses hochtreiben der Schadensumme zu vermeiden habe ich bisher fast immer alles selbst abgewickelt, aber wegen (kürzlich) schlechten Erfahrungen würde ich zu einem Schadenabwickler gehen. Der wickelt den Schaden ab, bzw übernimmt deine Laufereien und eventuelle Streitereien.
Alternativ kannst du dich an deinen FOH wenden, aber gerade das ging bei mir das eine Mal (komplette Unfallreparatur) gut, das andere Mal (Totalschadensabwicklung) hatte ich nur Zoff.
Da dein Fahrzeug so nicht fahrbereit ist, steht dir für die Dauer der Reparatur, bzw. im Falle eines Totalschadens für die Dauer der Wiederbeschaffung (maximal 14 Tage), ein Leihwagen zu.
Die Wertminderung muss man einfordern, denn freiwillig bekommt man die nicht!
@ Corsa
Gutachter, auch die die von den Versicherungen geschickt werden, sind vereidigte und unabhängige Sachverständige. Diese arbeiten in sehr großen Teilen mit Programmen und haben nur minimale Spielräume.
Zumindest war es bei allen meinen Versicherungsfällen bisher so der Fall.
Meines Erachtens müsste die Tür komplett neu gemacht werden. Ausbeulen ist da nicht mehr drin.
Schrotti.. Was für Angaben brauchst du denn?
Zumindest die Erstzulassung und eventuell noch die Ausstattung. Wenn er uralt ist, ist es schnell ein Totalschaden.
Türen werden generell nur sehr selten ausgebeult, da sich die Werkstätten auf keine (das könnte schon halten) Spielchen einlassen können.
Bj 11. Corsa d Satellite mit Klima. 1.2er mit 70 PS. Ecoflex. Km stand 109000
Dann hoffen wir mal, daß es die A Säule nicht zu sehr erwischt hat, sonst wird es schnell zu teuer für eine Reparatur.
Falls du einen guten Karosseriefachbetrieb weißt, dann bring ihn dort hin. Falls nicht hast hoffentlich einen brauchbaren FOH.
Welche Fachfirma repariert, entscheidest DU und nicht die gegnerische Versicherung. Die machen gerne Vorschläge, aber zum sagen haben die bei dir nix.
Also auf den Gutachter den die Versicherung schickt mußt du dich nicht einlassen und ich würd es auch nicht tun.
Wenn du dir absolut nicht sicher bist welche Rechte du hast,kannnst du das auch über einen Anwalt regeln lassen.
Laß dir als erstes von der gegnerischen Versicherung die Schadensnummer geben. Laß dich nicht auf Vorschläge von denen ein, sondern laß Gutachter etc. von deinem freundlichen kommen bzw. besorgen. Deinem freundlichen teilst du auch die Schadensnummer mit und alles weitere regelt der normalerweise.
Oder halt der Werkstatt deines Vertrauens.....
Zitat:
@Painiger schrieb am 23. Mai 2017 um 16:37:11 Uhr:
Deinem freundlichen teilst du auch die Schadensnummer mit und alles weitere regelt der normalerweise.
Wobei die Betonung auf normalerweise liegt.
Und weil mich dieser Normalerweise mal kreuzweise kann, lasse ich in Zukunft mein Recht von einem Fachmann durchsetzen. Es muss ja nicht immer so schief laufen, aber mir ist die Lust vergangen, wochenlang hinter dem Gutachten her zu laufen, bzw mich mit dem Versicherer herumzuärgern, weil denen der Tarif des Leihwagens nicht gefallen hat, und so weiter.
Zitat:
@schrotti_999 schrieb am 23. Mai 2017 um 17:00:14 Uhr:
Zitat:
@Painiger schrieb am 23. Mai 2017 um 16:37:11 Uhr:
Deinem freundlichen teilst du auch die Schadensnummer mit und alles weitere regelt der normalerweise.
Wobei die Betonung auf normalerweise liegt.
Und weil mich dieser Normalerweise mal kreuzweise kann, lasse ich in Zukunft mein Recht von einem Fachmann durchsetzen. Es muss ja nicht immer so schief laufen, aber mir ist die Lust vergangen, wochenlang hinter dem Gutachten her zu laufen, bzw mich mit dem Versicherer herumzuärgern, weil denen der Tarif des Leihwagens nicht gefallen hat, und so weiter.
Hinterm Gutachter herlaufen????
Alleine die Werkstatt ist daran interessiert, das alles möglichst schnell und präzise abläuft.
Und für Leihwagen gibt es feste Sätze.
Hinter dem Gutachten, nicht dem Gutachter! Das Gutachten wollten sie, warum auch immer, nicht herausrücken. Nachdem ich herausgefunden hatte wer das Gutachten gemacht hat, hatte ich das Zeug binnen wenigen Minuten per Mail bekommen.
Die Werkstatt war eben nicht daran interessiert, obwohl ich ein paar Wochen vorher eine problemlose Reparatur im gleichen Haus hatte. Möglicherweise weil sie an dem Totalschaden zu wenig verdient haben.
Die Leihwagensätze sind alles andere als fest. Das konnte ich schön der (schriftlichen) Diskussion zwischen Versicherung und FOH (Vermieter) entnehmen!
Es kann ja jeder so machen wie er mag, aber mir ist es in Zukunft absolut wurscht, wenn der Versicherer ein paar Euro für den Abwickler bezahlt, Hauptsache ich hab meine Ruhe, bzw bekomme mein Recht/Geld. Wenn es blöd gelaufen wäre, bzw ich nachgelassen hätte, hätte ich beim Leihwagen (eine Nummer kleiner als das Unfallauto, also völlig iO) auch noch draufzahlen dürfen.
Dann würd ich mir mal ne andere Werkstatt suchen.....
Zitat:
@Painiger schrieb am 23. Mai 2017 um 18:33:26 Uhr:
Dann würd ich mir mal ne andere Werkstatt suchen.....
Schon passiert.
Sind zwar 15 Km weiter, dafür klein, fein und der Kunde noch Kunde und nicht Melkkuh.