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Unfall - Rechtslage?

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 25. April 2008 um 9:40

Hallo zusammen,

gestern hatte ich einen Unfall mit meinem neuen A4-Avant (2,7 TDI) - nach 500 km auf dem Tacho :-(

Zum Glück ist niemanden was passiert, aber beide Autos sind gut beschädigt. Bei mir haben beide Frontairbags ausgelöst, die Front ist stark beschädigt (siehe Foto)

Meine Frage zu eurer Einschätzung der Rechtslage:

Ich fuhr auf einer 4-Spurige Strasse im Stadtgebiet Rüsselsheimauf auf der linken Spur auf eine Kreuzung zu. Die Ampel zeigte Rot, so dass ich das KFZ abbremste. Ca. 50 Meter vor der Kreuzung sprang diese auf gelb und dann auf grün. Ich fuhr bei Grün in die Kreuzung ein, als von links ein Opel Zafira kam. Trotz sofortiger Vollbremsung und Ausweischmanöver meinerseits konnte ein Unfall nicht vermieden werden. Eine hinter mir fahrene Zeugin kann den Unfallhergang wie von mir geschildert bestätigen. Laut Aussage der Unfallgegnerin musste diese nach Einfahrt in die Kreuzung warten, da ein vor ihr fahrendes Auto rechts abbiegen wollte und daher ihre Fahrspur blockierte. Als dieses Auto losfuhr sei sie ebenfalls losgefahren.

Polizei hat den Unfall aufgenommen, aber keine Wertung der Schuldfrage vorgenommen. Meiner Ansicht nach hätte die Unfallgegnerin gemäß §11 STVO ("Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte") die Hauptschuld. Seht ihr das auch so?

Inwieweit liegt denn bei mir ein Mitschuld - kennst sich da jemand aus (ggf. aus vergleichbaren Fällen)?

Hier mal ein Bild:

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27 Antworten

Da die Unfallgegnerin tatsächlich in die Kreuzung nicht hätte einfahren dürfen, solange die Spur nicht frei ist, wird sie den größten Teil der Schuld sicherlich bekommen, zumal Du eine Zeugin hast, die die grüne Ampel bestätigen kann.

Das einzige Problem ist für mich, ob Du eine Mitschuld bekommst, weil der Fehler der Opelfahrerin vorhersehbar war.

Du hast jetzt nichts geschrieben, ob sie vorher sichtbar war oder nicht. Wie zackig ist sie denn in die Kreuzung eingefahren?

Unter normalen Umständen müsstest Du deinen Schaden aber zu 100 % ersetzt bekommen, solange die Zeugin hinter Dir deine nicht überhöhte Geschwindigkeit bestätigen kann.

Ist natürlich mit einem Neuwagen mehr als ärgerlich, und bei 500 km steht ja je nach Schadenshöhe sogar ein Neuwagen im Raum, wobei der Unfallschaden wohl nach dem Bild hierfür nicht ausreichen dürfte.

Schade ums neue Auto, aber Gottseidank ist keiner verletzt.

Grüße

Jan

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Fall eindeutig ist und Du unschuldig bist. Es gibt aber Versicherungen und Anwälte, die bei solchen Vorfällen gerne versuchen, Dir eine Mitschuld aufzudrücken.

Ich würde den Vorgang (sicherheitshalber) der Versicherung melden und mir vorsorglich einen Anwalt nehmen.

Hallo,

erstmal gut, dass dir und der Unfallgegnerin nix passiert ist.

Zu dem Unfallhergang würde ich sagen, dass - wenn deine Ampel grün zeigt - du unschuldig bist, da die Unfallgegnerin DEINE Spur kreuzte und keine freie fahrt hatte.

Sie hätte dementsprechend nicht in die Kreuzung einfahren dürfen.

Sollte jedoch eine von dir erhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden, könnte eine Teilschuld drohen.

Wie Andree jedoch sagt - Safety first -> Anwalt!

Deine Versicherung hilft dir gerne, wenn du den Unfall schilderst und nach weiteren Vorgehensweisen fragst.

Zitat:

Original geschrieben von heckpet

Hallo zusammen,

 

gestern hatte ich einen Unfall mit meinem neuen A4-Avant (2,7 TDI) - nach 500 km auf dem Tacho :-(

 

Zum Glück ist niemanden was passiert, aber beide Autos sind gut beschädigt. Bei mir haben beide Frontairbags ausgelöst, die Front ist stark beschädigt (siehe Foto)

 

Meine Frage zu eurer Einschätzung der Rechtslage:

 

Ich fuhr auf einer 4-Spurige Strasse im Stadtgebiet Rüsselsheimauf auf der linken Spur auf eine Kreuzung zu. Die Ampel zeigte Rot, so dass ich das KFZ abbremste. Ca. 50 Meter vor der Kreuzung sprang diese auf gelb und dann auf grün. Ich fuhr bei Grün in die Kreuzung ein, als von links ein Opel Zafira kam. Trotz sofortiger Vollbremsung und Ausweischmanöver meinerseits konnte ein Unfall nicht vermieden werden. Eine hinter mir fahrene Zeugin kann den Unfallhergang wie von mir geschildert bestätigen. Laut Aussage der Unfallgegnerin musste diese nach Einfahrt in die Kreuzung warten, da ein vor ihr fahrendes Auto rechts abbiegen wollte und daher ihre Fahrspur blockierte. Als dieses Auto losfuhr sei sie ebenfalls losgefahren.

 

Polizei hat den Unfall aufgenommen, aber keine Wertung der Schuldfrage vorgenommen. Meiner Ansicht nach hätte die Unfallgegnerin gemäß §11 STVO ("Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte") die Hauptschuld. Seht ihr das auch so?

Inwieweit liegt denn bei mir ein Mitschuld - kennst sich da jemand aus (ggf. aus vergleichbaren Fällen)?

 

Hier mal ein Bild:

 

 

tach,

schade mit dem crash, aber würde mal sagen dess ganze is umgekehrt,oder :confused:leider, du bist bei stockendem verkehr und grünlicht in die kreuzung eingefahren obwohl die kreuzung deiner schilderung nach wohl noch nicht "geräumt" war, die unfallgegnerin hatte ja schon bevor du ankamst grün, konnte aber nicht weg,wegen stockendem verkehr,

p.s. is meine meinung, zum glück "nur" blechschaden

gruß

Hallo,

das hat nicht unbedingt etwas mit Schuld zu tun. Es gibt im Straßenverkehr die sog. Gefährdungshaftung, hier wird auf die Betriebsgefahr eines KFZ abgestellt. Wenn das Verschulden des Unfallgegners überwiegt, kann die Betriebsgefahr allerdings zurücktreten.

Im Zweifel besser zum Anwalt gehen, oder erstmal selbst die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und sehen, wie sie reguliert.

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von ChrisMS

Hallo,

 

das hat nicht unbedingt etwas mit Schuld zu tun. Es gibt im Straßenverkehr die sog. Gefährdungshaftung, hier wird auf die Betriebsgefahr eines KFZ abgestellt. Wenn das Verschulden des Unfallgegners überwiegt, kann die Betriebsgefahr allerdings zurücktreten.

 

Im Zweifel besser zum Anwalt gehen, oder erstmal selbst die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und sehen, wie sie reguliert.

 

Gruß

Chris

 

tach chris,

wie meinst du das mit "auf die betriebsgefahr eines KFZ abgestellt":confused:

gruß

je nach dem, wie "übersichtlich" die kreuzung ist, stell dich auf ne teilschuld deinerseits ein! der gang zum anwalt, sei dir aber angeraten!

Zitat:

Original geschrieben von michael-altdorf

 

tach chris,

wie meinst du das mit "auf die betriebsgefahr eines KFZ abgestellt":confused:

gruß

Hallo,

Betriebsgefahr ist die Gefahr, die vom Betrieb eines Fahrzeuges ausgeht (siehe § 7 Straßenverkehrsgesetz). Der Halter eines Fahrzeuges hat grundsätzlich für einen Schaden, der mit einem Kraftfahrzeug verursacht wird, automatisch einzustehen. Es ist egal, ob ihn ein Verschulden am Zustandekommen des Unfalls trifft. Nach § 18 Abs. 1 StVG gilt das auch für den Fahrer des Wagens.

Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges begründet also eine Haftung des Fahrers und des Halters (und damit auch der Versicherung des Halters) für einen eingetretenen Schaden, ohne dass ein Verschulden des Fahrers feststeht.

Etwas anders gilt nur, wenn Fahrer und Halter sicher nachweisen können, dass der eingetretene Unfall für sie unvermeidbar war. Wenn nachgewiesen wird, dass auch der Sicherste aller Fahrer beim besten Willen überhaupt keine Chance mehr hatte, noch zu reagieren. Gelingt dieser Nachweis aber nicht, haftet der Fahrer auch ohne eigenes Verschulden für die Folgen des Unfalls, und zwar anteilig mit der Quote der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges.

Gruß

Chris

mir perönlich sind ähnliche fälle bekannt. du wirst 1/3 der schuld bekommen und daher auch 1/3 des schadens tragen müssen.

die auffassung der gerichte ist folgende: wenn die ampel auf grün UNSCHALTET ist dies kein freibrief das die kreuzung frei ist und das ungehindert losgefahren werden darf. du bist auch als vorfahrt "berechtigter" fahrer trotzdem dazu verpflichtet zu schauen (vorraus, links, rechts) ob die kreuzung frei ist.

außerdem ist auf dem bild eindeutig zu erkennen das du in das fahrzeug der unfallgegnerin gefahren bist und nicht umgekehrt. mit einem falschen richter könntest du sogar 50% der schuld bekommen.

gruß

Themenstarteram 25. April 2008 um 13:28

Hallo zusammen,

da ist man mal für 2 Stunden im Meeting und schon so viele Beiträge - danke euch allen!

Im Detail zu euren Antworten:

@hoinzi:

Zitat:

Du hast jetzt nichts geschrieben, ob sie vorher sichtbar war oder nicht. Wie zackig ist sie denn in die Kreuzung eingefahren?

Die Dame stand - laut ihrere Aussage - von mir aus gesehen ganz links hinter einem anderen Wagen, welcher dort rechts abbiegen wollte. Als ich sie bemerkte kam sie mit einer relativ hohen Geschwindigkeit (ca. 20-30 km/h) von links gefahren (bestätigt so auch die Zeugin). Ich gehe davon aus, dass sie nachdem ihr Vordermann abgebogen war, recht schnell beschleunigt hat um über die Ampel zu kommen (wie gesagt - 4 spurig, daher hatte sie schon einigen Weg zurückzulegen bis auf meine Seite). Dies widerlegt somit auch die Anmerkung von michael-altdorf, denn für mich war die Kreuzung in Sichtrichtung frei. Klar ist man immer, wie schon angemerkt, in einer gewissen Mitschuld, einfach weil man mit einem KFZ am Strassenverkehr teilnimmt.

Wegen Anwalt - werde ich wohl mal so machen und mir einen nehmen.

Ich denke, darin liegt das Problem: Hättest du erkennen können, dass da noch jemand in der Kreuzung ist, haste eine Teilschuld. Bei dir war es aber ja vielleicht so, dass du sie zwar gesehen hast, aber für dich unzweifelhaft klar war, dass sie "von da hinten" jetzt - bei Rot, was sie ja bestimmt bemerken konnte - im Leben nicht mehr losfahren würde...

Die Frage ist, wie weit sie schon in der Kreuzung drin war. Ich würde auch zum Anwalt gehen, damit der dir erklärt, wie der Unfall passiert ist! Anwälte wissen sowas erstaunlicherweise immer besser, auch wenn sie gar nicht dabei waren. :D

Zur Betriebsgefahr: Wenn dir ein noch nicht haftbar zu machendes Kind dein geparktes Auto beschädigt, biste evtl. der Dumme, weil du diese Gefahr durch den Betrieb eingehst. Sollte ein solches Kind auf dein Auto klettern, rumtrampeln und sich beim runterfallen verletzen, haftest du evtl. auch! So habe ich mal erklärt bekommen, dass die oft abgestellten Werbeanhänger für den Halter ganz schöne Probleme verursachen können.

Und noch was zu Versicherungen: Habe heute bemerkt, dass 3x volltanken einer Jahresprämie der Autoversicherung entspricht... Scheiß Ölpreis!:mad:

ohjey

das ist ja echt dumm gelaufen

komme auch aus Rüstanbul

wo läßtn dein Auto reparieren?

bei Auto Weiß?

Gruß

Genau den gleichen Fall hatte ich gestern auch. Gottseidank ist bei mir nichts passiert - Vollbremsung meinerseits und starkes Beschleunigen meines potenziellen Unfallgegners.

Auch ich würde dir unbedingt zu einem Anwalt(Verkehrsrecht!) raten!

Themenstarteram 26. April 2008 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von Hille2001

ohjey

das ist ja echt dumm gelaufen

komme auch aus Rüstanbul

wo läßtn dein Auto reparieren?

Da Firmenwagen wird das eine Werkstatt in Frankfurt übernehmen.

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