Unfall! Schaden am Kotflügel
Hallo liebe A4 Fahrer!!
Bin gerade stinksauer denn gestern ist meiner Frau ein Hund ins Auto gesprungen. War in der Ortschaft und der asoziale Besitzer hat vergessen das Tor zu schließen. Der Hund hat mir leider den Kotflügel deformiert wie man auf dem Foto gut sehen kann. Nach dem Versicherungskram werde ich das Auto beim abstellen.
Nun an die Experten brauche ich einen neuen Kotflügel oder kann man den auch ohne Probleme in seine Ausgangsstellung zurück drücken????? Vielen Dank schon im Vorraus, und hoffe schon auf Antworten die eher mehr für das erstere Sprechen als für das zweite.
Thx
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14 Antworten
Zurückverformen sollte eigentlich gehen - je nachdem ob der Spengler sein Handwerk versteht! Neuer Kotflügel ist aber fast wahrscheinlicher, schon wegen der Spaltmaße.
Würd ich dann aber schön dem Hundebesitzer aufs Auge drücken - hoffe der hat ne Tierhalterhaftpflicht??
Hi,
hatte erst kürzlich einen ähnlichen Fall, jedoch wars bei mir mein Bruder, der mit seinem Auto gegen meinen hinteren Kotflügel fuhr und den eindrückte. Hab das dann einem Dellen-Doktor übergeben. Danach war nix mehr zu sehen.
Beispiele unter: www.dellen-praeger.de/html/beispiele.html
Gruß Proximitron
Zitat:
Original geschrieben von Proximitron
Hi,
hatte erst kürzlich einen ähnlichen Fall, jedoch wars bei mir mein Bruder, der mit seinem Auto gegen meinen hinteren Kotflügel fuhr und den eindrückte. Hab das dann einem Dellen-Doktor übergeben. Danach war nix mehr zu sehen.
Beispiele unter: www.dellen-praeger.de/html/beispiele.html
Gruß Proximitron
Danke danke für die Info aber was ich am meisten verhindern möchte, WURDE DA GESPACHTELT???
thx
in den meisten Fällen wird beim Dellendoctor gespachtelt. Hängt natürlich vom Schaden &/ dem Können des Doctors ab
Hallo,
genau deswegen bin ich zu einem Dellen-Doktor gegangen, damit NICHT gespachtelt wird. Alle Dellen wurden herausgedrückt und die Stelle teillackiert (da die Kratzer zu tief waren). Bei keinen bis leichten Kratzspuren wird normal nur überpoliert, wurde mir erklärt. KEIN Spachteln. Lackieren je nach Zustand des Lacks (Kratzer, Microrisse, etc...).
Gruß Proximitron
Zitat:
Original geschrieben von Proximitron
Hallo,
genau deswegen bin ich zu einem Dellen-Doktor gegangen, damit NICHT gespachtelt wird. Alle Dellen wurden herausgedrückt und die Stelle teillackiert (da die Kratzer zu tief waren). Bei keinen bis leichten Kratzspuren wird normal nur überpoliert, wurde mir erklärt. KEIN Spachteln. Lackieren je nach Zustand des Lacks (Kratzer, Microrisse, etc...).
Gruß Proximitron
Aha ok danke!! Der Hund hat Gott sei dank nicht einmal einen Kratzer hineingemacht!!( er hatte nämlich nicht einmal ein Halsband um, dass am Lack entlang hätte reißen können!
Thx
Zitat:
Original geschrieben von audilover1996
in der Ortschaft und der asoziale Besitzer hat vergessen das Tor zu schließen.
Ganz schoen asozial - stell Dir nur mal den Schaden an Deinem A4 vor, wenn Dir ein Kind aus dem Tor vor's Auto gelaufen waere - also echt asi, wirklich.
Kleiner Tip:
Innerhalb geschlossener Ortschaften so fahren, dass man jederzeit bremsen kann - das sollte auch fuer A4-Fahrer gelten.
Kopfschuettel
Gregor
Genau!
Vor allem weil Kinder i.d.R. genauso schnell rennen wie Hunde...
Wenn man nen Hund hat gehört das Tor zu oder das Tier angeleint - Punkt aus! Alles andere ist zumindest Fahrlässig.
Will dann mal denjenigen hören dessen Kind von dem Hund gebissen wird der aus dem offenen Tor kommt.
*Kopfschüttel*
mahlzeit,
der tonfall vom TE gefällt mir schon mal gar nicht,daß kannste vielleicht denken,aber nicht unbedingt schreiben...... hab mir die bilder mal angesehen,sorry kann im augenblick nix erkennen,aber du bist ja vor ort,ein dellendoktor sollte das hinbekommen auch ohne spachteln
@gregor: schrittempo wär angesagt,wa? vielleicht sprang der hund hinter einer hecke vor,da hassde keine chance mehr zu bremsen
@TE: bleib ma locker,daß bekommste von der versicherung gut bezahlt,und der beulendoktor ist um einiges günstiger als der, also ab zum kostenvoranschlag machen lassen,bei der gegnerischen versicherung einreichen und gut is,und dann zum doc
gruß
Zitat:
Original geschrieben von michael-altdorf
@gregor: schrittempo wär angesagt,wa? vielleicht sprang der hund hinter einer hecke vor,da hassde keine chance mehr zu bremsen
Und was fuer einen Unterschied wuerde es machen, ob nun ein Hund oder ein Kind hinter einer fiktiven Hecke hervorspringt?
Kleine Kinder koennen auch ziemlich schnell laufen (schaff Dir mal welche an, dann siehst Du's...)
Ich bin gerne zuegig unterwegs - vor allem mit dem Motorrad - aber in geschlossenen Ortschaften muss man damit rechnen, dass einem was vor den Wagen springt und somit bremsbereit sein. Das erzaehlt Dir im Fall des Falles auch sehr gerne der Richter, dem Du bei einem Personenschaden gegenuebersitzen darfst...
Gregor
Zitat:
Original geschrieben von 2xtreme4u
Ich bin gerne zuegig unterwegs - vor allem mit dem Motorrad - aber in geschlossenen Ortschaften muss man damit rechnen, dass einem was vor den Wagen springt und somit bremsbereit sein. Das erzaehlt Dir im Fall des Falles auch sehr gerne der Richter, dem Du bei einem Personenschaden gegenuebersitzen darfst...
Gregor
In geschlossenen Ortschaften gilt i.d.R. ein Tempolimit von 50 km/h bei verkehrsberuhigten Bereichen von mir aus auch 30 km/h. Die Reaktion bei der Geschwindigkeit will ich sehen wenn was aus der "fiktiven" Hecke kommt... Oder fährst du aus Prinzip in der Ortschaft nur Schrittgeschwindigkeit??
Aber das ufert nur wieder aus hier - my last 2 cents, have fun!
Ich würde auch eher den Doc aufsuchen, allerdings habe ich beim Drücken von innen auch immer Bedenken daß er den Lack zerkratzt und die Kiste nach Jahren erst recht rostet (von innen).
Zitat:
Original geschrieben von Drifter1606
verkehrsberuhigten Bereichen von mir aus auch 30 km/h.
Verkehrsberuhigter Bereich wird gerne mit Spielstraße verwechselt ... und bei beiden gilt Schritttempo ;-)
Nur mal so nebenbei =)
LG
Zitat:
Original geschrieben von moon123
Zitat:
Original geschrieben von Drifter1606
verkehrsberuhigten Bereichen von mir aus auch 30 km/h.
Verkehrsberuhigter Bereich wird gerne mit Spielstraße verwechselt ... und bei beiden gilt Schritttempo ;-)
Nur mal so nebenbei =)
LG
Na gut, ein Satz noch...
Meine Definiton war tatsächlich etwas "schwammig" - verkehrsberuhigter Bereich ist natürlich nicht gleich 30er Zone! Aber in der Spielstrasse gilt:
Verkehrsberuhigter Bereich
Gemäß § 42 Abs. 4 StVO darf, wo durch Zeichen 325 der Beginn eines sog. verkehrsberuhigten Bereichs angezeigt wird, nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Jegliche Behinderung oder gar Gefährdung von Fußgängern - auf der gesamten Straßenbreite - muß verhindert werden. Geparkt werden darf nur auf dafür gekennzeichneten Flächen.
Da Tachos Schrittgeschwindigkeit nicht anzeigen, hat die Rechtsprechung teilweise den Begriff der Schrittgeschwindigkeit großzügig ausgelegt.
Der verkehrsberuhigte Bereich darf nicht verwechselt werden mit einer sog. Spielstraße (Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit einem Zusatzschild (z.B. "ballspielendes Kind").
In der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung wird der Begriff Spielstraße zwar nicht erwähnt, jedoch wird in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) mit dem Begriff Spielstraße eine Straße bezeichnet, die gemäß StVO § 41 Abs. 2, Nr. 6 mit Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Durch das Zusatzzeichen Z 1010-10 wird Kindern erlaubt, auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen. Auch Sport kann dort durch ein Zusatzschild erlaubt sein. In der Verwaltungsvorschrift zu Z 250 StVO heißt es dazu: „Das uneingeschränkte Verbot jeglichen Fahrverkehrs rechtfertigt die Benutzung der ganzen Straße durch Fußgänger und spielende Kinder.“ Da die Sperrung der Straße durch Zeichen 250 auch die Anlieger betreffen würde, ist diese Konstellation – die eigentliche Spielstraße – recht selten und deshalb wenig bekannt.
So, habe fertig!