- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- A4
- A4 B6 & B7
- Unfall, Schuldfrage geklärt aber ich habe bedenken wegen der Versicherung
Unfall, Schuldfrage geklärt aber ich habe bedenken wegen der Versicherung
Moin aus Hamburg,
meine Lebensgefährtin hatte gestern einen Unfall, ihr wurde die Vorfahrt genommen, genauer gesagt, der Unfallgegner fuhr über eine Rote Ampel. Dieser ist bei einer Versicherung (Name einer Schweizer Stadt, weiß nicht ob das gut ist wenn ich den Namen hier gleich poste) und im Netz steht nur schlechtes über die Schadensregulierung, Dauer etc. Kann wer von euch dies bestätigen oder mir gar mit Tipps weiterhelfen?
Unser sagte gleich, Mietwagen nehmen weil dann die Versicherung schneller agiert, 1. Wir wollten lieber Ausfall entschädigen lassen 2. Steht im Netz oft das der Mietwagen Uns berechnet wird und die Vers. das dann auch reguliert.
Jetzt habe ich aber nur schlechtes gelesen was Schadensregulierung, Mietwagen Kostenübernahme bzw Ausfallkostenentschädigung betrifft. Auch schreiben sehr viele, erst der Rechtsanwalt konnte weiterhelfen oder man nimmt minimum 4 Wochen Wartezeit in Kauf.
Ohne Werbung zu machen aber, die VGH und die VHV haben unsere Schäden damals in jeweils 1 Woche reguliert...
Ich bin natürlich froh, dass ich mein Frauchen gestern mit "nur" Prellungen und Schleudertrauma mit nach Hause nehmen durfte, dass ist auch das wichtigste Für mich!
Nochmal meine Frage: Kann Wer zu der o.g. Versicherung Tipps oder Hilfestellung geben?
Schöne Grüße der Abt
Ähnliche Themen
11 Antworten
http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html
Versicherungsforum!
Zitat:
Original geschrieben von ABT.VS4
im Netz steht nur schlechtes über die Schadensregulierung, Dauer etc.
Das wirst du wohl bei jeder Versicherung im Netz finden.
Je nach Schadenshöhe wird die Versicherung sicherlich auch nicht innerhalb einer Woche regulieren.
Wie soll denn das auch gehen?
Du musst erst mal deinen Schaden geltend machen. (Gutachten oder Kostenvoranschlag etc..)
Falls es was größeres ist, wovon ich jetzt mal bei deiner Schilderung ausgehe würde ich das bei eindeutiger Schuldfrage eh den Anwalt meiner Wahl klären lassen.
Kleinere Geschichten bis 2000 Euro kannst du ja auch selbst klären und dann zur Not immer noch zum Anwalt rennen.
Zitat:
Original geschrieben von Chefkoch1984
http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html
Versicherungsforum!
Da habe ich erst nach dem erstellen vom Beitrag rein geschaut, jedoch passt da nichts zu meinem Thema. Wenn es aber möglich ist, diesen Beitrag zu verschieben dann wäre das erwünscht von mir.
Kurz zu dem Thema 1 Woche:
Donnerstag Abend Wilschaden, Montag Begutachtung und Freitag wurde das Geld überwiesen. 8 Tage ja, ne Woche grob
Anruf, für den Gutachter Adresse vom Stellplatz Kfz durchgegeben, Wildunfall Bericht eingeschickt. Das wars.
Mein Bumms damals, Anruf und Unfall gemeldet. Aktenzeichen, Daten Beteiligter angegeben, Kfz stellplatz für Gutachter und das wars.
Nicht einmal musste ich groß was machen.
Jetzt steht ja schon fest, Papiere abwarten welche per Post kommen, Ausfüllen und wieder zurück schicken.... Warten auf Rückfragen.... Gutachter wird laut Tel Auskunft erst nach Rückerhalt der ausgefüllten Papiere beauftragt. Das dauert bestimmt schon 1- 1,5 Wochen. Ohne Rückfragen, da wird ja nicht nur unser Schaden bearbeitet.
Deine Fälle waren doch aber deine eigene Versicherung oder?
Die wird wohl schlecht ein Reh zur Stellungnahme bitten.. (bei Wildunfall)
Mach dich zumindest mal kundig über die Rechte bei einem Unfall an der du keine Schuld trägst:
sind zum Beispiel:
eigener Gutachter und nicht der der Versicherung (sehr zu empfehlen)
Anwalt
.
.
Alles in Allem kann es realistischerweise schon bis ins nächste Jahr dauern bis alles komplett reguliert ist.
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
Deine Fälle waren doch aber deine eigene Versicherung oder?
Die wird wohl schlecht ein Reh zur Stellungnahme bitten.. (bei Wildunfall)
Mach dich zumindest mal kundig über die Rechte bei einem Unfall an der du keine Schuld trägst:
sind zum Beispiel:
eigener Gutachter und nicht der der Versicherung (sehr zu empfehlen)
Anwalt
.
.
Alles in Allem kann es realistischerweise schon bis ins nächste Jahr dauern bis alles komplett reguliert ist.
Mmh.....
Gutachter ist beauftragt, Werkstatt kümmert sich um das meiste. Ich habe jetzt auch nochmal drüber geschaut, thema is durch.
Anwalt soll ich erstmal noch ruhen lassen, Bekannte von uns ist Ärztin und die hilft auch nochmal wenn Schmerzensgeld geltend gemacht werden sollte. Dieses muss man aber noch abwarten wie sich das Krankheitsbild entwickelt, so denke ich zumin. Wer hier noch weiter helfen kann zum Thema Schmerzensgeld, ich höre (lese) gerne zu (mit).
Wenn du die Werkststatt beauftragt hast ist das doch alles ganz einfach. Die übernehmen die Reparatur und stellen Sie der Versicherung in Rechnung. Sollten noch andere unfallbedingte Schäden auftauchen kümmern die sich auch um die Nachbegutachtung.
Da solche Geschichten auch ein gutes Geschäft für die Werke bedeuten, machen die das auch recht gerne.
Zum Schmerzensgeld:
da gibts ne Tabelle. Erwarte hier keine Wunder wie in Amerika. Bei Schleudertrauma sag ich mal zwischen 3-600 Euro.
Aber da muss der Arzt dann halt die unfallbedingte Diagnose schreiben..
Bei einem solchen Thema würde ich persönlich dann doch den Anwalt einschalten.
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
Bei einem solchen Thema würde ich persönlich dann doch den Anwalt einschalten.
Ist gerade passiert. Rein wegen dem Schmerzensgeld alleine schon. Desweiteren ist die Brille meiner Lebensgefährtin irreperabel beschädigt worden und ich sehe nicht ein das ich selber eine neue kaufen muss. Anwältin sieht dieses auch so. Ich habe jetzt nur telefonisch erklärt was passiert sei und nächste Woche ist der Termin jetzt abgemacht worden.
Sie sagte, dass ein Rechtsspruch für Unfallgeschädigte existiert welcher auch Gegenstände im Auto schützt wie z.B. Notebook, Navi, Kindersitz etc pp. Diese müssen nachweislich durch den Unfall natürlich beschädigt worden sein.
Naja so ist es dann entspannt...
Die Versicherung wird auch keine Gegenwehr leisten, mit Anwalt schon gar nicht.
Aber du weisst als Normalbürger ja nicht mal die Sachen die man geltend machen kann. Deshalb macht das in diesem Fall auch Sinn.
Schnelle Genesung für die Lieben..
Das ist einfach eine normale Versicherung mit Büros direkt vor Ort... Also keinerlei Hotline Versicherung
Ich denke mal das Problem wirst du bei jeder Versicherung haben. Wenn die Schuldfrage durch Zeugen usw. von der Polizei aufgenommen wurde, würde ich mir mal keine Sorgen machen. Nun hast du schon einen Anwalt eingeschaltet. Hast du dich vorher telefonisch darüber informiert? Wie es bei der Versichung mit den Zahlungen aussieht? Vielleicht wäre es garnicht nötig gewesen.
Weil so ein Thema mit roter Ampel ist ja nicht immer EINdeutig Er muss ja dann schon richtig dick über das rote gefahren sein, wenn deine Frau schon losgefahren war.
Aber ansonsten wird sich die Versicherung wie jede andere verhalten
Gruß
benni
So, Anwältin rief durch, Termin is morgen schon da ich Wochenend-pendler bin. Schmerzensgeld geht nur durch einen Anwalt, deswegen habe ich Sie ja beauftragt bzw meine Lebensgefährtin muss dieses machen.
Nice to know: Selbst ein Ehemann kann dieses nicht alleine Es muss die Frau machen (wenn diese den Unfall hatte). Anders herum, die Frau darf nicht für den Ehegatten unterschreiben, total bekloppt!!!
Also, Hergang:
Meine Schnegge rollte an die Rote Ampel ran, Ampel schaltete vorm Stoppen schon um, sie schaltete Runter und fuhr normal weiter.
Der Verursacher hat das Grün für geradeaus Fahrer auch für sich gedeutet obwohl die Linksabbieger eine eigene, in diesem Falle, Rote Ampel hatten. Somit, der Hammer!!!, setzte er sein gemeintes Vorfahrtsrecht um!!! Er hatte grün und hätte fahren dürfen da meine Schnegge rot hatte. Zum Glück war ich nicht da, ich hätte vermutlich nen ausraster bekommen! Aber er war fair und hatt der Polizei seinen Fehler mittgeteielt und alles eingeräumt.
Als der Zeuge dann aber mehrmals wiederholte das dort 2 Ampeln sind, da war dann der Drops gelutscht. Schuldfrage is aber auch geklärt.
Auch mit Anwalt kann es dauern. Ich musste 2x nach zunächst eigenen, gutgemeinten Versuchen zum Anwalt. Einmal hat dann das Schreiben gereicht, einmal wurde erst nach Klageerhebung (vor Prozess) gezahlt.
Ich wollte aber auch immer Auszahlung des Gutachtens... Das mögen die mal so gar nicht.