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Unfall?

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 4. November 2008 um 16:32

Hallo Motor-Talk-Gemeinde,

habe mir vor zwei Wochen einen 1er in Hambug (BMW Händler) gekauft. Hat alles gepasst, sah gut aus. Mitgenommen. Komme übrigens aus München.

Nun war ich bei einem befreundeten Mechaniker, der sich das Auto mal aus der Nähe ansehen wollte.

Siehe da, schon was gefunden!!!

- die Beifahrertür wurde schon mal lackiert, aber schlecht - evtl. Smartrepair, oder wie man das nennt.

Ich bin ja kein Fachmann! Er hat gesagt, dass man das nur von einer bestimmten Stelle sehen kann, bzw. wenn man sich genau davor kniet.

Habe heute mit dem Vorbesitzer gesprochen, der hat mir versichert, dass er mit dem Auto kein Unfall hatte und alles in bester Ordnung gewesen ist.

Nun, wo kommt die lackierte Tür her.

Ich habe mit dem :D noch nicht telefoniert, weil ich erst den Vorbesitzer kontaktieren wollte. Wenn ich jetzt den :D anrufen, und ich ihm sage, dass die Tür nicht in Ordnung wäre, die schon mal schlecht nachlackiert wurde, und er mir sagt, "er ist aber unfallfrei".

Hab ich dann eine Chance, dass die Tür von BMW nochmal lackiert wird, professionell. Auf deren kosten, ist ja eigentlich Vertragsbruch (im Vertrag steht unfallfrei), oder. Die checken die Autos doch auch von unten bis oben durch!!!

Könnt ihr mir weiterhelfen???

Danke + Gruß

Beste Antwort im Thema
am 4. November 2008 um 17:19

Aber lass Dich nicht vom Verkäufer anschreien ;)

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bräuchtest erstmal handfeste beweise, dass der wagen einen unfall hatte. eventuell war die tür auch nur verkratzt und wurde daher neu lackiert.

am 4. November 2008 um 17:19

Aber lass Dich nicht vom Verkäufer anschreien ;)

Themenstarteram 4. November 2008 um 21:13

Habe heute mit dem Vorbesitzer gesprochen, der hat mir versichert, dass bei ihm keinerlei Schaden war. Er hat das Auto mit 53.000 km plus paar Kilometer abgegeben.

 

Ich habe das Auto mit 54.120 km. Kann sein, dass die damit noch rumgefahren sind und vielleicht einen Unfall oder sowas hatten. Soll ich jetzt mal auf blöd bei dem Verkäufer anrufen, um ihn zu fragen. Er kann ja auch sagen, dass das Auto so gekauft wurde, bla bla bla. Da ich ja im Kaufvertrag, unfallfrei drin stehen habe, habe ich jetzt doch recht oder nicht. Egal, ob der Schaden jetzt vor dem Kauf von BMW war oder nicht!

 

Hat jemand einen Rat für mich. Will jetzt auch nicht gleich mit Anwalt drohen, oder soll ich? :confused:

 

 

Dann fährst du zum ADAC und lässt dir ein Gutachten machen, das dir genau sagen wird, was mit der Tür ist. Solange muss man doch hier nicht spekulieren.

du hast auch gar keinen anlass mit einem anwalt zu drohen. wo sind die beweise, dass es einen unfall gab ? es gibt lediglich die vermutung, mehr aber auch nicht. wie gesagt, es könnten dellen/kratzer in der tür gewesen sein die ausgebessert wurden und das stellt keinen unfall dar ;)

Themenstarteram 5. November 2008 um 12:35

danke erstmal,

also habe ich keine chance, wenn der BMW Heini sagt, dass Auto war Unfallfrei, muss ich das so hinnehmen...

Zitat:

Original geschrieben von Bodolinho

Ich habe mit dem :D noch nicht telefoniert, weil ich erst den Vorbesitzer kontaktieren wollte. Wenn ich jetzt den :D anrufen, und ich ihm sage, dass die Tür nicht in Ordnung wäre, die schon mal schlecht nachlackiert wurde, und er mir sagt, "er ist aber unfallfrei".

Hab ich dann eine Chance, dass die Tür von BMW nochmal lackiert wird, professionell. Auf deren kosten, ist ja eigentlich Vertragsbruch (im Vertrag steht unfallfrei), oder. Die checken die Autos doch auch von unten bis oben durch!!!

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: er hat recht und du keine Chance!

Warum? Ganz einfach, das Auto gilt erst dann als Unfallfahrzeug, wenn tragende Teile beschädigt wurden. Die Tür ist aber kein tragendes Teil. Somit ist das Auto bei einem Schaden an der Tür kein Unfallwagen.

Mein erster 1er (120d) hatte einen kleinen Winterunfall auf dem Firmenparkplatz. Ein anderer ist mir in die Seite gefahren und hat dabei einen 5000-EURO-Schaden verursacht. Unter anderem musste die komplette Beifahrertür gewechselt werden.

Das Fahrzeug galt danach laut BMW-Händler ausdrücklich nicht als Unfallfahrzeug. Wären die seitenschwäller getroffen worden, dann hätte das Auto sofort als Unfallwagen zählen müssen.

Ob Unfallwagen oder nicht spielt doch keine Rolle. Wenn das Fahrzeug bei Übergabe bereits schlecht nachlackiert worden war (davon kann man wohl ausgehen, sonst hätte er ja nix gemerkt), so liegt ein Sachmangel vor, der von der Gewährleistung (gesetzl. mind. 1 Jahr ab Gefahrübergang bei gebrauchten Sachen) abgedeckt ist. In den ersten 6 Monaten findet sogar noch eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers statt, d.h. es wird eiderleglich vermutet, dass der Wagen bei Übergabe bereits mangelbehaftet gewesen ist. Also Verkäufer zur Nachbesserung auffordern, hierzu Frist setzen. Der Verkäufer muss sich darum kümmern, wie der Wagen nach HH kommt (oder er schlägt vor, dies in München gegen Kostenerstattung vornehmen zu lassen).

Vorstehende Ausführungen gelten u.U. nicht, falls der Threadersteller nicht als Verbraucher gekauft hat.

 

 

naja keine chance würde ich nicht sagen...wer weiß was noch beschädigt war !?

aber deine "begründung" ist nicht ausreichend und fundiert. du musst erstmal hieb- und stichfest beweisen können, dass da was im argen lag. das heißt gutachten machen lassen. die werden es ziemlich gut beurteilen können ob das auto einen unfall hatte bzw ob das auto als unfallwagen zählt !

auf vermutungen kannst du dich nicht stützen und erst recht nicht deinem händler vorwerfen es wäre ein unfallwagen. das kannst du wie gesagt erst, wenn es bewiesen und belegbar ist.

am 5. November 2008 um 16:21

Hallo!

Es ist so oder so kein Unfallwagen gemäß der Definition, weil (so ist es anzunehmen) keine wesentlichen Bestandteile der Grundkonstruktion des Pkw beschädigt gewesen sind, sondern nur demontierbare Teile.

Wird das Fahrzeug verkauft, muss es mängelfrei sein oder die Mängel müssen, sofern dem Verkäufer bekannt, genannt werden. Wären z.B. Kratzer an der Tür, würde man es beanstanden können und es müsste ggf. lackiert oder ein Preisnachlass gegeben werden. Ist nun die Tür (weswegen auch immer) nachlackiert worden, so muss dies natürlich einem qualitativen Anspruch genügen. Ist die Lackierung unfachmännisch gefertigt und der Kunde sieht dies nicht direkt, weil er kein fachmännisches Auge und Wissen hat, kann er dies auch im Nachhinein beanstanden. Dies sollte natürlich zeitnah passieren, um es möglichst glaubwürdig zu machen.

Diesbezüglich muss er sich mit dem Händler auseinandersetzen. In diesem Fall wird die Distanz dies erschweren, ein freundliches Telefonat sollte daher zunächst die "Grundstimmung" klären. Ggf. muss bei Unstimmigkeiten ein Sachverständiger hinzu gezogen sowie Rat vom Rechtsbeistand eingeholt werden. Ich denke, dass der Händler aber vernünftig mit der Sache umgehen wird, da hat man es beim XY-Kfz-In- und Export schon schwerer...

Du hast als Privatkäufer ein Jahr Gewährleistung, wovon die ersten 6 Monate die unproblematischen sind. Ab dann setzt die sog. Beweislastumkehr ein, dann müsstest du dem Händler beweisen, dass der Schaden bei der Übergabe schon vorlag. Jetzt kannst du einfach hergehen und die Sache beanstanden, sofern du das freundlich und sachlich machst, wird es meiner Einschätzung nach unproblematisch sein.

Ich nehme an, dass der TE zu einem freundlichen in seiner Nähe gebeten wird, wo die Sache in Augenschein genommen werden kann. Von dort kann man dem Hamburger BMW-Händler dann objektiv berichten, worum es sich handelt und wie ggf. nachgebessert werden sollte.

Gruß, Michel

Themenstarteram 5. November 2008 um 17:59

Ich danke euch allen für eure Beiträge, sind viele hilfreiche Argumente!!!

Also, werde ich mal morgen den :D kontaktieren, um mit Ihm zu reden. Hoffe das es gut ausgeht.

 

Danke nochmals

 

Gruß Thomas

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