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Unfall - Versicherung will nicht kompl. zahlen
Hey Leute,
mir ist vor ca. einem Monat einer hinten aufgefahren, und heute habe ich von der gegnerischen Versicherung die Bestätigung bekommen, dass ich das Geld nun ausgezahlt bekomme. Doch irgendwie haben die da was abgezogen, womit ich nicht einverstanden bin.
Mein Gutachter hat ein Schaden in Höhe von 960 € (ohne MwSt) festgestellt. Die Versicherung will mir aber nur 870 € zahlen mit der Begründung:
"Wir haben die Stundensätze einer Fachwerkstatt in Ihrer Nähe 84,--/90,--/90,--
berücksichtigt. Die Reperatur ist dort zu einem Gesamtbetrag von 97,-- EUR möglich."
Soll ich das einfach akzeptieren oder mir einen Anwalt suchen? Es sind zwar nur knapp 90 €, doch es ärgert mich trotzdem...
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12 Antworten
Naja immerhin ist es Dir ja überlassen zu welcher Werkstatt du gehst und nicht wo sie Dir vorschreiben wo du hinzugehen hast!
Bei mir war das so daß ich zu meiner Werkstatt gegangen bin und die dann selber mit der Versicherung abgerechnet haben
so hatte ich am wenigstens Unanehmlichkeiten
Den Schaden will ich eigentlich gar nicht reparieren lassen. Doch ich finde, dass der Schadensbetrag, den mein Gutachter festgestellt hat, recht niedrig ist. Nun auch noch Abzüge von der gegnerischen Versicherung...
Falls ich zu einem Anwalt gehen sollte, muss das doch auch die gegnerische Versicherung zahlen, oder?
Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast dann wirst du erstmal vorlegen müssen und ich denke wegen den paar Euro lohnt sich das nicht wenn du keine RSV hast
Bei Nichtreperatur wird doch eh noch die Mehrwertsteuer abgezogen die dann ja nicht angefallen ist bei deiner Nicht Reperatur!
http://www.vnr.de/.../praxistipp_32695.html
Ich habe die MwSt. schon abgezogen. Der eigentliche Schadensbetrag liegt bei 1143 €.
Eine Rechtschutzsversicherung habe ich. Das lustige ist, die gegnerische Versicherung ist die HUK-Coburg. Meine Rechschutzversicherung habe ich auch bei der HUK.
Keine Ahnung ob ich dadurch ein Vorteil habe...
Vorweg: Ich habe von diesem speziellen Fall keine Ahnung...
ABER was heißt schon Fachwerkstatt! Das kann auch der Schrauber um die Ecke sein. und bei der Ermittlung der Sätze haben die sich bestimmt nicht zu ihren Ungunsten verrechnet
Also mein Tipp: Ab zu Deinem Freundlichen, frag ihn doch mal was er für die Stunde nehmen würde und wenn das in Deinem Sinne ist macht er vielleicht auch noch einen Kostenvoranschlag. Diesen dann bei der HUK einreichen mit dem Hinweis auf Rechtsschutz und ggf. das Du doch lieber Reparieren möchtest und dann natürlich da, wo es am teuersten ist....genau beim . Ich glaube so schnell wurden Dir noch nie 90€ überwiesen.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von ikan
Ich habe die MwSt. schon abgezogen. Der eigentliche Schadensbetrag liegt bei 1143 €.
Eine Rechtschutzsversicherung habe ich. Das lustige ist, die gegnerische Versicherung ist die HUK-Coburg. Meine Rechschutzversicherung habe ich auch bei der HUK.
Keine Ahnung ob ich dadurch ein Vorteil habe...
genau aus diesem Grund bin ich bei einem relativ neutralen nämlich ddem ADAC!
ich kann mir schlecht vorstellen daß sich die Versicherungen ein Auge aushacken
es lebe die HUK, wer billig will bekommt billig - auch in der Schadenregulierung.
Jetzt nicht jammern! Lieber mal hier schauen:
http://www.dooyoo.de/fahrzeugversicherung/huk-coburg/1115429/
Als geschädigter hast du eine "schadensniedrighaltungspflicht" (keine ahung, wie das genau heißt). es könnte also sein, dass dein anwalt von der kfz-versicherung wegen der 90EUR nicht bezahlt wird. wenn du auf gutachten abrechnest, dann ist es inzwischen üblich, dass ortsübliche durchschnittssätze gezahlt werden. hat bei mir mal aus 950eur kostenvoranschlag 780eur gezahlte summe gemacht. da kann man nix machen. nur, wenn du die zahlung höherer sätze nachweist KANN es sein, dass die vers. mehr zahlt.
die reparatur bei mir (beilackieren statt komplett und ohne ausbau) hat mich n fuffi gekostet! mit den fotos des reparierten schadens gibts dann noch nutzungsausfallentschädigung für die zeit der reparatur (tagessatz zwischen 30 und 100eur, je nach fahrzeug).
Deinen Anwalt bekämest Du schon bezahlt, kann nur sein, dass es bei einem Streitwert von 90,- € niemand so gerne machen mag, denn der Anwalt verdient daran praktisch nichts.
Grundsätzlich ist die Versicherung an das Gutachten gebunden und kann nicht willkürlich Abzüge vornehmen. Machen Versicherungen aber bei nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten gerne, und dann immer in solcher Höhe, dass der Betreffende sich zweimal überlegt, ob er wegen diesen Betrags überhaupt noch was machen will.
Fordere den Restbetrag schriftlich unter Fristsetzung ein mit Hinweis auf das Gutachten und der ganz klaren Drohung, dass Du nach Fristablauf einen Anwalt mit Erhebung einer Klage beauftragen wirst. Vielleicht kommst Du dann auch so weiter.
Die Schadenminderungspflicht hat übrigens mit der Verpflichtung der Versicherung, Anwaltskosten auch bei einem Streitwert von 90,- € zu übernehmen, nichts zu tun.
Grüße
Jan
Schadensminderungspflicht hat aber damit zu tun, dass man sich nicht die teuerste werkstatt für fitive Abrechnung nimmt. Wenn man also auf Gutachtenbasis abrechnet, dann hat - meines Wissens - die Versicherung das Recht, quasi im Sinne eines Gegengutachtens niedrigere Stundensätze (die sie nachweisen kann - gibt da Listen) anzusetzen.
huk is echt kacke. hatte mal nen schwereren unfall. mit corolla bei normaler T-kreuzung links abgebogen, hab irgendwie den audi übersehn, der von rechts kam, voll in die seite rein gefahren.
keine ahnung wie ich den übersehn hab, war nachts, hab mich schon gefragt ob der ohne licht gefahren ist.
war dann natürlich 100% meine schuld, aber dafür ist ne haftpflicht ja da! auto war auf meine mutter zugelassen, die sollte dann mehrere tausend euro zahlen für den schaden am audi, weil die huk meiner mutter das so wollte.
erst mit hilfe von nem anwalt hat die huk dann alles übernommen.
ich bin da weder mit absicht reingefahren, noch war ich betrunken oder sonst was. huk versucht sich echt mit phantasievollen mitteln sich vor kosten zu drücken. auf kosten der eigenen mitglieder sowie auch der gegner.
ich weiß nich genau wie das andre versicherungen handhaben, aber ich hab allein über huk auch sone seltsamen sache mal im tv gesehn, was das nur bestätigt.
hab nun adac versicherung komfort tarif, da kann ich mir dann sicher sein, dass ich nicht um sonst beiträge bezahle und im schadensfall dann einen anwalt brauche.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Schadensminderungspflicht hat aber damit zu tun, dass man sich nicht die teuerste werkstatt für fitive Abrechnung nimmt. Wenn man also auf Gutachtenbasis abrechnet, dann hat - meines Wissens - die Versicherung das Recht, quasi im Sinne eines Gegengutachtens niedrigere Stundensätze (die sie nachweisen kann - gibt da Listen) anzusetzen.
Mit dem ersten Satz hast Du völlig recht.
Was die Stundensätze angeht haben auch die Gutachter Tabellen, an denen sie sich orientieren und an die die Versicherer auch gebunden sind. Die Versicherer nehmen halt gerne die Stundensätze, die sie mit ihren Partnerwerkstätten vereinbart haben, aber daran ist der Geschädigte nicht gebunden. Die Versicherung wird sich schon mehr Mühe machen müssen, wenn sie die Stundensätze des Gutachtens entkräften will.
Das wird sie aber nicht machen. Das ist nur der Versuch, die Leistung zu kürzen in der Hoffnung, dass der Geschädigte es akzeptiert.
Ich habe beruflich öfters mit Versicherungen in KFZ-Schäden zu tun, und am schlimmsten ist nunmal die HUK, und mit bereits einigem Abstand folgt die VHV. Wer in letzter Zeit sehr ordentlich reguliert ist die Allianz...
Grüße
Jan