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Unfall verursacht Rechte vom Beifahrer

Themenstarteram 16. April 2014 um 13:41

Hallo liebe Forumgemeinde.

Ich habe Montag einen Unfall verursacht.

Meine Ehefrau die Beifahrerin wurde dabei zum Glück nur leicht verletzt.

Hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld von meiner Kfz- Haftpflichtversicherung?

Beste Antwort im Thema

Unfall verursacht Rechte vom Beifahrer.

Ohne Komma denkt man nach dem Unfall hat sich der Fahrer eine Rechte des Beifahrers eingefangen.

So ein Komma kann sogar Leben retten.

"Komm wir essen Opa" oder "Komm, wir essen, Opa!"

:D

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Ja, so wie jeder andere Geschädigte auch.

Gruß

Peter

Unfall verursacht Rechte vom Beifahrer.

Ohne Komma denkt man nach dem Unfall hat sich der Fahrer eine Rechte des Beifahrers eingefangen.

So ein Komma kann sogar Leben retten.

"Komm wir essen Opa" oder "Komm, wir essen, Opa!"

:D

Vielleicht hätte er es ja verdient? :D

Vielleicht kommt die Rechte ja auch noch, wenn die Ehefrau die "Höhe" des Schmerzensgeldes erfährt.

Themenstarteram 16. April 2014 um 16:14

Ich habe von einem Versicherungsvertreter erfahren, dass es Probleme geben kann,wenn man mit dem Anspruchsteller in häuslicher

Gemeinschaft lebt!

Was hat es mit diesem Aspekt auf sich?

Schmeiß sie raus... :D

Am Besten, zusammen mit dem Versicherungsvertreter. Der taugt nichts. Es gibt keinen Vorgang, wo die Versicherung nicht die Ansprüche kürzen möchte.

Habt Ihr eine RS, dann geh am Besten gleich zum Anwalt.

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Schmeiß sie raus... :D

Hat seine Frau mit ihm auch gemacht... :D

Themenstarteram 16. April 2014 um 17:20

Ich komme mir wirklich vor wie im Kindergarten!

Normal ein bisschen Spass muss sein.

Aber in diesem Forum scheint es echt nur Vollzeitchaoten und Witztrolle zu geben.

Eure dummen nicht weiterhelfenden Kommentare könnt ihr für euch behalten.

Hast Du und Deine Frau Gütertrennung ? Wenn ja dann hat sie Anspruch.

 

Es wäre auf der anderen Seite blöd, wenn Deine in Wirtschaftsgemeinschaft lebende Ehefrau Schmerzensgeld erhält und Du mußt um den SFR zu retten der Versicherung das Schmerzensgeld zurückzahlen, soweit nicht noch einen Dritten ein hoher Schaden entstanden ist.

 

Falls die Frau auch noch Arzthilfe in Anspruch genommen hat, wird ihre Krankenkasse sich auch noch melden.

 

Allerdings soll es KH Tarife geben, wo der Eigenschaden mit abgesichert ist.

 

 

Themenstarteram 16. April 2014 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Hast Du und Deine Frau Gütertrennung ? Wenn ja dann hat sie Anspruch.

Es wäre auf der anderen Seite blöd, wenn Deine in Wirtschaftsgemeinschaft lebende Ehefrau Schmerzensgeld erhält und Du mußt um den SFR zu retten der Versicherung das Schmerzensgeld zurückzahlen, soweit nicht noch einen Dritten ein hoher Schaden entstanden ist.

Falls die Frau auch noch Arzthilfe in Anspruch genommen hat, wird ihre Krankenkasse sich auch noch melden.

Allerdings soll es KH Tarife geben, wo der Eigenschaden mit abgesichert ist.

Endlich die erhoffte Hilfe bzw. Kompetenz.

Also das bedeutet Eigenschäden müssen in den Versicherungsbedingungen mit aufgeführt sein?

Würde ihr Anspruch dann nicht berücksichtigt werden?

Haftpflichtversicherungen ersetzen (oder wehren ab) im Allgemeinen die Schadenersatzansprüche Dritter.

 

Zum Eigenschaden, ich kann ja nicht gegen mich (oder in einer Wirtschaftsgemeinschaft lebender Personen) selber Schadenersatzansprüche stellen.

 

Eine Haftpflichtversicherung ersetzt berechtigten Schaden (Zeitwert) oder wehrt bei zu hohen oder unberechtigten Forderungen notfalls (mit eigenen Anwälten) vor Gericht ab.

 

 

Versicherungsschutz besteht sogar, wenn du als Beifahrer deines Fahrzeugs verletzt würdest.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Versicherungsschutz besteht sogar, wenn du als Beifahrer deines Fahrzeugs verletzt würdest.

Ist das jetzt neu ????

 

Wo steht das ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

...

Wo steht das ?

...

z. B. HUK24

Fettmarkierung von mir:

A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen

A.1.2 Wer ist versichert?

Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):

a den Halter des Fahrzeugs,

b den Eigentümer des Fahrzeugs,

c den Fahrer des Fahrzeugs,

d berechtigte Insassen, es sei denn, ein anderer Versicherer hat Versicherungsschutz zu gewähren,

e Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,

f den Halter, Eigentümer, Fahrer und Berufs-Beifahrer eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs.

Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.

A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden,

die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer

durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht

jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs

verletzt werden.

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