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Unfall, Wertminterung, Ausfallzeit und Anwalt?

Themenstarteram 3. November 2009 um 20:53

Hallo,

gestern hat mein Audi die erste Feindberührung abbekommen, ein Nachbar hat beim wenden auf unserem Garagenvorplatz mein gegenüber stehendes Auto in die hintere Fahrerseitentür "gerammt".

Wie es dazu kam, von wegen nicht geschaut, hab ich keinen Plan, hauptsache/leider ist der Schaden da und ich weis, wer für aufkommt.

Es ist wohl nur die Tür kaputt. Also ich mit dem Schaden zum Autohaus: "Was soll ich machen, wie viel kostet es in etwa, wie lang dauert die Reperatur und was ist mit der Wertminderung (finanziertes Fahrzeug)?"

Die Kosten belaufen sich schätzungsweise auf 1500€, wobei man wegen der Wertminderung einen Gutachter bestellen sollte.

Als der Angestellte des Autohauses die Versicherung (HUK-COBURG) erfuhr meinte er: "am besten gleich einen Anwalt einschalten, weil die ihre eigenen Gutachter senden".

Wie seht ihr die Sache?

Die Reperaturzeit beträgt schätzungsweise 2-3 Tage, wie viel Ausfallgeld kann man pro Tag verlangen, bzw habt ihr bekommen?

So und zum Schluss noch: bezahlt alles die Versicherung des Verursachers? Also Gutachter, Anwalt, Wertminderung und Ausfallgeld?

Vielen Dank schonmal für die Antworten

Gruß Benni

Unfall
Beste Antwort im Thema

Nö da ICH den Schaden habe, wähle auch ICH den Gutachter und ICH habe auch das Recht dazu.

 

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird immer versuchen den Preis zu drücken, das ist sein Job. Bevor es Theater gibt im Autohaus, geh ich mit meinem eigenen Gutachter damit aus dem Weg. Und ob abgetreten oder nicht, was meinst du zu wem die kommen, wenn Geld fehlt..?

 

Ich bin im Rechtschutz und ich regel sowas nur noch über Anwalt, der kann sich mit den Schriftstücken rumärgern. Und nur weil man so etwas über den Anwalt regelt, muss das keine Kriegserklärung z.B. gegenüber dem Nachbarn sein, ich hab einfach kein Bock auf das Spielchen.

 

Muss aber jeder selber wissen...

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Hi, mach doch net so viel Gewese um die Sache. Meld dich bei der gegnerischen Versicherung, mach ne Abtretungserklärung bei deinem Authaus der Vertrauens, laß die nen Leihwagen geben und freu dich 3 Tage später über die neue lackierte Tür.

Mit Anwalt und so, würde ich da garnicht anfangen, einfach machen lassen und gut ist. ;)

am 4. November 2009 um 9:40

hallo,

sei erstmal froh das er den schaden bei dir gemeldet hat,

wie ist dein verhältnis zum nachbarn freundlich??

dann soll es auch so bleiben,

leihwagen nehmen, beim freundlichen reparieren lassen,

wertminderung, denke ich ist nicht so tragisch, wenn dir einer in die

tür tritt, ist es genauso...

ach so wenn du einen leihwagen nimmst bekommst du keine ausfallzeit..

sprich tagesgeld für auto, ich denke mal das beläuft sich auf ca. 50€ pro tag??? aber schlagt mich nicht wenn es weniger oder mehr sein sollte

gruss ghost

Ich versteh grad gar nicht was so schlimm daran sein soll das die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Gutachter schickt. Das macht doch fast jede Versicherung so. Deshalb gleich zum Anwalt halt ich für übertrieben. Wie schon geschrieben wurde würd ich an deiner Stelle auch einfach zum Freundlichen des Vertrauens fahren und den das alles machen lassen..

Nö da ICH den Schaden habe, wähle auch ICH den Gutachter und ICH habe auch das Recht dazu.

 

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird immer versuchen den Preis zu drücken, das ist sein Job. Bevor es Theater gibt im Autohaus, geh ich mit meinem eigenen Gutachter damit aus dem Weg. Und ob abgetreten oder nicht, was meinst du zu wem die kommen, wenn Geld fehlt..?

 

Ich bin im Rechtschutz und ich regel sowas nur noch über Anwalt, der kann sich mit den Schriftstücken rumärgern. Und nur weil man so etwas über den Anwalt regelt, muss das keine Kriegserklärung z.B. gegenüber dem Nachbarn sein, ich hab einfach kein Bock auf das Spielchen.

 

Muss aber jeder selber wissen...

Themenstarteram 4. November 2009 um 10:42

Ähm, mein Verhältnis zum Nachbarn...er ist Rentner ich bin Student.

Habe eben mal Bilder bei Tageslicht gemacht und er hing gleich hinterm Fenster.

Ich wohn seit 23 Jahre gegenüber von Ihm und habe seit 18 Monaten das Auto, doch er schreibt in seinem Bekennerschreiben "Hallo lieber Autofahrer".

Verhältnis geklärt? Also keine Fendschaft; keine Freundschaft.

Habe heute mal beim Versicherungsmarkler meines Vertrauens angerufen und gefragt was ich machen soll: "erstmal mit der Versicherung reden".

Die HUK meinte, dass das Autohaus die Wertminderung selbst schätzen solle, dadurch spare sie ca.300€ Gutachterkosten.

So kann das Autohaus die Wertminderung großzügig schätzen und die Versicherung spart auch noch.

Als Nutzungsausfallentschädigung ständen mir 43€ pro Tag zu. Zusätzlich soll ich es noch mit einer Telefonkostenpauschale von 25€ probieren.

Das ist schon klar, dass die dir das alles Raten, weil die wollen ja Geld sparen.

War bei mir damals auch so. Einer wollte links abbiegen und hatte mich im gegenverkehr übersehen... Ich also Frontal in ihn rein.

Reiner Blechschaden, aber als die Vesicherung dann von dem angerufen hat, meinte die auch "Also bis 2000DM (waren noch DM Zeiten) glauben wir ihnen des und zahlen blind und wir brauchen keinen Gutachter"

Als ich bei meinem damaligen AH vorgefahren bin um den Schaden "begutachten" zu lassen meinte der nach öffnen der Motorhaube, dass 2000DM nie im Leben reichen.

Also haben wir einen Gutachter eingeschaltet, aber nicht den der Versicherung, sondern selbst einen ausgesucht.

Dieser erstellte dann zusammen mit meinem Autohaus das Gutachten, was am Ende dann ca. 6800DM Schaden und ca. 700DM Gutachterkosten waren.

Als Geschädigter hat man einen Rechtsanspruch auf einen eigenen Gutachter!

=> bloß nicht von einer Versicherung einschüchtern lassen.

Themenstarteram 4. November 2009 um 11:53

Ja, es ist auch wirklich nur die Tür kaputt, mir wärs ja egal, dem Autohaus aber nicht, wegen der Finanzierung.

Werde also Gutachter und Anwalt einschalten, falls die Versicherung doch nciht bezahlt.

am 4. November 2009 um 15:36

Bei unverschuldeten Unfall grundsätzlich Rechtsanwalt einschalten, der regelt Wertminderung, Ausfallzeit usw., holt das Maximale für dich raus und der ganze Fall ist "Wasserdicht". Selbstverständlich Gutachter selber aussuchen, wo kommen wir den da hin wenn die Verursacherversicherung ihren Gutachter schickt? Geht gar nicht. Auch darin wird dich der Rechtsanwalt beraten.

 

Zitat:

Original geschrieben von Baart

 

Als Geschädigter hat man einen Rechtsanspruch auf einen eigenen Gutachter!

=> bloß nicht von einer Versicherung einschüchtern lassen.

ja, aber nur ab einer Schadenssumme von 750 Euro !!!

Mir hat die HUK auch mal einen Gutachter geschickt, und wo

ist das Problem?

Das bei mir war ein unabhänger und unparteiischer Sachverständiger

den auch mein Audi Service Betrieb beauftragt, wenn die einen Gutachter

brauchen.

Warum nicht so regeln wie vorgeschlagen wurde?

Die HUK meinte, dass das Autohaus die Wertminderung selbst schätzen solle, dadurch spare sie ca.300€ Gutachterkosten.

So kann das Autohaus die Wertminderung großzügig schätzen und die Versicherung spart auch noch.

 

Und das mit dem Anwalt finde ich auch übertrieben, die Schuldfage ist geklärt !

Man braucht sich echt nicht wundern, warum die Versicherungen immer teuerer

werden, wenn alle immer gleich bei der kleinsten Kleinigkeit das volle Programm in

Anspruch nehmen.

am 5. November 2009 um 7:33

Es sind wohl ca. 800€ (bestätigt durch BGH Urteil v. 30.11.2004, VI ZR 365/03 = NJW 2005,356), aber der Threadersteller hat ja schon gesagt, dass seine Werkstatt den Schaden schon jetzt auf ca. 1500€ schätzt und lieber ein Gutachter hinzugezogen werden soll.

Von daher ist die Sachlage ja wohl klar, oder?

Ich kann hier diesen Link empfehlen:

http://www.unfall-recht.de/pageID_1673046.html

Klar wer wegen nem Kratzer, der mit Spotrepair und 100€ Kosten behoben hätte werden können, nen Gutachter einschaltet, muss sich nicht wundern, wenn er dann auf den Gutachterkosten sitzen bleibt.

Das hat nichts damit zu tun, dass jeder gleich das volle Programm in Anspruch nimmt.

Wenn mir aber einer ins Auto kracht, dann hab ich das Recht darauf, dass dieser Unfall fachgerecht wieder repariert wird und der Schuldige die Kosten dafür zu tragen hat.

Versicherungen sind nunmal Mischkalkulationen. Von dem einen ziehen sie ein Leben lang die Beiträge ein und derjenige verursacht nie einen Unfall, so dass die Versicherung all das Geld für sich alleine hat. Der andere hat eben mehr Pech und verursacht vielleicht (zumindest für nen Zeitraum) kurze Zeit mehr Kosten als durch Beiträge reinkommt... Aber dann steigen den seine Beiträge und auf Lange Sicht ist es wohl für die Versicherung ein Gewinnbringendes Geschäft.

Beim Kassieren sind Versicherungen die ersten die auf der Matte stehen, aber wenn es mal ans zahlen geht, dann muss man sie meist erst unter irgendeinem Schreibtisch suchen...

Bei 700-750 € wird der Gutachter erstattet.

Allein schon wegen dieser Frage.....Hmmmmm 700 €..... Gutachter Ja-Nein hmmm weiß nicht, soll ich....darf ich hmmmm.....

Ab zum Anwalt, Vollmacht unterschreiben, Thema erledigt.....

Der regelt Ersatzwagen, Wertminderung etc.....

Themenstarteram 5. November 2009 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von Maxximus77

Allein schon wegen dieser Frage.....Hmmmmm 700 €..... Gutachter Ja-Nein hmmm weiß nicht, soll ich....darf ich hmmmm.....

Ab zum Anwalt, Vollmacht unterschreiben, Thema erledigt.....

Der regelt Ersatzwagen, Wertminderung etc.....

So habe ich das jetzt auch gemacht, Vollmacht unterschrieben, am Montag gehts zum Gutachter ins Autohaus.

Dann sehe ich weiter.

am 5. November 2009 um 14:22

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK

Zitat:

Original geschrieben von Maxximus77

Allein schon wegen dieser Frage.....Hmmmmm 700 €..... Gutachter Ja-Nein hmmm weiß nicht, soll ich....darf ich hmmmm.....

Ab zum Anwalt, Vollmacht unterschreiben, Thema erledigt.....

Der regelt Ersatzwagen, Wertminderung etc.....

So habe ich das jetzt auch gemacht, Vollmacht unterschrieben, am Montag gehts zum Gutachter ins Autohaus.

Dann sehe ich weiter.

Gut gemacht, so läuft Alles zum Besten für dich ab.

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