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Unfallaufnahme durch die Polizei.

Themenstarteram 12. Januar 2013 um 18:47

Ich habe heute an einem geparten LKW,den rechten Außenspiegel beschädigt.Ich muß dabei sagen,dass ich Omnibusfahrer bin.

Mit einem Citaro-Mercedes.Mein Spiegel war ebenfalls stark beschädigt.Ich habe unmittelbar danach angehalten und die Polizei

bestellen müssen.Der LKW-Fahrer war nicht zugegen,wurde aber telefonisch davon in Kenntnis gesetzt.Da ich der Verursacher

war stand ich auf Platz 1 bei der Unfallaufnahme

Meine Frage inwieweit ist die Polizei berechtigt eine Schuldzuweisung auszusprechen,

In diesem Falle klar zu meinen Lasten,weil ich den Spiegel beschädigt hatte.

Folgendes hat sich noch ereignet,in unmittelbare Nähe in gleicher Fahrtrichtung stand eine PKW,der ebenfalls den rechten Spiegel beschädigt hatte.Der Fahrer kam zufällig und behauptete ich hätte auch seinen Spiegel berührt.Der Polizeibeamte sagte,

dass ist möglich durch die Erschütterung beim vorbei fahren.Ich habe keine Beschädigungen am Omnibus durch Lackkratzer,

des besagten Spiegel.

 

 

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2013 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von kraftverkehrsmeister

 

Meine Frage inwieweit ist die Polizei berechtigt eine Schuldzuweisung auszusprechen,

Gar nicht ;)

Und seit wann fallen Spiegel durch die erschuetterung ab wenn ein Bus vorbei faehrt?

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am 12. Januar 2013 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von kraftverkehrsmeister

 

Meine Frage inwieweit ist die Polizei berechtigt eine Schuldzuweisung auszusprechen,

Gar nicht ;)

Und seit wann fallen Spiegel durch die erschuetterung ab wenn ein Bus vorbei faehrt?

Zitat:

Meine Frage inwieweit ist die Polizei berechtigt eine Schuldzuweisung auszusprechen

Die Polizei nimmt den Unfall anhand Zeugenaussagen und Unfallspuren auf, nicht mehr und nicht weniger.

Verbindliche Unschuld oder Schuldzuweisung ist nicht die Aufgabe der aufnehmenden Beamten.

Die Polizei stellt während der Unfallaufnahme fest, wer aus verkehrsrechtlicher Sicht Verursacher ist und trifft dem Verstoß entsprechende Maßnahmen ( Verwarngeld oder Anzeige ) Primär geht's aber um den Austausch der Personalien um zivilrechtliche Ansprüche zu sichern. In deinem Fall mit dem Lkw ist es ja glasklar dass du der Verursacher des Schadens bist. Normalerweise ( in NRW ) bezahlt man dann ein Verwarngeld in Höhe von 35€ da hier durch Unachtsamkeit ein Schaden verursacht wurde. Im Detail kannst du das im Tatbestandskatalog nachlesen. Das Verwarngeld kannst du natürlich ablehnen. Dann wird eine Anzeige geschrieben. Hierdurch erhöht sich das Verwarngeld jedoch nicht da der Verstoß der gleiche ist. Eventuell werden dann noch Gebühren fällig. Sollte die Sache von der Bussgeldstelle hinterher eingestellt werden, zahlst du natürlich nichts.

Dass mit dem Pkw hört sich allerdings abenteuerlich an. Steht denn dieser Pkw auch auf der Unfallmitteilung?

am 12. Januar 2013 um 21:37

Zitat:

Folgendes hat sich noch ereignet,in unmittelbare Nähe in gleicher Fahrtrichtung stand eine PKW,der ebenfalls den rechten Spiegel beschädigt hatte.Der Fahrer kam zufällig und behauptete ich hätte auch seinen Spiegel berührt.Der Polizeibeamte sagte,

dass ist möglich durch die Erschütterung beim vorbei fahren.Ich habe keine Beschädigungen am Omnibus durch Lackkratzer, des besagten Spiegel.

Trägt die Spiegelkante Farbspuren vom Bus oder andere Lackspuren die von einem Fahrzeug stammen, das damit in Berührung kam?

Wenn ein Spiegel durch Erschütterung runterfällt, ist das wohl kurz zuvor, auf dem Weg zum Parkplatz, beim Überfahren eines Gullideckels passiert, was man Dir auch anhängen will. Ich vermute mal, wenn das so eng war, das Du nicht der einzige warst, der dort stecken blieb.

Zitat:

Original geschrieben von kraftverkehrsmeister

Da ich der Verursacher war stand ich auf Platz 1 bei der Unfallaufnahme

Meine Frage inwieweit ist die Polizei berechtigt eine Schuldzuweisung auszusprechen,

Die Polizei weist niemanden eine Schuld zu, sie nimmt den Unfall auf und vergibt dabei Ordnungsnummern. Die 01 steht dabei einfach für den vermutlichen Schädiger, die 02 für den vermutlich Geschädigten. Dies ist aber keine vorweggenommene Schuldzuweisung, aus der sich irgendwelche rechtlichen Ansprüche ableiten.

auto spiegel auf ca 1m höhe.....wie hoch is dein bus nochmals?

am 13. Januar 2013 um 17:22

Wieso der RECHTE Aussenspiegel? Stand der Wagen ENTGEGEN der Fahrtrichtung, also FALSCH rum? Oder ist es eine Einbahnstraße, auf der auch das parken LINKS erlaubt ist?

Zudem PKW Fahrer: Er sollte tunlichst Beweise für seine Behauptung haben, sonst könnte es teuer werden. Versicherungsbetrug, Falschaussage usw. usf. Da kommen eine Menge Paragrafen zusammen.

Mein Rat: Nimm den Vorfall auf und lass ihn durch einen Fachmann klären! Der PKW Fahrer ist sich anscheins nicht im klaren darüber, welche Dummheit er gerade begeht und welche Konsequenzen das haben kann!

am 13. Januar 2013 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von kraftverkehrsmeister

Da ich der Verursacher war stand ich auf Platz 1 bei der Unfallaufnahme

Meine Frage inwieweit ist die Polizei berechtigt eine Schuldzuweisung auszusprechen,

Die Polizei weist niemanden eine Schuld zu, sie nimmt den Unfall auf und vergibt dabei Ordnungsnummern. Die 01 steht dabei einfach für den vermutlichen Schädiger, die 02 für den vermutlich Geschädigten. Dies ist aber keine vorweggenommene Schuldzuweisung, aus der sich irgendwelche rechtlichen Ansprüche ableiten.

Wieso hält sich dieser Irrglaube nur immer noch???

Die Ordnungsnummer dienen nur der Vereinfachung der Unfallschilderung. Der Verursacher kann auch die Nummer 2, 4, 195 oder 2237685 bekommen!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Die Polizei weist niemanden eine Schuld zu, sie nimmt den Unfall auf und vergibt dabei Ordnungsnummern. Die 01 steht dabei einfach für den vermutlichen Schädiger, die 02 für den vermutlich Geschädigten. Dies ist aber keine vorweggenommene Schuldzuweisung, aus der sich irgendwelche rechtlichen Ansprüche ableiten.

Wieso hält sich dieser Irrglaube nur immer noch???

Weil die 01 in Augen des/der aufnehmenden Beamten der Unfallverursacher ist.

wenn du dir sicher bist das du den PKW nicht beschädigt hast, musst du auf jedenfall gegen den PKW Fahrer vorgehen, dazu brauchst du einen Anwalt, ohne geht es (wahrscheinlich) nicht, wenn du keine Verkehrsrechtsschutz Versicherung hast, kannst vielleicht einen Anwalt über deine Firma nehmen,

was hat dein Chef zu diesem vorfall mit dem PKW Fahrer gesagt,

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

wenn du dir sicher bist das du den PKW nicht beschädigt hast, musst du auf jedenfall gegen den PKW Fahrer vorgehen, dazu brauchst du einen Anwalt, ohne geht es (wahrscheinlich) nicht,

versteh ich nicht.

Der TE sollte der Versicherung des von ihm geführten Fahrzeug mitteilen, dass (und: warum!) er die Behauptung des PKW-Fahrers für unzutreffend hält. Die Abwehr unberechtigter Forderungen ist Sache der Versicherung. (es könnte sogar eine Obliegenheitsverletzung sein, hier selbst tätig zu werden)

am 14. Januar 2013 um 6:57

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Wieso hält sich dieser Irrglaube nur immer noch???

Weil die 01 in Augen des/der aufnehmenden Beamten der Unfallverursacher ist.

Man, wie oft denn noch, es ist eben nicht zwingend vorgeschrieben es so zu machen!

Ich kenne zum Beispiel Polizisten die davon abweichen und den Verursacher IMMER as letzten mit der höchsten Ordnungsnummer nennen. Haben es eben so lieber!

Und wie willst du bei deiner Meinung bleiben wenn zwei oder mehr Beteiligte den Unfall verursacht haben?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Man, wie oft denn noch, es ist eben nicht zwingend vorgeschrieben es so zu machen!

Man, wie oft denn noch, es hat auch niemand geschrieben, dass es vorgeschrieben ist. Es ist aber absolut gebräuchlicher Usus und mir haben alle Polizisten dieses Vorgehen auch bestätigt. Und nun?? Dann können wir jetzt noch schreiben, der TE soll sich nen Anwalt nehmen und Akteneinsicht beantragen, dann ist alles klar :rolleyes::rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

wenn du dir sicher bist das du den PKW nicht beschädigt hast, musst du auf jedenfall gegen den PKW Fahrer vorgehen, dazu brauchst du einen Anwalt, ohne geht es (wahrscheinlich) nicht,

versteh ich nicht.

Der TE sollte der Versicherung des von ihm geführten Fahrzeug mitteilen, dass (und: warum!) er die Behauptung des PKW-Fahrers für unzutreffend hält. Die Abwehr unberechtigter Forderungen ist Sache der Versicherung. (es könnte sogar eine Obliegenheitsverletzung sein, hier selbst tätig zu werden)

das mit der Versicherung wird sein Chef schon erledigt haben, und vermutlich auch einen Anwalt eingeschaltet haben, davon gehe ich einmal aus,

was glaubst den du was ein Anwalt macht, der setzt sich mit der Versicherung in Verbindung und vereinbart/klärt das weitere vorgehen, die Versicherung kommt immer wieder auf dich bzw. deinem Anwalt zurück, und dein Anwalt wird ohne das Einverständnis der Versicherung nichts unternehmen, in meinen Augen wäre es falsch keinen Anwalt zu nehmen,

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