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Unfallschaden: Bitte um eine Einschätzung

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 27. September 2008 um 17:40

Hallo zusammen,

ich könnte heulen!!! :(:(:(

Heute hat so ein A**** einfach ohne blinken die Spur gewechselt, mich übersehen und mein „Baby“ schwer getroffen. :mad: Der Treffer ging voll auf die Felge und den hinteren Kotflügel. Bis Montag passiert eh erstmal nichts und deshalb würden mich Eure Meinungen zu folgenden Fragen interessieren:

- Bekommt der Freundliche das wieder sauber lackiert, so dass keinerlei Farbunterschiede zu sehen sind (Akoyasilber metallic)?

- Wie groß ist das zu tauschende Kotflügelteil und müssen dafür die Heckscheibe und die kleine Seitenscheibe ausgebaut werden?

- Wird bei so was die Felge getauscht?

- Wie steht es um den Reifen? Schließlich läuft mein Kleiner fast 250 und da möchte ich mich auf den Reifen verlassen können…

- Wie schätzt Ihr den Schaden am Fahrwerk ein? Ist eine Vermessung erforderlich?

- Wie steht es um den Wertverlust (BJ 11/2005 und 27.000 km)?

- Habe ich jetzt einen Unfallwagen oder ist das noch ein „Bagatellschaden“?

Fragen über Fragen… Ich bin für jede Antwort/jeden Tipp dankbar! :confused:

Traurige Grüße

André

Beste Antwort im Thema

*lol*

Wenn ich diese ganzen Schlaumeier-Ratschläge hier schon wieder lese... :rolleyes:

Von nix eine Ahnung!

Lasst euch mal gesagt sein, dass auch die Polizei bei dem Unfall nicht dabei war. Wir können bei einer Unfallaufnahme auch nur aufnehmen, was die Beteiligten sagen. Wenn keine eindeutigen Unfallspuren da sind können auch wir belogen werden und nicht das Gegenteil beweisen!

Es gibt, je nach Bundesland, einen Erlass, dass eine Verkehrsunfallaufnahme zu erfolgen hat. Wie es in Bayern ist weiß ich aber nicht. Wir in NRW müssen einen Unfall aufnehmen, sofern die Beteiligten noch vor Ort sind und noch nicht alle Maßnahmen für eine spätere Schadensregulierung noch nicht eingeleitet wurden.

Dienstnummern? 110... eine andere Nummer gibt es nicht. Wir sind doch nicht in Hollywood!

Nicht mit der gegenerischen Versicherung sprechen? Was soll das? Der Unfallgeschädigte ist doch kein Hauptzeuge in einem achtfachen Mordfall! Es geht um einen popeligen Blechschaden, der bezahlt werden soll.

Was immer wieder gerne gemacht wird in Foren ist den Rat zu geben, sich einen Anwalt zu nehmen. Genau! Weil die ja auch nichts besseres zu tun haben, als sich mit Bagatellen herumzuschlagen. So ein Unsinn! Das dafür nur unnötig Kosten entstehen interessiert nicht. Aber wenn´s einen selber trifft ist das Gejaule wegen der enormen Hochstufung groß.

Die gegnerische Versicherung kann so viele Gutachter schicken wie sie will. Wenn ich als Unfallgeschädigter nicht will, dass ein nicht von mir beauftragter Gutachter MEIN Auto begutachtet, bekommt er es auch nicht zu Gesicht. Ich kann eben ab der o.g. Schadenssumme auf Kosten der gegenerischen Versicherung einen Gutachter meiner Wahl beauftragen.

Wenn ich aus so einem lächerlichen Unfall nicht auch noch Gewinn raus schlagen will, kann ich auch einfach den Schaden an die ausführende Werkstatt abtreten. Die Übernehmen auch direkt das, was ihr von einem Anwalt wollt. Durch eine Abtrittserklärung holt sich die Werkstatt das Ok der gegnerischen Versicherung und legt los. Was eine Wertminderung angeht: lieber mal ordentlich informieren, ab wann eine Wertminderung möglich ist!

Bei einem Vertragshändler bekommt man dann übrigens auch direkt noch den passenden Ersatzwagen!

Die Ratschläge, die hier gegeben wurden, kann ich erst nachvollziehen, wenn es sich um einen ehrheblichen Schaden handelt, die Sach- und Rechtslage unklar ist oder Personenschaden entstanden ist (und mit Personenschaden meine ich nicht dieses alberne "Nackenschmerzensyndrom"!).

So... viel Erfolg bei der Regulierung.

Edit:

Ach ja, gleich kommt wieder: Jaaaaa, aber ich habe bei meinem Unfall dies und das... bla bla bla :o

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47 Antworten
Themenstarteram 27. September 2008 um 17:41

noch ein Bild vom Desaster...

Themenstarteram 27. September 2008 um 17:41

...und ein letztes von der Felge

hallo,

erstmal beileid...

immer mit ärger und rennereien verbunden...

aber solang du den mist bezahlt bekommst ist alles im grünen bereich.

zu erst möchte ich dich fragen aus welcher region du kommst...

es gibt fachwerkstätten die den radkasten hinbekommen ohne das seitenteil rauszureißen.

es spart viel arbeit und ärger-wie du schon erläutert hast mit scheibendichtigkeit und bla bla bla.

wenn das seitenteil raus ist bzw war weißt du nie wie es in stand gesetzt wurde-dahinter bzw drunter schauen ist schlecht nach m zusammenbau...

soweit ich das sehen kann müsste das vernünftig ausgebeult und verzinnt werden-die firmen die das machen kannst du dir an den fingern abzählen...

aber das orginalteil bleibt drin und dichtigkeit der scheiben usw werden nicht beeinträchtigt.

die felge wirst wohl neu bekommen-die stoßstange weiß ich nicht wie die befestigung aussieht-wenn da was gebrochen ist kommt sie auch neu.

vom lack her hast du recht gute karten-wenn du n vernünftigen lacker erwischst.

da dein auto gerade fast 3 jahre ist denke ich mal könnte er den lack schön gleichmäßig hinbekommen da der lack insgesammt noch nicht ganz so alt ist.

mfg und schönes we noch

Themenstarteram 27. September 2008 um 19:47

Hallo,

und erstmal Danke für die Antworten!

Ich komme aus dem Raum München und würde entweder zum AH Feicht oder zum Audizentrum in der Albrechtstr. gehen. In der Hoffnung, dass ein Audihändler auch die kompetenteste Anlaufstelle für eine Reparatur ist?!?!

Die Stoßstange ist m.E. definitiv hinüber, aber das macht mir keine größeren Kopfschmerzen. Meine größte Sorge sind die Blechteile (mit allen potentiellen Nebenwirkungen) und eventuelle Schäden am Fahrwerk und dem Rad.

Kann jemand einen Betrieb in München empfehlen, besonders für Karosseriearbeiten?

Viele Grüße

André

Hallo!

Also normal mach jede Fachwerkstatt da ein teilersatz.... wagen wird vorher vermessen...... felge /reifen neu stoßfänger neu!

Die Türe wird zwecks Farbton mit eingebledet so das du nichts mehr davon siehst!

Und auch wenn die scheibe raus muß(was ich bezweifel bei einem teilersatz /bzw instandsetzen) hast du eien Garantie drauf das sie auch dicht ist!

Normal hast du in einer fachwerkstatt keinen ärger damit!

Schade Arbeite im Raum Wesel und arbeiten für 3 VW / Audi Vertragshändler im Lack bereeich und haben auch eine eigene Karosserie abteilung.

Nur München das doch ein end weg....

Habe hier zuhause leider nicht das prog sonst könnt ich die sagen was der spaß kostet auf der arbeit habe ich das ;-)

Aber Kopf hoch das sieht halb so wild aus und das bekommt man auch git wieder hin!

Im zweifels falle wenn dir nicht sicher bist beauftrage dir einen gutachter oder evtl deine Werkstatt oder die gegnerische Versicherung wird das machen und der nimmt genau maß von dem Schaden.Denn muß der Unfall Verursacher auch zahlen.

Mfg Michael

P.S. Die Versicherung brauch dir keinen 2. Neunen Reifen bezahlen falls der fast Runter war udn du nun einen neuen bekommst. Zweck anderer seite!!!

Kleiner Tipp wir geben den Kunden meist die beschädigten Felgen mit als Reserve Rad(sieht auf Foto so aus als ob das Schwarze runter Polieren könntes)

am 28. September 2008 um 7:56

Hi,

ich würde einen Anwalt und einen Gutachter beauftragen (muß die gegnerische Versicherung zahlen). Eine gute Werkstatt bekommt das wieder sauber hin, daß man nichts sieht. Hatten gerade vor einem Monat einen Schaden von 17.000 Euro an unserem M3 Cabrio. Ist uns einer hinten reingefahren. Sieht aber jetzt wieder aus wie neu.

Das bei Dir ist halb so wild.

Einen Unfallwagen hast Du wohl nicht, aber bei einem Verkauf mußt Du es ggf. schon als Vorschaden erwähnen. Evtl. über den Gutachter herausfinden lassen, ob Du Anspruch auf Wertminderung hast. Viel wird das aber nicht sein, in unserem Fall sind es 400 Euro gewesen, eigentlich ein Witz.

Felgen und Reifen bekommst Du neu. Bzgl. des Kotflügels wird der Gutachter wohl rechnen, daß das Seitenteil herausgetrennt wird, ein Neuteil eingesetzt wird und die ganze Sache dann verzinnt und neu lackiert wird. Wichtig ist, daß der Lackierer gute Arbeit leistet. Bei unserem BMW ist es echt top geworden, leider gibt es aber auch Lackierer die pfuschen (an einem anderen Auto mußte 3 mal die Motorhaube lackiert werden und dann waren immer noch Macken zu sehen).

Wie gesagt. Anwalt einschalten und vor allem sofort veranlassen, daß ein eigener Gutachter bestellt wird, sonst schickt die gegnerische Versicherung einen....

Viel Erfolg....

Gruß,

hotel-lima

Themenstarteram 28. September 2008 um 13:08

Danke, ihr macht mir auf jeden Fall Hoffnung, dass nach der Reparatur wieder alles wie vorher ist. Klingt vielleicht doof, aber da hegt und pflegt man sein Auto und am Ende ist alles für die Katz...

Nachem mein Unfallgegner nicht zu erreichen ist, habe ich jetzt erstmal über den zentralen Versicherungsruf die gegnerische Versicherung ausfindig gemacht und den Schaden gemeldet.

Die lassen mir zum Glück freie Wahl beim Gutachter. Am Montag meldet sich der zuständige Sachbearbeiter und klärt den weiteren Ablauf mit mir. Falls mein Unfallgegner irgendwelche Zicken macht, gehe ich sofort zum Anwalt. Sofern alles reibungslos läuft, sehe ich erstmal keine Notwendigkeit einen Anwalt einzuschalten, oder spricht irgendwas dafür?

Die Dame von der Hotline war sehr freundlich und meinte ich soll den Wagen in die Werkstatt bringen. Die sollen dann den Schaden grob schätzen und dann wird entschieden, ob überhaupt ein Gutachter erforderlich ist, oder ob ein paar Bilder von der Werkstatt ausreichend sind. Den Gutachter kann ich mir aussuchen. Leihwagen geht auch klar. Entwder Europcar (wurde die Versicherung organiseren) oder ich kann mir selbst einen organisieren.

Mal sehen, ob ich die alte Felge dann behalten darf. Als Ersatzrad reicht sie noch und ist auf jeden Fall besser als das Vulkanisierkit.

Jetzt muss "nur" noch mein Unfallgegener die Wahrheit sagen...

Viele Grüße

André

Ich würde von Anfang an einen Anwalt einschalten. Stell dir vor, dein Gutachter ermittelt einen Schadenwert von 4000 €. Oft kommt es vor, dass dir gegnerische Versicherung sagt "Gehen Sie zur Werkstatt "XY" die machen das für 3600 €". Kaum ein Anwalt wird sich für 400 Streitwert die Mühe machen. Daher würde ich sagen, direkt einen Anwalt, denn dann liegt der Streitwert bei 4000 € und dein Anwalt "kämpft" bis du die volle Summe bekommen hast.

am 28. September 2008 um 18:50

Hallo,

auf jeden Fall sofort zum Anwalt und gar nichts selbst machen, schon gar nicht mit der gegnerischen Versicherung reden! Der Anwalt wickelt im Idealfall alles komplett für Dich ab, Du brauchst nichts zu tun, außer den Wagen in die Werkstatt bringen und hin und wieder mal zum Anwalt gehen. Hast Du eigentlich die Polizei zu dem Unfall gerufen? Wenn die Schludfrage nicht einwandfrei geklärt ist, kannst Du Dich schon mal auf Scherereien mit der Versicherung einstellen....

Solltest Du keinen Mietwagen brauchen, bekommst Du übrigens Bares (Nutzungausfall), sofern Du Deine Unschuld klar ist....

Gruß,

hotel-lima

Zitat:

Original geschrieben von AbrahamSimpson

Die lassen mir zum Glück freie Wahl beim Gutachter.

Das ist kein Glück sondern gesetzlich so geregelt.

Mal etwas ganz anderes: hat die Polizei den Schaden und den Unfallhergang aufgenommen?

Bei dem Schaden selbst würde ich mir keine Gedanken machen. So etwas bekommt jede fähige (!) Fachwerkstatt wieder hin.

Gruß,

Thilo

am 28. September 2008 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.

Das ist kein Glück sondern gesetzlich so geregelt.

Doch, denn solltest Du hinterher einen eigenen Gutachter einschalten wollen/müssen, darfst Du den selbst zahlen.... daher, besser gleich reagieren, damit man selbst den Gutachter bestimmen kann.

Gruß,

hotel-lima

Hi,

hatte auch auf der gleichen Seite einen kleinen Parkrempler,von einer grösse 5x5 und 2cm tief,

da man das an dieser Seite nur schlecht ausbeulen kann, wird dir der gutachter den kompletten austausch der Seite ins gutachten schreiben, darauf würd ich auch bestehen 

das heist der Kotflügel wird ab

hälfte Türeinstieg,und hoch bis hälfte Fenster rausgeflext und neu eingeschweißt.

Mein Gutachten war bei 3500€, bei dir sinds dann noch 300€ für die Felge und 300€ für die Heckschürze,plus Ausfall und Wertminderung midestens 700€,

mein Tipp sofort zum Anwalt und einen guten Gutachter.

 

 

 

 

Als Geschädigter habe ich immer freie Gutachterwahl. Allerdings gilt auch hier das Prinizp der Schadensminderung, d.h. erst ab ca. 1500 Euro sollte ein Gutachter erforderlich sein. Sollte bei einem Bagatellschaden ein Gutachter beauftragt werden, ohne das die gegnerische Versicherung dazu ihr OK gegeben hat, kann man auf den Kosten sitzen bleiben.

Aber wie auch immer: sollte ein Gutachter nötig sein, hat der Geschädigte die Wahl. Beauftragt die Versicherung einen Gutachter, muss man das Gutachten nicht anerkennen.

Gruß,

Thilo

am 28. September 2008 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.

Beauftragt die Versicherung einen Gutachter, muss man das Gutachten nicht anerkennen.

Richtig, aber ein Gegengutachten darfst Du selbst zahlen. Aber wie gesagt, um keinen Fehler zu machen sollte man tunlichst einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einschalten, kann man nur dringend raten!!

Gruß,

hotel-lima

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