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Unfallschaden, Versicherung zahlt nicht
Hallo,
mir ist eine Frau hinten auf die Stoßstange draufgefahren, Sie hat Ihre Schuld auch bereits eigeräumt, soweit ist alles klar.
Nun ist mir vor einem Jahr auch einer hinten draufgefahren und ich habe mir den Schaden ausbezahlen lassen und Ihn dann selber Instand gesetzt. Jetzt schreibt mir die Versicherung, dass ich einen Nachweis für die Raparatur einreichen soll.
Danke im Voaraus für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Geretsried1
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57 Antworten
Was willst du hören??
That's life.
Kaputte Sachen zahlt die Versicherung nur einmal.
Ich habe den Schaden selber repariert! Ich fahre doch nicht ein Jahr lang mit einem erst drei Jahre alten A4 Avant mit einer kaputten Stoßstange herum.
Ich wollte wissen wie die Rechtslage ist.
such dir n Zeugen der aussagt das die Karre heil war vor dem 2. Unfall
evtl helfen auch Rechnungen weiter
Hallo,
also wenn du keine Rechnungen von den Teilen hast,sieht das gar nicht gut aus.Aber auch wenn Du den Schaden selber instand gesetzt hast, wirst Du doch irgendwelche Teile gebraucht haben,oder Lack?Wenn das nicht der Fall ist und der Schaden vergleichbar ist, dann wird sich die Versicherung quer stellen.
Wobei es auch schon Versicherungen geben soll die gar nicht mehr nach Gutachten sondern nur noch nach Rechnung abrechnen.
Zitat:
Original geschrieben von Quattro-Kapitän
Wobei es auch schon Versicherungen geben soll die gar nicht mehr nach Gutachten sondern nur noch nach Rechnung abrechnen.
Macht auch eigentlich irgendwie Sinn.
Gruß
Raimund
Zitat:
Original geschrieben von darkchylde
Macht auch eigentlich irgendwie Sinn.
Gruß
Raimund
Das sehe ich auch so,aber pass mal auf das wir mit der Meinung nicht alleine da stehen.
Ich weiß nicht, wenn die Abzocke von Privatleuten, die aus einem Bagatellschaden per Kostenvoranschlag ("machen se's mal richtig teuer, zahlt eh die Versicherung") einen persönlichen finanziellen Gewinn machen (die kleine Delle wird dann halt gelassen oder beim freien Fachmann für kleines Geld repariert) aufhören würde, hätten alle was davon (niedrigere Beiträge).
Also eigentlich sollte jeder dafür sein, das korreckt das abgerechnet wird, was der Schaden auch gekostet hat.
Wenn jmd. seinen Schaden gerne selber reparieren möchte, kann er das ja gerne tun und der Versicherung die entstandenen Kosten sowie Arbeitszeit zu einem branchenüblichen Tarif in Rechnung stellen. Auch dann kann man ENTSTANDENE Kosten abrechnen.
Alles andere ist für mich ehrlich gesagt unverständlich und nicht nachvollziehbar.
Sorry für OT.
Gruß
Raimund
Hallo,
ich habe die Teilerechnung der Stoßstange, die Lackierung hat ein Bekannter übernommen. Die Versicherung will aber keinen Cent zahlen weil der Schaden vor einem Jahr Ihrer Ansicht nach nicht fachgerecht bzw. nicht in einer Fachwerkstatt repariert wurde.
Hallo,
ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Du brauchst nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung dazu. Die Schuldfrage ist auf jeden Fall geklärt, wenn die andere Fahrzeugführerin ihre Schuld eingeräumt hat, muß ihre Versicherung für den Anwalt aufkommen und dieser wird mit Sicherheit das Bestmögliche für dich rausholen.
Viele Grüße
The Tiger
Also mal ganz locker !
Ich glaube nicht, das DU abgezockt werden sollst !
Dieses Schreiben ist ein Standardschreiben der Versicherung.
Solltest Du keine Rechnung einreichen und nach Gutachten abrechnen, musst Du dies der Versicherung mitteilen.
Sie zahlen Dir dann den Schaden aus... ziehen allerdungs die Mehrwertsteuer ab !
Grüße...
Übrigens macht es für mich einen großen Sinn, daß es einem Fahrzeugbesitzer freigestellt ist, ob er denn Schaden in einer Werkstatt reparieren läßt oder mit einem Schaden weiterfährt und Betrag erhält. Nur nach Vorlage einer Rechnung den Schaden zu bezahlen ist den Versicherungsgesellschaften gesetzlich nicht erlaubt. Denn es ist Gott sei Dank jedem freigestellt ob er den Schaden reparieren läßt oder nicht.
Angenommen es handelt sich um einen Fahrzeuglackierer oder Karosseriebauer...... dem sein Fahrzeug beschädigt wird und er könnte dies selber professionell beheben. Warum sollte er weniger erhalten, als jemand der in die Fachwerkstatt geht. Also ich bitte Sie, was Sie da schreiben ist für mich in keiner Relevanz nachvollziehbar.
Viele Grüße
The Tiger
Also mal ganz locker !
Ich glaube nicht, das DU abgezockt werden sollst !
Dieses Schreiben ist ein Standardschreiben der Versicherung.
Solltest Du keine Rechnung einreichen und nach Gutachten abrechnen, musst Du dies der Versicherung mitteilen.
Sie zahlen Dir dann den Schaden aus... ziehen allerdungs die Mehrwertsteuer ab !
Grüße...
Hallo,
leider läuft es überhaupt nicht so einfach, wenn Vorschäden vorhanden waren. Die Versicherungsgesellschaften wollen jeden Cent sparen.....
Viele Grüße
The Tiger
Zitat:
Original geschrieben von The Tiger
Warum sollte er weniger erhalten, als jemand der in die Fachwerkstatt geht. Also ich bitte Sie, was Sie da schreiben ist für mich in keiner Relevanz nachvollziehbar.
Es bleibt natürlich jedem überlassen seine eigene Meinung zu haben.
Aber ich würde Sie bitten, das nächste Mal genauer zu lesen, bevor Sie antworten. Ich schrieb, das man auch geleistete Arbeitsstunden zu branchenüblichen Sätzen in Rechnung stellen kann.
Wenn jmd. lieber mit einem Schaden rumfahren möchte, bliebe das natürlich ein Problemfall.
Die persönliche Bereicherung auf Versicherungskosten und damit auf meinen Kosten als Versicherten finde ich jedoch weiterhin nicht erstrebenswert.
MfG