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- ungültige Mischbreifung M240i..?
ungültige Mischbreifung M240i..?
ola bimmers,
habe meinen 240i gebraucht übernommen und bin sehr glücklich damit!
Besonderheit ist die aktuelle Bereifung (so übernommen):
Aktuelle Bereifung
VA: 215/40 R18 85Y mit KM Distanzscheiben (http://www.h-r.com/bin/142XT0158.pdf)
HA: 245/35 R18 88Y
Vorne die 7,5J x 18 EH2+ Felgengröße.
Hinten die 8,5J x 18 EH2+... (gerade erst abgelesen - die finde ich auch nicht im COC)
Leider finde ich diese Mischbereifung nicht in den COC Papieren (siehe Anhang). Vorbesitzer meint dafür sind ja die Distanzscheiben drauf... ist das so korrekt?
Eigentlich hätte ich gerne die gleiche Bereifung im Winter auch wenn sich die Suche etwas schwierig gestaltet.
Bin etwas verwirrt.
Danke im voraus.
Joggl
Beste Antwort im Thema
Nein, die ändern auch nichts daran, egal was der Verkäufer sagt. Du fährst eine Bereifung, die nicht zugelassen ist. Streng genommen ist die Betriebserlaubnis erloschen, Probleme mit der Versicherung z.B. bei einem Unfall vorprogrammiert.
Also entweder eintragen lassen, oder vom Verkäufer die zulässige Reifengröße einfordern.
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37 Antworten
Die Räder dürftest du einfach so nicht fahren. Maximal mit Einzelabnahme. Das würde sich ein TÜVer dann individuell ansehen.
Davon ab möchtest du 215er vorne auch nicht wirklich fahren. Das sorgt für kräftiges Untersteuern (wozu das Auto ja sowieso schon neigt).
also die 215er vorne und die 245 hinten waren ja den ganzen Sommer drauf - war auch vom Handling alles super - die Frage ist ob das legal ist oder nicht.
Wir gesagt der Verkäufer meinte "das ist dann mit den Distanzscheiben kein Problem - und alle die was anderes sagen wollen nur Ihre neuen Reifen verkaufen..."
Diese Bereifung steht nicht im COC und muss vom TÜV etc. eingetragen werden.
und die Distanzscheiben vorne von je 10mm änderen daran auch nichts? rein rechtlich?
Zitat:
@daJoggl schrieb am 11. November 2017 um 13:41:45 Uhr:
und die Distanzscheiben vorne von je 10mm änderen daran auch nichts? rein rechtlich?
Das ändert nichts, die Reifengröße muss eingetragen sein, sonst fährst du auch ohne ABE.
Nein, die ändern auch nichts daran, egal was der Verkäufer sagt. Du fährst eine Bereifung, die nicht zugelassen ist. Streng genommen ist die Betriebserlaubnis erloschen, Probleme mit der Versicherung z.B. bei einem Unfall vorprogrammiert.
Also entweder eintragen lassen, oder vom Verkäufer die zulässige Reifengröße einfordern.
okay - vielen dank - das heisst ich habe mehrere Probleme:
1. die 215er vorne - Felge wäre OK
2. die 8,5J Felgen hinten - laut der PDF oben auch nicht OK?
3. im Winter darf ich eh keine Mischbereifung fahren?
3. Im Winter kann Midvhberifung gefahren werden, die gleiche Größe wie die SR.
2. 8,5 Zoll muss eingetragen werden oder die Felge hat ein ABE.
1. 7,5 Zoll ET 45 sind zulässig.
danke - zu 2. woher weiss ich ob sie eine ABE hat? habe keine Unterlagen dazu
Du könntest mit der Nummer auf der Felge mal suchen, was der Hersteller zu dieser Felge für Unterlagen bereitstellt. In aller Regel muss so eine Zubehörfelge eingetragen werden, wenn die Maße so sehr von der Serie abweichen.
Durch die Distanzscheiben ist das Problem mit der Reifengröße wie schon vorher gesagt natürlich nicht gelöst. Ganz im Gegenteil: die Distanzscheiben müssen in Verbindung mit den Kompletträdern AUCH wieder eingetragen werden.
Die von dir angegebenen Felgen- und Reifenmaße klingen nach einem Radsatz vom älteren E87 (bzw. eines der Ableger). Da gibt´s einfach so definitiv keine Freigabe oder ABE.
Finde dich damit ab-du musst zum TÜV. Und bislang bist du mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs gewesen.
Die Kombination 215/245 im Winter fahren zu wollen empfehle ich absolut nicht. In 245/35R18 gibt es kaum Winterreifen und die, die es gibt, sind schweineteuer. Daher lieber 225 rundum (eintragen lassen musst du die Räder ja sowieso...).
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 11. Nov. 2017 um 16:3:18 Uhr:
Ganz im Gegenteil: die Distanzscheiben müssen in Verbindung mit den Kompletträdern AUCH wieder eingetragen werden.
Mir sind in diesem Zusammenhang auch nur folgende Voraussetzungen bekannt: Die vorderen Spurplatten müssen schmaler als die hinteren sein. Also vorne Spurplatten und hinten nichts, geht eh nicht.
Der Vorbesitzer hat ein Auto ohne Betriebserlaubnis verkauft! Die Kosten für die richtigen Reifen vorne sollte er tragen.
Nicht nur vorne, auch hinten, wollte wahrscheinlich Reibach mit den original Felgen machen, würde mal ne rechtliche Unterstützung konsultieren.