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Unverschuldeter Unfall: Gegnerische Versicherung stellt sich doof/drückt Summe

Themenstarteram 13. November 2011 um 7:17

Hallo liebe Experten!

Ich bin aktuell mittelmäßig genervt.

Kurz zu den Umständen: Mir ist vor ca. 2 Monaten jemand an der Ampel auf meinen damals fast neuen Wagen gerollt.

Schuldfrage klar.

Der KVA meiner Werkstatt liegt bei knapp über 1.000 Euro brutto.

Der Versicherung habe ich alle Unterlagen geschickt, auch z.B. gebeten, die Kosten für KVA zu zahlen oder ihn zurück zu senden, damit er verrechnet wird.

Jetzt kam lange nichts und dann jetzt plötzlich ein Schreiben "Wir haben Ihnen knapp über 700 Euro überwiesen".

Ich hatte übrigens darum gebeten, dass sie die Übernahme bestätigen und direkt mit der Werkstatt abrechnen.

Das sind selbst mit vollen 19% MwSt mindestens 150 Euro weniger als der KVA, die Kosten für den KVA selbst noch nicht mitgerechnet. Insgesamt bliebe ich also auf über 250 Euro sitzen, ließe ich das so machen.

Begründung: Dies wäre die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers samt irgendwelcher nicht benannten Zuschläge. Höhere Kosten (wie im KVA) könnten nicht mehr berücksichtigt werden.

Was soll das?

Ist das rechtens (schätze nicht?).

Die Versicherung kann anhand irgendwelcher Basislisten ja kaum verbindlich bestimmen, wie teuer die Reparatur wird (hier sind z.B. die Tariflöhne für Mechaniker die höchsten in ganz D.)

Hoffen die, dass ich durch den kleinen Batzen Geld den Schaden offen lasse und sie den ganzen Rattenschwanz mit MwSt und Leihwagen… sparen?

Was wären Eure Ratschläge?

Schreiben mit Forderung der vollen Netto-Summe (inkl. Kosten für KVA) mit Fristsetzung und anschließender Verrechnung der MwSt?

Alles doch noch zum Anwalt geben?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Wenn es ein neuwertiges Auto ist, wirst Du es doch ohnehin reparieren lassen, oder?

 

Dann lass es halt reparieren und rechne die Rep-Kosten mit der Versicherung ab.

 

Die Kürzungen, die Du hier andeutest, fallen weg, wenn der Schaden tatsächlich repariert wurde, weil Positionen abgezogen werden, die bei fiktiver Abrechnung nicht zwingend erforderlich sind.

 

(Unter Vorbehalt, denn genau wissen wir ja nicht, was abgezogen wurde. Wenn der KVA einen Fehler hatte, dann wäre das natürlich etwas anderes).

 

Also kannst Du es Dir mit dem Rep-Auftrag doch ganz leicht machen.

 

Nutzungsausfall und Kostenpauschale (25 EUR i.d.R.) gibt es dann noch dazu und gut ist es.

 

Du kannst natürlich auch wegen der 100 EUR zum Anwalt rennen (der freut sich über so ein Riesenmandat) und ein Jahr lang rumsstreiten. Ausgang ungewiss. Aber den Stress und die Zeit zahlt auf jeden Fall keiner, das steht fest.

 

Ich wüsste, was ich tun würde.

 

Grüße

Hafi

14 weitere Antworten
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14 Antworten

Anwalt nehmen! Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Hallo,

hier hättest Du auch einen Sachverständigen beauftragen können, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.

Reparaturkosten müssen hier aber über 750,00 € Netto liegen.

Des Weiteren steht dir auch eine Wertminderung zu, nur dumm dass diese nur ein Sachverständiger festlegt und keine Werkstatt die einen Kostenvoranschlag erstellt.

Hat sich die Versicherung gleich noch mal ein paar Euros gespart:mad:

Und jetzt kürzen sie dir vermutlich noch den Kostenvoranschlag.

Da es sich nach deinen Angaben um ein neuwertiges Fahrzeug handelt, hast Du auf jeden Fall einen Anspruch auf die Stundensätze einer Markengebundenen Fachwerkstatt.

Ersatzteilpreisaufschläge sind bei der fiktiven Abrechnung ebenfalls zu erstatten, sofern diese regional üblich sind.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 13. November 2011 um 11:03

Hallo und danke schonmal!

Den Anwalt sollte ich tatsächlich in Betracht ziehen .:mad:

 

Zitat:

hier hättest Du auch einen Sachverständigen beauftragen können, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.

Reparaturkosten müssen hier aber über 750,00 € Netto liegen.

Ja, im Nachhinein wäre ein Sachverständiger vielleicht besser gewesen. Da der Schaden aber von außen schwer zu schätzen war, war das nicht sicher.

Zitat:

Des Weiteren steht dir auch eine Wertminderung zu, nur dumm dass diese nur ein Sachverständiger festlegt und keine Werkstatt die einen Kostenvoranschlag erstellt.

Das gilt aber doch nur, wenn ein bleibender Schaden vorhanden ist, oder? Soweit ich das gelesen hatte, gibt es bei ausgetauschten Anbauteilen eher keine Wertminderung?

Zitat:

Und jetzt kürzen sie dir vermutlich noch den Kostenvoranschlag.

Genau das ist der Fall und das ärgert mich gewaltig. Ich will kein Geld aus dem Fall schlagen, sondern nur den Originalzustand herstellen lassen.

Gerade nachgeschaut: KVA netto 868 Euro. Überwiesen: 730 Euro…

Dazu noch die Kosten für den KVA.

Zitat:

Da es sich nach deinen Angaben um ein neuwertiges Fahrzeug handelt, hast Du auf jeden Fall einen Anspruch auf die Stundensätze einer Markengebundenen Fachwerkstatt.

Will ich doch hoffen, die Karre war beim Unfall keine 2 Monate alt. :)

Vielen Dank, für weitere Tipps wäre ich sehr dankbar.

Wenn es ein neuwertiges Auto ist, wirst Du es doch ohnehin reparieren lassen, oder?

 

Dann lass es halt reparieren und rechne die Rep-Kosten mit der Versicherung ab.

 

Die Kürzungen, die Du hier andeutest, fallen weg, wenn der Schaden tatsächlich repariert wurde, weil Positionen abgezogen werden, die bei fiktiver Abrechnung nicht zwingend erforderlich sind.

 

(Unter Vorbehalt, denn genau wissen wir ja nicht, was abgezogen wurde. Wenn der KVA einen Fehler hatte, dann wäre das natürlich etwas anderes).

 

Also kannst Du es Dir mit dem Rep-Auftrag doch ganz leicht machen.

 

Nutzungsausfall und Kostenpauschale (25 EUR i.d.R.) gibt es dann noch dazu und gut ist es.

 

Du kannst natürlich auch wegen der 100 EUR zum Anwalt rennen (der freut sich über so ein Riesenmandat) und ein Jahr lang rumsstreiten. Ausgang ungewiss. Aber den Stress und die Zeit zahlt auf jeden Fall keiner, das steht fest.

 

Ich wüsste, was ich tun würde.

 

Grüße

Hafi

Themenstarteram 13. November 2011 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Die Kürzungen, die Du hier andeutest , fallen weg, wenn der Schaden tatsächlich repariert wurde, weil Positionen abgezogen werden, die bei fiktiver Abrechnung nicht zwingend erforderlich sind.…

Ich wüsste, was ich tuen würde.

Hallo!

Ah, auf so eine Antwort hatte ich gehofft. Heißt, die Versicherung muss den vollen Betrag zahlen, wenn die Reparatur ausgeführt ist?

Mich hat eben diese Formulierung geärgert/gewundert: "Wird der Schaden nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abgerechnet, können diese Teuerungszuschläge (Anm. gegenüber der niedrigeren Preisempfehlung) nicht berücksichtigt werden."

Das bezieht sich also nur auf die "virtuelle Abrechnung" – so lange man nicht repariert und ich könnte trotzdem gemäß (der Versicherung zu hohen) KVA reparieren lassen?

Dann wäre ja alles gut (wenn die Vers. auch den KVA zahlt).

Danke und Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000

 

Das gilt aber doch nur, wenn ein bleibender Schaden vorhanden ist, oder? Soweit ich das gelesen hatte, gibt es bei ausgetauschten Anbauteilen eher keine Wertminderung?

Diese Aussage ist falsch.

Sie beruht auf die Kürzungstaktiken der Versicherer.

Es handelt sich um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden, der den Fahrzeugwert gegenüber einem Vergleichsfahrzeug, welches nicht Unfallbeschädigt ist mindert.

Auch bei reinen Schraubteilen hat man Anspruch auf eine Wertminderung.

Ob Du reparieren lässt oder nicht ist bezüglicher der Wertminderung egal.

Sie steht dir definitiv zu.

Ohne den Schaden zu sehen ist es natürlich eine wage Aussage.

Dennoch, unter Berücksichtigung des noch sehr jungen Fahrzeugalters und der geringen Laufleistung könnte man hier durchaus 200,00 € an Wertminderung ansetzen.

Es gibt auch Versicherer, die Reparaturmaßnahmen mit Schraubteilen mit

Garantie- und Verschleißreparaturen vergleichen und deshalb keine Wertminderung zahlen.

Nur dumm, dass es sich hierbei um eine Schadensregulierung nach § 249 BGB handelt.

Mit Garantie- und Verschleißreparaturen hat dies nun mal gar nichts zu tun.

Zusammenfassend ist anzumerken, dass eine Reparatur des Fahrzeuges am wenigsten Probleme verursachen wird.

Gruß

fordfuchs

So ist es.

Kosten für KVA wird die Werkstatt verrechnen und die Abzüge betreffen die fiktive Abrechnung.

 

Immer vorausgesetzt, dass der KVA inhaltlich in Ordnung ist (also z.B. keine Lackierarbeiten für unlackierte Teile drauf stehen. Kommt wirklich regelmäßig vor...:D).

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Diese Aussage ist falsch.

Soso. Aber:

 

Zitat:

Ohne den Schaden zu sehen ist es natürlich eine wage Aussage.

Zitat:

Dennoch, unter Berücksichtigung des noch sehr jungen Fahrzeugalters und der geringen Laufleistung könnte man hier durchaus 200,00 € an Wertminderung ansetzen.

Haftest Du für Deine Aussage, wenn sie auch falsch ist?

 

Mann, spar Dir doch so einen Quatsch. Es ist vollkommen unseriös, hier pauschal etwas zu einer Wertminderung in den Raum zu werfen, wenn Du weder weißt, was kaputt ist, noch was für ein Auto es ist, und wo der TE herkommt usw.

 

Und Du solltest besser wissen, dass es gerade bei diesen Schäden im Bagatellbereich schwer ist, eine Wertminderung in dieser Höhe durchzusetzen.

 

Du setzt den Leuten damit Flöhe ins Ohr.

 

Und bei mir weckst Du mit solchen Aussagen nur Argwohn. Wenn das die Art und Weise ist, wie freie SV "die Wertminderung ermitteln", dann gute Nacht...

 

 

 

Themenstarteram 13. November 2011 um 12:12

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

So ist es.

Kosten für KVA wird die Werkstatt verrechnen und die Abzüge betreffen die fiktive Abrechnung.

Das wäre ok, danke.

Allerdings liest sich das wirklich etwas anders. Es wird im Schreiben aufgeführt, dass "Verbringungs- und Entsorgungskosten" (laut KVA 60 Euro) und MwSt abgezogen sind. Das erklärt also die Abzüge nicht vollständig.

Und der Absatz mit der zu Grunde liegenden Preisempfehlung und den "Zuschlägen" der Werkstatt scheint allgemein formuliert zu sein, als ob man in jedem Falle nur die UVP zahle. Von virtueller Abrechnung ist dann noch einmal getrennt davon die Rede.

Soll vielleicht nur mahnend wirken, ist allerdings nicht besonders "kundenfreundlich".

Und auf meine Anmerkungen (Abrechnung mit Werkstatt, KVA zurücksenden – Werkstatt will das Original) ist man gleich mal gar nicht eingegangen… :rolleyes:

Also sollte ich reparieren lassen und den Restbetrag (MwSt, Verbringung und Mehrpreis, evtl. KVA-Gebühr) danach einfordern?

Ich würde es so machen.

Kannst auch in der Werkstatt eine Abtretung unterschreiben, dann rechnet die Werkstatt gleich mit der Versicherung ab und Du forderst bei der Versicherung noch Nutzungsausfall und Kostenpauschale. Das geht auch telefonisch.

 

Das ist die schlankste Varinat.

 

Du kannst auch das Thema Wertminderung ansprechen, musst aber damit rechnen, dass da nix kommen wird.

 

Aber vieles liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Wenn Du dem sagst, dass er die Wertminderung bei diesem fast neuen Wagen wohlwollend prüfen soll, weil Du ja diverse Folgekosten vermieden hast, führt das bei solchen Kleinschäden auch oft zum Erfolg und Du kriegst vielleicht noch einen Hunni dazu.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Diese Aussage ist falsch.

Soso. Aber:

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Ohne den Schaden zu sehen ist es natürlich eine wage Aussage.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Dennoch, unter Berücksichtigung des noch sehr jungen Fahrzeugalters und der geringen Laufleistung könnte man hier durchaus 200,00 € an Wertminderung ansetzen.

Haftest Du für Deine Aussage, wenn sie auch falsch ist?

Mann, spar Dir doch so einen Quatsch. Es ist vollkommen unseriös, hier pauschal etwas zu einer Wertminderung in den Raum zu werfen, wenn Du weder weißt, was kaputt ist, noch was für ein Auto es ist, und wo der TE herkommt usw.

Und Du solltest besser wissen, dass es gerade bei diesen Schäden im Bagatellbereich schwer ist, eine Wertminderung in dieser Höhe durchzusetzen.

Du setzt den Leuten damit Flöhe ins Ohr.

Und bei mir weckst Du mit solchen Aussagen nur Argwohn. Wenn das die Art und Weise ist, wie freie SV "die Wertminderung ermitteln", dann gute Nacht...

Hallo,

mein Gott Hafi, du tust ja gerade so wenn ich ein Schwerverbrecher wäre.

Im übrigen sprechen wir hier aus meiner Sicht von keinen Bagatellschaden mehr.

Warum also sollte es dann einen Grund geben die Wertminderung nicht zu zahlen!?

Ob hier 100,00 €, 200,00 € oder auch 300,00 € an Wertminderung anzusetzen sind, liegt im Ermessen des Sachverständigen und nicht eines Sachbearbeiters der Versicherung.

Der Geschädigte hat im Interesse der Versicherung gehandelt, einerseits gut für die Versicherung, andererseits kann es auch jetzt zum Nachteil des Geschädigten sein.

Denn wenn der Sachbearbeiter sich sturr stellt, weil er eben gerade Stress mit seiner Frau hat, dann hat der Geschädigte eher schlechte Karten.

Immerhin handelt es sich um ein neuwertiges Fahrzeug mit geringer Laufleistung.

Die Werkstatt hätte ihn darauf hinweisen müssen, dass er hier unter Umständen einen Anspruch auf eine Wertminderung hat.

Ich will hier keineswegs große Töne spucken, dennoch sollte man schon noch ein wenig der Realität ins Auge sehen.

Gruß

fordfuchs

 

 

 

Themenstarteram 13. November 2011 um 15:47

Danke für Eure Mühe!

Falls mehr Details helfen, es ist ein Corsa D, also Kategorie "günstiger Kleinwagen". Schaden laut KVA: Stoßstange und deren Halterung, nebst Kleinteilen wie Kennzeichen + Halterung/Aufprallschutz. Ist sowas schon ein "Unfallfahrzeug"?

Nachträglich noch einen Gutachter zu beauftragen wäre wahrscheinlich nicht möglich/wird nicht übernommen, vermute ich?

Wie gesagt, mir geht es nicht darum, etwas abzugreifen, ich will aber auch nicht auf einem teil des Schadens sitzen bleiben oder irgendwann später eine ärgerliche Überraschung erleben.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000

Danke für Eure Mühe!

Falls mehr Details helfen, es ist ein Corsa D, also Kategorie "günstiger Kleinwagen". Schaden laut KVA: Stoßstange und deren Halterung, nebst Kleinteilen wie Kennzeichen + Halterung/Aufprallschutz. Ist sowas schon ein "Unfallfahrzeug"?

Ja.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000

Nachträglich noch einen Gutachter zu beauftragen wäre wahrscheinlich nicht möglich/wird nicht übernommen, vermute ich?

Wie gesagt, mir geht es nicht darum, etwas abzugreifen, ich will aber auch nicht auf einem teil des Schadens sitzen bleiben oder irgendwann später eine ärgerliche Überraschung erleben.

Davon würde ich abraten. Mache es so wie Hafi vorgeschlagen hat.

Eventuell könntest Du zu einem SV deiner Wahl fahren und Ihn Fragen, ob er sich den Schaden denn mal etwas genauer anschauen möchte.

Manche Sachverständige machen das als Service am Kunden sogar ohne finanzielle Gegenleistung:)

Dann kannst Du Ihn auch bezüglich der Wertminderung fragen.

Wenn Du jetzt ein Gutachten in Auftrag gibst, musst Du damit rechnen, dass die Versicherung diese Kosten nicht bezahlen wird.

Das sorgt nur noch für mehr Wirbel und im Endeffekt ist es auch das ganze nicht Wert.

Spreche mit dem Versicherungssachbearbeiter bezüglich der Wertminderung und dann wird er schon ein Auge zudrücken.

Gruß

fordfuchs

 

 

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Wenn Du jetzt ein Gutachten in Auftrag gibst, musst Du damit rechnen, dass die Versicherung diese Kosten nicht bezahlen wird.

 

Gruß

 

fordfuchs

Warum? Dieses Recht steht ihm auch jetzt noch zu! Nur ob es noch sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt Papier und ich bezweifel das ein Kollege den merkantilen Minderwert kostenlos ermittelt.

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