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US Anhängerkupplung nutzen oder ersetzen?

Audi Q5 8R
Themenstarteram 24. Dezember 2017 um 0:47

Hallo zusammen,

ich habe mir vor kurzem einen US Reimport Q5 zugelegt.

Das Auto ist von 02/2013 , hat den V6 3.0 TFSI und das MMI und die Lichter usw. ist alles auf dem europäischen Stand.

Das Auto ist super, aber ein Problem bleibt:

Ich habe eine US Anhängerkupplung, siehe Fotos.

Der Adapter mit dem Kugelkopf fehlt auch. Dieser ist jedoch für 100€ bei Ebay zu bekommen. Das größere Problem ist der elektrische Anschluss. Das ist ein ganz anderer Stecken mit auch völlig anderer Belegung. Im Fz-Schein habe ich beim Thema AHK gar keine Eintragungen (also keine kg-Angaben).

 

Es stellt sich für mich die Frage, wie ich mit meinem Auto einen deutschen Hänger ziehen kann? Ggf. bleibt mir nur die Umrüstung auf eine "normale" AHK.

Ich hätte dazu an euch die folgenden Fragen:

1. Hat jemand Erfahrung mit dem elektrischen Anschluss? Gibt es hier einen Adapter oder ähnliches?

2. Ist meine AKH (mit dem Adapter Kugelkopf) in Deutschland überhaupt zulässig?

3. Welche originale AHK würde bei mir passen? Ist es die 8R0 800 495 D?

4. Was sind die Unterschiede bei (8R0 800 495) C, D oder E usw.?

5. Passt dann der Kabelsatz der originalen AHK (z.B. 8R0 800 495 D) bei mir? Oder brauch ich da noch ein Steuergerät, da ja im Moment die US Version angesprochen wird? Ist ggf. ein Anlernen bei Audi nötig?

Danke für die Hilfe und frohe Weihnachten!

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+2
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. Januar 2018 um 19:59

Auf der Seite von Oris http://www.bosal-oris.com/anbauanleitungen.html findet man anhand des Typs (E446) die Anbauanleitung und den folgenden Satz:

Die Anbauanleitung der Anhänge- vorrichtung, die gleichzeitig die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist, muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

Somit habe ich also eine ABE und die Anhängelast für meinen Q5 steht ja in meiner Betriebsanleitung vom Auto (750/2400kg). Die Frage ist halt ob das der Polizei bei einer evtl. Kontrolle ausreicht.

PS:

Die auf der oben genannten Seite nach Auswahl des Typs E446 zu findende Anbauanleitung enthält übrigens eine top Anleitung zur Demontage der hinteren Stoßstange (Stoßfänger bzw. Stoßfängerabdeckung) des Q5 8R (lange 10er Nuss erforderlich) sowie der Verkleidungen im Kofferraum. Deutsch ist ab Seite 26 zu finden. Falls von Interesse.

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9 Antworten

vielleicht hilft dieser Thread weiter (auch wenn's jetzt nicht aus'm audi Forum ist):

https://www.motor-talk.de/.../...tallierte-7-pin-us-dose-t3343753.html

Die Steckkopfadapter scheinen zwar TÜV/EU zertifiziert zu sein samt Typenschild, würde da aber sicherheitshalber vorher beim TÜV nachfragen ob das so möglich ist oder ob du komplett auf EU-AHK umbauen musst (Befestigungspunkte dürften die gleichen sein). Denn der muss es auch abnehmen, damit du das eintragen lassen kannst.

E-Satz muss komplett neu (z.B. von Jäger), da nicht alle Signale am Stecker getrennt anliegen (Problematik Blinker/Bremslicht bzw. Rücklicht pro Seite getrennt - Parklicht, NSL)

Dafür gibt es Einschubadapter mit TÜV.

https://www.vierkantoffroad.de/.../...schub-mit-tuev-fuer-us-ahk-p-524

Aber um auf deine Frage zurückzukommen... eindeutig ersetzen!

Schon aus optischen Gründen. Dieses US -Geraffel lässt sich bestimmt nicht einklappen , oder ?

Das ruiniert die Optik des Fahrzeugs total!

Themenstarteram 6. Januar 2018 um 23:49

Danke für die Antworten - Problem gelöst!

Ich habe mir eine schwenkbare gebrauchte original AHK mit Steuergerät usw. bei Ebay besorgt und mittlerweile auch erfolgreich verbaut.

  • AHK 8R0 800 495 D von 14/2013 (Oris Typ E446)
  • Griff neu (Bedienhebel im Kofferraum links)
  • AHK-Steuergerät 8K0 907 383 D vom 03.03.2016 (mit 3 Steckeranschlussplätzen)
  • Kabelbaum neu 8R0 055 204 A (Versorgt die Anzeige am Bedienhebel und hat 3 Stecker für das Steuergerät)

Die US-AHK samt Kabelbaum und altem US-AHK Steuergerät (8K0 907 383 E mit 2 Steckeranschlussplätzen) habe ich damit ersetzt.

Der Einbau war mit den original Audi Einbauanleitungen (AHK und Kabelbaum) kein Problem. Stoßfänger abbauen, alte AHK raus, neue rein, Bedienhebel montiert und alles verkabelt. Stoßfänger wieder ran. Fertig.

Den roten Stecker (Kabel kommen u.a. vom Komfortsteuergerät und vom Sicherungsträger) habe ich direkt vom alten US-AHK Steuergerät übernommen und nicht den des neuen Kabelbaumes verwendet. Die Enden der Leitungen waren hier ja bereits an den richtigen Stellen verkabelt. An die beiden anderen Steckeranschlussplätze habe ich die neuen Stecker des neuen Kabelbaumes angesteckt.

 

Dann probeweise einen Anhänger angeschlossen. Zu meinem Erstaunen hat alles sofort funktioniert. Es musste nichts codiert werden. Das ist denke ich der Tatsache geschuldet, dass der Q5 ja bereits eine AHK verbaut hatte.

Ich bin froh, dass das alles so geklappt hat. Bei Audi konnte man mir nämlich bei dem Thema gar nicht weiterhelfen.

Jetzt bleibt nur noch die Frage nach der Erfordernis einer TÜV-Vorführung/Eintragung der Lasten im Fahrzeugschein.

Die AHK hat eine EU-Zulassung (EG-Nr.: e1*94/20*1777*xx). Ich habe aber im Fz-Schein beim Thema AHK gar keine Eintragungen. Also keine Angaben in Feld O.1 (Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg) und O.2 (Techn. zul. Anhängelast ungebremst in kg). Das wurde 2015 beim Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 StVZO (US-Import Fahrzeug, mit noch der alten US-AHK) anscheinend (bewusst?) nicht gemacht/erfasst.

Was meint ihr?

Umbau1
Umbau2
Bedienhebel neu
+3

Zitat:

@2xAudi schrieb am 7. Januar 2018 um 00:49:19 Uhr:

Danke für die Antworten - Problem gelöst!

Ich habe mir eine schwenkbare gebrauchte original AHK mit Steuergerät usw. bei Ebay besorgt und mittlerweile auch erfolgreich verbaut.

  • AHK 8R0 800 495 D von 14/2013 (Oris Typ E446)
  • Griff neu (Bedienhebel im Kofferraum links)
  • AHK-Steuergerät 8K0 907 383 D vom 03.03.2016 (mit 3 Steckeranschlussplätzen)
  • Kabelbaum neu 8R0 055 204 A (Versorgt die Anzeige am Bedienhebel und hat 3 Stecker für das Steuergerät)

Die US-AHK samt Kabelbaum und altem US-AHK Steuergerät (8K0 907 383 E mit 2 Steckeranschlussplätzen) habe ich damit ersetzt.

Der Einbau war mit den original Audi Einbauanleitungen (AHK und Kabelbaum) kein Problem. Stoßfänger abbauen, alte AHK raus, neue rein, Bedienhebel montiert und alles verkabelt. Stoßfänger wieder ran. Fertig.

Den roten Stecker (Kabel kommen u.a. vom Komfortsteuergerät und vom Sicherungsträger) habe ich direkt vom alten US-AHK Steuergerät übernommen und nicht den des neuen Kabelbaumes verwendet. Die Enden der Leitungen waren hier ja bereits an den richtigen Stellen verkabelt. An die beiden anderen Steckeranschlussplätze habe ich die neuen Stecker des neuen Kabelbaumes angesteckt.

 

Dann probeweise einen Anhänger angeschlossen. Zu meinem Erstaunen hat alles sofort funktioniert. Es musste nichts codiert werden. Das ist denke ich der Tatsache geschuldet, dass der Q5 ja bereits eine AHK verbaut hatte.

Ich bin froh, dass das alles so geklappt hat. Bei Audi konnte man mir nämlich bei dem Thema gar nicht weiterhelfen.

Jetzt bleibt nur noch die Frage nach der Erfordernis einer TÜV-Vorführung/Eintragung der Lasten im Fahrzeugschein.

Die AHK hat eine EU-Zulassung (EG-Nr.: e1*94/20*1777*xx). Ich habe aber im Fz-Schein beim Thema AHK gar keine Eintragungen. Also keine Angaben in Feld O.1 (Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg) und O.2 (Techn. zul. Anhängelast ungebremst in kg). Das wurde 2015 beim Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 StVZO (US-Import Fahrzeug, mit noch der alten US-AHK) anscheinend (bewusst?) nicht gemacht/erfasst.

Was meint ihr?

Da die Original Audi Kupplung ja eine EU Zulassung hat dürfte es für den Tüv kein Problem sein, die notwendigen Daten zu ermitteln und einzutragen. Einfach mal zu einer Prüfstelle fahren und nett anfragen. Die meisten Prüfer sind doch ganz in Ordnung....

musst einzelabnahme beim tüv machen lassen, habe ich auch bei meiner AHK machen lassen kostet etwa 100Euro

von audi wirst du keine freigabe daten bekommen.

Themenstarteram 7. Januar 2018 um 19:59

Auf der Seite von Oris http://www.bosal-oris.com/anbauanleitungen.html findet man anhand des Typs (E446) die Anbauanleitung und den folgenden Satz:

Die Anbauanleitung der Anhänge- vorrichtung, die gleichzeitig die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist, muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

Somit habe ich also eine ABE und die Anhängelast für meinen Q5 steht ja in meiner Betriebsanleitung vom Auto (750/2400kg). Die Frage ist halt ob das der Polizei bei einer evtl. Kontrolle ausreicht.

PS:

Die auf der oben genannten Seite nach Auswahl des Typs E446 zu findende Anbauanleitung enthält übrigens eine top Anleitung zur Demontage der hinteren Stoßstange (Stoßfänger bzw. Stoßfängerabdeckung) des Q5 8R (lange 10er Nuss erforderlich) sowie der Verkleidungen im Kofferraum. Deutsch ist ab Seite 26 zu finden. Falls von Interesse.

Themenstarteram 25. Februar 2018 um 0:01

Ohne die Werte zur Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung Teil I geht's natürlich nicht.

"toby s4" hatte recht.

Der TÜV-Prüfer hat mir zuerst geraten mir von Audi eine Herstellerbescheinigung bezüglich der für meinen Q5 gültigen Anhängelasten geben zu lassen. Gesagt getan. Mail an Audi-Kundenbetreuung.

Antwort: "Eine Anhängelastbescheinigung kann für Ihr Fahrzeug (US-Variante) nicht ausgestellt werden. Diese technische Veränderung muss vom TÜV geprüft und abgenommen werden." Danke Audi!

Also gründliche Einzelabnahme (Begutachtung nach §19(2)/21 StVZO) mit Prüfung der Elektronik (Lichtertest).

Ergebnis: Alles ok. Eingetragen wurden dann: Stützlast 100kg, Anhängelast 750kg bzw. 2400kg. Super! Danke TÜV. Macht 90,50€. Ok.

Bei der Gelegenheit hab ich gleich noch das Eigengewicht (Feld G) korrigieren lassen. Ich hatte da 1795kg stehen, was ja offensichtlich ein Fehler bei einem 3.0 war. Jetzt hat der Prüfer 2100kg eingetragen. Errechnet durch zulässiges Gesamtgewicht 2545kg (Aufkleber am Türeinstieg) minus Zuladung 475kg (Luftdruckaufkleber am Türeinstieg) plus AKH 30kg. Find ich etwas hoch. Aber ok.

Hallo,

habe das gleiche Problem.

Habe mir auch einen Q5 als Reimport zugelegt. Bin sehr zufrieden.

Leider habe ich noch niemanden gefunden der mir eine original Audi Anhängerkupplung einträgt.

Habe einen Audi 3,0 TFSI Quattro 8R. Kann mir jemand mit einer Kopie vom Fahrzeugschein oder der Einzelabnahme weiterhelfen?

Hoffe mein Frage ist an der richtigen Stelle, da ich das erste Mal in einem Forum bin.

Im voraus vielen Dank

Gruß Reiner

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