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Verkäfer verkauf mein Auto weiter obwohl wir einen Kaufvertrag haben

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 31. Juli 2008 um 22:18

Hi Leute ich würd mal gerne wissen ob es sich lohn einen

Anwalt einzuschalten in der Sache oder eher nicht.

So habe letzte Woche ein Auto im Netz gefunden und habe gleich

den Verkäver (Privater) angerufen und einen Termin vereinbart.

Naja sind am nächsten Tag hingefahren und haben Auto ankuckt und Probegefahren

ein A6 2,7 BiTurbo geiles Auto!

Naja haben gesagt das wir das Auto kaufen werden und haben Kaufvertrag aufgesetzt den wir und der Verkäufer unterschrieben hat.

Haben mit dem Verkäufer abgemacht das wir das Auto im laufe der Woche abholen

im Zeitraum Dienstag oder Mittwoch. Nun ja wie das so sein sollte hat es nicht ganz geklapt und haben haben den Verkäfer auch darüber informiert das wir dann am Mittwoch kommen und wie es so seinsollte kam auch da wieder was da zwischen

habe den Verkäufer noch mal angerufen und haben gesagt das wir Heute (Donnerstag) auf jeden fall das Auto abholen und der hat auch nicht viel gegen gesagt nur das er in Urlaub weg will und das so schnell über die Bühne bringen will.

Nun ja Heute mittag schreibt er eine SMS das er den Wagen anderwetig verkauft hatt

wir sofort angerufen und gefragt was das soll.

Da meinte er nur das er nicht mehr so lange warten wollte obwohl in der Beschreibung geschrieben stand nach Kauf muß das Fahrzeug innerhalb von 5 Tagen abgeholt werden.

So meine Frage ist nun lohnt es sich einen Anwalt zu mobilisieren?

Würd mich über eure Antworten sehr freuen

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17 Antworten

Ich denke Du kannst das lassen; denn der Verkäufer kann ohne angabe von Gründen in einer bestimmten Zeit vom Vertrag zurücktreten!

Hättest den Wagen anzahlen solln, dann würde es vielleicht besser aussehen!

Aber ich kann Dich Trösten es gibt genug feine A6!

MfG aus Berlin

Themenstarteram 31. Juli 2008 um 22:44

Tja leider nicht mit der Ausstatung und dem Preis

am 31. Juli 2008 um 23:05

Nicht ganz Richtig, er kann die Fahrtkosten geltend machen;)

am 1. August 2008 um 7:15

Zitat:

Original geschrieben von TheFastAudi

Nun ja Heute mittag schreibt er eine SMS das er den Wagen anderwetig verkauft hatt

wir sofort angerufen und gefragt was das soll.

Hmm, nun ja... Da scheint dein Nick ja Programm zu sein: Der FAST Audi :D

Nein im Ernst, dumme Sache. Prüfe ob es vertragsseitig eine Rücktrittsmöglichkeit gibt oder nicht. Wenn zwischen Abschluss und Weiterverkauf weniger als der vertraglich vereinbarte Zeitraum (5 Tage???) gelegen hat, kannst Du evtl. was machen. Wenn Du rechtsschutzversichert bis, dann würd ichs versuchen. Wenn nicht, dannn laß lieber die Finger davon.

Eines Teils kann ich den Verkäufer etwas verstehen, auch wenns für Dich ätzend gelaufen ist. Es gibt so viele Schnarchnasen, die das Auto doch nicht nehmen. Dass Dir was dazwischen gekommen ist an den Abholtagen glaub ich gerne, aber für den Verkäufer sah vielleicht so aus, dass Du ihn hinhältst.

Ne "Warnung" vom Verkäufer wäre fair gewesen, dass ein anderer Interessent dann das Rennen macht. Seine Tour war vom Stil her mies! Aber jeder ist sich mittlerweile selbst der Nächste.

 

Das mit dem Anwalt kannste vergessen. Was soll der denn auch ausrichten?

Das Auto ist weg und wird dem neuen Besitzer sicher nicht weggenommen.

Dem Verkäufer kannste rein rechtlich auch nichts. Schlechter Stil ist nicht strafbar ;)

 

Grüße

Barny

 

am 1. August 2008 um 7:43

Wenn ein Auto von Privat so ein Schnäppchen ist, musst du nach der Kaufentscheidung unbedingt was anzahlen und ggf. den Brief mitnehmen. Letzteres machen zumindest einige Händler mit.

Es gibt immer so eine besondere Rasse von Kaufinteressenten, die rufen den Verkäufer vorher gar nicht an, fahren mit der kompletten Kohle einfach dahin und wedeln vor Ort mit den Scheinen rum. Wenn der Verkäufer sagt er hätte das Auto ja schon jemand anderem versprochen, flennen die dann ein bisser'l rum, dass sie doch so weit gefahren wären und den gleich mitnehmen und bezahlen könnten, er könnte doch sagen da wäre vor der Tür ein LKW reingefahren, sie legen auch noch 200 Euro spontan drauf und dann hätte er doch Ruhe und die Kiste ist weg und du schaust in genau die Röhre in die du nun auch schaust :mad: Frechheit siegt!

Beim meinem hätte mir das auch passieren können. Ich hatte Glück, dass der Gebrauchwagenhändler so eine ehrliche Haut ist. Mein A6 hatte für den Preis im Vergleich zu den anderen im Netz 30 - 40 Tkm "zu wenig" auf der Uhr. Am nächsten Tag früh sofort angerufen und einen Termin für den Nachmittag gemacht. Dann gleich einen Vertrag unterschrieben aber nix angezahlt. Die Vorbereitungen für die Abholung haben sich dann noch die Woche hingezogen. Am Tag der Abholung hat der Verkäufer dann erzählt, dass pro Tag mehrere Interessenten angerufen hätten und einer aus größerer Entfernung angefahren kam und ihm das Auto abschwätzen wollte. Hat er sich aber nicht drauf eingelassen: "Wenn sowas rauskommt, ist mein guter Ruf weg und ich kann zumachen."

Also Regel Nummer 1: immer Kohle auf dem Tisch lassen! Mindestens 1-2 TEuro.

Gruss JD

Zitat:

Original geschrieben von barnyA6

...Schlechter Stil ist nicht strafbar ;)

...

Leider...

Zitat:

Original geschrieben von barnyA6

Eines Teils kann ich den Verkäufer etwas verstehen, auch wenns für Dich ätzend gelaufen ist. Es gibt so viele Schnarchnasen, die das Auto doch nicht nehmen. Dass Dir was dazwischen gekommen ist an den Abholtagen glaub ich gerne, aber für den Verkäufer sah vielleicht so aus, dass Du ihn hinhältst.

das ist absolut richtig, würde es auch so machen...es gibt ja ein sprichwort "wer zu erst zahlt..."

auf versprechungen "ich hol den wagen am..." oder "ich kaufe sicher"...kann man schon lange nichts geben.

sorry für dich...ist aber so. und die sache mit dem anwalt...bringt doch nichts. soll der neue besitzer das auto zurückgeben und du bekommst ihn?.....such einfach einen neuen, und wenn du ihn möchtest mach eine anzahlung oder nimm ihn gleich mit.

hallo

Also ich würde auch sagen das das mit dem Anwalt nix bringt außer ner hohen Rechnung und ne menge Ärger. Ist zwar nicht die feine Art aber siehs locker und such dir nen neun A6. Vielleicht findest je nen besseren. Wünsch dir auf jeden Fall viel Gück bei der Suche.

Gruß Andre

Also Rücktrittsrechte o.ä gibt es für den Verkäufer nicht es sei denn im Vertrag wäre etwas anderes festgehalten. SOllte im Vertrag auch die Zeit angegeben sein die du hast um den Wagen zu übernehmen könntest du Schadensansprüche gelten machen. Allerdings ist halt die Frage ob das den Aufwand wert ist.

Am besten nicht weiter ärgern und weitersuchen!

Hab das Thema "Auto verkaufen" auch erst gehabt und ehrlich gesagt kann ich den Verkäufer auch bisschen verstehen...wenn mein (potentieller) Käufer mich 2x mit "ich hol das Auto auf jeden Fall" vertröstet hätte, hätt ich mich auch nicht mehr grossartig drum gekümmert und dem nächsten das Auto verkauft...weil ER will ja was von MIR und nicht anders rum...

Klar, ist blöd gelaufen aber mit Anwalt etc. kommen find ich schon bisschen übertrieben...

Ausserdem findest bestimmt bald einen noch schöneren...!!

Gruß, Dirk

am 1. August 2008 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von apial

Also Rücktrittsrechte o.ä gibt es für den Verkäufer nicht es sei denn im Vertrag wäre etwas anderes festgehalten. SOllte im Vertrag auch die Zeit angegeben sein die du hast um den Wagen zu übernehmen könntest du Schadensansprüche gelten machen. Allerdings ist halt die Frage ob das den Aufwand wert ist.

Am besten nicht weiter ärgern und weitersuchen!

richtig, lediglich ein vertragliches rücktrittsrecht kommt in betracht. voraussetzung für einen schadenersatzanspruch ist, dass überhaupt ein schaden entstanden ist - und daran mangelt es im vorliegenden fall offensichtlich.

seis drum, du wirst noch zu deinem traum-A6 kommen. eine kleiner tipp: lass dich aus frust nicht zum kauf eines mittelprächtigen A6 verleiten, sondern bleib geduldig und schlag im richtigen moment zu.

Zunächst einmal ist ein Vertrag zu erfüllen.

Hier müsste geklärt werden, ob der Vertrag eine Rücktrittsmöglichkeit vorsah, ist das nicht der Fall, dann kann gepüft werden, ob ein Schaden entstanden ist.

Wenn "TheFastAudi" sich jetzt ein vergleichbares Fahrzeug nur teurer beschaffen kann, weil der Preis auf dem Markt sonst höher liegt, dann hat er definitiv einen Schaden.

Wenn der Schaden nachgewiesen werden kann (Gutachter?), dann könnte dieser eingefordert werden. Erkennt der Verkäufer den Schaden an, kann man sich vielleicht sogar ohne Gericht einigen. Tut er das nicht, kann man gerichtlich vorgehen.

Kostet evt. aber mehr Zeit und Nerven als es Geld bringt.

Man sollte sich  auch immer in den Geschäftspartner versetzen können.

 

Er will das Auto weghaben, das Geld einsacken und keine Probleme haben. Je nachdem wie lange der

Wagen steht hat man mal irgendwann die Nase voll.

 

Mein Tip, wie bereits schon erwähnt, zukünftig ggf. eine Anzahlung hinterlassen (kann u.U. natürlich auch problematisch werden) und wenn möglich den Brief zwecks Zulassung mitnehmen. Das ist natürlich auch wieder so eine Sache.

 

Ich habe es bei Privat immer so gemacht, Geld hatte ich dabei, angeschaut, probegefahren und mitgenommen. Dann war immer das originale Radio, die Schlappen wie gesehen und sämtliche "Einrichtungsgegenstände" drin.

 

Bei Sonderangeboten muß halt alles passen, auch andere wollen das Auto. Also, abhaken und suchen, nicht mehr ärgern und beim nächsten Mal wünsche ich Dir dann viel Glück. Ich bin mir sicher, Du findest noch ein schöneres Auto. Es hat halt nicht sollen sein und vielleicht hat die Kiste ja schon nach 2000 km einen kapitalen Motorschaden.

 

Auf jeden Fall ein schönes Wochenende. Ich drück die Daumen

 

Gruß

 

Klaus

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