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Verkehrsrechtschutz und KFZ Versicherung beim gleichen Unternehmen

Themenstarteram 29. Mai 2013 um 8:36

Hallo an die Versicherungsexprerten :D

 

Mir geht gerade eine Frage durch den Kopf. Ich habe meine Verkehrsrechtschutzversicherung und meine KFZ Versicherung beim gleichen Unternehmen abgeschlossen.

 

Wie verhällt sich das wenn ich mal gesetzt den Fall mit der Rechtschutzversicherung Ansprüche gegen meine KFZ Versicherung druchsetzen wollte.

 

Da beide Versicherungen ja vom gleichen Unternehmen bezahlt werden kommt da nicht ein Konflikt auf ?

 

Das habe ich als Antwort von meiner Versicherung erhalten zu diesem Thema:

 

Die von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutzversicherung besteht eine einem rechtlich anderen Unternehmen, als die von Ihnen abgeschlossene Kfz-Versicherung. Es ist deshalb möglich, mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung gegen die Kfz-Versicherung vorzugehen.

Lediglich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen diesen Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen besteht kein Versicherungsschutz.

 

Aber wirklich verstehen tu ich das nicht. Heisst das jetzt JA oder NEIN ??

 

Macht es mehr Sinn die Versicherung beim anderen Unternehmen zu machen ?

 

 

 

Beste Antwort im Thema

@TE

 

Die Pfefferminzia RSV GmbH hat zwar den gleichen Namen wie die Pfefferminzia KFZ Versicherungs AG aber ist eine abgetrennte Gesellschaft und deshalb werden auch die Deckungszusagen gegen die KFZ Versicherungs AG lt den RS Bedingungen gegeben.

Der Vertragsinhalt und die Bedingungen sind maßgebend, nicht Dein Prozeßgegner.

 

Damit sollte Deine Frage beantwortet sein.

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Das heißt Du kannst gegen deine Versicherung vorgehen falls irgendwas streitig ist. Aber du kannst nicht mit der Rechtsschutzversicherung deine Rechtschutzversicherung verklagen.

Ich sehe es als Vorteil alles bei einer Versicherung zu haben. Die Versicherung wird gründlich prüfen ob sie sich verklagen lässt. Hängt von den Erfolgsaussichten ab. In dieser Konstellation wird ein Versicherer eher bereit sein nachgiebig zu sein.

Themenstarteram 29. Mai 2013 um 9:12

Von der Seite habe ich das noch nicht gesehen.

Ich dachte eigentlich das ich einen Fehler gemacht hätte und die Versicherung nach Möglichkeiten sucht nicht zahlen zu müssen und der Anwalt dann auch nicht das nötige machen wird um seinem Kunden zu helfen.

 

Aber dein Argument scheint auch logisch zu sein.

 

Beinhaltet eine KFZ Versicherung denn eine Rechtschutzversicherung ?

 

 

Nein, tut sie nicht.

Moin,

 

die RSV ist eine reine Kostenversicherung, die die Kosten eines Verfahrens (u.U. auch durch mehrere Instanzen), Gutachterkosten, Zeugenauslagen usw. ersetzt.

 

Unabhängig davon, wer die Gegenpartei ist, es muß eben nur der bedingungsgemäße Schadenfall eintreten.

 

 

Themenstarteram 29. Mai 2013 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Aber du kannst nicht mit der Rechtsschutzversicherung deine Rechtschutzversicherung verklagen.

Dann verstehe ich den Satz nicht !

Welche Rechtschutzversicherung soll dann die Rechtschutzversicherung verklagen  wenn ich nur eine abgeschlossen habe ??

 

@corsadiesel

Ne Kostenversicherung die aber auch den Anwalt bezahlt und damit auch Einfluß auf den haben tut.

 

 

Du hast bei der Pfefferminzia eine Rechtsschutzversicherung mit der Nummer 12345 und diese will dir keine Deckungszusage geben. Du kannst jetzt nicht mit der Rechtsschutzversicherung Nummer 12345 gegen die Pfefferminzia - also sozusagen den eigenen Vertrag - klagen...

Zitat:

@corsadiesel

Ne Kostenversicherung die aber auch den Anwalt bezahlt und damit auch Einfluß auf den haben tut.

Ich denke, dass die RAW - Kosten auch zu den Verfahrenskosten gehören, deshalb habe ich diese Kosten nicht extra erwähnt.

 

Was ich aber noch vergessen habe zu erwähnen, wenn ich ein Prozeß verliere, muß ich auch die Kosten der Gegenseite übernehmen, welche dann auch von der RSV mit abgedeckt sind.

 

Themenstarteram 29. Mai 2013 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Du hast bei der Pfefferminzia eine Rechtsschutzversicherung mit der Nummer 12345 und diese will dir keine Deckungszusage geben. Du kannst jetzt nicht mit der Rechtsschutzversicherung Nummer 12345 gegen die Pfefferminzia - also sozusagen den eigenen Vertrag - klagen...

Ich habe nur eine Rechtschutzversicherung und eben die KFZ Versicherungen.

Deshalb bin ich so verwundert warum auf einmal hier bzw. von 2 RSV´s gesprochen wird immer.

 

Ich müsste ja dann 2 RSV abgeschlossen haben. Aber davon ist mir nichts bekannt es sei denn diese würde in der KFZ Versicherung enthalten sein.

 

Meine Frage war eigentlich wenn ich z.B. gegen meine KFZ Versicherung klagen wollte und die RSV bei der gleichen abgeschlossen habe ist der Anwalt der mich gegen meine KFZ Versicherung vertreten soll im Klinsch weil er ja gegen seinen Arbeitgeber klagen müsste.

@TE

 

Die Pfefferminzia RSV GmbH hat zwar den gleichen Namen wie die Pfefferminzia KFZ Versicherungs AG aber ist eine abgetrennte Gesellschaft und deshalb werden auch die Deckungszusagen gegen die KFZ Versicherungs AG lt den RS Bedingungen gegeben.

Der Vertragsinhalt und die Bedingungen sind maßgebend, nicht Dein Prozeßgegner.

 

Damit sollte Deine Frage beantwortet sein.

Themenstarteram 29. Mai 2013 um 13:51

Das heisst das es da der Anwalt kein Problem hat gegen seinen eigenen Arbeitgeber vorzugehen :D

 

Das ist ja so wie wenn ich meinen eigenen Vater verklagen würde :D

 

Bin jetzt jedenfalls beruhigt.

 

Was meinst Du denn ob es sinnvoll ist beide Versicherungen beim gleichen Unternehmen zu haben. Hat das eher Vor oder Nachteile ??

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4

Das heisst das es da der Anwalt kein Problem hat gegen seinen eigenen Arbeitgeber vorzugehen :D

 

Das ist ja so wie wenn ich meinen eigenen Vater verklagen würde :D

 

Bin jetzt jedenfalls beruhigt.

 

Was meinst Du denn ob es sinnvoll ist beide Versicherungen beim gleichen Unternehmen zu haben. Hat das eher Vor oder Nachteile ??

Vor- und Nachteile kann ich nicht belegen, ich habe alle Versicherungen bei einem Versicherer, mußte bisher aber auch noch nicht mit der RS gegen die KFZ Sparte vorgehen.

 

Nur solltest Du mal den Versicherungsumfang Deiner RSV prüfen, da sind in den letzten Jahren einige Sachen neu hinzu gekommen, die es damals nicht für Geld und gute Worte gegeben hat

(z.B. alles was mit Internetkaufverträge oder sonstige Geschäfte zu tun hat, die im Internet getätigt werden, nicht nur der KFZ Bereich im Rahmen von Familien- und Verkehrs-RS).

 

 

Themenstarteram 29. Mai 2013 um 14:19

Was mich dabei wundert ist das da Sachen drin stehen, die eigentlich nicht in eine Verkehrsrechtschutzversicherung meines erachtens gehört...sondern eher in eine normale Rechtschutzversicherung.

 

- Schadenerstatz-Rechtschutz

- Arbeits-Rechtschutz

- Wohnungs und Grundstücksrechtschutz

- Rechtschutz im Vertrags- und Sachrecht

- Steuer Rechtschutz

- Sozialgerichts Rechtschutz

- Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrssachen

- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

- Straf-Rechtschutz

- Ordnungswiedrigkeiten Rechtschutz

- Beratungs-Rechtschutz

- Rechtschutz für Opfer und Gewalttaten

 

Das verstehe ich nicht !!

Wenn das alles enthalten ist hast Du nicht nur den Verkehrsrechtsschutz. Dann hast du ein größeres Paket abgeschlossen

@TE

 

Das was Dein Vertrag beinhaltet ist der sogenannte Familien + Verkehrs + Wohneigentum/Mieter-RS für Arbeitnehmer.

 

Für Selbstständige und Firmen gelten andere Kriterien.

 

Der Versicherungsschutz gilt für Dich, Deinen (Ehe-) Partner und die minderjährigen Kinder.

Allerdings ist der Verkehrs-RS bei minderjährigen Kinder und das führen von motorgetriebenen Fahrzeugen (KRAD) nur im Premium Tarif mit enthalten. Kinder über 18 und noch in Ausbildung sind auch mitversichert, jedoch nicht im PKW Bereich, wenn der PKW auf das Kind zugelassen ist und als Fahrer auch nicht (dafür wird eine eigene Verkehrs RS benötigt, wenn nicht ein Premium Tarif der Eltern vorliegt).

 

Alle auf den VN und Ehepartner zugelassenen Fahrzeuge und als Fahrer fremder Fahrzeuge ist mitversichert.

 

Bei einem Solo Verkehrs-RS Vertrag ist nur immer 1 Fahrzeug entsprechend der Art des KFZ versichert.

Gleichwohl gibt es auch Verkehrs-RS für mehrere Fahrzeuge ist dann entsprechend im Beitrag hoch, so dass sich dann lohnt gleich den Familien und Verkehrs RS zu nehmen.

 

Der Wohneigentum (gilt nicht als Vermieter, sondern für die selbstbewohnte Wohneinheit)/Mieter RS kann bei nicht Bedarf auch abgewählt werden.

 

 

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