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Verkehrsunfall durch Ausfahren von einem Grundstück

Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 14:12

Vor ca. drei Wochen fuhr ich mit meinem PKW auf einer zweispurigen Hauptverkehrsstrasse, plötzlich fuhr aus einer Ausfahrt eines eines Grundstückes ein PKW ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Ich konnte nicht mehr ausweichen bzw. bremsen so kam es zu einem Unfall. Jetzt will mir seine Versicherung nur 75% meines Unfallschadens Gutsprechen, warum auch immer. Ist so etwas korrekt???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von statusquo1

die Versicherung des Gegners hat nach dem Unfall einen Gutachter bestellt und den Schaden begutachten lassen. Es wurde noch keine Reparatur durchgeführt. Das die Versicherung des Gegners nur 75% der Schadensumme zahlen will wurde mir heute ohne Begründung telefonisch mitgeteilt.

Ich möchte zu gern mal wissen, wie hoch die Kosten durch Anwälte insgesamt sind, weil die Geschädigten dur solche oder ähnliche Aktionen dazu gebracht werden, einen Anwalt zu konsultieren, was ja dann weitere Kosten verursacht und die Schadenshöhen nach oben treibt, was ja dann wieder auf alle umgelegt wird, weil ja die bösen Kunden immer mehr und teurere Schäden produzieren. Obwohl man ja das gar nicht bräuchte, wenn die Vers. halbwegs fair abrechnen würden.

Wenn wir der Vers. etwas unterjubeln wollen, ist das Vers.-Betrug, wenn die Vers. das umgekehrt versucht, ... dann ist das halt so?

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Kommt auf das "warum auch immer" drauf an.

Ohne uns zu verraten warum nur 75 % übernommen werden, kann dir auch niemand sagen ob dies korrekt ist.

Die Versicherung ist anhand der Unfallschilderung davon überzeugt, dass du eine Haftung am Unfall mit trägst.

am 9. Dezember 2010 um 15:00

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

...Die Versicherung ist anhand der Unfallschilderung davon überzeugt, dass du eine Haftung am Unfall mit trägst.

... oder zweifelt die Schadenshöhe an. Wurde tatsächlich repariert, oder soll nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden?

Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 15:00

Das warum hat mir die Versicherung auchnoch nicht verraten aber der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen und diePolizisten betonten mehrfach das der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet habe,

Verkehrsrechtschutzversicherung > Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 15:09

die Versicherung des Gegners hat nach dem Unfall einen Gutachter bestellt und den Schaden begutachten lassen. Es wurde noch keine Reparatur durchgeführt. Das die Versicherung des Gegners nur 75% der Schadensumme zahlen will wurde mir heute ohne Begründung telefonisch mitgeteilt.

Zitat:

Original geschrieben von statusquo1

die Versicherung des Gegners hat nach dem Unfall einen Gutachter bestellt und den Schaden begutachten lassen. Es wurde noch keine Reparatur durchgeführt. Das die Versicherung des Gegners nur 75% der Schadensumme zahlen will wurde mir heute ohne Begründung telefonisch mitgeteilt.

Ich möchte zu gern mal wissen, wie hoch die Kosten durch Anwälte insgesamt sind, weil die Geschädigten dur solche oder ähnliche Aktionen dazu gebracht werden, einen Anwalt zu konsultieren, was ja dann weitere Kosten verursacht und die Schadenshöhen nach oben treibt, was ja dann wieder auf alle umgelegt wird, weil ja die bösen Kunden immer mehr und teurere Schäden produzieren. Obwohl man ja das gar nicht bräuchte, wenn die Vers. halbwegs fair abrechnen würden.

Wenn wir der Vers. etwas unterjubeln wollen, ist das Vers.-Betrug, wenn die Vers. das umgekehrt versucht, ... dann ist das halt so?

am 9. Dezember 2010 um 16:16

Zitat:

Original geschrieben von statusquo1

Jetzt will mir seine Versicherung nur 75% meines Unfallschadens Gutsprechen, warum auch immer. Ist so etwas korrekt???

Vermutlich vertritt die gegneriche Versicherung den Standpunkt, daß Du aufgrund der Gefährdungshaftung zu 25% für den Schaden haften mußt.

Nach Auffassung des Gesetzgebers ist nämlich das Fahren mit dem Auto grundsätzlich eine gefährliche Handlung. Dementsprechend muß jemand, der mit dem Auto in einen Unfall verwickelt ist damit rechnen an der Haftung für den Schaden beteiligt zu werden, selbst wenn er am Unfall selbst keine Schuld trägt. Von dieser Gefährdungshaftung ist man nur dann frei, wenn der Unfall ein unabwendbares Ereignis darstellt, und auch von einem Idealfahrer nicht zu vermeiden gewesen wäre.

Ob das also korrekt ist, mit den 75%, hängt davon ab, ob es Dir möglich gewesen wäre den Unfall zu vermeiden, wenn Du z.B. rechtzeitig gebremst hättest oder ausgewichen wärest.

Wenn die Versicherung etwas telefonisch mitgeteilt hat, bedeutet dies zunächst gar nichts. Also erstmal abwarten, was die Versicherung schriftlich mitteilt, und in dieser Mitteilung ist sicherlich auch eine Begründung für den Abzug enthalten.

 

Wenn auf telefonischen Zuruf einer Versicherung ein Anwalt herbeigezogen wird, wird dieser auch nicht mehr machen als auf das Versicherungsschreiben warten und, wenn es ohne Begründung kommt, diese bei Versicherung anfordern. Dies kann man auch alles selbst machen. Auch eine RS- Versicherung wird keinen Anwalt bezahlen, nur um eine Begründung anzufordern.

 

Erst wenn die Begründung vorliegt und man mit dieser nicht einverstanden ist, ist die Hinzuziehung eines Anwaltes zu überlegen.

 

O.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von statusquo1

Das die Versicherung des Gegners nur 75% der Schadensumme zahlen will wurde mir heute ohne Begründung telefonisch mitgeteilt.

Das nenne ich jetzt mal ungewöhnlich.

So etwas bekommt man im Normalfall schriftlich und mit Begründung.

Warte noch 2 - 3 Tage, dann hast du es schwarz auf weiß. Damit kann ein RA dann auch was anfangen.

Zitat:

Original geschrieben von statusquo1

Das warum hat mir die Versicherung auchnoch nicht verraten aber der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen und diePolizisten betonten mehrfach das der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet habe,

Die Schuld stellt nur der Richter fest. Die Beamten machen nur eine Zustandsbeschreibung.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von statusquo1

die Versicherung des Gegners hat nach dem Unfall einen Gutachter bestellt und den Schaden begutachten lassen. Es wurde noch keine Reparatur durchgeführt. Das die Versicherung des Gegners nur 75% der Schadensumme zahlen will wurde mir heute ohne Begründung telefonisch mitgeteilt.

Es nützt dir jetzt zwar nichts mehr, aber falls dir nochmal ein Unfall passiert:

Du kannst dir einen Gutachter aussuchen! Die gegnerische Versicherung hat da nichts zu melden.

Je nach Schadenshöhe könnte auch eine Abrechnung über eine eventuell vorhandene Vollkasko sinnvoll sein, so könntest du - sollte es bei 75% bleiben - deinen Schaden doch noch vollständig bezahlt bekommen (im übrigen auch die Kosten für deine dann folgende Hochstufung u.ä.). Ein versierter Verkehrsanwalt sollte dich dahingehend beraten können.

Wie Versicherungen versuchen Unfallgeschädigte möglichst billig abzuspeisen kann man mit einer kleinen Suche (Google) nach "Cpt Huk" nachlesen.

Vielleicht für diejenigen ganz interessant, welche großmütig auf anwaltliche Hilfe und einige Hundert oder gar einige Tausend Euro verzichten...

Hallole zusammen

Prüfe ob sich der Aufwand mit Anwalt finanziell lohnt , meist versuchen Versicherer oder übereifrige Sachbarbeiter um Karriere zu machen so Gelder zu sparen und das auf die obskursten Arten.

Wenn Schriftlich dann Anwalt. ich würde mir das auf alle Fälle nicht gefallen lassen. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Verkehrsrechtschutzversicherung > Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Ist hier nicht nötig. Die eigene Haftpflichtversicherung hat die Pflicht, unberechtigte Forderungen (hier also die 25% Eigenanteil des TE) abzuwehren.

Rechtsschutz und Rechtsanwalt braucht der TE hier erst, wenn auch seine eigene Haftpflicht ihm erklärt, das sei so in Ordnung und der TE dennoch anderer Meinung ist und keine Einigung herbeiführen kann.

Zitat:

Original geschrieben von cupidus

Die eigene Haftpflichtversicherung hat die Pflicht, unberechtigte Forderungen (hier also die 25% Eigenanteil des TE) abzuwehren.

nö...das fällt nicht darunter....der te fordert ja vom unfallgegner die gebleichung des schadens...

anders sähe es aus, wenn der unfallgegener den schaden bei der vers. vom te geltend machen wöllte......

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