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Versicherung akzeptiert erst den KV nicht, dann kürzen des Gutachtens - ist das ok?

Themenstarteram 21. Januar 2011 um 19:08

Hallo,

ich hatte am 31.12.10 einen Unfall, bei dem die Heckstossstange meines 3er BMW beschädigt wurde. Die Unfallgegnerin gab mir ihre Versicherungs-Nr. und sagte das sie Schuld sei.

Ich bin dann zu BMW gefahren und habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen: Reparaturkosten ohne MwSt. 815,30 €.

Dann habe ich die HUK angerufen und gesagt, dass ich einen KV habe und den einreichen möchte bzw. fiktiv abrechnen möchte. Das wollte der HUK-Mitarbeiter nicht und sagte dann schicken die mir einen Gutachter. Da ich mal gelesen hatte, dass man sich darauf nicht einlassen muss und auch selbst einen Gutachter nehmen kann, bin ich dann zu einem Gutachter bei mir am Ort gegangen.

Ergebnis von meinem Gutachter: Reparaturkosten ohne MwSt. 758,08 €.

Das Gutachten wurde der HUK eingereicht. Die haben das Gutachten "geprüft" und Kürzungen vorgenommen: Reparaturkosten ohne MwSt. 722,02 €.

Nun komme ich mir etwas verschaukelt vor :(

BMW sagt der Schaden liegt bei 815,30 €

Der Gutachter sagt der Schaden liegt bei 758,08 €

Und die HUK sagt der Schaden liegt bei 722,02 €.

Was kann ich nun tun?

Gruß

Frank

Im Anhang seht ihr das Gutachten, Kostenvoranschlag und "Prüfung HUK"

Kv1
Kv2
Kv3
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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Moment mal ;) Ich habe gerade mal gegoogelt wegen den Verbringungskosten und siehe da, diese müssen doch bezahlt werden

Und siehe da: Das müssen sie nicht!

Der Streit über die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung ist etwa so alt, wie der Schwarzwald.

Ein Ende ist auch nicht abzusehen.

Die Urteile pro und contra halten sich in der Beziehung die Waage - du kannst ja auch mal nach gegenteiligen Urteilen googeln.

Das sind alles Amtsgerichtsurteile - jedes Amtsgericht kann in dieser Beziehung entscheiden, wie es will - Begründungen für beide Standpunkte in Form von Urteilen gibt es jeweils ausreichend.

Davon abgesehen:

Dein eigener Gutachte hat ja in seinem Gutachten keine Verbringungskosten in die Kalkulation mit aufgenommen, sondern darauf hingewiesen, dass diese anfallen KÖNNEN bei Reparatur des Fahrzeuges.

 

Jetzt hättest du natürlich gern eine "Mischabrechnung" also nach Gutachten in Bezug auf die Reparaturkosten deines Gutachtens - dann aber bitte mit den Verbringungskosten gem. Kostenvoranschlag - das geht natürlich nicht!

 

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Mein BMW 328i ist zwar von 1997, jedoch überdurchschnittlich gut gepflegt und auch jede Wartung wurde bisher beim BMW Vertragshändler durchgeführt (Scheckheft).

Bei einem 14 Jahre alten Auto sehe ich da schwarz!

Aber: Wegen der paar läppischen Euro herumzustreiten lohnt auch nicht - Bagatellgrenzen scheint die betreffende Versicherung jedenfalls nicht zu kennen - da wird wohl tatsächlich jeder Euro weggestrichen, den man streichen kann.

Was ich an deiner Stelle machen würde?

Ich würde die Kostenpauschale von EUR 25,00 fordern - diese wurde bisher nicht erstattet.

Damit wäre die Sache für mich erledigt - ausser ich hätte seeeehr viel Zeit zum Streiten und es ginge mir ums Prinzip und nicht um die paar Euro.

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wenn du hättest nach kostenvoranschlag abrechnen wollen, würdest du unterm strich am wenigsten rausbekommen, die verbringungskosten würden dir nämlich noch abgezogen, das wären dann am ende netto weniger als 700 euro.

demnach ist die abrechnung nach gutachten ok. die prüfung von fremdgutachten bei versicherungen ist obligatorisch.

im abrechnungsschreiben findest du zudem den hinweis auf das sogenannte "bmw-urteil". dein kfz ist von 1997. erwartest du, dass man dir die stundenlöhne einer markengebundenen fachwerkstatt zahlt, wenn das kfz wahrscheinlich von dir in einer günstigeren werkstatt gewartet wird?

akzeptiere die 722 euro oder lasse es einfach gegen rechnung reparieren. :-)

Themenstarteram 21. Januar 2011 um 20:00

Moment mal ;) Ich habe gerade mal gegoogelt wegen den Verbringungskosten und siehe da, diese müssen doch bezahlt werden: Link

Mein BMW 328i ist zwar von 1997, jedoch überdurchschnittlich gut gepflegt und auch jede Wartung wurde bisher beim BMW Vertragshändler durchgeführt (Scheckheft).

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Moment mal ;) Ich habe gerade mal gegoogelt wegen den Verbringungskosten und siehe da, diese müssen doch bezahlt werden

Und siehe da: Das müssen sie nicht!

Der Streit über die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung ist etwa so alt, wie der Schwarzwald.

Ein Ende ist auch nicht abzusehen.

Die Urteile pro und contra halten sich in der Beziehung die Waage - du kannst ja auch mal nach gegenteiligen Urteilen googeln.

Das sind alles Amtsgerichtsurteile - jedes Amtsgericht kann in dieser Beziehung entscheiden, wie es will - Begründungen für beide Standpunkte in Form von Urteilen gibt es jeweils ausreichend.

Davon abgesehen:

Dein eigener Gutachte hat ja in seinem Gutachten keine Verbringungskosten in die Kalkulation mit aufgenommen, sondern darauf hingewiesen, dass diese anfallen KÖNNEN bei Reparatur des Fahrzeuges.

 

Jetzt hättest du natürlich gern eine "Mischabrechnung" also nach Gutachten in Bezug auf die Reparaturkosten deines Gutachtens - dann aber bitte mit den Verbringungskosten gem. Kostenvoranschlag - das geht natürlich nicht!

 

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Mein BMW 328i ist zwar von 1997, jedoch überdurchschnittlich gut gepflegt und auch jede Wartung wurde bisher beim BMW Vertragshändler durchgeführt (Scheckheft).

Bei einem 14 Jahre alten Auto sehe ich da schwarz!

Aber: Wegen der paar läppischen Euro herumzustreiten lohnt auch nicht - Bagatellgrenzen scheint die betreffende Versicherung jedenfalls nicht zu kennen - da wird wohl tatsächlich jeder Euro weggestrichen, den man streichen kann.

Was ich an deiner Stelle machen würde?

Ich würde die Kostenpauschale von EUR 25,00 fordern - diese wurde bisher nicht erstattet.

Damit wäre die Sache für mich erledigt - ausser ich hätte seeeehr viel Zeit zum Streiten und es ginge mir ums Prinzip und nicht um die paar Euro.

Themenstarteram 21. Januar 2011 um 20:38

Natürlich bringen mich die 38 € (oder wieviel es auch immer sind) nicht weiter. Es geht mir ums Prinzip. Ich sehe es nicht ein, dass eine Versicherung einfach so das Gutachten kürzt.

Wo kommen wir bitte hin, wenn jeder eine Rechnung, Gutachten oder sonstwas gekürzt wird? Ich gehe doch auch nicht zu Rewe und kaufe für 15,38 € ein und zahle nur 12 € weil ich meine das muss reichen?! Die HUK will sicherlich auch die Versicherungsbeiträge ihrer Kunden auf den Cent genau und nicht irgendwie abgrechnet.

P.S. Was hat es mit der 25 € Pauschale auf sich?

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

 

Wo kommen wir bitte hin, wenn jeder eine Rechnung, Gutachten oder sonstwas kürzt? Ich gehe doch auch nicht zu Rewe und kaufe für 15,38 € ein und zahle nur 12 € weil ich meine das muss reichen?! Die HUK will sicherlich auch die Versicherungsbeiträge ihrer Kunden auf den Cent genau und nicht irgendwie abgrechnet.

Der Fall liegt hier aber ein wenig komplexer, als an der Supermarktkasse.

Threads zu dem Thema gibt es hier mehr als genug, so dass ich auf die Suchfunktion verweisen möchte, das Thema ist hier oft genug behandelt worden.

 

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

 

P.S. Was hat es mit der 25 € Pauschale auf sich?

Hast du Anspruch drauf, in jedem Fall, siehe auch hier: http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

Themenstarteram 21. Januar 2011 um 20:47

Ok dann werde ich nochmal die Suche bemühen.

Danke für den Link.

Gruß

Frank

Ich fasse es dir nochmal in Kurzform zusammen:

 

Es besteht deinerseits ein Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges.

Die Frage bzw. der Streit geht um das Thema: "Kann ein Fahrzeug nur in der Markenwerkstatt sach- und fachgrecht instand gesetzt werden oder auch in einer freien Karosseriewerkstatt (in welcher die Stundenlöhne niedriger sind)"?

Der Streit entsteht nur bei fiktiver Abrechnung - lässt du dein Fahrzeug in der BMW-Werkstatt reparieren, werden dir alle Kosten erstattet, ohne Abzüge.

Lt. BGH-Rechtsprechung sind bei Fahrzeugen bis 3 Jahre auch bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich die Kosten einer Markenwerkstatt zu erstatten.

Bei älteren Fahrzeugen kommt es darauf an (z.B. ob regelmässig und lückenlos beim Vertragshändler gewartet usw.).

 

Das war jetzt mal die Kurzfassung - du siehst, dass es eben doch etwas komplexer ist, als an der Supermarktkasse;)

 

Davon abgesehen finde ich das Verhalten der Versicherung in diesem Falle........sagen wir....unglücklich.

Wenn jemand (ob aus Unwissenheit oder nicht), nicht einmal die ihm zustehende Kostenpauschale von EUR 25,00 fordert, dann noch EUR 36,00 in Abzug zu bringen......naja......

 

 

am 21. Januar 2011 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Davon abgesehen finde ich das Verhalten der Versicherung in diesem Falle........sagen wir....unglücklich.

Jau, v.a. wenn man bedenkt, dass es anfänglich mit einer Regulierung auf Basis des KV (vmtl. ohne Verbringungskosten) und eben auch noch ohne Gutachterkosten getan gewesen wäre.

So etwas nennt man dann wohl "Sparen - koste es, was es wolle".

 

PS: Ich habe jetzt übrigens meine ganzen Uhren abgeschafft - damit spare ich nämlich Zeit.:rolleyes::D

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