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Versicherung läuft auf eine andere Person als Autobesitzer

Themenstarteram 4. Juni 2024 um 20:49

Hi,

das Thema betrifft alle österreichischen Mitglieder :D

ist es möglich, dass ich (Sohn) einen Kaufvertrag unterschreibe, das Auto aber auf meine Mutter angemeldet bzw. versichert wird?

Welche Person steht dann im Zulassungsschein des Autos?

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12 Antworten

Auf dem Zulassungschein wird die Person stehen auf die das Auto zugelassen wird. Autobesitzer ist die Person die im Fahrzeugbrief steht, Kaufvertrag hat damit nichts zu tun. Um das Auto versichern und anzumelden brauchst du Fahrzeugbrief in dem der neue Besitzer beim Anmelden eingetragen wird.

Die Versicherung kann auf eine andere Person als der Halter laufen.

Zitat:

@Gregor1302 schrieb am 4. Juni 2024 um 22:55:17 Uhr:

Auf dem Zulassungschein wird die Person stehen auf die das Auto zugelassen wird. Autobesitzer ist die Person die im Fahrzeugbrief steht,

Sorry ist falsch, guck mal in die ZB 1 und 2.

In beiden Dokumenten steht nur der Fahrzeughalter. Wer Eigentümer ist spielt keine Rolle.

Zitat:

@Gregor1302 schrieb am 4. Juni 2024 um 22:55:17 Uhr:

. Autobesitzer ist die Person die im Fahrzeugbrief steht, Kaufvertrag hat damit nichts zu tun.

Autobesitzer ist der der im Kaufvertrag steht ;) in der Zulassungsbescheinigung steht sogar das der eingetragene nicht der Besitzer ist

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen.

 

Bei den ösis ist es aber auch so ;

Eigentümer des Fahrzeugs ist derjenige, der das Fahrzeug mit einem gültigen Kaufvertrag gekauft und bezahlt hat. Halter eines Fahrzeugs hingegen ist derjenige, der das Fahrzeug angemeldet hat.

Nur mal so am Rande: Auch zwischen Besitz und Eigentum gibt es Unterschiede

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Juni 2024 um 12:04:40 Uhr:

Zitat:

@Gregor1302 schrieb am 4. Juni 2024 um 22:55:17 Uhr:

Auf dem Zulassungschein wird die Person stehen auf die das Auto zugelassen wird. Autobesitzer ist die Person die im Fahrzeugbrief steht,

Sorry ist falsch, guck mal in die ZB 1 und 2.

In beiden Dokumenten steht nur der Fahrzeughalter. Wer Eigentümer ist spielt keine Rolle.

Autobesitzer ist derjenige der das Fahrzeugbrief hat, damit kann er das Auto anmelden auf wen er möchte oder kann er das Auto verkaufen.

Zitat:

@Gregor1302 schrieb am 7. Juni 2024 um 10:07:20 Uhr:

Autobesitzer ist derjenige der das Fahrzeugbrief hat, damit kann er das Auto anmelden auf wen er möchte oder kann er das Auto verkaufen.

Nop , der der den Kaufvertrag hat bzw drin steht ist der Besitzer. Ist ein Irrglaube das dazu die Zulassungsbescheinigung reicht.

Steht doch sogar drauf das es nicht der Eigentümer ist ;)

Fahrzeugbrief, nicht Fahrzeugschein

Du kannst ein Auto ohne Kaufvertrag kaufen (macht aber keiner, wg Rückgaberecht). Wenn du nach dem Kauf die Schlüssel und Brief erhältst, bist du dann kein Besitzer?

Besitz ist der tatsächliche Zugriff auf eine Sache. Das Eigentum ist das Recht zu bestimmen wer Besitz daran haben darf. Beim Leasing ist das Eigentum bei der Leasingbank und der Besitz beim Leasingnehmer.

Die Fahrzeugversicherung kann davon unabhängig von einer Dritten Person abgeschlossen werden.

Zitat:

@Gregor1302 schrieb am 7. Juni 2024 um 11:05:17 Uhr:

Fahrzeugbrief, nicht Fahrzeugschein

Fahrzeugbrief gibt es nicht mehr. Nur noch Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2

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