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Versicherung weist Schaden zurück incl. Gutachter, weil Kind unter 10. Muss ich den Gutachter zahlen

Themenstarteram 20. Januar 2023 um 17:37

Hallo Community,

habe mir eben einen Account erstellt, weil ich mal hören wollte, was ich in meiner aktuellen Situation sinnvoll machen könnte. Per Google habe ich leider nicht so recht etwas gefunden außer, dass in der Regel die Versicherung den Gutachter zahlt.

Folgende Situation im August letzten Jahres.

Ein Kind ist mit seinem Puky-Rad in mein parkendes Auto gestürzt und hat entsprechend den Lack zerkratzt an der Tür. Kind hat sich zum Glück nichts getan.

Da das mein erster Unfall war, war ich etwas unbeholfen und hab mich da an die Info von der Polizei gehalten. Werkstatt aufgesucht, dort einen Gutachter drauf schauen lassen und entsprechend an die gegnerische Versicherung gesendet (Infos hatte ich, weil die Mutter die Polizei verständigt hatte).

Ich bin da recht unbewandert und hatte Sorge, dass durch die Kratzer es zu Rost o.ä. kommen könnte.

Weil das Kind unter 10 Jahren ist, zahlt die HUK aber nichts. Das war mir leider vorher nicht bewusst und dann hätte ich mir den Aufwand auch gespart mit Gutachter und Co. Das war mein Stand Ende August und damit das Thema für mich abgehakt.

Heute flattert mir die Rechnung vom Gutachter ins Haus über knapp 500€, die ich nun begleichen soll, weil die HUK vom Unfallgegner genauer (bzw. Familienhaftpflicht) nicht reguliert, auch nicht den Gutachter.

 

Jetzt frage ich mich, ob ich da noch was bewirken kann oder einfach durch meine Unwissenheit (Kinder unter 10) mir selber diese Rechnung aufgebrummt habe?

Vielleicht hatte ja jemand einen ähnlichen Fall. Ich befürchte jedoch, dass ich da jetzt in den sauren Apfel beißen muss und die Rechnung zahlen.

Bereits vielen Dank vorab, dass ihr mal in den Thread reingeschaut habt :)

 

Edit: Nachdem ich nun noch ein bisschen quer gelesen hab in anderen Threads. Vermute ich lag der Fehler eher darin, dass die Werkstatt mir einen Gutachter aufs Auge gedrückt hat und keinen Kostenvoranschlag.

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113 Antworten

Ja das ist leider so, Kinder unter 10 Haften im Straßenverkehr nicht und da für das Gutachten natürlich Kosten entstanden sind müssen die auch von jemanden bezahlt werden.

Wenn keiner da ist eben leider von dir.

Theoretisch kann das Kind sogar Schmerzensgeld verlangen weil dein Wagen im Weg rumstand! Der Gesetzgeber hat erhebliche Privilegien für kleine Kinder geschaffen.

hier kurz ein paar laienhafte Hinweise:

- es fehlen weitere Angaben

- es handelt sich hier um eine Haftung nach BGB

- dort werden Kinder unter 10 Jahre im Verkehr als nicht deliktfähig eingestuft

- vielleicht haben Erziehungsberechtigte Ihre Aufsichtspflicht verletzt?

- vielleicht haben die Eltern eine PH mit dem Passus "die Einrede der Deliktunfähigkeit kann auf VN-Wunsch unterlassen werden" oder so?

- wie alt ist Dein Fahrzeug und wie hoch ist der geschätzte Schaden?

Ja, das ist kein Fall für die Kfz-Versicherung und dieses Forum, denn der Schaden war ja nicht von einem Kfz verursacht. Und daher stimmt auch die Aussage "die Versicherung zahlt immer den Gutachter (und den Anwalt)" nicht, denn im übrigen Leben ist das in der Regel nicht so.

Was vielleicht noch zu retten ist, hat datschi0825 schon dargelegt. Aber auch wenn die Privathaftpflicht den Schaden zahlt, sollte sie den Gutachter ablehnen, weil die Beauftragung überzogen sein dürfte.

Viel Glück

wowi51

Im Rahmen einer Erstberatung hätte man klären können, ob eine Haftung des Kindes (7-10) oder eines Aufsichtspflichtigen nach den Umständen in Betracht zu ziehen ist. Gibts denn wenigstens einen unterschriebenen Gutachtenauftrag mit Hinweis auf das Alter des Kindes?

Kinder sind in der Regel bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr deliktunfähig. Im fließenden Straßenverkehr ist es das 10. Lebensjahr.

Hier parkte das Auto, daher sollte die PH der Familie greifen. Somit gelten aber ganz andere Spielregeln, als wenn es ein KH-Schaden ist.

Eine Abstimmung mit der PH der Familie wäre im Vorfeld sinnvoller gewesen, da kein Direktanspruch gegen die PH deinerseits besteht.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 20. Januar 2023 um 18:56:39 Uhr:

Ja das ist leider so, Kinder unter 10 Haften im Straßenverkehr nicht

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 20. Januar 2023 um 19:05:05 Uhr:

- dort werden Kinder unter 10 Jahre im Verkehr als nicht deliktfähig eingestuft

Bitte nicht immer solche Falschaussagen in die Welt setzen.

Grundsätzlich haften Kinder ab 7 für von ihnen angerichtete Schäden.

Die Ausnahme, Haftung erst ab 10, gilt nur für Schäden im fließenden Verkehr!

Hier geht es um ein parkendes Fahrzeug.

Der Kardinalfehler ist, sich an die Privathaftpflichtversicherung zu wenden, gegen diese besteht kein Anspruch.

Die Forderung in einem solchen Fall muss immer direkt an die Eltern gestellt werden.

Diese wiederum haben einen Anspruch an ihre Versicherung.

Der Schadensersatzanspruch ist nach § 249 BGB der Selbe wie in jedem anderen Haftungsfall...

Themenstarteram 20. Januar 2023 um 19:06

Vielen lieben Dank für eure Antworten!

Da habe ich dann auf jeden Fall auf meiner Seite aus Unwissenheit wohl leider auch einiges falsch gemacht. Schade aber auch, dass weder Werkstatt noch Gutachter mich auf das Alter des Kindes hingewiesen haben. Habe stets von einem kleinen Kind auf dem Weg mit Mutter zum Kindergarten gesprochen.

Auch interessant, dass ihr sagt ich hätte die Forderung an die Eltern stellen müssen, weil sowohl von der Polizei, der Werkstatt und auch der HUK selber mir bestätigt wurde, dass das Vorgehen so korrekt sei. Also Gutachter zur Bestimmung der Schadenssumme und dann kümmert sich die Versicherung drum. Klar das sind immer nur allgemeine und keine rechtsverbindlichen Aussagen, aber man könnte ja meinen die müssten es wissen.

Zum Auto:

Golf 7 BJ 2015

Selber habe TK

Schadenssumm: knapp 1400€ (Ist nur Ausbauen + Lackieren, der Gutachter sprach zu mir von einer neuen Tür, daher oben die falsche Info)

Gutachterrechnung: knapp unter 500€...

Im Folgenden nochmal individuelle Antworten auf die Posts.

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 20. Januar 2023 um 19:05:05 Uhr:

- vielleicht haben Erziehungsberechtigte Ihre Aufsichtspflicht verletzt?

- vielleicht haben die Eltern eine PH mit dem Passus "die Einrede der Deliktunfähigkeit kann auf VN-Wunsch unterlassen werden" oder so?

- Laut dem Schreiben der HUK sehen sie keine Aufsichtspflichtverletzung. Laut Unfallhergang ist das Kind auf dem Bürgersteig mit dem PUKY gestürzt und in mein Auto gefallen. Mutter lief daneben. Hätte sie halt nicht wirklich was machen können m.M.n.

- Da müsste ich wissen welchen Tarif genau die Eltern bei der HUK haben und die das ja auch bei der Versicherung einfordern? Geht dann vermutlich damit einher, dass ich meine Forderung hätte an die Eltern stellen müssen, wie andere Beiträge geäußert haben.

 

Zitat:

@wowi51 schrieb am 20. Januar 2023 um 19:29:07 Uhr:

Was vielleicht noch zu retten ist, hat datschi0825 schon dargelegt. Aber auch wenn die Privathaftpflicht den Schaden zahlt, sollte sie den Gutachter ablehnen, weil die Beauftragung überzogen sein dürfte.

Mit der Schadenssumme könnte ich den Gutachter dann ja ausgleichen und so eine Scheinabrechnung machen...

Das die Beauftragung überzogen war, weiß ich leider nun für die Zukunft auch.

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2023 um 19:33:51 Uhr:

Im Rahmen einer Erstberatung hätte man klären können, ob eine Haftung des Kindes (7-10) oder eines Aufsichtspflichtigen nach den Umständen in Betracht zu ziehen ist. Gibts denn wenigstens einen unterschriebenen Gutachtenauftrag mit Hinweis auf das Alter des Kindes?

Wer hätte denn die Erstberatung mit mir machen können/ sollen? Die Versicherung auf meine Nachfrage? Also geht mir eher ums Wissen für zukünftige Fälle.

Im Auftrag steht nichts dergleichen und im eigentlichen Gutachten steht der Schadenshergang sei unbekannt.

Zitat:

Der Kardinalfehler ist, sich an die Privathaftpflichtversicherung zu wenden, gegen diese besteht kein Anspruch.

Die Forderung in einem solchen Fall muss immer direkt an die Eltern gestellt werden.

Diese wiederum haben einen Anspruch an ihre Versicherung.

Der Schadensersatzanspruch ist nach § 249 BGB der Selbe wie in jedem anderen Haftungsfall...

Würde das dann nicht aber am Ende auf dasselbe hinauslaufen? Dann versuchen die Eltern das über die Versicherung zu regulieren und die sagt denen nein? Bzw. der Unterschied ist, dass mein Anspruch gegenüber den Eltern besteht und diese dem nachkommen "müssen".

Wirkt aber so als wenn das auf einen Rechtsstreit hinausläuft?

Die wichtigste Frage hier:

wie alt war das Kind genau?

Unter 10 Jahre ist zu ungenau.

War es unter 7 oder unter 10?

Komische Frage, in welchem Alter gehen Kinder wohl in den Kindergarten? So zwischen 99,99 und 100% der Kinder dort dürften unter 7 Jahre alt sein.

Und damit käme allenfalls die schwer zu beweisende Verletzung der Aufsichtspflicht und damit ein Anspruch gegen die Eltern in Betracht.

Von der Werkstatt wie auch vom Gutachter erwarte ich keine Rechtsberatung. Hier übrigens auch nicht, aber schon die Stichworte "Haftung Kind" bei Google dürfte zu einem schnellen Ergebnis führen.

Themenstarteram 20. Januar 2023 um 19:22

Zitat:

@Melitaurer schrieb am 20. Januar 2023 um 20:14:50 Uhr:

War es unter 7 oder unter 10?

Mir ist das genaue Alter nicht bekannt. Da es auf dem Weg zum Kindergarten war und auf einem Puky, würde ich mal behaupten jünger als 7.

Ich würde nochmal Verbindung zur Versicherung aufnehmen und darauf hinweisen, das der Schaden im ruhenden Verkehr stattfand (geparktes Fahrzeug).

Kann ja sein das der Bearbeiter das überlesen hat. Zumindest sollte dann der Schaden bezahlt werden.

Das gilt aber nur, wenn das Kind nicht unter 7 war.

Bei der HUK ist in der Privathaftpflicht seit mindestens 2001 auch delikunfähige Kinder versichert (waren damals bis 3000 Euro)

Voraussetzung für die Regulierung ist aber, das dies aber nur reguliert wird, wenn der Versicherungsnehmer dies möchte um einen Streit mit Verwandten oder Nachbarn usw. aus dem Weg zu gehen

@NeuerWolk : Bei dem beschriebenen Schaden kommt SmartRepair oder alternativ die Fahrt direkt zu einer Lackiererei in Betracht. Die normale Werkstatt gibt den Lackierauftrag meist weiter, bekommt von dieser eine Rechnung (mit einem anständigen Rabatt als Großkunde) und berechnet dir die Arbeit der Lackierei dann mit einem anständigen Rabatt, halt, das nennt man Aufschlag, weiter. Ich hab da immer noch die Delle in meinem früheren BMW in Erinnerung - BMW-Werkstatt, Smart Repair - ca. 650,- €, eigentlich müsse man aber das gesamte Blechteil lackieren - irgendwas um 1.600,- €. Und die Lackiererei behob mir den Schaden für irgendwas um 350,- €. War zwar ein "Versicherungsschaden", aber den kann man auch günstig abwickeln.

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