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Versicherung will KV nicht bezahlen
Hi,
eine Person X hat bei einer Person Y einen Blechschaden verursacht.
Die Versicherung von Person X hat den Schaden anerkannt, aber mit Abzügen.
Kostenvoranschlag Reparatur 1700 EUR (Brutto)
Kostenvoranschlag Erstellung 170 EUR
Auslagen 25 Euro
+ Rechtsanwaltsgebühren
Die Versicherung von Person X hat nun die Reparaturkosten mit Verweis auf eine nahegelegene Werkstatt mit niedrigeren Stundensätzen reduziert und verweigert die Bezahlung der Erstellung des Kostenvoranschlags in Höhe von 170,00 EUR mit der Begründung, dass diese bei Reparatur in der Vertragswerkstatt verrechnet würden. Bei Reparatur in der Vertragswerkstatt würden auch die höheren Reparaturkosten bezahlt werden (Brutto).
Person Y hat nun 1015 EUR von der Versicherung von Person X erhalten.
Darin enthalten ist der reduzierte Reparaturbetrag der empfohlenen Werkstatt als Nettobetrag sowie die 25 EUR Auslagen. Die 170 EUR für den KV werden nicht bezahlt und wurden von Person Y bereits bei Erstellung des KV entrichtet.
Ist dieses Vorgehen rechtlich haltbar?
Vielen Dank,
Legis
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Legis
Der sagt, dass es scheinbar mittlerweile übliche Praxis ist.
da hat er recht...
...deswegen, wenn du mal die suche hier nutzt, wirst immer wieder darauf stoßen dass man selbst bei kleinen bagatellschäden lieber zum gutachter gehen sollte wenn man fiktiv abrechnen möchte und die werkstatt geld für den kva haben will!
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14 Antworten
Was sagt Dein Anwalt?
Der sagt, dass es scheinbar mittlerweile übliche Praxis ist. Ein Brief wollte mein RA noch an die Versicherung schreiben.
Mein RA ist jedoch nicht auf Verkehrsrecht spezialisiert.
Zitat:
Original geschrieben von Legis
Der sagt, dass es scheinbar mittlerweile übliche Praxis ist.
da hat er recht...
...deswegen, wenn du mal die suche hier nutzt, wirst immer wieder darauf stoßen dass man selbst bei kleinen bagatellschäden lieber zum gutachter gehen sollte wenn man fiktiv abrechnen möchte und die werkstatt geld für den kva haben will!
Verstehe ich das richtig, dass die Versicherung ein Gutachten auf jeden Fall bezahlen muss?
Bei einem Gutachten wären etwa die doppelten Kosten im Vergleich zum KV entstanden, weshalb ich dies zunächst bevorzugt habe, da ich in einem länger zurückliegenden Unfallschaden schon einmal auf 550 EUR Gutachterkosten sitzengeblieben bin (da wurde mir kein Recht zugesprochen).
Zitat:
Original geschrieben von Legis
Verstehe ich das richtig, dass die Versicherung ein Gutachten auf jeden Fall bezahlen muss?
Nein das verstehst Du nicht richtig.
Es gibt durchaus Fälle (abhängig von der Höhe des Schadens) in denen eine Versicherung ein Gutachten weder zahlen muss noch wird.
War wahrscheinlich ein Kasko Schaden.
Glaub nicht:
Zitat:
eine Person X hat bei einer Person Y einen Blechschaden verursacht.
Zitat:
Original geschrieben von Legis
Verstehe ich das richtig, dass die Versicherung ein Gutachten auf jeden Fall bezahlen muss?
Bei einem Gutachten wären etwa die doppelten Kosten im Vergleich zum KV entstanden, weshalb ich dies zunächst bevorzugt habe, da ich in einem länger zurückliegenden Unfallschaden schon einmal auf 550 EUR Gutachterkosten sitzengeblieben bin (da wurde mir kein Recht zugesprochen).
Ich glaub er meinte dieses Posting hier.
Da wurde ein Gutachten nicht bezahlt.
Hättest Du einen SV mit dem Gutachten beauftragt, hätte die Vers. ca. 500 Euro an Gutachtengebühren zahlen müssen und Du wärst nicht auf Kosten für KV sitzen geblieben.
Krank, ist aber so.
Hallo,
selbstverständlich muss der KV bezahlt werden, genauso wie die Reparaturkosten nicht einfach gekürzt werden dürfen. Sollte aber Alles Dein Anwalt wissen und entsprechend handeln.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
selbstverständlich muss der KV bezahlt werden,
hat die versicherung doch...
...diese summe, da der kva 'bestandteil' der reparatur ist wurde ihm doch überwiesen!
Zitat:
Sollte aber Alles Dein Anwalt wissen und entsprechend handeln.
der anwalt hat dem te doch das passende dazu gesagt...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
hat die versicherung doch...
...diese summe, da der kva 'bestandteil' der reparatur ist wurde ihm doch überwiesen!
Die Kosten für einen KV sind, genauso wie GA-Kosten, Schadensfeststellungskosten und nicht Bestandteil der Reparatur.
Trotzdem wäre ein GA sicher besser gewesen. Das hier ist wieder mal traurigerweise das Ergebnis, wenn jemand dem Schädiger Geld sparen möchte.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
selbstverständlich muss der KV bezahlt werden,
hat die versicherung doch...
...diese summe, da der kva 'bestandteil' der reparatur ist wurde ihm doch überwiesen!
Nein, es wurde kein Kostenvoranschlag erstattet. Nur die gekürzten Reparaturkosten plus 25 EUR für Auslagen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Sollte aber Alles Dein Anwalt wissen und entsprechend handeln.
der anwalt hat dem te doch das passende dazu gesagt...
Ja, mal sehen ob da noch etwas bei rumkommt. Der Schaden ereignete sich im Dezember 2013. es ist echt unverschämt, wie lange sich ein Bagatellschaden hinzieht.
Ob ein Gutachten nun besser gewesen wäre, lasse ich mal dahingestellt sein. Nach meiner Erfahrung ergibt sich durch einen Restwertabzug eher ein Nachteil.
Zitat:
Versvor:
selbstverständlich muss der KV bezahlt werden, genauso wie die Reparaturkosten nicht einfach gekürzt werden dürfen. Sollte aber Alles Dein Anwalt wissen und entsprechend handeln.
Hast du dazu eventuell ein Gerichtsurteil oder ähnliches?
Zitat:
2AAAA:
War wahrscheinlich ein Kasko Schaden.
Nein kein Kaskoschaden.
Zitat:
Original geschrieben von Legis
Versvor:
selbstverständlich muss der KV bezahlt werden, genauso wie die Reparaturkosten nicht einfach gekürzt werden dürfen. Sollte aber Alles Dein Anwalt wissen und entsprechend handeln.
Hast du dazu eventuell ein Gerichtsurteil oder ähnliches?
Schau mal z. B. hier .