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Verweigerung der Zulassung als Zugmaschine ?

Themenstarteram 30. August 2008 um 6:45

Hallo,

kann mir meine Zulassungstelle die Zulassung als Zugmaschine verweigern, wenn die dafür notwendigen Auflagen wie getrennte Scheinwerfer, Hängerkupplung usw. erfüllt wurden (vom Händler durchgeführter Umbau) ?

Gibt es dazu eine Gestzesänderung (aktueller Stand).

Als Zugmaschine soll zugelassen werden : LTZ 400 Sportquad, nicht ATV

Spinnerei und Unwissenheit einzeler Sachbearbeiter oder neue Verordnung ?

Danke und viele Grüße

g-j:)

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33 Antworten

Na,

was haben wir denn für Probleme??? :D

HU od. GN???

Melde dich mal bei mir, habe da jemanden!!!!

einziges Problem könnte meines Wissens nach der wohl nicht vorhandene Rückwärtsgang sein(oder hat die Suzi das?) aber davon hat die zulassungstelle doch keinen Plan und dausserdem macht die Abnahme doch sowieso ein Tüvprüfer und die vom Amt übernehmen das dann 1:1

Die LTZ hat nen Rückwärtsgang.

Und DEIN einzig genanntes Problem....wäre schön wenn es nur das wäre. Meist ists einfach die Unwissenheit des Herren/der Dame hinter dem Schreibtisch, aber da sie IMMER Recht haben wirds eben schwer. Hier in D gibts für jeden verdammten Scheiß ein Gesetz oder nen Plan wie es Abläuft. Doch bei den Quads/ATV´s scheints ja massig Schlupflöcher zu geben. Meine LTZ ist in BaWü über meinen Dad angemeldet. Warum? Weil´s in Hessen (da wohne ich) nicht zugelassen worden wäre, also es würde schon zugelassen werden, nur eben gedrosselt, das will ich aber nicht. Ne Ummeldung ist möglich aber auch ein riesiger Behördengang. Wenn ich mal viiiieeeel Zeit habe dann nehm ichs in Angriff oder lasse es einen fähigen Händler machen.

Scheiß Bürokraten....zumindest die welche von ner Zulassung eines Quad/ATV keine Ahnung haben aber meinen Sie wären es.

Themenstarteram 30. August 2008 um 18:18

Na super,

gedrosselt kommt definitiv nicht in Frage ! Einen Dad in BaWü habe ich nicht. Super Aussichten ! Und dann sitzt mein Händler auch noch im schönen Rheinland/Pfalz !

Werde ihn mit der Behördenwillkür in Hessen konfrontieren und kaufe nur wenn mir die Option "Reibungsloser Ablauf bei der Zulassung als LoF/ZM/Ackerschlepper" eingeräumt wird !

Das es in unserer bunten Republik auch anders geht, zeigt wohl das Bsp. Jena ->

Bitte drücken und staunen

Auszug -> aus der Zulassungbeschreibung Quad

 

ZUGM.ACKERSCHLEPPER bis 40 km/h

- verkleinertes Kennzeichen (Pkt. 2.3 Anl Va StVZO)

- vorn und hinten

ZUGM.ACKERSCHLEPPER ab 41 km/h

- normales Kennzeichen (Pkt. 2.1 o. 2.2 Anl. Va StVZO)

- vorn und hinten

 

ZUGM.GERAETETRAEGER bis 40 km/h

- verkleinertes Kennzeichen (Pkt. 2.3 Anl Va StVZO)

- vorn und hinten

ZUGM.GERAETETRAEGER ab 41 km/h

- normales Kennzeichen (Pkt. 2.1 o. 2.2 Anl. Va StVZO)

- vorn und hinten

@Sippi

Ich melde mich per PN bei Dir ! Danke schonmal vorab !

Viele Grüße

g-j:)

am 30. August 2008 um 18:31

Schau mal auf den Internetseiten der Sachverständigenorganisation KÜS

Da wird das Thema LOF-Zulassung ausführlich erklärt.

(Regelung gilt Bundesweit-da muss man die Zulassungsstellen halt überzeugen)

am 30. August 2008 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von markant01

Schau mal auf den Internetseiten der Sachverständigenorganisation KÜS

Da wird das Thema LOF-Zulassung ausführlich erklärt.

(Regelung gilt Bundesweit-da muss man die Zulassungsstellen halt überzeugen)

Hier noch der Link zum PDF zu den Quads

 

http://www.kues.de/presse/informiert/flyer/Quad.pdf

mal eben eine frage hierzu: muss ich ein quad immer direkt dann als zugmaschine anmelden, wenn ich irgendeinen anhänger dran hängen und über die öffentliche straße ziehen möchte?

darf dieser anhänger ungebremst sein?

andere frage, gibt es ein maximum an maße, wie HOCH der anhänger sein darf?

Zitat:

Original geschrieben von cremi

mal eben eine frage hierzu: muss ich ein quad immer direkt dann als zugmaschine anmelden, wenn ich irgendeinen anhänger dran hängen und über die öffentliche straße ziehen möchte?

 

darf dieser anhänger ungebremst sein?

nein muss man nicht doch wie sinnvoll das mit einer 20PS Maschine ist sei mal dahingestellt

 

ja darf er - es sind halt die Herstellervorgaben einzuhalten.

 

 

wie sieht es denn mit dem anhänger aus, braucht der dann auch ein kennzeichen, wenn ich einen ans quad hängen würde?

und zweite frage ... auch in bezug auf die maximalmaße ... der anhänger darf doch sicher nur so groß sein, dass man die beleuchtung des quads noch sieht, oder muss das quad eine eigene beleuchtung haben?

Themenstarteram 31. August 2008 um 8:34

Das Ganze geht mir jetzt aber schon ein Stück weit, an dem für mich wichtigen Thema vorbei !:(;)

Viele Grüße

g-j:)

Anhänger und Sportquads....das geht schon. aber wozu??? Ein ATV als Arbeitstier...ok....aber wir werden zu OT.

 

@GJ:

Wo wohnst du denn (so ungefähr und nicht genau...das geht keinen was an). Vielleicht kann ich dir ja ein paar fähige Händler in deiner Umgebung (die die Anmeldung übernehmen)nennen....

was anderes wichtiges kommt noch via pn....

 

Gruß Chris

am 31. August 2008 um 9:36

@ ICBM:

Wenn dein Quad eine eingetragene ANhängekupplung hat, nicht einfach nur ne drangeschraubtundfertigdasgehtschonkupplung dann darfst du damit jeden zugelassenen Anhänger ziehen, der die Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschreitet.

Die Beleuchtung des Hängers muss funktionieren (wenn die Kupplung eingetragen ist, hat die ja auch ne verdrahtete Anhängersteckdose....)

@ g-j : Ich hab deine Frage vergessen-kannst du nochmal von vorn anfangen ???

Nee-Quadsch Die massgeblichen Spezifikationen für ne Zugmaschinenzulassung solltest du eigentlich im PDF der KÜS gefunden haben. Den notwendigen Umbau (AHK Nebelschlussleuchte und so) kannst du entweder selbst erledigen oder nem Händler in Auftrag geben.

Ich würde das alles vorher mit dem Prüfer (TÜV KÜS DEKRA GTÜ) meines Vertrauens absprechen-das vermeidet Missverständnisse.

Wenn du die Arbeiten beauftrgst, sollte der Händler die Vorführung / Eintragung vornehmen lassen dann ist Er in der Pflicht, das auch korrekt und nach den Vorschriften abzuarbeiten

( Das sollte allerdings bei den meisten meiner Händlerkollegen selbstverständlich sei -ich glaub an das Gute im Menschen.)

@markant

Danke für die Info ... besteht denn die Möglichkeit an ein Sportquad einen Anhänger zu machen, der nicht beleuchtet ist?

Oder lässt die StVO das komplett gar nicht erst zu?

Kannst Du zu den Maßen was sagen, speziell in Bezug auf die Höhe?

Pauschal formuliert würde ich denken es ist alles OK, was die Sicht nach hinten nicht beeinträchtigt, oder !?

Themenstarteram 31. August 2008 um 10:39

@Markant

 

Vielen Dank für Deine Hilfe ! Es geht weniger um die ZM Eintragung oder den Umbau. Die LTZ steht ZM/LoF fertig und TÜV abgenommen da.

 

Nur haben sich neuerdings einige Zulassungstellen in Hessen geweigert, totz der TÜV abgenommenen Umbauten, die Zulassung der ZM vorzunehmen.

 

Ich habe eben mal eine Anfrage an meine für mich zuständige Zulassungstelle gemailt :

 

 

-----Ursprüngliche Mitteilung-----

Von: XXXXXXXX.com

An: XXXXXXXXXX.de

Verschickt: So., 31. Aug. 2008, 11:10

Thema: Zulassung Suzuki LTZ 400

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich würde mich für die Formalitäten und Kosten der Zulassung einer Suzuki LTZ 400 Baujahr 2008 interessieren.

 

Die Zulassung soll als :

 

Fahrzeuge nach Ausrüstung- und Verwendung als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine:

 

Schl. Nr. 8710 ZUGM.ACKERSCHLEPPER

- Zugmaschine Ackerschlepper

 

oder ->

 

Schl. Nr. 8720 ZUGM.GERAETETRAEGER

- Zugmaschine Geräteträger

 

 

ZUGM.ACKERSCHLEPPER ab 41 km/h

- normales Kennzeichen (Pkt. 2.1 o. 2.2 Anl. Va StVZO)

- vorn und hinten

 

ZUGM.GERAETETRAEGER ab 41 km/h

- normales Kennzeichen (Pkt. 2.1 o. 2.2 Anl. Va StVZO)

- vorn und hinten

 

zugelassen werden.

 

Die Vorraussetzungen für die Straßenzulassung wie :

 

Zulassung als ZM: Es gilt keine Leistungsbegrenzung. Die eingetragene Höchst- geschwindigkeit hängt von der Fahrzeugbauart und ebenfalls von den verbauten Reifen ab. Folgende zusätzlichen Umbauten sind notwendig: Beleuchtung rechts und links, Warnblinkanlage, Nebelschlussleuchte, Rückwärtsgang, Rückfahrscheinwerfer, Anhängerkupplung.

 

wurden von Händler/Verkäufer (XXXXXX in XXXXXX) berreits durchgeführt und TÜV bestätigt/abgenommen.

 

Muss das Neufahrzeug bei der Zulassung Vorort sein ? Was sich als schwierig gestalten würde da sich das Neufahrzeug, noch beim Händler in XXXXXX (Entfernung XXXXX->XXXXX circa 120km) befindet und zugelassen abgeholt werden soll.

 

Alternativ steht ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug zur Verfügung was als Zugmaschine nach oben genannten Schlüsselnummern bereits zugelassen ist, muss diese Fahrzeug (umgebaut vom gleichen Händler und TÜV abgenommen) bei der Ummeldung in XXXXX zur Zugmaschine Vorort sein ?

 

Vielen Dank im vorraus für ihre Bemühungen und mit freundlichen Grüßen

 

Herr Junkiez

 

Für tel. Rückfragen stehe ich Ihnen auch unter XXXXXXXXXX zur Verfügung

 

@Chris

 

Du hast eine erneute PN

 

Viele Grüße

 

g-j:)

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