Viano: Wann LKW, wann PKW?
Hallo,
den Viano gibt es ja in versch. Gewichtsvarianten.
Heißt nun Gewichtsvariante 2800kg automatisch = PKW und darüber = LKW ?
Oder wodurch unterscheiden sich PKW- und LKW - Ausführung?
Und warum gibt es überhaupt PKW- und LKW-Ausführungen?
Gruß
edo
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14 Antworten
Gibt es sowas?
Demnächst muss ein neues Firmenfahrzeug her. Damit die Kosten alle in den Büchern landen, soll das gute Stück eine Lkw-Zulassung haben. Meines Wissens ist wird dabei die 1%-Regelung nicht angewendet.
Meine Frage: Gibt es diese beiden Modelle mit einer solchen Lkw-Zulassung? Was sind die Voraussetzungen dafür (keine Sitze, keine Seitenfenster)?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vito / Viano mit Lkw-Zulassung' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von ULIAUSF
Gibt es sowas?
Demnächst muss ein neues Firmenfahrzeug her. Damit die Kosten alle in den Büchern landen, soll das gute Stück eine Lkw-Zulassung haben. Meines Wissens ist wird dabei die 1%-Regelung nicht angewendet.
Meine Frage: Gibt es diese beiden Modelle mit einer solchen Lkw-Zulassung? Was sind die Voraussetzungen dafür (keine Sitze, keine Seitenfenster)?
den viano gibt es nicht mit lkw zulassung in de
den vito gibt es mit mit lkw zulassung als mixto teilverglast oder reiner kastenwagen
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vito / Viano mit Lkw-Zulassung' überführt.]
Hallo,
die Vito Mixto sind in allen Ausstattungsvarianten mit Lkw-Zulassung zu haben.
Also auch mit max. 6 Sitzen (Beifahrer-Doppelsitzbank und 1. Reihe Fond 3er Sitzbank).
Die Verglasung spielt wohl keine Rolle, ich habe rundum Schwarzglas hinten.
Einzige Sperre - keine 2. Sitzreihe hinten (irgendwie klar..).
Alle anderen Komfortausstattungen wie Vollverkleidung incl. Dachhimmel und TPO-Boden (das ist der weiche), lackierte Kunstoffteile.. sind bestellbar.
2. Vorteil der Lkw-Zulassung ist die Gewichtsbesteuerung - selbst beim V6-CDI 160..172 EUR. Nachteil allerdings - die Versicherungsprämien sind weniger rabattiert und teuerer.
2. Nachteil: Anhängerkupplung nur mit Fahrtenschreiber.
Mit der normalen Gewichtsvariante ohne Auflastung auf 2,94 to kann man sogar legal die Pkw-Parkplätze beim Bürgersteig-parken nehmen (merkt natürlich sonst auch niemand).
Gruß Reinhard
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vito / Viano mit Lkw-Zulassung' überführt.]
ich danke euch für die schnelle antworten. Jetzt wo ich das weiß, steht MB wieder unten auf die liste.....
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vito / Viano mit Lkw-Zulassung' überführt.]
ich habe den 115 mixto,aber zum glück mit pkw-zulassung.
lieber etwas mit kfz-steuer,als doppel mehr versicherungsbeitrag
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vito / Viano mit Lkw-Zulassung' überführt.]
"2. Nachteil: Anhängerkupplung nur mit Fahrtenschreiber"
Na da hab ich aber Glück gehabt, vom Vorbesitzer nachgerüstet ohne Fahrtenschreiber.
"ich danke euch für die schnelle antworten. Jetzt wo ich das weiß, steht MB wieder unten auf die liste....."
Wieso denn das? Ich habe auch lange gesucht und der Mixto war die einzige akzeptabele Lösung, Platz, Sitze und als LKW, perfekt.
Sowas kann der T4/T5 nur in der langen (unbezahlbaren) Version bieten und dann mal schnell in die Stadt? Viel Spaß beim Parkplatz suchen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vito / Viano mit Lkw-Zulassung' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Woodywood67
"2. Nachteil: Anhängerkupplung nur mit Fahrtenschreiber"
Na da hab ich aber Glück gehabt, vom Vorbesitzer nachgerüstet ohne Fahrtenschreiber.
Nützt dir absolut nichts. Wenn du gewerblich fährst, musst du trotzdem aufzeichnen. Ob nun per Fahrtenbuch oder Fahrtenschreiber ist egal <3,5t.
Ausnahme: Handwerkerregelung - welche jedoch sehr, sehr schwammig ist und von jeder Kontrollinstanz anders ausgelegt wird... meistens zu deinen Ungunsten. Am besten dazu mal belesen.
Zitat:
"ich danke euch für die schnelle antworten. Jetzt wo ich das weiß, steht MB wieder unten auf die liste....."
Irgendwie fehlen da oben Beiträge...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vito / Viano mit Lkw-Zulassung' überführt.]
ich denke mal, das liegt am Verhältnis von Fahrgastraum zu Laderaum.
Ich habe zwar keinen Viano (sondern nen Vito 638), aber der hat ein zGG von 2600kg und eine LKW-Zulassung ab Werk - dafür nur eine zweier-Sitzbank hintendrin (obwohl 1-6 Sitzplätze eingetragen...). Der Rest ist "Laderaum".
Gruß
Interessiere mich für so ein Fahrzeug zur hauptsächlich gewerblichen Nutzung (Handel mit Kfz-Zubehörteilen, soll einen 208 CDI - Sprinter ablösen) und frage mich
ob ich bei einem Viano-"LKW" mit über 3000 kg zul. Gesamtgewicht bei Hängernutzung womöglich einen Fahrtenschreiber benötige (was ich auf jeden Fall vermeiden möchte),
und ob bei einem "PKW" die steuerlichen Abschreibemöglichkeiten geringer oder schwieriger sind.
Gruß
edo
Viano und Vito gehen nur bis ca 2,9 to zulässiges Geamtgewicht auf keinen fall über 3,0 to und kannst maximal 2,5 to dran hängen ,
Fahrtenschreiber brauchste nicht auch wenn du einen Lkw ,sprich einen Vito kaufst ,wenn er Laderaum hat und als LKW gemeldet wird bezahlst du weniger Steuern ,dafür kann es sein das die Versicherung teurer wird
Nachteil wenn er als LKW geführt wird darfste Sonn und Feiertags nur einen Wohnwagen aber keinen Normalen Hänger dran hängen ,weil der dann unters Sonntagsfahrverbot fällt .
Mein Tip eine Lange version mit Sitze Kaufen ,da biste variabler und hinter der 2 ten sitzreihe ist wenigstens 190 lang platz
Wenn du den Wagen bis zum auflösen fahren willst und die 3 te reihe
nie brauchst kannste die Reihe auch verkaufen
Viano gibt es nur als PKW der Vito sowohl als Pkw und LKW
Zitat:
Original geschrieben von frankie67
Viano und Vito gehen nur bis ca 2,9 to zulässiges Geamtgewicht auf keinen fall über 3,0 to und kannst maximal 2,5 to dran hängen ,
Das war früher, da gab es nur 2,77t und 2,94t. Jetzt gibt es nur noch 2,8t, 3,05t und 3,2t zGG.
@ TE
LKW-Zulassung nur bis 6 Sitze möglich und richtig es hat etwas mit dem Verhältnis Laderaum/Fahrerraum zu tun.
Universaloption immer(auch in der Suchfunktion) Vito Mixto in lang/extralang mit Trennwand hinter der 2.Sitzreihe. Den kannst du fast genausogut ausstatten wie einen Viano und hast immer noch deine LKW-Zulassung und einen abgeschlossenen Laderaum...
Ich war auch mal vor der Entscheidung gestanden. Finanziell bringt´s wenig. Was bei der Steuer gespart wird zahlt man bei der Versicherung drauf. Somit war für mich LKW-Zulassung kein Thema.
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zuges, also Anhänger und Zugfahrzeug, über 3,5t liegt brauchst du auf jeden Fall einen Fahrtenschreiber wenn das Zugfahrzeug ein LKW ist. Dann gilt auch das Sonntagsfahrverbot.
Bei PKW hast du das Problem nicht. Wenn du den PKW aber richtig gewerblich herrichtest, also maximale Ladefläche und Beschriftung außen könnte es trotz der pkw Zulassung Probleme geben. Also unauffällig bleiben...