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Vito Lkw Zulassung

Mercedes Vito W639
Themenstarteram 16. Juni 2018 um 20:23

Hallo

 

Ich habe eine Vito gekauft mit Lkw Zulassung und möchte den aber privat nutzen kann mir jemand sagen ob ich den ganz normal wie ein pkw auf mich zulassen kann

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17 Antworten

Was für einen Vorteil soll das bringen?

Du kannst auf Dich privat zulassen, was Du willst.

LKW Versicherung ist halt etwas teurer.

Sonst kein wesentlicher Nachteil.

Dafür ist die Steuer wesentlich günstiger und die Kilometerleistung im Jahr ist egal.

Aber die Versicherung ist teurer und zumindest der HUK sind die gefahrene Kilometer pro Jahr nicht egal. Außerdem versichert einem nicht jede Versicherung, weil LKW.

Zitat:

@Eujaz21 schrieb am 16. Juni 2018 um 22:23:29 Uhr:

Hallo

Ich habe eine Vito gekauft mit Lkw Zulassung und möchte den aber privat nutzen kann mir jemand sagen ob ich den ganz normal wie ein pkw auf mich zulassen kann

Kommt drauf an, was genau im Brief steht. Bei mir wäre das angeblich nicht gegangen, den als PKW eintragen zu lassen- zumindest nicht so ohne weiteres. Ich wollte aber auch bewusst einen mit LKW-Zulassung.

Von den Kosten bezüglich Steuer und Versicherung dürfte es ziemlich egal sein. Der eine ist üblicherweise da günstiger, der andere dort.

Der einzige Nachteil bei LKW-Zulassung ist, dass man an Sonn- und Feiertagen damit nicht mit Anhänger fahren darf ( ausser zu Sport- und Freizeitzwecken).

 

Zitat:

@forest1234 schrieb am 17. Juni 2018 um 09:08:21 Uhr:

Zitat:

@Eujaz21 schrieb am 16. Juni 2018 um 22:23:29 Uhr:

Hallo

Ich habe eine Vito gekauft mit Lkw Zulassung und möchte den aber privat nutzen kann mir jemand sagen ob ich den ganz normal wie ein pkw auf mich zulassen kann

Der einzige Nachteil bei LKW-Zulassung ist, dass man an Sonn- und Feiertagen damit nicht mit Anhänger fahren darf ( ausser zu Sport- und Freizeitzwecken).

-:)

Diesen Nachteil gibt es glücklicher Weise seit Oktober 2017 nicht mehr...!

Ich habe kürzlich mit viel Aufwand einen Land Rover 90 Defender zur LKW-Zulassung verholfen.

Somit sehe ich bei einem VITO mit entsprechender Zulassung eher Vor- als Nachteile...!

-:)

Gruss

Nico

Zitat:

@princeton schrieb am 17. Juni 2018 um 19:08:00 Uhr:

Zitat:

@forest1234 schrieb am 17. Juni 2018 um 09:08:21 Uhr:

 

Der einzige Nachteil bei LKW-Zulassung ist, dass man an Sonn- und Feiertagen damit nicht mit Anhänger fahren darf ( ausser zu Sport- und Freizeitzwecken).

-:)

Diesen Nachteil gibt es glücklicher Weise seit Oktober 2017 nicht mehr...!

Ich habe kürzlich mit viel Aufwand einen Land Rover 90 Defender zur LKW-Zulassung verholfen.

Somit sehe ich bei einem VITO mit entsprechender Zulassung eher Vor- als Nachteile...!

-:)

Gruss

Nico

was sollte sich denn seit Oktober 2017 geändert haben?

Das einzige wovon ich weiss ist, dass die Sport- und Freizeitzwecke Regelung im letzten Jahr bundesweit Gesetz wurde.

Gibts noch was anderes ?

Guckst Du hier:

https://daubner-verkehrsrecht.info/.../...tagsfahrverbot-lkw-ausnahmen

-:)

Nun ist alles erlaubt, solange es nicht gewerblich ist!

-:)

Gruss

Nico

Zitat:

@princeton schrieb am 18. Juni 2018 um 15:08:54 Uhr:

Guckst Du hier:

https://daubner-verkehrsrecht.info/.../...tagsfahrverbot-lkw-ausnahmen

-:)

Nun ist alles erlaubt, solange es nicht gewerblich ist!

-:)

Gruss

Nico

gewerblich oder entgeltlich...steht im Gesetzestext.

aber das mit den Privatfahrten scheint so zu stimmen, obwohl als Beispiele nach wie vor "Anhänger zu Sport und Freizeitzwecken" steht.

Sicherheitshalber befindet sich der entsprechende Gesetzestext bei mir im Handschuhfach ;-)

Die letzliche Entscheidung trifft das Strassenverkehrsamt. In der Regel ist die Umschlüsselung von PKW aus LKW-Zulassung immer ein Problem. Hier jedoch nicht.Wenn eine private Nutzung gewünscht und möglich ist,wird dies vom Strassenverkehramt sogar gewünscht,weil höhere Steuern fällig werden.

Die Frage nach Sinn,Zweck und Kosten wurde hier nicht gestellt und sollte auch nicht als Nebenwuchung diskutiert werden.

Bei einem Vito gelten strenge Vorgaben bei Nutzung als LKW.Feste Trennwand hinter Fahrersitz,keine weiteren Sitze hinten und keine oder nur 1 oder 2 Fenster im Laderaum.Sitzverankerungen müssen entfernt oder zugeschweisst werden.

Bei meinem von mir gekauften Vito,der als LKW zugelassen war,zwang mich das Amt zur Umschlüsselung auf PKW.

Hier ist die Gesetzeslage sehr strikt geworden.

Ich kann ein Motorrad mit 100 PS auch nicht als Roller zulassen mit der Begründung,ich fahre nie schneller als 25 KM/H.Ich weiss,der Vergleich hinkt,soll aber nicht zu neuen Nebenschauplätzen als Antworten führen.

Zitat:

@xrtl schrieb am 22. Juni 2018 um 07:07:54 Uhr:

Bei einem Vito gelten strenge Vorgaben bei Nutzung als LKW.Feste Trennwand hinter Fahrersitz,keine weiteren Sitze hinten und keine oder nur 1 oder 2 Fenster im Laderaum.Sitzverankerungen müssen entfernt oder zugeschweisst werden.

Hat sich da was geändert? Mein Vito Mixto ist nämlich ab Werk als LKW zugelassen, hat aber bis zu 6 Sitzplätze mit entsprechenden Sitzschienen eingetragen und 4 Fenster, statt maximal nur 2 und keine Trennwand.

Der TE möchte den Vito privat nutzen/zulassen, also nicht umtragen lassen etc.

Ich habe im März einen Vito privat als LKW zugelassen. Das ist meine erste LKW-Zulassung gewesen.

Es gab keine Probleme --> Steuern 160€ --> Versicherung + Teilkasko 280€ (jährlich)

Zitat:

@4Takt schrieb am 22. Juni 2018 um 08:10:52 Uhr:

Zitat:

@xrtl schrieb am 22. Juni 2018 um 07:07:54 Uhr:

Bei einem Vito gelten strenge Vorgaben bei Nutzung als LKW.Feste Trennwand hinter Fahrersitz,keine weiteren Sitze hinten und keine oder nur 1 oder 2 Fenster im Laderaum.Sitzverankerungen müssen entfernt oder zugeschweisst werden.

Hat sich da was geändert? Mein Vito Mixto ist nämlich ab Werk als LKW zugelassen, hat aber bis zu 6 Sitzplätze mit entsprechenden Sitzschienen eingetragen und 4 Fenster, statt maximal nur 2 und keine Trennwand.

Bei mir auch als LKW

5 Sitzplätze, ringsrum verglast, keine Trennwand,

Dabei hätte ich den lieber als PKW, denn die Versicherung ist viel teurer, als man an der Steuer spart, außerdem nehmen einem nicht alle Versicherungen, die "Billigen" schon gar nicht.

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