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Vorgang bei Unverschuldetem Unfall

Themenstarteram 7. Juni 2023 um 22:47

Guten Abend,

Ich bin total verzweifelt und hoffe das ich hier evtl. Vorran komme. Vor knapp 5 Monaten ist mir einer rückwärts rein gefahren mit hoher Geschwindigkeit, ich konnte so schnell nicht reagieren auch weil die Sicht durch ein Transporter beeinträchtigt war. Er behauptet natürlich das ich ihn im rein gefahren bin da er abbiegen wollte was nicht der fall war. Er grad 2 monate erhalt des Führerscheins frische 18 jahre das Auto war nicht mal auf ihn. Mein Auto hat kolosionswarner, notbremsassistenten, ich hätte nicht in ihn rein fahren können auch wenn ich wollen würde übertrieben gesagt aufgrund des notbremsassistenten. Habe direkt Polizei gerufen da es mein erster Unfall war und sie versuchten mir die Schuld zu geben, da die gesamte Familie plötzlich da stand. Nächsten Tag rief ich einen gutachter an der auch meinte das es nicht möglich sei bzgl notbremsassistenten und man könne auch sehen können wer wem rein fuhr da die Karosserie des gebremsten bzw langsam führenden runter fiele und der der Gas gegeben habe hoch. Habe dann einen Anwalt genommen, meine eigene Versicherung stellte einen internen Unfallanalytiker der dann 50 50 erzielte angeblich weil beide Aussagen möglich wären obwohl meine komplette Fahrer Seite beschädigt ist und seine Beifahrer ( wenn ich rein gefahren wäre würde es mittig der Schaden sitzen zudem hat er einen anhängerkupplung. So mein Anwalt meinte wenn ich gerichtlich vor gehen sollte bestehe die Gefahr das seine Versicherung bzw der gutachter deren statt die 50% sogar weniger zahlen würde wenn ich verlieren sollte könnte bis zu 30% 20% sogar null Prozent fallen stimmt das ist es rechtens? Mir müssten doch trotzdem die 50% stehen auch wenn ich verlieren würde da ich ja eigentlich um die weiteren 50% sprich für die 100% Kämpfe. Die könnten doch nicht 50% bieten und wenn es vor Gericht geht plötzlich weniger. Meine Versicherung hat ohne mich zu informieren ihn die 50% ausgezahlt was eine Frechheit ist. Nun weiß ich nicht weiter mein Anwalt fragt mich wie ich mich entscheiden soll. Hat wer vielleicht ähnliches erlebt oder könnte wer mir Tipps geben. Ich verzweifel. Ich bezahle meine Versicherung obwohl Ich es nicht nutzen darf muss Ticket kaufen damit ich zur arbeit fahren kann da mir die Gegenseite den Ausfall nicht nutzen des Autos bezahlt was ich eigentlich nicht verstehe. Der Schaden den der gutachter bei meinem Auto festgestellt hat liegt bei 8000 Euro und daa ohne in die Werkstatt gefahren zu sein und kontrolliert zu sein ob evtl doch ein höherer Schaden sein könnte... Vielen Dank fürs lesen und evtl um Tipps Hilfen wie auch immer schon im vorraus

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12 Antworten

Hm, also wollte jemand rückwärst abbiegen? Irgendwie verstehe ich das nicht.

Und kla, eine Versicherung zahlt einem zweifelsfrei geschädigten Nutzungsauasfall nur für die Zeitspanne der eigentlichen Reparatur. Wen dafür 2 bis 10 Tage anzusetzen sind zahlt sie für 2 bis 10 Tage und nicht für 5 Monate.

Du hättest das Auto also schon reparieren lassen sollen und 50% der Sume tragen sollen.

Und ja, reine Rechtsberatung wird auf MT nicht gegeben (darf gar nicht). Eine rechtliche Fragestellung diskutieren ist eine andere Sache. Sehe ich heir aber nicht gegeben und es ists ehr wahrscheinlich das Du hier von laien eine "schlechtere Analyse" bekommst als von Deinem offiziellem Anwalt.

Dein Anwalt wird die Beschreibung des Unfallhergangs sicher auch wesentlich besser kennen wie Du es hier darstellst. Er wird auch beide Vorgangsbeschreibungen und "Tatortskizzen" kennen. Sicher wird der auch das Gutachten Wort-für-Wort kennen.

Höre auf Deinem Anwalt oder suche Dir einen anderen. Wenn der Gutachter sagt das beide Szenarien möglich sind und so quais einen 50:50-Vergleich vorschlägt dann braucht es schon unantastbare Zeugenaussagen die bestätigen können wer welche Fahrtrichtung zum Zeitpunkt der Kollision hatte. Je nach Auto wäre es evtl. aus den On-Board-Daten auslesbar.

Du wirst *hier* keine Kehrtwende im Verfahren erhalten. Entscheidend ist was der *eine* Richter des Gerichts dazu sagt und nicht 50 Schöffenrichter *hier*.

Sorry, my opinion.

Entweder gehst du diesen Weg .... klick ... oder du schaust mal in die Kriegskasse und überlegst dir welche Schlacht du schlagen kannst und welche nicht. Diese Entscheidung kann dir der Anwalt nicht abnehmen. Ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung ist das nicht einfach.

[Ausländerfeindlichkeit ist hier nicht erwünscht. Inhalt von MOTOR-TALK entfernt.]

Themenstarteram 8. Juni 2023 um 11:01

Gegner ist aus dem Hof rückwärts raus gefahren ohne in schritt Tempo diese in den fließenden Verkehr einzuhalten Ich kam gefahren, hatte aber Tempo 30 da es in einer 30er zone war, sehen konnte ich den Gegner nicht bzgl. Sprinter. Ich sah den Gegner nur mit voller Geschwindigkeit raus fahren, somit hatte ich keine Chance weder zu Hupen oder rückwärts auszuweichen aber selbst da wäre ich in einem anderen fahrenden Auto rein gefahren. Gegner behauptet nun das er links abbiegen wollte in den Hof und Ich wäre drauf gefahren. Mein Anwalt sagt mir halt, wenn ich gerichtlich vor gehen wolle, dass das Risiko der gegenversicherung wäre das wenn der Anwalt verlieren würde, ich weniger als die 50% die sie angeboten haben, nicht mehr zahlen würden sondern, evtl. 30% 20% oder garnichts je nach wie der Richter entscheiden würde. Nun wäre meine frage ist das rechtens? Die bieten 50% an und wenn ich verlieren würde dürfen sie weniger als die 50% zahlen ? Meine Versicherung müsste ja eigentlich, wenn ich die 50% Annehme ohne vor Gericht zu gehen, die restlichen Reparatur kosten übernehmen oder? Zeugen gab es leide nicht dies machte die Sache halt deutlich schwerer. Das auto ist grad 2 1/2 Jahre alt und hat jegliche Ausstattung bis auf eine Dashcam.

Viel Glück!

Was erwartest Du? Von uns hat ja auch keiner den Unfall gesehen. Hier wirst Du kaum mehr als die 50% herausholen können, denn Deine Aussage ist genauso glaubhaft wie die von Deinem Unfallgegner. Ich würde die 50% annehmen, manchmal läuft es halt besch….

Wenn der Anwalt schätz das die Chance *eutlich* über 50% zu kommen gegen Null geht dann nehm das so hin wenn der nicht Scheidungsanwalt ist. Udn auch Deiner versicherung wird ähnlich kalkuliert haben sonst hätte sie nämlich nicht gezahlt.

Und ja, Ihr habt beide Eure eigene Sichtweise und sicher auch unterschiedlich starke "Momentversagen".

Und ohne Rechtschutz ist ein Teilschuldspruch auch noch eine kostefaktor den man zu tragen hat.

Bei einem 2,5 Jahre alten Auto wird vermutlich eine Vollkasko bestehen. Da gibts ein Quotenvorrecht, d.h. man hat einen gewissen Puffer für die Kriegskasse und dennoch wird der Schaden reguliert. Was hat der Anwalt diesbezüglich denn als brake even ausgerechnet?

Zitat:

Habe direkt Polizei gerufen da es mein erster Unfall war und sie versuchten mir die Schuld zu geben, da die gesamte Familie plötzlich da stand.

Wer hat nun versucht dir die Schuld zu geben. Die ganze Familie oder die Polizei?

Der Gutachter müßte doch aufgrund des Schadensbildes die Fahrtrichtung der Fahrzeuge ermitteln können und damit die eine oder andere Version bestätigen/verneinen können.

Sehe ich ähnlich, ein guter Unfallgutachter (nicht derjenige, der den Schaden bewertet, sondern derjenige, der den Unfallverlauf rekonstruiert) sollte in der Lage sein festzustellen, in welche Richtung dein Unfallgegner fuhr. Wobei es bei geringen Geschwindigkeiten telweise schwierig ist das genau zu beurteilen.

Das Problem an der Sache: Ohne Rechtsschutzversicherung ist solch ein Gutachten sehr teuer.

Vor Gericht kann es ebenso passieren, dass sich die Gegenseite in Widersprüche verstrickt bei der Frage, wo men adenn gerade hinwollte oder wo man herkam.

Ist aber alles Kaffeesatzleserei, da man nicht weiss, was genau vor Gericht ausgesagt werden wird.

Mit Rechtsschutz und Vollkasko würd ich den Weg vor Gericht wahrscheinlich gehen. Für die Vollkasko ist es nicht wo so wichtige, ob am Ende 30/70, 50/50 oder 70/30 bei rauskommt. Hochgestufft wird man in jedem Fall und die SB zahlt man auch. Ohne RSV wäre es ein hoihes Kostenrisiko; allerdings kann man versuchen die eigene Versicherung davon zu überzeugen, dass sie den Gerichtsweg einschlägt.

PS: Der Notbremsassisten hilft dir nicht bei Unfallgegnern "von der Seite", der arbeitet hauptsächlich nach vorn hin.

Ich kanns nur immer wieder sagen: Dashcam ins Auto

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