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Vorgehen nach unverschuldetem Unfall

Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 11:09

Hallo,

mir ist leider vor zwei Tagen einer in die Seite gefahren. Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und Personalien ausgetauscht. Habe von der Versicherung des Verursachers noch nichts bekommen. Muss ich erst warten bevor die sich melden bevor ich etwas unternehme wegen der Schadensregulierung oder kann ich auch gleich zum Gutachter oder in die Werkstatt? Wie sieht es dann mit den Kosten für den Gutachter aus muss ich das dann bezahlen und bekomme es von der Versicherung erstattet oder wird es direkt über die Versicherung laufen. Die Versicherung vom Verursacher konnte ich noch nicht erreichen.

Hoffe mir kann jemand helfen. Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 5. Dezember 2015 um 12:25:15 Uhr:

Man sollte hier mal eine FAQ erstellen. Jeder fragt das gleiche ;) im www. Z.b bei der dekra steht alles was einem zusteht.

Schuldfrage geklärt? Wenn du nicht schuld bist , nimm dir ein Anwalt der klärt alles für dich.

Dann erstelle so eine FAQ.

Früher hatte man für solche Fragen einen Versicherungsvertreter den man dann um Rat gefragt hat.

Auch wenns gar nicht für die eigene Versicherung war.

Heut zu Tage erwartet man, dass einem andere kostenlos dafür Rat im Netz geben.

Ist ja praktisch. So spart man sich vermeintlich ein paar Euros an Beiträgen und man findet dann schon ein paar Blöde, die für einen Umsonst die Arbeit, wie FAQ erstellen machen.

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Man sollte hier mal eine FAQ erstellen. Jeder fragt das gleiche ;) im www. Z.b bei der dekra steht alles was einem zusteht.

Schuldfrage geklärt? Wenn du nicht schuld bist , nimm dir ein Anwalt der klärt alles für dich.

Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 11:31

Schuldfrage ist geklärt, bin nicht schuld. Was mir zusteht weiß ich ja, mir geht es nur darum ob ich das jetzt schon in Anspruch nehmen kann und schon zum Gutachter weil die Versicherung hat sich noch nicht bei mir gemeldet.

Zitat:

mir geht es nur darum ob ich das jetzt schon in Anspruch nehmen kann und schon zum Gutachter weil die Versicherung hat sich noch nicht bei mir gemeldet.

Du bist der Herr des Verfahrens, die gegnerische Versicherung möchte sicher Einfluss nehmen. Es ist besser die Sache selbst in der Hand zu haben.

Zitat:

@tobias93_ schrieb am 5. Dezember 2015 um 12:31:25 Uhr:

Schuldfrage ist geklärt, bin nicht schuld. Was mir zusteht weiß ich ja, mir geht es nur darum ob ich das jetzt schon in Anspruch nehmen kann und schon zum Gutachter weil die Versicherung hat sich noch nicht bei mir gemeldet.

Warum sollte sich die gegnerische Versicherung auch bei Dir melden?

Es ist Deine Aufgabe, die Ansprüche geltende zu machen, denn Du willst doch etwas von denen.

Also, dort melden und Ansprüche geltend machen. Am besten per Fax, e-mail, etc.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 5. Dezember 2015 um 12:25:15 Uhr:

Man sollte hier mal eine FAQ erstellen. Jeder fragt das gleiche ;) im www. Z.b bei der dekra steht alles was einem zusteht.

Schuldfrage geklärt? Wenn du nicht schuld bist , nimm dir ein Anwalt der klärt alles für dich.

Dann erstelle so eine FAQ.

Früher hatte man für solche Fragen einen Versicherungsvertreter den man dann um Rat gefragt hat.

Auch wenns gar nicht für die eigene Versicherung war.

Heut zu Tage erwartet man, dass einem andere kostenlos dafür Rat im Netz geben.

Ist ja praktisch. So spart man sich vermeintlich ein paar Euros an Beiträgen und man findet dann schon ein paar Blöde, die für einen Umsonst die Arbeit, wie FAQ erstellen machen.

Warum kommt immer gleich der Hinweis, man solle sich einen Anwalt nehmen? Ein Anwalt kostet zunächst Geld, welches der Auftraggeber bezahlen muss. Sofern die Schadensregulierung problemlos läuft, bleibt man u. U. auf den Anwaltskosten sitzen.

Zunächst also erst einmal die Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw der gegnerischen Versicherung geltend machen. Sollte es dabei jedoch zu Unstimmigkeiten kommen, bleibt immer noch Zeit, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 5. Dezember 2015 um 13:13:25 Uhr:

 

Ist ja praktisch. So spart man sich vermeintlich ein paar Euros an Beiträgen und man findet dann schon ein paar Blöde, die für einen Umsonst die Arbeit, wie FAQ erstellen machen.

Es finden sich halt immer welche, die den Ast, auf dem sie sitzen, mit wachsender Begeisterung absägen.

 

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 5. Dezember 2015 um 13:53:32 Uhr:

Warum kommt immer gleich der Hinweis, man solle sich einen Anwalt nehmen?

Ja, es genügt völlig, wenn die Schädigerseite juristisch optimal beraten ist; da kann der Geschädigte sich ruhig vertrauensvoll mit laienhaften Forderungen an die Versicherung wenden und mal schauen, was der Tag so bringt.

Ich darf mal davon ausgehen, daß der Unfallgegner ein @o ist (nichts anzeigt) und seine Versicherung nicht für ihn aufkommen muß (<25Jahre). Also hilft nur Druck- und den kann man auch ohne Anwalt machen.

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 5. Dezember 2015 um 14:48:27 Uhr:

Also hilft nur Druck- und den kann man auch ohne Anwalt machen.

Wer hier fragen muss kann das nicht ohne Anwalt.

am 5. Dezember 2015 um 14:02

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 5. Dezember 2015 um 12:25:15 Uhr:

Man sollte hier mal eine FAQ erstellen. Jeder fragt das gleiche ;) im www. Z.b bei der dekra steht alles was einem zusteht.

Man sollte vielleicht einmal genau schauen. Die FAQ in diesem Forum gibt es schon ewig.

Gruß Frank,

schauen und lesen bildet oder so ähnlich. ;)

Man darf die anwachsende Bildungsresistenz nicht unterbewerten...

Die gegnerische Versicherung kontaktieren ( nicht über Whats App) und einen Schadensfall dort anmelden dann einen Kostenvoranschlag oder auch ein Gutachten erstellen lassen und dieses bei der Versicherung ( schriftlich) einreichen. Auto nach Geldeingang reparieren lassen und nachträglich noch die nicht ausgezahlte MwSt einholen.

Oder zu einer Werkstatt fahren eine Abtretungserklärung unterschreiben und alles von denen erledigen lassen.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 5. Dezember 2015 um 16:12:41 Uhr:

Die gegnerische Versicherung kontaktieren ( nicht über Whats App) und einen Schadensfall dort anmelden dann einen Kostenvoranschlag oder auch ein Gutachten erstellen lassen und dieses bei der Versicherung ( schriftlich) einreichen. Auto nach Geldeingang reparieren lassen und nachträglich noch die nicht ausgezahlte MwSt einholen.

Oder zu einer Werkstatt fahren eine Abtretungserklärung unterschreiben und alles von denen erledigen lassen.

Die Versicherung nicht kontaktieren, die erzählen eh nur Blödsinn um weniger zahlen zu müssen.

Bei Kleinschaden Kostenvoranschlag, sonst Gutachten erstellen lassen, einreichen und Auto reparieren lassen (bei den meisten Werkstätten geht das problemlos sofort per Abtretung ohne dass man in Vorkasse treten muss). Repariert man erst später hat man dadurch nicht mehr Anspruch auf Nutzungsausfall oder einen Leihwagen, ist das Auto nicht verkehrssicher nach dem Unfall gehört die zügige Reparatur oder wenn möglich Notreparatur zur Schadenminderungspflicht. Oder du bleibst auf den Kosten die über eine normale Reparaturdauer hinaus gehen sitzen.

Nichts aber auch rein gar nichts mündlich mit der Versicherung absprechen. Stellen die sich quer Rechtsanwalt hinzuziehen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 5. Dezember 2015 um 16:34:19 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 5. Dezember 2015 um 16:12:41 Uhr:

Die gegnerische Versicherung kontaktieren ( nicht über Whats App) und einen Schadensfall dort anmelden dann einen Kostenvoranschlag oder auch ein Gutachten erstellen lassen und dieses bei der Versicherung ( schriftlich) einreichen. Auto nach Geldeingang reparieren lassen und nachträglich noch die nicht ausgezahlte MwSt einholen.

Oder zu einer Werkstatt fahren eine Abtretungserklärung unterschreiben und alles von denen erledigen lassen.

Die Versicherung nicht kontaktieren, die erzählen eh nur Blödsinn um weniger zahlen zu müssen.

Die können so viel erzählen wie sie wollen, muss man darauf hören? Nein .Einfach nur einen Schaden anmelden um eine Schadensnummer bei der Versicherung zu bekommen wo man dann seine Kosten einreichen kann, ohne Schadennummer geht es nicht.

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