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VW Golf 7 Variant 1.5 TSI - Vor Verkauf/Inzahlunggabe kleineren Lackschaden reparieren lassen?

Themenstarteram 7. Februar 2021 um 14:46

Moin zusammen,

Unser Kombi hat uns die letzten 2 Jahre eigentlich echt gute Dienste geleistet, doch jetzt wird so langsam der Wunsch nach mehr Leistung immer größer. Generell stellt sich jetzt die Frage ob sich der Privatverkauf lohnt, oder eine Inzahlunggabe beim Händler für einen anderen Jahreswagen/Tageszulassung aus'm Konzern (Leon Cupra/Golf R) in der jetzigen Situation der einfacherere Weg ist.

Äußerlich steht der Wagen im Anbetracht der Laufleistung (EZ 11/2017, 56.000km) eigentlich echt gut da, wenn da nicht die Lackabplatzer an der Heckstoßstange wären. Wie man auf den Fotos sehen kann hebt sich der Lack an mehreren Stellen von der Stoßstange ab und kann stückchenweise abgebrochen werden. Da vorher keine großen Schäden/Kratzer auf der Ladekante waren, vermuteten wir erst einen Fehler in der Lackierung, welcher eventuell durch die Garantie abgedeckt wäre.

Bei der letzten Inspektion habe ich das mal beim freundlichen angesprochen und er meinte dass die Ladekante schlecht Beilackiert/ausgebessert wurde und deshalb sich jetzt der Lack löst. Deswegen gäbe es auch keine Möglichkeit, das ganze über die Garantie zu regeln. Ärgerlich, da wir das Fahrzeug Ende 2018 als unfallfreien Werkswagen von VW inkl. 3J. Anschlussgarantie gekauft haben, aber gut.

Meine Frage deshalb, würdet Ihr den Schaden vor Verkauf/Inzahlunggabe professionell reparieren/lackieren lassen, oder das Fahrzeug so wie es jetzt steht beim Händler in Zahlung geben? Ich hätte jetzt geschätzt dass das Lackieren ein einer freien Werkstatt so ca. 600-800 EUR kostet. Der freundliche meinte damals dass es im Autohaus ca. 1.700-2.000 EUR kosten würde...

Könnt Ihr anhand der Bilder abschätzen wie viel der Wert durch den Schaden sinkt? Selbst wenn ich es vorher lackieren lassen würde müsste ich natürlich beim Verkauf erwähnen dass die Heckstoßstange aufgrund der Lackfehler nachlackiert wurde.

Lackschaden 1
Lackschaden 2
Lackschaden 3
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85 Antworten

Wenn das ordentlich gemacht wurde ists eine Schönheitsreparatur kein echter Schaden.....mein Lackierer macht so etwas für 400€ perfekt.

 

Angeben beim Verkauf.... Nein..warum?

 

Ordentlich machen lassen und gut.

Leider ist München zu weit weg....sonst hätte ich dir meinen Lackzauberer genannt.

Was für ein Pfuscher war denn da am Werk?

Hättest du das früher angesprochen bzw beim Verkäufer reklamiert, hätte sogar noch die Möglichkeit zur Nachbesserung bestanden. Jetzt ist es dafür aber zu spät.

Ich würde das generell schon lackieren lassen, denn in dem Zustand sieht das für einen Interessenten schnell nach Unfallwagen aus. Vorher muss aber alles was lose ist runter. Am besten mal mit einem Lackierer vor Ort besprechen

Themenstarteram 7. Februar 2021 um 15:26

Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Ich denke der Weg zum Lackierer ist das einfachste, muss ich unter der Woche mal in Angriff nehmen :) Ihr habt nicht zufällig einen guten Lackierer in München und Umgebung in Petto?

Lackieren lassen: Ja. Du wirst weniger dafür zahlen als dir andernfalls zum Abzug gebracht wird.

Mach Fotos vom Zustand vorher, und lege dem Kaufvertrag eine Rechnungskopie bei. So kann keiner auf die Idee kommen, dir im Nachhinein einen vertuschten Unfallschaden anzuhängen aufgrund eines lackierten Heckstoßfängers.

Ein Golf Kombi sollte auch in diesen Zeiten privat ganz gut zu verkaufen sein.

Ich würde zumindest prüfen lassen, ob da nicht doch noch Gewährleistungs Ansprüche bestehen, denn hierbei handelt es sich um einen versteckten Mangel.

Man könnte sogar weiter gehen und die Frage stellen, ob da Betrug im Spiel war, wenn der Schaden bewusst verschwiegen wurde.

 

Tendenziell würde ich aber sagen, das derartig kleine Schäden noch keine Deklaration als Unfallwagen rechtfertigen.

Also der Rückschluss, das ein als unfallfrei verkaufter Wagen keinerlei Lackarbeiten gehabt haben kann, ist meines Wissens nicht richtig !

 

Das die betreffende Arbeit nicht korrekt ausgeführt wurde, steht auf einem anderen Blatt.

Wie gesagt, versteckter Mangel.

Diesbezüglich würde ich mich aber erst mal beim Verkäufer, also VW direkt, informieren, ob sie den verschwiegenen Vorschaden, der laut Aussage deines VW Händlers noch dazu nicht fachgerecht repariert wurde, doch kostenlos, und jetzt richtig reparieren wollen.

 

Erst wenn VW sich stur stellt, musst du dann wirklich einen Fachanwalt und / oder Sachverständigen kontaktieren.

Du kannst auch beim Konsumentenschutz nachfragen.

 

Immerhin bist du ja gewillt, wieder einen Wagen von denen zu kaufen.

Das kannst du bei deiner Rückfrage auch betonen.

von wegen unfallfreier Werkswagen. Bei der Spachtelmasse die da aufgetragen wurde ist es kein Wunder, dass der Lack abblättert.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 7. Februar 2021 um 16:42:34 Uhr:

von wegen unfallfreier Werkswagen.

Das sieht tatsächlich etwas seltsam aus. Normalerweise ist das doch nur schwarzes Kunststoff mit Lack in Wagenfarbe drauf. Die Spachtelmasse ist zum Laderaum hin?

Könnte irgendwas schweres und oder spitzes beim Be-/Entladen draufgefallen sein. Stelle mir vor, dass da ein Eispickel genau mit der Spitze durch die Stoßstange ist und dann zugespachtelt und überlackiert wurde.

Sowas würde ich auch nicht als Unfallwagen deklarieren, da ja kein Unfall vorlag. Allerdings auch nur, wenn es richtig wieder hergerichtet wurde und nicht wie hier.

Das könnte man als arglistig verschwiegenen Mangel interpretieren.

Themenstarteram 7. Februar 2021 um 19:38

Ich werde morgen mal mit dem Händler telefonieren bei dem wir das Auto gekauft haben. Mal sehen wie die drauf reagieren. Werde auf jeden Fall mal drauf anspielen dass ich es als versteckten Mangel betrachte ... Wenn die mich abwimmeln könnte man theoretisch mit "rechtlichen Schritten" drohen auch wenn ich mir die Mühe nicht machen würde :D Ich halte euch mal auf dem laufenden

Vielleicht lässt du erstmal einen Fachmann einen Blick unter das Fahrzeugheck und in die Kofferraummulde werfen. Bei soviel Aufbauarbeit am Stoßfänger könnte das Blech betroffen gewesen sein. In dem Fall wäre es ein offenlegungspflichtiger Vorschaden und evtl. eine Arglist des Händlers gewesen. Daraus ließe sich ein Gespräch dann besser aufbauen.

Also eine Bemerkung bezüglich rechtlicher Schritte würde ich vermeiden oder sehr vorsichtig formulieren.

 

Denn damit kann dir genau das Gegenteil passieren, nämlich das die das sofort sozusagen in die „Anwalts-Kategorie“ einordnen, dann greift keiner mehr was an und dann redet keiner mehr was.

 

Wenn es dir nötig erscheint, dann erwähne, das du dich erkundigen wirst, wie versteckte Mängel im Gewährleistungsrecht zu handhaben sind.

Oder so auf die Art.

Damit es nicht als Drohung rüber kommt und keinen unnötigen Konflikt provoziert, wo dann nur noch die „rechtliche Brechstange“ weiter hilft.

Aber wo auch klar ist, das du da als ernstes Problem siehst und das daher nicht ohne weiteres einfach schlucken wirst.

 

Wo klar ist, das du die Angelegenheit genauestens überprüfen wirst, wenn sich keiner um eine kulante Lösung für dich bemüht.

 

Wenn du also Schritt für Schritt vorgehst, kannst du vielleicht eine für dich kostenlose Lösung herbeiführen.

Vielleicht triffst du ja auf einen vernünftigen Menschen, der auch die Verantwortung des Autohauses sieht.

Und seine Funktion nicht nur als Abkassierer und Kunden-Beschwindler sieht, um es vorsichtig zu formulieren.

Solche Bezeichnungen solltest du im Gespräch klarerweise komplett vermeiden.

 

Einfach sagen, was Sache und was du dir wünschen oder erwarten würdest.

Themenstarteram 8. Februar 2021 um 7:44

Finde die ganzen hilfreichen Beiträge echt mega, vielen Dank euch! Habe jetzt für heute Abend einen Termin mit einer lokalen Werkstatt/Lackiererei gemacht, die sich das ganze mal anschauen, vor allem hinsichtlich eines möglichen Auffahrunfalls o.ä. Mit dem Wissen werde ich dann das Autohaus wie von @Manager2008 & @berlin-paul beschrieben kontaktieren und erstmal auf Kooperation spielen.

Ich habe mich mal wegen verschwiegenen Mängeln bei Gebrauchtwagen ein bisschen eingelesen, verstehe ich das richtig dass so etwas innerhalb von 24 Monaten nach Übergabe aufgezeigt werden muss? Haben den Golf nämlich schon seit 12/18 in unserem Besitz...

Nach verdeckten Unfallschäden schauen zu lassen ist zweifellos ein guter Hinweis.

Findet sich da nichts kann man die Sache auf sich beruhen lassen: Weise dem Verkäufer mal nach, dass nicht du den Stoßfänger hast nachlackieren lassen während deiner Haltezeit. Wenn sich da freiwillg beim Händler nichts tut, vergiss es.

Anders sieht es aus bei einem verdeckten größeren Schaden. Hier kann es sich lohnen dem nachzugehen, allerdings fiele auch hier der Beweis schwer dass der Schaden bereits beim Kauf vorlag.

Hängt davon ab.

Mit der FIN kann man ja zumindest schauen, ob das bei einem offiziellen VW Autohaus gemacht wurde.

Es reicht ein beliebiger Kontakt in einem beliebigen VW-Autohaus, der nachsieht, ob was drin steht.

Das wäre dann bereits der Beweis.

Falls es wirklich zu einem Rechtsstreit kommt, ist das alles was man braucht.

Bevor jemand jetzt kommt und sagt, das wäre unrealistisch.

Ich erlebe das mittlerweile praktisch bei jedem privaten Auto-Verkauf.

Ich werde nach der FIN gefragt, die ich natürlich mitteile, da ich ja verkaufen möchte und weiß, das ich nichts zu verbergen habe.

Und selbstverständlich laufen die dann alle zu einem VW-Händler bzw. zu einem Kontakt bei einem VW Händler.

Der schaut dann nach, und gibt (zumindest bei meinen verkauften Autos immer) grünes Licht.

Sollte allerdings da eine lange Liste an Problemen und Reparaturen drin stehen im System oder gar ein größerer Unfallschaden, dann wird man dieses Auto nicht mehr so leicht los.

am 8. Februar 2021 um 10:48

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 8. Februar 2021 um 08:52:05 Uhr:

Nach verdeckten Unfallschäden schauen zu lassen ist zweifellos ein guter Hinweis.

Findet sich da nichts kann man die Sache auf sich beruhen lassen: Weise dem Verkäufer mal nach, dass nicht du den Stoßfänger hast nachlackieren lassen während deiner Haltezeit. Wenn sich da freiwillg beim Händler nichts tut, vergiss es.

Anders sieht es aus bei einem verdeckten größeren Schaden. Hier kann es sich lohnen dem nachzugehen, allerdings fiele auch hier der Beweis schwer dass der Schaden bereits beim Kauf vorlag.

Das Auto wurde als VW Werkswagen gekauft. Wenn da was nachlackiert wurde, sollte es eigentlich in einer VW Vertragswerkstatt gemacht worden sein. Dann müsste es auch einen entsprechenden Eintrag dazu geben.

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