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W246 B180 7G-DCT

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 28. Oktober 2011 um 22:09

Ein Hallo an alle B-Klasse Freunde-Fahrer und Fan´s!

Schon am 16.09, habe ich mein neues B-bestellt. Habe mich dieses Mal für einen Benziner entschieden und da ich selten auf der Autobahn ( eher stadt und land) fahre, für den 180er.

Austattung: Universumblau, Sitze Artico Kristallgrau, Sportpaket mit 10 Speichenfelgen, Xenon, 7G-DCT, Spiegelpaket, Sitzheizung, Parktronic, Laderaumpaket, Scheibenwaschanlage beheizt.

Auslieferung soll mitte Dezember erfolgen- Auf das Auto bin ich sehr gespannt, denn die Meinungen in Presse und Internet gehen ja sehr weit auseinander. Ein eigenes reales Bild vom "Neuen" konnte ich mir leider noch nicht machen, da noch nicht mal am Salzufer ein Vorstellungsfahrzeug zu finden war.

Hoffentlich wird es keine Enttäuschung!!! Mein jetziges Fahrzeug (ein B180CDI)ist mein erster Benz der erstmalig keinen einzigen Extra-Werkstattaufenthalt abverlangt hat. WoW!!!

Negativ enttäuscht bin ich vom sogenannten "Verkaufsgespräch" für den Neuen. Ich kam mir vor wie ein Lückenfüller- der Verkäufer war während der Bestellung nur am (fremd)telefonieren und Preistechnisch war dieses Mal kein entgegenkommen zu verbuchen. Abfertigung wie auf einem Amt! 5minus!!!

Beste Antwort im Thema

ich weiß ja nicht wieviel MB-Händler es bei euch um. die Ecke gibt.

Aber ich hätte den guten Mann nach 5 Minten stehen lassen, ihm seine unfreundliche Art vorgehalten und wäre gegangen.

Du bist Kunde und kein Bittsteller. Wenn das Verkaufsgespräch schon so läuft möchte ich meinen Wagen später dort nicht mal zur Reparatur bzw. Kundendienst bringen. Daran verdient der Händler auch nochmal und das ist zuviel des Guten.

Ich würde den Kaufvertrag stornieren (die finale Bestätigung hast Du noch nicht erhalten?) und wo anders neu bestellen.

Mein Händler war zB. top vorbereitet, ist von Grund auf freundlich und hat mir einen satten Rabatt eingeräumt (freiwillig) - ansonsten hätte ich einen Wert vorgegeben und den wäre er mit Sicherheit mitgegangen.

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ich weiß ja nicht wieviel MB-Händler es bei euch um. die Ecke gibt.

Aber ich hätte den guten Mann nach 5 Minten stehen lassen, ihm seine unfreundliche Art vorgehalten und wäre gegangen.

Du bist Kunde und kein Bittsteller. Wenn das Verkaufsgespräch schon so läuft möchte ich meinen Wagen später dort nicht mal zur Reparatur bzw. Kundendienst bringen. Daran verdient der Händler auch nochmal und das ist zuviel des Guten.

Ich würde den Kaufvertrag stornieren (die finale Bestätigung hast Du noch nicht erhalten?) und wo anders neu bestellen.

Mein Händler war zB. top vorbereitet, ist von Grund auf freundlich und hat mir einen satten Rabatt eingeräumt (freiwillig) - ansonsten hätte ich einen Wert vorgegeben und den wäre er mit Sicherheit mitgegangen.

am 29. Oktober 2011 um 10:53

Wenn man Diesel-Fahrer war - bislang - und auf den neuen B180 BE Benziner umsteigt, - zusammen mit der 7Gang-Automatik, _ wird man sich erstmal paar Tage umstellen müssen....der Benziner tritt nicht so an, wie gewohnt...

Themenstarteram 29. Oktober 2011 um 10:58

Da hast du völlig recht!!! Ich habe grade eine Mail an die Geschäftsleitung vom Salzufer geschickt und meinen Unmut zum Ausdruck gebracht.... Mal schauen. Stornieren geht leider nicht mehr, ist schon alles fest.

Themenstarteram 29. Oktober 2011 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von magejo

Wenn man Diesel-Fahrer war - bislang - und auf den neuen B180 BE Benziner umsteigt, - zusammen mit der 7Gang-Automatik, _ wird man sich erstmal paar Tage umstellen müssen....der Benziner tritt nicht so an, wie gewohnt...

Die Befürchtung habe ich auch.... Ich hatte mal einen 180er benziner als Leihwagen und habe es da schon gemerkt. Ich hoffe das es sich nicht allzu doll bemerkbar macht, da er ja von den Fahrwerten mit dem B200 vergleichbar ist

Der bisherige B170/180 ist ein Sauger mit einem max. Drehmoment von 155Nm bei 3500 bis 4000U/Min.

Der neue B180 ist ein Turbo mit einem max. Drehmoment von 200Nm bei 1250 bis 4000 U/Min.

Der "Neue" müßte also deutlich besser aus niedrigen Drehzahlen durchstarten...

Zitat:

Original geschrieben von magejo

Wenn man Diesel-Fahrer war - bislang - und auf den neuen B180 BE Benziner umsteigt, - zusammen mit der 7Gang-Automatik, _ wird man sich erstmal paar Tage umstellen müssen....der Benziner tritt nicht so an, wie gewohnt...

Da bin ich aber völlig optimistisch, wenn ich mir anschaue, wie früh der BE sein max. Drehmoment erreicht -- das ist für mich ja fast ein Grund, es mal mit dem Benziner zu versuchen.

Wenn man nicht mehr als so 20.000 km pro Jahr fährt kann man m.E. guten Gewissens zum Benziner greifen ...

Themenstarteram 29. Oktober 2011 um 17:37

Das klingt ja schon mal sehr positiv. In den letzten Jahren bin ich auch nicht mehr über 17000km im Jahr gefahren und so denke ich lohnt sich der Diesel nicht wirklich. Obwohl es Kopfmäßig schon schön war, wenn man eine 5 oder 6 als erste Zahl auf der verbrauchsanzeige sah:)

am 30. Oktober 2011 um 12:32

Mercedes-Verkäufer:

Es müsste bei einer MB-Niederlassung doch möglich sein, dass ein Verkäufer/Berater während einem Kundengespräch keine Telefonate annimmt. Das ist sonst für mich kein Kundendienst (Dienst am Kunden).

Es entspricht den kaufmännischen Gepflogenheiten, sich voll und ganz auf den Käufer/Kunden zu konzentrieren.

Gruß - Dieter.

Zitat:

Original geschrieben von BerlinerB

Stornieren geht leider nicht mehr, ist schon alles fest.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Bestellung, sofern die "Widerrufsbelehrung für Verbraucher" von Dir unterschrieben und ausgehändigt wurde. Innerhalb dieser Frist kannst Du als natürliche Person fristgerecht widerrufen.

Wenn Du am 16.09.2011 schriftlich bestellt hast, kannst Du Dir ausrechnen, wann diese Frist endet. 16 + 14 = 30.

Zitat:

Original geschrieben von Niederrhein

Zitat:

Original geschrieben von BerlinerB

Stornieren geht leider nicht mehr, ist schon alles fest.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Bestellung, sofern die "Widerrufsbelehrung für Verbraucher" von Dir unterschrieben und ausgehändigt wurde. Innerhalb dieser Frist kannst Du als natürliche Person fristgerecht widerrufen.

Wenn Du am 16.09.2011 schriftlich bestellt hast, kannst Du Dir ausrechnen, wann diese Frist endet. 16 + 14 = 30.

Soweit ich weiß, gilt das nur, wenn der Vertrag nicht beim Händler/in der Niederlassung oder auf einer Messe unterschrieben wurde. Das Widerrufsrecht gilt nur bei sog. Haustürgeschäften oder im Fernabsatz (Katalog, Internet).

Ich bin kein Jurist, deshalb im Ernstfall besser jemanden fragen, der sich genau auskennt.

Zitat:

Original geschrieben von B.Trüger

Soweit ich weiß, gilt das nur, wenn der Vertrag nicht beim Händler/in der Niederlassung oder auf einer Messe unterschrieben wurde. Das Widerrufsrecht gilt nur bei sog. Haustürgeschäften oder im Fernabsatz (Katalog, Internet).

Ich bin kein Jurist, deshalb im Ernstfall besser jemanden fragen, der sich genau auskennt.

Auch ich bin kein Jurist. Ich habe eine neue B-Klasse gekauft. Ich habe beim örtlichen MB-Händler schriftlich eine Bestellung abgegeben. Meiner Bestellung über den Händler an MB heftet an die Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen von MB und eine Widerrufsbelehrung für Verbraucher, die meinerseits ein 14-tägiges Widerrufsrecht vorsieht.

Dort steht: Der Käufer wird belehrt, dass er an seine BESTELLUNG ... nicht mehr gebunden ist, wenn er fristgerecht widerrufen hat. ... innerhalb von zwei Wochen ...

Wenn ich diese Bestellung unterschreibe und mir kommen Zweifel gleich welcher Art, so hätte ich unter Hilfe eines Anwaltes von diesem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

Erst unterschreiben, dann kommen Zweifel, oder ich ärgere mich (aus welchen Gründen auch immer, fehlende Prozente, Benehmen des Verkäufers), dann hätte ich nicht erst lange (14 Tage) überlegt um zu handeln. Wenige Tage (Wochenende) vor dem Ende einer möglichen Fristwahrung in diesem Forum das Problem zu schildern bringt nicht wirklich viel zur Problemlösung.

Der Verkäufer hätte konsequentes Handeln durch den Besteller verdient. Vielleicht ist die gestrige Mail an die Geschäftsleitung hilfreich.

Okay, wenn das bei diesen Verträgen so geregelt ist (egal ob es gesetzlich vorgeschrieben oder nur von Daimler freiwillig eingeräumt wird), hat das, was ich oben geschrieben habe, keine Gültigkeit.

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von Niederrhein

Zitat:

Original geschrieben von B.Trüger

Soweit ich weiß, gilt das nur, wenn der Vertrag nicht beim Händler/in der Niederlassung oder auf einer Messe unterschrieben wurde. Das Widerrufsrecht gilt nur bei sog. Haustürgeschäften oder im Fernabsatz (Katalog, Internet).

Ich bin kein Jurist, deshalb im Ernstfall besser jemanden fragen, der sich genau auskennt.

Auch ich bin kein Jurist. Ich habe eine neue B-Klasse gekauft. Ich habe beim örtlichen MB-Händler schriftlich eine Bestellung abgegeben. Meiner Bestellung über den Händler an MB heftet an die Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen von MB und eine Widerrufsbelehrung für Verbraucher, die meinerseits ein 14-tägiges Widerrufsrecht vorsieht.

Dort steht: Der Käufer wird belehrt, dass er an seine BESTELLUNG ... nicht mehr gebunden ist, wenn er fristgerecht widerrufen hat. ... innerhalb von zwei Wochen ...

Wenn ich diese Bestellung unterschreibe und mir kommen Zweifel gleich welcher Art, so hätte ich unter Hilfe eines Anwaltes von diesem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

Erst unterschreiben, dann kommen Zweifel, oder ich ärgere mich (aus welchen Gründen auch immer, fehlende Prozente, Benehmen des Verkäufers), dann hätte ich nicht erst lange (14 Tage) überlegt um zu handeln. Wenige Tage (Wochenende) vor dem Ende einer möglichen Fristwahrung in diesem Forum das Problem zu schildern bringt nicht wirklich viel zur Problemlösung.

Der Verkäufer hätte konsequentes Handeln durch den Besteller verdient. Vielleicht ist die gestrige Mail an die Geschäftsleitung hilfreich.

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 21:30

Zitat:

Original geschrieben von BerlinerB

Zitat:

Original geschrieben von Niederrhein

 

Auch ich bin kein Jurist. Ich habe eine neue B-Klasse gekauft. Ich habe beim örtlichen MB-Händler schriftlich eine Bestellung abgegeben. Meiner Bestellung über den Händler an MB heftet an die Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen von MB und eine Widerrufsbelehrung für Verbraucher, die meinerseits ein 14-tägiges Widerrufsrecht vorsieht.

Dort steht: Der Käufer wird belehrt, dass er an seine BESTELLUNG ... nicht mehr gebunden ist, wenn er fristgerecht widerrufen hat. ... innerhalb von zwei Wochen ...

Wenn ich diese Bestellung unterschreibe und mir kommen Zweifel gleich welcher Art, so hätte ich unter Hilfe eines Anwaltes von diesem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

Erst unterschreiben, dann kommen Zweifel, oder ich ärgere mich (aus welchen Gründen auch immer, fehlende Prozente, Benehmen des Verkäufers), dann hätte ich nicht erst lange (14 Tage) überlegt um zu handeln. Wenige Tage (Wochenende) vor dem Ende einer möglichen Fristwahrung in diesem Forum das Problem zu schildern bringt nicht wirklich viel zur Problemlösung.

Der Verkäufer hätte konsequentes Handeln durch den Besteller verdient. Vielleicht ist die gestrige Mail an die Geschäftsleitung hilfreich.

Die Frist ist nicht erst an diesem Wochenende abgelaufen, sondern schon Ende September. Da wir jetzt den 30.Oktober haben nicht mehr relevant.

Mein Text oben sollte auch nicht als Jammerballade fungieren, sondern nur aufwerfen, dass auch das Haus Mercedes vom" Prädikat" Tadellos noch weit entfernt ist.

Gruss vom BerlinerB

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