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W447 Rücklicht
Servus in die Runde,
ich konnte noch nicht die Suchfunktion nutzen. Ich habe eine V-Klasse Baujahr 11/2022 und würde das Rücklicht gegen „LED fließend“ tauschen wollen. Worauf muss beim Ausbau geachtet werden? Welche Seite würdet ihr mir zum Bestellen empfehlen? Danke vorab und Beste Grüße Thomas
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4 Antworten
Auf die ABE und den Verwendungszweck. Kann ja nix origiinales sein.
Vor allem aber, ob die Lampen für Dein Fahrzeug geeignet sind….CanBus und so!
Hier wurde schon mal die Umrüstung von normalen auf LED-Rückleuchten angedacht, aber verworfen, weil das angebotene Teil mit einem gefälschten E-Prüfzeichen daherkam, nachzulesen hier https://www.motor-talk.de/.../...-tauschen-gegen-led-t5491705.html?...
Aus dem seinerzeitigen Telefonat mit dem KBA habe ich verstanden, dass sämtliche am Markt zur Nachrüstung angebotenen LED-Rückleuchten mit fließenden Blinkern nicht legal sind, weil dies nicht genehmigungsfähig ist.
Zitat:
@escalator schrieb am 14. Dezember 2024 um 09:45:46 Uhr:
Auf die ABE und den Verwendungszweck. Kann ja nix origiinales sein.
Vor allem aber, ob die Lampen für Dein Fahrzeug geeignet sind….CanBus und so!
Danke für deine Rückantwort. Ich hätte nicht gedacht, dass das so kompliziert sein kann. Ich hatte mir sagen lassen, dass es keine Original sein sollen. Die LEDs müssten wie ein Art "Stromfresser" enthalten, damit die richtige Signalstäre an das Steuergerät weitergeleitet wird.
Aber gibt es keinen hier im Forum, der solch einen Umbau hat vornehmen lassen? Online kostet ein LED - Rücklicht ca. 200 EUR. Strenggenommen nicht sehr viel Geld. ;-)
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 14. Dezember 2024 um 12:07:13 Uhr:
Hier wurde schon mal die Umrüstung von normalen auf LED-Rückleuchten angedacht, aber verworfen, weil das angebotene Teil mit einem gefälschten E-Prüfzeichen daherkam, nachzulesen hier https://www.motor-talk.de/.../...-tauschen-gegen-led-t5491705.html?...
Aus dem seinerzeitigen Telefonat mit dem KBA habe ich verstanden, dass sämtliche am Markt zur Nachrüstung angebotenen LED-Rückleuchten mit fließenden Blinkern nicht legal sind, weil dies nicht genehmigungsfähig ist.
Danke Dir. Ich schau mir das gleich einmal an.