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Wandlungsmöglichkeit nach Ablauf der Gewährleistung trotz mehrfacher Reparaturversuche vorbei?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 8. September 2014 um 13:28

Hallo Freunde,

Ein Fahrzeug hat ab Erstzulassung eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren.

Wenn ein Fehler innerhalb der Gewährleistungszeit mehrfach auftritt, hat man bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen das Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Hierzu kann man viel in den Forenbeiträgen lesen.

Was ist aber, wenn der Fehler temporär begrenzt behoben ist, dann aber nach Ablauf der Garantie / Gewährleistung erneut auftritt?

Hierzu gibt es keine klare Aussage. Auch eine Garantieverlängerung, die im Grunde nur eine Bauteileversicherung über den VVD ist, scheint hier keine klare Rückendeckung zu geben. Nach Rückfrage beim Autohaus muss man sich erst schlaumachen.

Im A3 Forum wurde dies Thema schon mal angerissen, aber genaues zu o.a. Thematik nicht genannt.

(Beispiel: http://www.motor-talk.de/.../...cklung-noch-moeglich-t3246409.html?...)

Bitte keine Vermutungen sondern nennt, falls bekannt, klare Fakten!

Vielen Dank!

 

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31 Antworten

dann kannst du auf keinen Fall deswegen das ganze Auto zurückgeben. Ist eben Risiko, wenn derselbe Fehler später wieder auftritt.

Ohnehin: nach zwei Jahren(!) noch auf Wandlung bestehen? Hab ich noch nie gehört, dass sich ein Händler nach so einer langen Zeit auf sowas eingelassen hat. Höchstens vielleicht, wenn die Weiternutzung des Fahrzeugs durch diesen Fehler nicht mehr möglich ist, aber selbst dann wird es sicherlich schwierig, mal ganz abgesehen davon, welchen finanziellen Verlust du wahrscheinlich akzeptieren müsstest.

Themenstarteram 8. September 2014 um 13:51

Bei Abschluss einer Garantieverlängerung oder Generell?

Dann ist dies ja eine Rechtslücke:

Fahrzeugalter 6 Monate: 1. Fehlerauftreten / Reparaturversuch

Fahrzeugalter: 10 Monate: 2 Fehlerauftreten / Repatarurversuch und viele weitere

letzter Reparaturversuch, aktuell SCHEINBAR i.O. : Fahrzeugalter ca.18 Monate.

Das wäre ja fatal, wenn der Fehler wieder auftritt, und man dann in die Röhre schaut.

Woher hast Du deine Info? Sorry, dass ich so kritisch hinterfrage, Aber ich habe in den A4 kein großes Vertrauen (mehr).

wenn du dem Wagen nicht mehr traust, verkaufe ihn doch einfach privat. Ob du mit viel Ärger und womöglich Rechtsanwalt dem Händler das Auto wieder auf den Hof stellst und dann mehr dafür kriegst, ist die große Frage.

Themenstarteram 8. September 2014 um 14:09

DAnke für deine Antwort. Aber das wusste ich auch vorher schon.

Knapp 2 Jahre alt. Keine 14000 gelaufen. Da ist ein Verkauf im Vergleich zur Wandlung für mich nicht wirtschaftlicher sollte das auto rückfällig werden.

Wandlung ist in der Regel finanziell immer besser als verkaufen. Deshalb macht man das ja.

Um was für einen Fehler geht es denn überhaupt? Das ist auch von Bedeutung.

Hallo,

ich selbst habe meinen A4 9 Monate nach dem Kauf gewandelt.

Mein Sohn fuhr einen Opel Zafira der von Anfang an Probleme mit der Standheizung hatte.

Dieses Problem zog sich über 6 Jahre, ich wiederhole 6 Jahre hin.

Mit meiner Hilfe gelang es, das Auto nach über 6 Jahren erfolgreich zu wandeln.

Wer kann mehr bieten?

Gruß

Grunzbass

Themenstarteram 8. September 2014 um 15:34

Grunzbass:

Und wie oft wurde rum gebastelt?

Aber das heißt ja immerhin dass es nach Ablauf auch noch Möglichkeiten gibt

Zitat:

Original geschrieben von OxYgEnE1980

Grunzbass:

Und wie oft wurde rum gebastelt?

Aber das heißt ja immerhin dass es nach Ablauf auch noch Möglichkeiten gibt

Es wurde ständig am Problem gebastelt, d.h. immer wenn der Winter da war.

Es gibt immer Möglichkeiten zur erfolgreichen Wandlung, auch nach Ablauf der Garantiezeit.

Gruß

Grunzbass

Hier werden schon wieder die Sachverhalte und vor allem Voraussetzungen verdreht.

Garantie hat mit der Wandlung überhaupt nichts zu tun. Null. Der Händler ist der Ansprechpartner. Und es kann nur aus der gesetzlichen Gewährleistung heraus gewandelt werden. Und zwar dann, wenn ein Mangel nicht abgestellt wurde und erfolglos nachgebessert wurde (2x).

Zitat:

Original geschrieben von John Connor

Hier werden schon wieder die Sachverhalte und vor allem Voraussetzungen verdreht.

Garantie hat mit der Wandlung überhaupt nichts zu tun. Null. Der Händler ist der Ansprechpartner. Und es kann nur aus der gesetzlichen Gewährleistung heraus gewandelt werden. Und zwar dann, wenn ein Mangel nicht abgestellt wurde und erfolglos nachgebessert wurde (2x).

interessant, ein Händler verkauft mir ein Auto, nach drei Jahren tritt ein Defekt mit der Standheizung auf, den derselbe Händler nach zweimaligem Reparaturversuchen nicht wegkriegt und schon kann ich demjenigen den ganzen Wagen zurückgeben??

Nach drei Jahren - einfach so? :confused:

Ich fall vom Glauben ab, wenn das so einfach geht :rolleyes:

Themenstarteram 8. September 2014 um 19:24

Jazzer bleib beim.Thema. es geht um Mängel die in der Gewährleistung auftreten und dann später noch oder wieder auftreten, trotz vielleicht auch kurzzeitig erfolgreichen Reparaturversuchen.

Zitat:

Original geschrieben von OxYgEnE1980

Jazzer bleib beim.Thema. es geht um Mängel die in der Gewährleistung auftreten und dann später noch oder wieder auftreten, trotz vielleicht auch kurzzeitig erfolgreichen Reparaturversuchen.

dann wäre es gut, wenn du uns mal den Defekt benennen würdest.

Die Antwort darauf steht nämlich noch aus. Könnte nicht ganz unerheblich sein für die erfolgreiche Durchsetzung deiner Wandlungsabsicht.

Zitat:

Original geschrieben von OxYgEnE1980

Jazzer bleib beim.Thema. es geht um Mängel die in der Gewährleistung auftreten und dann später noch oder wieder auftreten, trotz vielleicht auch kurzzeitig erfolgreichen Reparaturversuchen.

Das unterschreibe ich hiermit!

Gruß

Grunzbass

Zitat:

Original geschrieben von Grunzbass

Zitat:

Original geschrieben von OxYgEnE1980

Jazzer bleib beim.Thema. es geht um Mängel die in der Gewährleistung auftreten und dann später noch oder wieder auftreten, trotz vielleicht auch kurzzeitig erfolgreichen Reparaturversuchen.

Das unterschreibe ich hiermit!

Gruß

Grunzbass

schön, da freut sich sicher der TE ;)

deutlich hilfreicher wäre es aber, wenn du als "Wandlungs-Erfahrener" mal deinen Fall darlegen würdest.

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