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Wann endet eine durch Zusatzschild zu 314 vorgegeben Parkordnung?
In den Seitenstraßen in meine Viertel ist es in den Nebenstraßen durch eine Schilderkombination ( Bild )
geregelt wie die Parkrichtung zum Fahrbahnrand sein soll. In dem speziellen Fall, schräg zum Fahrbahnrand.
Jetzt meine Frage. Die Straße ist ca. 200 m lang, wird durch Hofeineinfahrten in der Häuserzeile unterbrochen. Die Beschilderung wiederholt sich auf der Hälfte der Straße. Wodurch wird die Parkordnung aufgehoben? Wie weit gilt diese Parkordnung?
Wenn sich die Parkordnung für 2 Stellflächen ändern soll, nämlich senkrecht zum Fahrbahnrand, muss das auch Beschilderung angeordnet werden oder reichen drei aufgeklebte Linien um die Parkordnung für 2 Stellplätze zu ändern?
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15 Antworten
Fragen gibt's.....warum sollten die drei Linien nicht genügen? Welche Folgen könnte das ganze haben?
Zitat:
@nogel schrieb am 17. Januar 2024 um 07:35:10 Uhr:
Fragen gibt's.....warum sollten die drei Linien nicht genügen? Welche Folgen könnte das ganze haben?
Na weil die Parkordnung eben durch die Beschilderung vorgegeben ist. Die angeklebten Flächen entgegen der dort angeordneten Parkordnung sind und auch dementsprechend "das platzsparende Parken" obsolet werden lassen. Mir gehts doch gar nicht um die Parkfläche, sondern um die falsche Anordnung, müssten die nicht in der durch Schild angeordneten Parkordnung angeordnet werden? wie soll man erkennen das es allein durch das Aufkleben mittendrin die vorherrschende angeordnete Parkordnung unterbricht?
Wie oft denn noch? Das wurde doch schon hier mit exakt den Bildern besprochen: https://www.motor-talk.de/.../...hleppt-in-stuttgart-t7404849.html?...
https://www.motor-talk.de/.../...hleppt-in-stuttgart-t7404849.html?...
Zitat:
@hydrou schrieb am 17. Januar 2024 um 08:38:47 Uhr:
Wie oft denn noch? Das wurde doch schon hier mit exakt den Bildern besprochen: https://www.motor-talk.de/.../...hleppt-in-stuttgart-t7404849.html?...
https://www.motor-talk.de/.../...hleppt-in-stuttgart-t7404849.html?...
Das erklärt immer noch nicht was genau die von mir erwähnte Beschilderung der Parkordnung aufhebt.
Das Thema ist mir bewußt.
Das können wir hier im Forum ohne weitere Infos sowieso nicht lösen, der richtige Ansprechpartner ist deine Stadt, welche das so erlassen bzw. beschildert hat.
Zitat:
@hydrou schrieb am 17. Januar 2024 um 08:57:48 Uhr:
Das können wir hier im Forum ohne weitere Infos sowieso nicht lösen, der richtige Ansprechpartner ist deine Stadt, welche das so erlassen bzw. beschildert hat.
Ja, da bin ich ja dabei, der Verkehrszeichenplan ist schon mit den falschen Schildern ausgestellt, die Parklätze mit dem mutmaßlichen Sondernutzungsrecht sind auch nicht an der im Verkehrszeichenplan vorgesehen Stelle.
Also es ist ein mächtiger Unsinn...
Warum parkt man nicht einfach so, wie die Parkmarkierungen angebracht sind, statt sich einen Kopf zu machen, wieso die Markierungen so und nicht so aufgemalt sind?
Die beiden Längsparkplätze werden so angeordnet worden sein, um das Verlassen der Hofein-/ausfahrten zu vereinfachen.
Bei uns gibt es eine Straße in der Parkraumbewirtschaftungszone in welcher ganz normal am rechten Fahrbahnrand geparkt wird. Mittendrin gibt es zwei Parkmarkierungen, welche das teilweise Parken auf dem Gehweg anordnen, damit größere Fahrzeuge aus das gegenüber liegenden Ausfahrt diese besser verlassen können. Das alles ohne zusätzliche Beschilderung.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 17. Januar 2024 um 09:14:11 Uhr:
Warum parkt man nicht einfach so, wie die Parkmarkierungen angebracht sind, statt sich einen Kopf zu machen, wieso die Markierungen so und nicht so aufgemalt sind?
Die beiden Längsparkplätze werden so angeordnet worden sein, um das Verlassen der Hofein-/ausfahrten zu vereinfachen.
Bei uns gibt es eine Straße in der Parkraumbewirtschaftungszone in welcher ganz normal am rechten Fahrbahnrand geparkt wird. Mittendrin gibt es zwei Parkmarkierungen, welche das teilweise Parken auf dem Gehweg anordnen, damit größere Fahrzeuge aus das gegenüber liegenden Ausfahrt diese besser verlassen können. Das alles ohne zusätzliche Beschilderung.
In dem Bereich ist keine Einfahrt, erst 10 m links und 10 rechts, alle parken dort, wie durch die Parkordnung vorgegeben schräg. Ich auch. Es gibt auch keine gegenüberliegende Ausfahrt.
Prüfst du auch, ob der Winkel der Parkmarkierungen auf dem Schild mit dem Winkel der Markierungen auf der Straße übereinstimmt?
Und was, wenn nicht?
P.S.: Muss ich Ironie extra kennzeichnen?
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 17. Januar 2024 um 09:21:37 Uhr:
Prüfst du auch, ob der Winkel der Parkmarkierungen auf dem Schild mit dem Winkel der Markierungen auf der Straße übereinstimmt?
Und was, wenn nicht?
P.S.: Muss ich Ironie extra kennzeichnen?
Na klar, meine Profiltiefe wird auch geprüft ;-) und da gehts nur um Millimeter
An den gegebenen Antworten der Foristen merkst du schon, warum ich Eingangs sagte "Fragen gibt's..."
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 17. Januar 2024 um 09:14:11 Uhr:
Warum parkt man nicht einfach so, wie die Parkmarkierungen angebracht sind, statt sich einen Kopf zu machen, wieso die Markierungen so und nicht so aufgemalt sind?
Würde ich nicht viel drauf geben auf die Markierungen. Fährst du geradeaus den Strichen nach baust du einen Unfall weil der andere auch seiner Spur gefolgt ist - haben wir gerade im anderen Thread.
Und rein nach StVO werden Verkehrsregeln durch Verkehrszeichen angezeigt, Striche auf dem Boden zur Parkmarkierung sind keine, das Parkschild jedoch schon. Formal müsste man also so parken wie es das Schild anordnet und die Striche ignorieren.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 17. Januar 2024 um 12:50:57 Uhr:
Und rein nach StVO werden Verkehrsregeln durch Verkehrszeichen angezeigt, Striche auf dem Boden zur Parkmarkierung sind keine, das Parkschild jedoch schon.
§ 39 Abs. 5 StVO: "Auch Markierungen ... sind Verkehrszeichen."
Wenn das Blechschild also etwas anderes anordnet als die Fahrbahnmarkierungen, dann ergibt sich ein Widerspruch.
Die Anordnung durch das Zeichen 314 gilt bis zur nächsten Anordnung durch ein anderes Zeichen, ansonsten bis zur nächsten Einmündung auf der entsprechenden Straßenseite oder bis zum Ende der Straße.
In diesem Fall also nur bis zu den eine andere Aufstellung vorschreibenden Markierungen.
Wenn sich die Art der Aufstellung nur für zwei Stellplätze ändern soll müsste danach eigentlich das Schild für die Schrägaufstellung erneut aufgestellt werden...