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Wann ist Stichtag für Garantie-Reparaturen???

Ford Kuga DM2
Themenstarteram 17. Februar 2011 um 11:02

Hallo.

Frage an die rechtlich Wissenden unter uns:

 

Ab wann ist Ford offiziell raus aus dem Spiel bei Garantiefällen??

Punkt der Tag der Erstzulassung??

Oder gelten vorher bemängelte Schäden auch nach diesem Zeitpunkt??

 

Gruß Michl

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10 Antworten

rechtlich bewandert - nö

kann nur eine Empfehlung abgeben: Den Mangel sofort beim Händler melden und ggf. schriftlich festhalten, dass man sich auf eine Garantie- / Gewährleistungsreparatur geeinigt hat. Was nicht schriftlich is, ist aus meiner Sicht auch nichts Wert.

Die Garantiezeit aufgrund von Garantieanspruch ersetzter Teile beginnt nicht neu, sondern endet auch mit der Garantielaufzeit des Fahrzeugs. Garantie ist ja freiwillig.

Dieses Thema hatte ich schon mal.

Wie es mit der gesetzl. Gewährleistung ist weiß ich nicht, und ob die überhaupt in diesem Fall relevant ist.

hi rett-mich,

ich versuche es mal so... die garantiefrist beginnt, wenn der gefahrenübergang gegeben ist, was bedeutet: idR ist es der Tag der übergabe an den nutzer. vorher würde es keinen sinn ergeben, denn die gefahr der "verschlechterung" liegt vorher bei ford bzw. dem FFH.

meinem vorredner calypsokaba kann ich da nur beipflichten, man sollte ALLES sofort machen lassen, damit es keine missverständnisse gibt. am besten auf der autragsbestätigung "garantiefall" vermerken, dann ist klar wer zahlt.

eine verlängerung der firsten wird idR ausgeschlossen, das bedeutet wenn etwas in der garantiefrist repariert wurde hast du darauf nicht nochmal 24 monate garantie. hier wird dann aber meist über kulanz (ford/FFH) gearbeitet.

viele grüße

mikka

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 13:17

Danke schonmal soweit!!!!!

 

Ich erklär mein Mini-Dilemma jetzt mal an meinem Beispiel:

 

EZ: 06.03.09, d.h. Garantieablauf 2 Jahre später, ergo: 06.03.11.

 

Ich hab also noch 2 Wochen Zeit für Beanstandungen. Schicksalshafterweise bin ich aber diese 2 Wochen nicht in der Lage mein Baby in die Werkstatt zu tun... Hm...?

 

2.Beispiel:

Ich geh jetzt zum FFH, sag der Turbo pfeift.

Er sagt "Passt schon, ist normal".

In 3 Wochen knallt mir der Turbo durch...

Abgesehen von menschlichen Verhandlungen auf kulanzbasis mit dem FFH, habe ich rechtliche Ansprüche an Ford da der Fehler ja WÄHREND der Garantiezeit moniert wurde??

hi rett-mich,

also 6.3 ist 6.3. da beißt die maus keinen faden ab. bis dahin muß der garantieantrag eingereicht sein bei ford über den FFH. wenn der das ne woche später macht, weil vorher zum beispiel keine teile lieferbar sind ist das unkritisch.

im beispiel mit dem turbo: das ist sehr vertrackt. ich denke , dass du ohne gutachten über der turbo vom tag der reklamation rein rechtlich wenig machen kannst. der fehler muß in der garantiezeit (nachweislich) aufgetreten sein und du mußt den FFH in kenntnis gesetzt haben. entweder sagt der FFH du warst nicht da, oder wegen etwas anderem, aber den schwarzen peter hättest du dann erstmal. bleibt die frage, ob du nicht "was auch immer" gehört hast und der fehler garnicht da war und der turbo "einfach so zufällig" 3 wochen nach der garantie platt ist. ein gericht würde warscheinlich sagen "große böse hersteller/FFH zahlen", aber sicher ist das nicht. das weiß auch ford und der FFH, daher wird das in der realität warscheinlich auf kulanz erledigt, wenn der FFH kein "charakter" ist und bestätigt, dass du da warst.

ich würde es lieber nicht drauf anlegen. warum kannst du den wagen nicht beim FFH lassen und nimmst dir nen leihwagen? lass mich raten: urlaub weiter weg, richtig?

viele grüße

mikka

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 23:10

Zitat:

 lass mich raten: urlaub weiter weg, richtig?

Knapp daneben!!!!! :D Krankenhausaufenthalt wär die richtige Lösung gewesen:eek:

 

Danke erstmal soweit.

Meinem FFH traue ich schon und bin auch echt zufrieden mit ihm, gewissen Ford-Bauteilen da eher weniger.

Diese "Ich-geh-erst-2Wochen-nach-Garantie-kaputt" - Teile verfolgten mich in meinem Leben schon des Öfteren leider...

 

Vorstellen/wünschen würde ich mir das z.B. wie bei ner Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Schnüffeln deine ganzen Akten durch und falls jemals was negatives erwähnt wurde zählt das.

So ala "Ach, der Turbo, ja der muckte ja im Juni schonmal, und im August hat er mal gepfiffen"...

 

Aber wünschen kann ich mir viel wenn der Tag lang ist....:(

hi rett-mich,

gute besserung dann schon mal vorne weg. tja das mit der berufsunfähigkeit liegt an der machtasymetrie. DIE brauchen nicht jeden monat geld um die miete zu blechen etc. die sagen sich, der rechtsweg ist lang und steinig und vielleicht haben wir in 15 jahren, wenn das endgültige urteil da ist, schon eine biologische (end-)lösung. außerdem haben die jedemenge angestellter anwälte mit viel zeit.

als privatmann hat man es da schon schwieriger. anwalt zahlen, streitereien, nervenkrieg, durchschlag aufs privatleben usw.

mein vorschlag: rede mit dem FH. der soll das alles schon mal in die wege leiten und dann kannste das machen lassen wenn du wieder aus dem krankenhaus bist. war halt vorher kein termin frei in der werkstatt ;-). das mit dem turbo ist schwierig... vielleicht läßt du den wagen auch da. der baut das teil aus und regelt das dann direkt mit ford. setzt aber enormes vertrauen voraus, dass der FFH keinen mist macht.

daumen drück das alles gut läuft, auch gesundheitlich

mikka

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 9:58

Hab gerade ne Probefahrt mit meinem FFH gemacht und er hat's auch gehört.

Auftragszettel ist ausgefüllt worden, "pfeiffendes Geräusch" vermerkt u.A.

Wird schon werden.. ;-)

Ich geb Bescheid wie's ausgeht

Zitat:

Original geschrieben von Rett-Mich

Punkt der Tag der Erstzulassung??

Oder gelten vorher bemängelte Schäden auch nach diesem Zeitpunkt??

Meist sind die Bedingungen da recht eindeutig. Es gilt der Tag der Erstzulassung, und alles was davor schriftlich beauftragt worden ist, wird auch übernommen (so es denn als Garantiefall ansich akzeptiert ist). Dies gilt auch für Mängel, die z.B. nach der erfolgten Garantiereparatur nicht behoben sind (und dann evtl. beim nächsten Reparaturversuch die Garantie gerade abgelaufen ist).

Was man eventuell bedenken muß - als Stichtag gilt auch wirklich die erste Erstzulassung. Da kann man schonmal auf die Nase fallen, wenn man einen Reimport gekauft hat, der vor der Einfuhr irgendwo im Ausland schonmal eine Tageszulassung hatte (und das sehr viele Reimporte).

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 22:06

Zitat:Es gilt der Tag der Erstzulassung, und alles was davor schriftlich beauftragt worden ist, wird auch übernommen (so es denn als Garantiefall ansich akzeptiert ist).

 

Hat mir mein FFH so heute auch erklärt.

Ist allerdings scheinbar alles aber "schwammig" dann trotzdem.

 

Um beim Turbobeispiel zu bleiben:

Wenn der jetzt in 5 Tagen sich zerfetzt - kein Problem.

Wenn der sich in 5 Jahren verabschiedet - keine Chance.

Wenn sich der Zustand "verschlechtert", Pfeiffen lauter, etc. - evtl ja/evtl. nein.....

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