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Welche Dashcam nutzt ihr?
Hallo zusammen, bin auf der Suche nach einer dashcam. Daher die Frage an euch, welche ihr nutzt?! Am besten für Front und rear. Danke vorab
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113 Antworten
itracker mini0906 eine vor und eine hinten
Die gleiche vorn und hinten?
Benutze diese hier für vorne hinten
AUKEY Dashcam Dual 1080P Front und Rück Autokamera mit 170° Weitwinkel, Superkondensator, WDR Nachtsicht Dash Cam mit G-Sensor Bewegungserkennung, Loop-Aufnahme und Dual-Port Kfz-Ladegerä https://www.amazon.de/dp/B075T8H9XJ/ref=cm_sw_r_cp_api_i_2-jEEbMC1W4RH
https://www.nextbase.com/de-de/series-1-dash-cam/412gw-dash-cam/
...seit 2 Jahren ohne Probleme
Zitat:
@kfxer schrieb am 23. März 2020 um 11:11:12 Uhr:
Die gleiche vorn und hinten?
Es sind natürlich 2 Stück der gleichen Sorte, doppelte Sicherheit weil schon mal die vordere ausgefallen ist und ich ohne fahren musste. Und wenn du täglich 70km nach Frankfurt am Main zur Arbeit fährst ist es bei der Verkehrsdichte nicht schlecht wenn die Dinger funktionieren, für den Fall der Fälle
Viele überhitzen oder haben schlechte Linsen, die nicht aus Glas sind.
Gib lieber etwas Geld aus. Ich hab die 65 von Garmin und bin zufrieden - hat viele Extras und schluckt auch eine große "Karte"
Ich will keine große Diskussion beginnen, aber ist doch nach wie vor nicht legal, ständig aufzuzeichnen, oder?
Zitat:
@sam66 schrieb am 24. März 2020 um 22:48:00 Uhr:
Ich will keine große Diskussion beginnen, aber ist doch nach wie vor nicht legal, ständig aufzuzeichnen, oder?
[...,aber]
Stand CH, ähnlich DE:
Ja und/oder Nein, denn Dau hast das recht am eigenen Bild! D.h eine generelle Aufnahme von Dir ist erlaubt, aber keine explizite. Des weiteren ist gewisse Verwendung des Videomaterials unzulässig; sprich in vielen Fällen können es Gerichte nicht als Beweismittel zulassen. Etc, Etc, Etc... bemüht Google und unter 5 Rechtsbehelfen und Ratgebern liest ihr von 6 Meinungen...
aber für Dich: Nein, eine Dashcam zu Betreiben ist nicht per Se illegal, sondern eventuell WAS Du damit machst , sowie evt unbrauchbar vor Gericht...
StreetGuardian SG9663DC Pro vorne und hinten.
Wobei Dashcam Aufnahmen auch in deutschen Gerichten immer öfter zugelassen werden
Zitat:
@Timbo-lh schrieb am 30. März 2020 um 10:46:29 Uhr:
Wobei Dashcam Aufnahmen auch in deutschen Gerichten immer öfter zugelassen werden
Das ist schön, nur darum ging es mir nicht. Ohne Unfall oder Notwendigkeit der Aufnahme kannst ja so bei einer Kontrolle Mal bzgl der Dashcam interviewt werden. Dazu hat mich nur die rechtliche Situation interessiert.
Man muss sich ja nicht interviewen lassen. Wenn die kontrollierende Person der Meinung ist das man etwas falsch gemacht hat, kann sie ja den Rechtsweg bestreiten. Interviewen lassen würde ich mich nicht wollen.
BTW:
BGH vom 15.5.2018: Dashcam-Aufzeichnungen verwertbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15.05.2018, Az.VI ZR 233/17, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.
Begründet wurde die Verwertbarkeit u.a. damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.
Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, da dieses durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt wird und die Datenschutzgesetze selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken. Ein Beweisverwertungsverbot sah der BGH auch nicht deshalb, weil die Aufzeichnung im Streitfall permanent erfolgte. Das Gericht weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass jedenfalls eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich ist und daher gegen den Datenschutz verstößt.