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Welchen Anhänger-Führerschein mit dem Passat B8 (B, B96 oder BE)
Nachdem mein 2. neu bestellter Passat nun in Woche 20 ausgeliefert werden soll (der 1. wurde bei Überführung so demoliert, dass ein neuer her musste), bin ich gerade am grübeln..
1. Ich habe den Passat mit AHK bestellt.
2. Es ist ein 2.0Tdi, 140kW, DSG.
3. Ich habe nur den "neuen" B Füherschein (im Jahr 2000 erhalten).
Nun stelle ich mir folgende Frage...
Wenn ich mal zum Baumarkt oder so fahre, genügt i.d.R. der B Führerschein um mal nen kleinen 750kg Anhänger zu ziehen. Jetzt geht es jedoch darum, evtl. auch mal im Sommer mit Wohnwagen, oder von nem Kumpel das Boot zu ziehen. Hierzu meine Frage.
Wenn ich z.B. einen Bootsanhänger mit einer zul. Gesamtmasse von 2.2T ziehen will, muss ich dann den BE machen, oder genügt die B96 Bescheinigung (insgesamt 4,25T zulässig)?
Ein Problem sehe ich nur bei folgender Annahme...
Der größte Unterschied (BE zu B96) sind die 3,5+3,5 und dass bei B96 das Zugfahrzeug mehr Gewicht als die zul. Masse des Anhängers haben muss. Das wäre beim Passat ja nicht der Fall (denke ich mal), wenn der Anhänger max. 2.2T hat. Dann müsste der Passat 2.2x haben, so dass ich das Gespan fahren dürfte. Wenn das so ist, brauche ich den BE. Wenn ich jedoch auch den 2.2T Anhänger mit B96 und dem Passat fahren darf, ist alles Super :-)
Beispiel: Passat 1800kg + Anhänger 2200kg = 4000 = B96 --> das wäre super
Beispiel: Passat 1800kg + Anhänger 2200kg = 4000 aber Zugfahrzeug leichter als Anhänger = BE --> doof.
Und... wie ist das mit den Achsen (1-Achsig, 2Achsig...)?
Dankeschön
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16 Antworten
ich grübel ähnlich, auch wenn es um einen 125 KW B7 geht.
Grundsätzlich musst du aber das zulässige Gesamtgewicht betrachten! Bei meinem B7 liegt dieses bei 2.250 KG. Das wird beim B8 wohl nicht viel weniger sein.
Somit ergibt sich bei dir Folgendes:
2.200 KG Passat + 2.200 KG Anhänger = 4.400 KG. Da reicht auch der B96 nicht mehr.
Die Regelung, dass der Wagen schwerer sein muss als der Hänger, ist schon eine Weile abgeschafft
Du wirst also mit 2,2t zulässiges Gesamtgewicht des Hängers BE brauchen.
In meinem Fall (auch nur B vorhanden):
Passat = 2.250 KG zulässiges Gesamtgewicht
3500-2250 KG = 1.250 KG Gesamtmasse für den Anhänger.
Mit B96 würde ich das Ganze auf 2.000 KG anheben. Mehr darf mein Passat auch nicht ziehen, sodass ich den B96 machen werden.
Als Faustregel kannst sagen: B96 reicht für 99% aller Caravan, für 99% aller halbwegs normalen Anhänger.
BE brauchst dann i.d.R. für Pferdeanhänger und Bootstrailer.
Seht euch mal das hier an:
Die Problematik ist eigentlich eine mistige Rechnung, weil zum einen die tatsächliche Masse wichtig ist, und zum anderen bei B/B96 auch die (theoretisch) mögliche zulässige Gesamtmasse.
Passat 190PS ohne 4Mo hat ziemlich sicher nur 2000 kg zulässige Anhängelast, 2200kg haben eigentlich nur die 4Mo Passats.
Der Passat hat also 2000 oder 2200 kg zulässige Anhängelast,
desweiteren 2200kg zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs,
desweiteren 4250kg Maximal zulässiges Zuggewicht (also tatsächliche Masse Fahrzeug + Anhänger).
Bezogen auf die Frage des TE:
Für einen 2,2t Anhänger am Passat, reicht B96 eindeutig nicht, da 2,2t Passat + 2,2t Anhänger mit 4,4t zulässiger Gesamtmasse drüber sind.
Frage an den Experten: Spielen die 4250kg Einschränkung im tatsächlichen Zuggewicht beim Passat hier eine Rolle - also ja eigentlich genau der B96 Wert?
Lange Rede wenig Sinn, wenns einigermaßen Streßfrei werden soll, dann ganz klar BE ... nur da entfällt das permanente Rechnen "darf man jetzt, oder nicht", und was muss man jetzt da gleich nochmal alles zusammenrechnen.
Edit: Die Anmerkung mit den 4250kg oben war falsch...
Tatsächliche Daten von meinem:
2220 Fahrzeug + 2200 Anhängelast
Eingeschränkt in der Fußnote auf 4435 kg Zuggewicht. Da bei Anhängerbetrieb sich die zulässigen Achslasten um 40 kg, sowie das zulässige Gesamtgewicht um 15 kg erhöht.
Und nicht vergessen: Die zulässige Anhängelast sind 2000 kg. Ein Bootsanhänger mit 2200 kg gibt eventuell Ärger mit den Blauen.
Hi und vielen Dank für die schnellen Infos.
Die 2.2T waren nur mal au dem Netz gezogen, da ich den reellen Wert des Anhängers aktuell nicht kenne.
Da mein Kumpel den Hänger mit nem Passat 150PS Tdi oder nem Sharan zieht, sollte das wohl unter 2.2T liegen.
Zitat:
@Passat-GTE schrieb am 3. April 2018 um 11:18:41 Uhr:
Und nicht vergessen: Die zulässige Anhängelast sind 2000 kg. Ein Bootsanhänger mit 2200 kg gibt eventuell Ärger mit den Blauen.
Wobei zulässiges Gewicht von 2.2 t ja nicht das tatsächliche Gewicht sein muss (und nur das wäre technisch relevant)
ich stand letztes Jahr vor der gleichen Entscheidung wegen unserem Motorradanhänger (umgebauter Car Trailer)... nach langem hin und her habe ich mich dann für BE entschieden weil es einfach komfortabler ist. Du musst nicht mehr rechnen und hängst einfach den Anhänger dran den du ziehen möchtest und gut ist...
Als nächstes Auto kaufst du dir dann vielleicht mal einen Q7 oder sonst was schweres und schon darfst du so gut wie keine vernünftigen Anhänger mehr ziehen
Wenn man im Passat Niveauregulierung hat, dann darf ein Hänger mit 2500 kg dran + 100 km/h sind damit erlaubt. Natürlich Hänger mit Bremsen.
Zitat:
@crimsonred schrieb am 3. April 2018 um 22:23:08 Uhr:
Wenn man im Passat Niveauregulierung hat, dann darf ein Hänger mit 2500 kg dran + 100 km/h sind damit erlaubt. Natürlich Hänger mit Bremsen.
Ähm ... es gibt keinen B8 mit Niveauregulierung - höchstens mit DCC, aber z.B. beim BiTdi, der DCC Serie hat sind auch "nur" 2,2t angegeben. Von welchen Autos sprichst du also?
Doch, es gibt die Niveauregulierung optional für B8 Variant ohne serienmäßiges DCC.
Kostet etwa 800 Euro, lässt sich aber (zumindest im Konfigurator) nicht mit der AHK kombinieren.
Das ganze Führerscheinchaos ist eigentlich kein Chaos, wenn man bedenkt, dass einzig die zulässige Gesamtmasse (zGM) entscheidend ist.
zGM Pkw + zGM Anhänger < 3,5 t = B
zGM Pkw + zGM Anhänger < 4,25 t = B96
zGM Pkw + zGM Anhänger > 4,25 t = BE
Bedenken sollte man auch, das B96 keine Fahrerlaubnisklasse ist sondern lediglich eine Schlüsselzahl.
Ich werde mich demnächst an BE machen. Bevor ich dumm rum rechne und dann doch 200kg zu viel im Gespann habe mach ich lieber direkt volles Programm.
Edit : die Rechnung ist jetzt stark vereinfacht. Ein 750 kg Anhänger geht immer. Auch an einem 3.5 t Pkw.
Also der B8 (meiner aus 2015) hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2240 kg. Eine Anhängelast von 2000kg !!!! (ich kenne bisher keinen Passat der eine höhere Anhängelast hat - Darauf achten)
Mein Anhänger hat 2000kg.
Somit komme ich auf 4240 kg -> B96 habe ich gemacht. Passt.
Zitat:
@SICk-LR schrieb am 4. April 2018 um 08:33:45 Uhr:
Also der B8 (meiner aus 2015) hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2240 kg. Eine Anhängelast von 2000kg !!!! (ich kenne bisher keinen Passat der eine höhere Anhängelast hat - Darauf achten)
Mein Anhänger hat 2000kg.
Somit komme ich auf 4240 kg -> B96 habe ich gemacht. Passt.
wieviel konntest du sparen im Vergleich zu BE?
Wenn dein nächstes Auto 2260 zulässige Gesamtmasse hat... was machst du dann?
Zitat:
@bunf schrieb am 4. April 2018 um 09:47:35 Uhr:
Zitat:
@SICk-LR schrieb am 4. April 2018 um 08:33:45 Uhr:
Also der B8 (meiner aus 2015) hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2240 kg. Eine Anhängelast von 2000kg !!!! (ich kenne bisher keinen Passat der eine höhere Anhängelast hat - Darauf achten)
Mein Anhänger hat 2000kg.
Somit komme ich auf 4240 kg -> B96 habe ich gemacht. Passt.
wieviel konntest du sparen im Vergleich zu BE?
Wenn dein nächstes Auto 2260 zulässige Gesamtmasse hat... was machst du dann?
Du hast vollkommen Recht - die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt.
BE Kosten aktuell inkl. allem bei uns in der Region 650 EUR.
Für den B96 habe ich inkl. allem 150 EUR bezahlt.
-> Der B96 ersetzt keinen BE, aber war eine günstige schnelle Lösung (1 Nachmittag - fertig) . Werde den BE trotzdem noch machen. Nur habe ich jetzt keinen Druck mehr.