1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Skoda
  5. Octavia
  6. Octavia 3
  7. Welcher Schaden durch nicht korrekt geführtes Service Heft?

Welcher Schaden durch nicht korrekt geführtes Service Heft?

Skoda
Themenstarteram 18. August 2017 um 11:01

Moin,

ich habe eine Frage, ich habe einen Skoda Octavia Combi Bj 2013. EZ war 01.08.2013.

Der Intervall sagt die erste Inspektion nach 2 Jahren oder 30000Km, danach jährlich oder nach 30000Km.

Die erste Inspektion war dann bei 30032 Km am 28.02.2015.

Dann bei 43822 Km am 01.04.2016.

Danach wurde die Bremsflüssigkeit bei 48282 Km gewechselt. (meiner Meinung nach auch der Rücksteller für die Service Anzeige zurückgestellt).

Dann habe ich das Auto Anfang März 2017 gekauft mit 50500 Km.

(Die Anzeige zeigte noch 29000 Km oder mehr als 300 Tage bis zur nächsten Inspektion an.

Jetzt war ich in einer Werkstatt und man sagte mir, das ich jetzt schon mit der Inspektion überfällig wäre am 08.08.2017 bei 66258Km

Wie hoch ist Eurer Meinung nach der Schaden, der mir entstanden ist, dadurch das das Auto nicht sauber im Service Heft geführt wurde?

Ähnliche Themen
16 Antworten

Wenn kein Serviceheft geführt wurde, wie kannst du die ganzen Servicearbeiten nachvollziehen, oder meinst du den Schaden, da du jetzt 10 Tage überfällig bist?

Seit dem Octavia 3 ist Inspektion und Ölwechsel getrennt.

Keiner weiß offensichtlich so genau wann die erste Inspektion fällig ist.

Meiner hat 1 Jahr angezeigt. Habe ich reklamiert.

Der Serviceberater meint es gilt was er anzeigt und meiner sei schließlich ein EU-Neuwagen da kann alles ganz anders sein.

Hintrr vorgehaltener Hand meinte er dann dass es eigentlich wurscht sei.

Wichtig ist der Ölwechselintervall. Nicht länger als 30.000.

Themenstarteram 18. August 2017 um 12:05

Zitat:

@Frada84 schrieb am 18. August 2017 um 13:46:04 Uhr:

Wenn kein Serviceheft geführt wurde, wie kannst du die ganzen Servicearbeiten nachvollziehen, oder meinst du den Schaden, da du jetzt 10 Tage überfällig bist?

Moin,

was Service Heft ist geführt, aber die Intervalle sind nicht eingehalten worden!

erste Inspektion 28.02.2015 ist in Ordnung,

danach

dann erst am 01.04.2016 (bereits überfällig seit dem 01.03.2016)

dann wäre spätestens eine am 29.02.2016 fällig gewesen (wurde nicht durchgeführt)

Diese überfällige Inspektion hat man mir jetzt gestern bezahlt.

Dennoch denke ich , das der Schaden größer ist, oder irre ich mich jetzt?

Was für einen "Schaden" erwartest du denn?

Den potentiellen materiellen durch nicht kostenpflichtig durchgeführte Wartungsarbeiten nach Vorschrift durch den /die Vorbesitzer / Verkäufer eventuell durch als scheckheftgepflegt angepriesenen Wagen.

Ist doch ganz einfach ;)

Versteh ich auch nicht ganz was für ein Schaden entstanden sein soll.

Meinst du beim Weiterverkauf?

Manche Käufer sind penibel mit dem Serviceheft. Wenn der Wagen mal älter ist interessiert es keinen mehr.

Da ist nur noch der Zustand wichtig.

Bei meinem gibt es gar keine Einträge mehr im Serviceheft. Alles nur noch elektronisch.

D.h. wenn ich einen Service machen lasse muss ich die Rechnung zum Nachweis aufbewahren.

Wenn ich das Auto an privat verkaufe muss ich dem Käufer alle Rechnungen zeigen, im Serviceheft steht ja nichts!

Das nennt man wohl Markenbindung.

Wenn es dir so wichtig ist hätte ich es mit an deiner Stelle vor dem Kauf angesehen.

Ich halte es für unbedenklich.

Wenn unklar ist wann der letzte Ölwechsel war würde ich jetzt einen machen und gut ist.

Zitat:

@AMenge schrieb am 18. August 2017 um 14:14:51 Uhr:

Was für einen "Schaden" erwartest du denn?

Versteh ich auch nicht so ganz, wenn ein Serviceheft vorgelegen hat, dann hättest du es ja vor dem Kauf prüfen können.

Laut Serviceheft sind ja auch alle Wartungen durchgeführt, warum auch immer die Wartungen evtl. etwas zu spät durchgeführt wurden kann nun keiner mehr sagen (evtl. hatte das Autohaus keinen früheren Termin frei ... )

Jedenfalls wäre es wohl klüger gewesen vor dem Kauf zu verhandeln, nachträglich wirst du nichts bekommen.

Der Schaden beim Weiterverkauf ist wohl nicht berechenbar, kommt ja auch drauf an, wie viele km der Wagen dann runter hat, wie alt und wo die weiteren Service durchgeführt werden. Neben den allg. Zustand, der auch noch sehr stark ins Gewicht fällt.

Themenstarteram 19. August 2017 um 5:32

Ich habe den Wagen wie gesagt im März 2017 gekauft.

Jetzt ist die Frage nach einer Gewährleitung im eventuell eintretenden Schadenfall. (z.B. ein Motorschaden)

Denn dadurch, das ich nicht sofort den Service hab machen lassen, bin ich ja auch in Verzug gekommen. Nur wusste ich ja nichts von dem Verzug, weil mir der Verkäufer (Skoda Händler) ja immer nur die Intervalle erwähnte, die das Auto selbst anzeigt (23000Km oder mehr als 300 Tage)

Können mir hierdurch Nachteile entstehen?

Wenn ich jetzt den Wagen verkaufen würde, hätte ich doch aber gewiss finanzielle Einbußen, oder?

Oder sehe ich das alles zu überspitzt?

Das Autohaus, welches mir das Auto verkauft hat, hat jetzt bei einer anstehenden Reparatur (Wasserpumpe ersetzt) nicht nur diese bezahlt, sondern auch sang und klanglos den fälligen Service.

Wie beurteilt ihr diese Situation?

Ganz klars Ja! Du kannst im Falle eines Verkaufs nicht schreiben, dass der Wagen "Scheckheft gepflegt" ist, besonders dann nicht, wenn du ihn noch mit einer Restgarantie verkaufst. Denn bei den meisten Herstellern muss man damit rechnen, dass die im Schadensfalls die Sache aufs Tableau bringen. Und wenn der Käufer erst bei einem Werkstattbesuch davon erfährt, wird es sich sicher unfreundlich melden.

Hast du einen Schaden mit Garantieanspruch, könnte es ebenfalls eng werden. Ich müsste dazu nochmals genau in die Garantiebedingungen schauen. Ich meine mich zu erinnern, dass zumindest bei meiner Garantieverlängerung sinngemäß drin steht, dass die Inspektionen im Sinne des Intervalls fachgerecht durchgeführt werden müssen. Das darf jede andere Fachwerkstatt machen, aber es muss gemacht sein. Bei der gesetzlichen 24 Monats Garantie bin ich mir nicht sicher.

Manchmal laufen Zusatzgarantien nur nach erfolgter Wartung und nicht zwingend nach lückenlos gepflegtem Scheckheft.

Bei Original Garantie und Werkskulanz wäre ich kritisch.

Gerade bei Kulanz kann man wenig nachlesen.

Motorschaden und gealtertes Öl sind gerne verknüpft in der Argumentation.

Da dürftest du wohl recht haben. Das Serviceheft ist eben auch die einzige schriftliche Dokumentation. Alle anderen Informationen, die weitergegeben wurden, sind nicht mehr belegbar. Und im Zweifel haben die Hersteller eine 0km Toleranz. Dazu gab es schon einige Artikel bzw. Berichte zu lesen/zu sehen.

Themenstarteram 19. August 2017 um 14:56

Zitat:

@orkfresh schrieb am 19. August 2017 um 10:05:31 Uhr:

Manchmal laufen Zusatzgarantien nur nach erfolgter Wartung und nicht zwingend nach lückenlos gepflegtem Scheckheft.

Bei Original Garantie und Werkskulanz wäre ich kritisch.

Gerade bei Kulanz kann man wenig nachlesen.

Motorschaden und gealtertes Öl sind gerne verknüpft in der Argumentation.

Es gibt keine Zusatzgarantie, nur die normale Gewährleitung im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagenkauf

Die Gewährleistung ist nicht gefährdet.

Wenn dir dein Händler ein Fahrzeug mit unrichtig zurückgesetzter

Serviceintervallanzeige verkauft kann er nachher nicht rummosern

du hättest die Inspektionsintervalle überzogen.

Auch das gehört bei einem Gebrauchtwagenverkauf zum Fahrzeugcheck dazu.

Dafür bezahlt man ja schließlich den höheren Händlerverkaufspreis.

Wie weist man denn nachträglich nach, dass die Serviceanzeige falsch eingestellt war? Der TE schreibt direkt im ersten Post "meiner Meinung nach auch der..." Es handelt sich um einen subjektiv Eindruck, aber dementsprechend nichts Belegbares. Die Runde würde man verlieren. Das Serviceheft entscheidet, und in dem dürfte ein zu großes Intervall festgehalten sein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen