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Wer ist Verantwortlich?

Kia Ceed CD
Themenstarteram 5. November 2024 um 11:13

Hallo,

ich hatte vor einer Weil schon einen Beitrag erstellt, da die Kupplung wohl Probleme machte.

Dies konnte bei Kia einfach gehändelt werden, da nur die Zündkerzenkabel getauscht werden musste, da KIA wohl vor rund ein Jahr, einen Rückruf hatte über defekte.

Hatte in ungeraden Gängen (DSG) immer Ruckeln drinnen.

Aber nun zur Frage:

Das Auto, Bj 21 - gekauft 12/23 über einen Autohändler.

Dieser Autohändler gibt 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.

Bei dem Wagen, ist die Rückfahrkamera undicht und dadurch das Bild, extrem Verpixelt und kaum brauchbar. Die Kofferraumbeleuchtung funktioniert seit Kauf nicht.

Der Multimedia USB Slot, hat offenbar einen Wackler, da die Verbindung durchgehend zum Handy/USB Stick/Doongle verloren geht.

Ich war vor rund 1 Monate bei Händler (2std Fahrt) und hab alles Reklamiert. Kamera fiel mir erst vor ein paar Monaten auf, als ich das ma genauer angesehen habe, da unseren Firmenwägen auch von KIA sind, selbes Modell, aber das Problem nicht haben, da viel mir das erst auf.

Kofferraumbeleuchtung wurde bei Kauf schon reklamiert, händler war erst nie greifbar, dann wurde alles abgewälzt.

Händler sagte durchweg, solle mich bei KIA melden, da der Wagen Scheckheft gepflegt ist und auch so im Kaufvertrag steht.

Nun war ich vor rund 3 Wochen bei KIA selbst, weil ich eben das mit dem Ruckeln hatte, da sagte der Händler, ist definitiv ein Fehler von der Kupplung, da muss man der Kupplung die angelernten Daten löschen lassen und dann neu anlernen, schon ist das Problem beseitigt.

Ich sagte dies der Werkstatt und die fragten, ob ich sie mit der Aussage, verarschen möchte.

Nun, es lag eben an den Kabeln.

Nach Prüfung der Unterlagen, wie Scheckheft und den Serviceintervallen von A.T.U, sagte uns die Werkstatt, der Wagen hat keine Werksgarantie mehr, da bei einem Service, die KM um 400 Überschritten worden sind, aber im Scheckheft auch der Garantieaufkleber steht, daher hat KIA den Antrag auf Wechseln der Kamera und die Kosten für das Prüfen der Beleuchtung im Kofferraum, abgelehnt.

Ich habe den Händler darauf hin konfrontiert und meinte, dass die Garantie nicht vorhanden ist, da du mir aber 1 Jahr Gebrauchtwagen anbietest, repariert du es.

Heute rief der an und meinte, das die Kamera nicht auf Garantie getauscht werden kann, weil die Kamera ja Bild liefert, auch wenn es Verpixelt ist, sie liefert ein Bild.

Kofferraumbeleuchtung meinte er, hat einen Kurzschluss, also die "Dose" wo das Licht reinkommt, hat einen Kurzschluss, können Sie nicht tauschen, weil man prüfen muss, woher der kommt und das sehr Aufwendig ist und man das nicht auf Garantie machen kann, weil ein Kurzschluss immer vorkommen kann.

Nun frage ich mich, wie soll ich da nun vorgehen?

Bin mittlerweile gewillt, zu einem Anwalt zu gehen, weil mir der Wagen als Scheckheft gepflegt verkauft wurde und sich nun herausstellte, dass das Scheckheft ungültig ist, weil der Aufkleber fehlt, weiß nur nicht, ob das möglich ist und der richtige Weg.

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11 Antworten

Ich würde sofort alles einem Rechtsanwalt übergeben.

Beim KiA ist es A&O dass die Leistungen auch in der EDV von Kia drin stehen.

Dann gibt's nämlich keine Schwierigkeiten.

Die einzelnen Kilometer Schritte hast du offensichtlich nicht überprüft und auf die Angaben des Händlers verlassen.

Da taucht auch die Frage auf Scheckheft gepflegt. Wie definierst du das.

Dass die Werksgarantie erhalten geblieben ist weil die Arbeiten zum richtigen Zeitpunkt und zur richtigen Kilometerleistung getätigt wurden?

Oder dass es im Scheckheft einfach nur eingetragen wurde wenn der Ölwechsel/ Kundendienst gemacht wurde

Wer jetzt den Fehler gemacht hat und wem sie anzulasten sind....

Hast du Rechtsschutz?

Themenstarteram 5. November 2024 um 17:21

unnötiges Vollzitat bei direkter Antwort entfernt. MadMax |MT-Team

Definieren tu ich dann doch, dass das Scheckheft so gepflegt ist, wie es der Hersteller vorgibt und wenn in einem Fall, die Kilometer überschritten worden sind und der Garantie Aufkleber fehlt, ist das Scheckheft nicht im Sinne von KIA geführt worden und somit besitzt der Wagen zwar ein Scheckheft, das jedoch so viel wert ist, wie ein Stück Klopapier.

So hat man mir es von Kia mitgeteilt, nicht in den Worten, aber das spiegelt die Aussage wieder.

Rechtsschutz nicht vorhanden. Bereits eine abgeschlossen, die jedoch erst in 3 Monaten greift, da ist dann auch die Gebrauchtwagengarantie weg.

Speziell auf die Frage, werksgarantie erhalten, weil Arbeiten zum richtigen Zeitpunkt - dies wurde mir von Kia auch so bestätigt. Wenn das Lückenlos und richtig geführt wurde, besteht die Werksgarantie, was in meinem Fall nicht ist und ich im Vorfeld davon nichts wusste und woher auch wissen sollte, wenn einem das der Verkäufer nicht mitteilt, sondern erst später, wenn man Mängel berichtet.

Sollten deine Angaben so stimmen (und das können wir nun nicht verifizieren, manchmal ist nur ein Wort falsch) bliebe nur der Weg zum Händler, dann zu KIA und dann zum Rechtsanwalt.

Die ersten beiden Schritte sind einfach, der Weg zum Rechtsanwalt kann sehr kostspielig werden.

Komplett OT: Aber wie kann man in der heutigen Zeit keine Rechtsschutz haben? Ich bin 55 und habe eine seitdem ich 1986 in die Ausbildung gekommen bin. Musst du aber nicht antworten oder per PM, denn das hat mit dem Thema wenig zu tun.

Oh man, noch nie hier jmd. was von Gewährleistung gehört und Beweislastumkehr. Der TE hat vollen Anspruch beim verkaufenden Händler. Der muss schauen, wie er sich das wiederholt. Und verpixelt ist gleich geht nicht. Sonst könnte man auch sagen, der Motor hat nur noch halbe Leistung, aber er läuft!

Zitat:

@Aroomir schrieb am 5. November 2024 um 12:13:37 Uhr:

Dieser Autohändler gibt 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.

Steht im Kaufvertrag eine Beschränkung der Gewährleistungszeit? Wenn nicht, hast du volle 2 Jahre Gewährleistung, vollkommen unabhängig von der Gebrauchtwagengarantie.

Hier gibt es einiges zum Nachlesen:

 

https://www.adac.de/.../

 

Die Kia-Werksgarantie ist in diesem Fall nicht relevant. Ansprechpartner ist der Händler, bei dem der Wagen gekauft wurde. Bei der Sachmängelhaftung ist seit 2022 zu beachten, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden haben muss (s. Beweislast im verlinkten Artikel).

 

Ich würde dem Händler schriftlich eine Frist zur Behebung der Mängel setzen.

2 Jahre Gewährleistung wird beim Gebrauchtgüterkauf in der Regel auf 1 Jahr verkürzt. Sprich mal in deinen Vertrag schauen was dort dazu drinsteht. Du solltest auch schon vorvertragliche Informationen erhalten haben bei deinem Kauf?

https://www.adac.de/.../

Ein Jahr lang gilt Beweislastumkehr. Sprich der Händler muss nachweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht vorhanden war. Das kann er bei vielen Dingen nicht also wird er's Reparieren müssen.

Er kann zwar auf eine eventuelle Garantie verweisen aber: du kannst ihm das Auto auch auf dem Hof stellen und sagen machmal. Sprich soll er doch zu Kia fahren und mit denen diskutieren und wenn er es nicht hinbekommt geht er halt selbst dran.

Kofferraumleuchte:

Hat der Wagen eine AHK? Ggf wurde da beim Nachrüsten (die Fahrzeuge kommen aus dem Werk immer ohne) irgendwas verpfuscht? Leuche raus, messen, Verkleidungen wegbauen und Kabelweg Kontrollieren. Notfalls halt neues Kabel von vorne ziehen.

USB:

Ich geh mal davon aus, dass du schon neues Kabel probiert hast und auch verschiedene Endgeräte.

Media Einheit ausbauen und prüfen ob hinten vernünftig angeschlossen.

Den Bereich wo der Usb-Port sitzt ausbauen

->ob Kia hier wirklich Garantie ablehnen kann? Der Defekt wäre doch auch ohne Wartung hier vorhanden es ist ja sicherlich kein Softwareproblem.

Kamera:

das gleiche Thema. 400km das Service Intervall überzogen sollte kein Grund sein die Garantie für die Kamera abzulehnen. Es ist ja kein Motor der einen inneren Schaden erleidt(bzw potentiell erleiden könnte) weil das Öl 400km zu spät gewechselt wurde.

Ich denke auch du tust gut daran zum Anwalt zu gehen der setzt ein Schreiben auf incl Fristsetzung zur Nachbesserung durch den Händler.

Der wird dir auch erklären ob:

- der Händler allen Informationspflichten nachgekommen ist (vorvertragliche Information usw)

- ob du 1 Jahr oder 2 Jahre Gewährleistung hast (spielt aber keine riesen rolle, beweislastumkehr ist eh immer nur 1 Jahr)

- ob das Kreuz scheckheftgepflegt was in deinem Kaufvertrag gesetzt ist dafür ausreicht, dass du eventuelle Garantieleistungen die Kia ablehnt (immer schriftlich geben lassen sowas!) beim Händler einfordern kannst (notfalls die vollen 7 Jahre lang). eine gleichwertige "Garantie" gibt es quasi nicht zu kaufen also wäre es damit nicht auszugleichen. Auch auf eine Rückname könnte man sich einigen (vieleicht nicht für Lau du bist ja ein Jahr lang damit gefahren.)

falls du nicht zum Anwalt gehst:

->Ich sag mal das mit der Kofferraumleuchte läßt sich notfalls selbst in den Griff bekommem. Ich hab selbst eine AHK nachgerüstet da müssen auch alle Kofferaumverkleidungen weg und fürs Kabelziehen (plusleitung) auch die Rückbank und ein paar Holmverkleidungen unten fahrerseitig.

->Rückfahrkamera mal rausbauen schauen woran es liegt ob sich da was abdichten läßt dürfte auch nicht unendlich schwer sein

->Und USB-Port/Media einheit findet man ggf auch woran es liegt

Wegen der 3 Sachen zum Anwalt für einen Brief kann man schon machen oder sich eben einfach selbst kümmern. Das Problem mit Scheckheft = keine Herstellergarantie halt ich für viel ärgerlicher

https://www.haufe.de/.../...u-verkaufen-ist-taeuschung_210_468174.html

Fürs Media System gibt Kia glaub nicht volle 7 sondern nur 3 Jahre Garantie?

Ob der USB Port da technisch dazugehört oder nicht müßte man mal rausbekommen.

Das gleiche auch mit der Rückfahrkamera (keine Ahnung wie das technisch zu werten ist auch hierfür ist der Anwalt ja vielleicht gut sofern Kia es nicht klar in Garantiebedingungen formuliert)

Falls darauf jeweils auch nur 3 Jahre wäre bei einem EZ'21 Fahrzeug die Frage wann konkret der Garantiebeginn war und wann du versuchst hast das (nachweislich) geltend zu machen.

Wie gesagt die 400km Service überziehen können hier meiner Meinung nach keine Ablehnung begründen (ist ja nicht der motor). Schön wäre natürlich, wenn die ATU Wartung auch klarstellt dass "Nach herstellervorgabe" gewartet wurde (sprich das auf der Rechnung vermerkt ist sofern du eine hast. vielleicht ein Wartungsprotokoll vorliegt was vom umfang her dem entspricht was auf dem protokoll von kia ebenfalls zu finden ist)

hier der Wartungsplan bei Kia:

https://www.kceedde.com/normaler_zustand_europg_ischer_markt-701.html

https://www.kceedde.com/wartung-672.html

Kia kann zwar Argumentieren, dass eine Fristgerechte Wartung Vorraussetzung für Garantieleistungen die sich aus der Herstellergarantie begründen ist.

Das am Media System (usb ports, ggf Rückfahrkamera) da irgendwas einer Wartung unterliegt liegt geht aus dem Wartungsplan jedoch nicht hervor.

Klar wird man die Karre bei der Wartung auslese, merkt bei einer Probefahrt ggf auch ob die Kamera spinnt oder irgendwas ABER ob 400km überziehen hier ein Grund sein kann, wenn etwas gar keiner Wartung unterliegt?

https://www.haufe.de/.../...fung-an-termintreue-wartung_210_77698.html

Keine Ahnung wie die aktuelle Rechtsprechnung bzgl "Ursachenzusammenhang" aussieht. Der ist ja wenns nicht Wartungsplan steht nicht gegeben. Klar bzw der Rückfahrkameria streithaft, weil sowas vielleicht bie Inspektion der Karosserie auffällt.

Vielleicht reicht an Kia bzgl deiner Garantieleistung halt auch ein schriebs vom Anwalt, dass kein Ursachenzusammenhang gegeben ist oder wie auch immer er das formulieren möchte.

Aber das wird dann insgesamt ein teurer spaß, wenn er an 2 Fronten kämpfen soll:

->einmal an der Gewährleistung die du beim Händler einforderst

->und einmal bei Kia was die Garantie angeht (kann man sich glaub sparen wenn das thema media system nach 3 jahren eh rum ist). es wäre er ein thema für weitere Garantiefälle wo vielleicht kein Ursachenzusammenhang zu sehen ist (geht ein fensterheber kaputt können 400km überziehen ja eigentlich auch nicht schuld sein)

Zitat:

Klar wird man die Karre bei der Wartung auslese, merkt bei einer Probefahrt ggf auch ob die Kamera spinnt oder irgendwas ABER ob 400km überziehen hier ein Grund sein kann, wenn etwas gar keiner Wartung unterliegt?

https://www.haufe.de/.../...fung-an-termintreue-wartung_210_77698.html

Keine Ahnung wie die aktuelle Rechtsprechnung bzgl "Ursachenzusammenhang" aussieht. Der ist ja wenns nicht Wartungsplan steht nicht gegeben. Klar bzw der Rückfahrkameria streithaft, weil sowas vielleicht bie Inspektion der Karosserie auffällt.

Bei dem im Artikel verlinkten Fall geht es um eine zusätzlich bezahlte Anschlussgarantie. Die 7-jährige Kia-Werksgarantie ist aber automatisch und unentgeltlich beim Kauf enthalten. Meiner Ansicht nach kann Kia die Garantiebedingungen deshalb vorgeben. Unabhängig davon, ob ein Zusammenhang zu routinemäßigen Wartungsarbeiten besteht.

 

Eine Garantie ist immer nach Vorgabe des Garantiegebers. Die kann quasi frei gestaltet sein. Egal ob sie entgeldlich oder unentgeldlich dabei ist. Die Gewährleistung kann kein Verkäufer frei auslegen. Das ist gesetzlich geregelt.

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